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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,78444
LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13 (https://dejure.org/2015,78444)
LSG Saarland, Entscheidung vom 06.02.2015 - L 6 AL 8/13 (https://dejure.org/2015,78444)
LSG Saarland, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - L 6 AL 8/13 (https://dejure.org/2015,78444)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 80/87

    Bedürftig iS. von § 134 Abs. 1 Nr. 3 AFG

    Auszug aus LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13
    Dieser ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung desjenigen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenen Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. BSG-Urteil vom 22.03.1989, Az.: 7 RAr 80/87; Urteil vom 21.03.1990, Az.: 7 RAr 36/88; Urteil vom 12.06.1992, Az.: 11 RAr 65/91).

    Rn. 51 4. Als weitere Einschränkung ist zu beachten, dass der Herstellungsanspruch nur in Fällen zum Tragen kommt, in denen der Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann, also die Korrektur mit dem jeweiligen Gesetzeszweck in Einklang steht (vgl. hierzu auch BSG-Urteil vom 22.03.1989, Az.: 7 RAr 80/87).

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R

    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der …

    Auszug aus LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13
    Rn. 65 Denn eine solche Ermessensreduzierung kommt allgemein überhaupt nur in solchen Fällen in Betracht, in denen nur eine einzige Entscheidung des Sozialleistungsträgers als rechtmäßig angesehen werden kann, weil ermessensrelevante Gesichtspunkte, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten, weder vorgetragen noch sonst wie ersichtlich sind (vgl. BSG-Urteil vom 20.05.2014, Az.: B 10 EG 2/14 R; BSG-Urteil vom 09.09.1998, Az.: B 13 RJ 41/97 R; BSG-Urteil vom 30.10.1997, Az.: 4 RA 71/96).
  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer …

    Auszug aus LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13
    Rn. 62 Soweit die Beklagte zunächst davon ausgegangen ist, dass der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Prognoseentscheidungen vgl. allgemein BSG-Urteil vom 11.05.2000, Az.: B 7 AL 18/99 R = SozR 3-4100 § 36 Nr. 5) die Tragfähigkeit der Existenzgründung nicht in hinreichendem Maße dargelegt hätte i.S.d. § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III a.F., kann dem nicht gefolgt werden; die Beklagte hat mittlerweile auch selbst wieder von dieser Auffassung Abstand genommen.
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers - …

    Auszug aus LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13
    Rn. 46 Der von der Rechtsprechung als Parallele zum Folgenbeseitigungsanspruch für den Bereich des Leistungsrechts entwickelte sog. sozialrechtliche Herstellungsanspruch (vgl. Urteil des Bundessozialgericht vom 12.10.1979, Az.: 12 RK 47/77) beruht auf der Erwägung, dass mit der Begründung eines sozialrechtlichen Verhältnisses hieraus insbesondere nach dem Grundsatz von Treu und Glauben für den Versicherungsträger bestimmte Nebenpflichten erwachsen.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der …

    Auszug aus LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13
    Denn in einem solchen Fall ist die Förderung mit dem Gründungszuschuss nicht gerechtfertigt, da der eigentliche Sicherungszweck des § 57 SGB III - seit dem 01.04.2012: § 93 SGB III - verfehlt würde (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart vom 28.02.2014, Az.: L 8 AL 1515/13).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - …

    Auszug aus LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13
    Dieser ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung desjenigen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenen Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. BSG-Urteil vom 22.03.1989, Az.: 7 RAr 80/87; Urteil vom 21.03.1990, Az.: 7 RAr 36/88; Urteil vom 12.06.1992, Az.: 11 RAr 65/91).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines …

    Auszug aus LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13
    Rn. 65 Denn eine solche Ermessensreduzierung kommt allgemein überhaupt nur in solchen Fällen in Betracht, in denen nur eine einzige Entscheidung des Sozialleistungsträgers als rechtmäßig angesehen werden kann, weil ermessensrelevante Gesichtspunkte, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten, weder vorgetragen noch sonst wie ersichtlich sind (vgl. BSG-Urteil vom 20.05.2014, Az.: B 10 EG 2/14 R; BSG-Urteil vom 09.09.1998, Az.: B 13 RJ 41/97 R; BSG-Urteil vom 30.10.1997, Az.: 4 RA 71/96).
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2 …

    Auszug aus LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13
    Dieser ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung desjenigen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenen Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. BSG-Urteil vom 22.03.1989, Az.: 7 RAr 80/87; Urteil vom 21.03.1990, Az.: 7 RAr 36/88; Urteil vom 12.06.1992, Az.: 11 RAr 65/91).
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei nicht erkennbarer Gesetzesänderung

    Auszug aus LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG-Urteil vom 25.01.1996, Az.: 7 RAr 60/94) sind im Einzelnen folgende Voraussetzungen zu prüfen:.
  • BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96

    Rechtswidrigkeit eines Rücknahmebescheides bei fehlender Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13
    Rn. 65 Denn eine solche Ermessensreduzierung kommt allgemein überhaupt nur in solchen Fällen in Betracht, in denen nur eine einzige Entscheidung des Sozialleistungsträgers als rechtmäßig angesehen werden kann, weil ermessensrelevante Gesichtspunkte, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten, weder vorgetragen noch sonst wie ersichtlich sind (vgl. BSG-Urteil vom 20.05.2014, Az.: B 10 EG 2/14 R; BSG-Urteil vom 09.09.1998, Az.: B 13 RJ 41/97 R; BSG-Urteil vom 30.10.1997, Az.: 4 RA 71/96).
  • SG Karlsruhe, 02.05.2006 - S 5 AL 2252/05

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.1983 - L 4 V 33/83
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    Zwar hat der Senat keine Zweifel, dass die Eigenleistungsfähigkeit eines Antragstellers grundsätzlich zulässiger Ermessensgesichtspunkt ist (vgl. Senatsurteil vom 02.08.2017 - L 9 AL 98/16; vgl. weiter LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015; LSG Saarland, Urteil vom 06.02.2015 - L 6 AL 8/13; LSG Sachsen, Urteil vom 10.04.2014 - L 3 AL 141/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2 R 37/22

    Berufliche Rehabilitation; Businessplan

    Die Prüfung dieser Voraussetzung ist gerichtlich vollständig überprüfbar; es besteht kein Beurteilungsspielraum des Rehabilitationsträgers, d.h. im vorliegenden Fall auf Seiten der Beklagten (…BeckOK SozR/B. Schmidt, 67. Ed. 1.12.2022, SGB III § 93 Rn. 7; vgl. ferner LSG Saarland (6. Senat), Urteil vom 06.02.2015 - L 6 AL 8/13 - BeckRS 2015, 130584).
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