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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - L 6 AS 1867/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23569
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - L 6 AS 1867/20 (https://dejure.org/2022,23569)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.2022 - L 6 AS 1867/20 (https://dejure.org/2022,23569)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - L 6 AS 1867/20 (https://dejure.org/2022,23569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 70
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • SG Lübeck, 08.09.2020 - S 40 AS 877/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Entscheidung - keine abschließende …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - L 6 AS 1867/20
    Die Einreichung von Unterlagen dient damit regelmäßig - und auch hier - nur der Erfüllung der durch § 41a Abs. 3 Satz 2 SGB II geregelten Verpflichtung zur Mitwirkung und damit der Abwendung der bei unzureichender Mitwirkung drohenden Folgen auf Grundlage des § 41a Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB II (dazu auch SG Lübeck, Urteil vom 08.09.2020, S 40 AS 877/18, juris Rn. 27).
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung über zunächst …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - L 6 AS 1867/20
    Die Anwendung des insoweit neuen Rechts für die abschließende Entscheidung über zunächst vorläufig beschiedene Leistungsansprüche für Bewilligungszeiträume, die vor dem 01.08.2016 noch nicht beendet waren, ordnet die Übergangsvorschrift gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 2 SGB II ausdrücklich an (vgl. auch BSG, Urteil vom 11.07.2019, B 14 AS 44/18 R, juris Rn. 16).
  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - L 6 AS 1867/20
    Anders, als in der vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen ähnlichen Konstellation, in der es die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage als statthaft angesehen hat (BSG, Urteil vom 08.02.2017, B 14 AS 22/16 R, juris Rn. 10), ist eine Korrektur der Entscheidung des Beklagten über die der Klägerin (abschließend) zustehenden Leistung im vorliegenden Fall nicht erforderlich, weil bereits ein (fiktiv) endgültiger Bescheid vorliegt (dazu unten II. 2.).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - L 6 AS 1867/20
    Denn ein Antrag im sozialrechtlichen Sinne ist eine einseitige, empfangsbedürftige, öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die der Auslegung nach Maßgabe der auch im Zivilrecht geltenden Bestimmungen (insb. der §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch) bedarf (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 19.08.2010, B 14 AS 10/09 R, juris Rn. 23 f.; BSG…, Urteil vom 26.02.2019, B 1 KR 24/18 R, juris Rn. 14).
  • BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 24/18 R

    Krankenversicherung - Vollversorgung mit einem vertragsärztlich zu verordnenden …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - L 6 AS 1867/20
    Denn ein Antrag im sozialrechtlichen Sinne ist eine einseitige, empfangsbedürftige, öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die der Auslegung nach Maßgabe der auch im Zivilrecht geltenden Bestimmungen (insb. der §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch) bedarf (vgl. hierzu etwa BSG…, Urteil vom 19.08.2010, B 14 AS 10/09 R, juris Rn. 23 f.; BSG, Urteil vom 26.02.2019, B 1 KR 24/18 R, juris Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - L 12 AS 2055/18
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - L 6 AS 1867/20
    Rn. 42 c) Dem Eintritt der Fiktion abschließend festgesetzter Leistungen steht auch nicht der Umstand entgegen, dass die vorläufige Entscheidung noch nicht bestandskräftig, sondern Gegenstand der Klage vor dem SG gewesen ist (ausführlich Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.2010, L 12 AS 2055/18, juris-Rn. 36 ff., m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2025 - L 6 AS 2091/19
    Rn. 55 a) Denn es ist weder aus den Akten ersichtlich noch vorgetragen, dass die Kläger einen Antrag auf abschließende Festsetzung bei dem Beklagten gestellt haben (§ 41a Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 SGB II; vgl. zu dieser Regelung im Einzelnen bereits Urteil des erkennenden Senats vom 03.02.2022, L 6 AS 1867/20, juris Rn. 37 ff.; nachfolgend BSG…, Urteil vom 27.09.2023, B 7 AS 17/22, juris Rn. 18 ff., Rn. 24 ff.).
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