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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 21.06.2000 - L 6 AL 259/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12501
LSG Hessen, 21.06.2000 - L 6 AL 259/00 (https://dejure.org/2000,12501)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.06.2000 - L 6 AL 259/00 (https://dejure.org/2000,12501)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - L 6 AL 259/00 (https://dejure.org/2000,12501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 1, § 48 Abs 1 S 4 SGB 1, § 850c Anl 1 ZPO, § 850f ZPO, § 850d ZPO
    Abzweigung - Angemessenheit bei Vorliegen eines Unterhaltstitels - pauschalierte Berechnung - Selbstbehalt - Sicherheitszuschlag - Berücksichtigung eines besonderen Bedarfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Abzweigung - Angemessenheit bei Vorliegen eines Unterhaltstitels - pauschalierte Berechnung - Selbstbehalt - Sicherheitszuschlag - Berücksichtigung eines besonderen Bedarfs)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 18/83

    Unterhaltsrechtliche Voraussetzung einer Auszahlung - Arbeitslosenhilfe - …

    Auszug aus LSG Hessen, 21.06.2000 - L 6 AL 259/00
    Soweit das BSG im Urteil vom 20. Juni 1984 (7 RAr 18/83 = BSGE 57, 59) die Tabelle zu § 850c ZPO als ungeeignet im Rahmen des § 48 Abs. 1 SGB 1 bezeichnet, ändert dies am Ergebnis des vorliegenden Verfahrens nichts.
  • BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 101/81

    Angemessene Höhe des Auszahlungsbetrags - Beurteilungsspielraum des …

    Auszug aus LSG Hessen, 21.06.2000 - L 6 AL 259/00
    Die Bevorzugung des Beigeladenen (mit dem titulierten Anspruch des einen Kindes) gegenüber dem anderen Kind und der Ehefrau ist damit rechtswidrig (vgl. Urteil des BSG vom 18.8.1983 -- 7 RAr 101/81 = BSGE 55, 245).
  • BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 61/86

    BfA - Geldleistung - Ehegatte - Tatsachenäußerung - Ermessen - Frist

    Auszug aus LSG Hessen, 21.06.2000 - L 6 AL 259/00
    Rn. 48 Dabei ist eine vorherige Anhörung (§ 24 Abs. 1 SGB 10) des Leistungsempfängers mit einer etwa zwei-- bis dreiwöchigen Äußerungsfrist erforderlich (vgl. Urteil des BSG vom 29.10.1987 -- 11b RAr 61/86 = SozR 1200 § 48 Nr. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06

    Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht - …

    Auch bei Vorliegen eines Unterhaltstitels ist die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners im Rahmen des Ermessens erforderlich (Hessisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - L 6 AL 259/00 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. Februar 2001 - L 3 AL 60/00 - ; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 1. März 2005, a.a.O.; LSG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 27. September 2005, a.a.O.).

    In Ausfüllung des ihr zustehenden Beurteilungsermessens kann die Beklagte im Wege eines pauschalierenden und vereinfachten Verfahrens auf den Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle zurückgreifen (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 21. Juni 2000, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 1. März 2005, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2003 - L 12 AL 1786/02

    Ausübung des Ermessens bei der Abzweigung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

    Dieses Verfahren und die dabei anzuwendenden Pauschalsätze müssen jedoch der Gestalt sein, dass sie tendenziell geeignet sind, den notwendigen Selbstbehalt für den Leistungsempfänger sicherzustellen (Hessisches LSG Urteil vom 21.06.2000 - L 6 AL 259/00).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03

    Arbeitslosenversicherung

    Zur Darlegung solcher Umstände ist dem Sozialleistungsberechtigten seitens der Behörde im Rahmen der Anhörung nach § 24 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch eine angemessene Frist zu setzen (Hessisches Landessozialgericht [LSG], Urteil v. 21.06.2000 - L 6 AL 259/00 - E-LSG AL-208).
  • LSG Hessen, 28.12.2004 - L 6 AL 195/04

    Keine Entziehung oder Herabsetzung einer laufenden Leistung iS des § 86a Abs 2 Nr …

    Er hat auf das Urteil des erkennenden Senates vom 21. Juni 2000 (L 6 AL 259/00) hingewiesen.
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