Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05
Als solche Hilfstatsachen kommen nach der nicht erschöpfenden Aufzählung des BVerfG die lange Dauer und Intensität des Zusammenlebens, eine gemeinsame Wohnung, eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen zu verfügen, in Betracht (BVerfGE 87, 234, 265;… vgl. auch Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-4100 § 119 Nr. 15;… SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 98, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - (juris); ferner BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 B - (juris)).Die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft setzt nicht voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen; diese können allerdings ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft sein, wobei behördliche Nachforschungen in der Intimsphäre der Partner freilich unzulässig sind (vgl. BVerwGE 98, 195, 201).
Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt demnach vor, wenn die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann, mithin zwischen ihnen eine Verantwortungsgemeinschaft - auch im Sinne der Bereitschaft zu gegenseitiger Unterhaltsleistung - besteht (vgl. BVerfGE 87, 234, 265;… ferner BSGE 90, 90, 98 f. = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwGE 98, 195, 198 f.).
Da es sich bei den vorgenannten Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Partnerschaft indes zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das Gesamtbild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indizien entscheidend ist (…vgl. BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; BVerwGE 98, 195, 201; ferner Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B - (beide juris)).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05
Nach den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - (BVerfGE 87, 234, 264 f. = SozR 4100 § 137 Nr. 3; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1962/04 - NVwZ 2005, 1178) herausgearbeiteten Grundsätzen ist unter einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.Als solche Hilfstatsachen kommen nach der nicht erschöpfenden Aufzählung des BVerfG die lange Dauer und Intensität des Zusammenlebens, eine gemeinsame Wohnung, eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen zu verfügen, in Betracht (BVerfGE 87, 234, 265;… vgl. auch Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-4100 § 119 Nr. 15;… SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 98, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - (juris); ferner BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 B - (juris)).
Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt demnach vor, wenn die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann, mithin zwischen ihnen eine Verantwortungsgemeinschaft - auch im Sinne der Bereitschaft zu gegenseitiger Unterhaltsleistung - besteht (vgl. BVerfGE 87, 234, 265;… ferner BSGE 90, 90, 98 f. = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwGE 98, 195, 198 f.).
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05
Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt demnach vor, wenn die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann, mithin zwischen ihnen eine Verantwortungsgemeinschaft - auch im Sinne der Bereitschaft zu gegenseitiger Unterhaltsleistung - besteht (vgl. BVerfGE 87, 234, 265; ferner BSGE 90, 90, 98 f. = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwGE 98, 195, 198 f.).An die Ernsthaftigkeit einer "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BSGE 90, 90, 99;… Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 a.a.O.;… ferner Brandts in Niesel, SGB 111, 2. Auflage, § 194 Rdnr. 25).
Freilich ist die Dauer der Beziehung ein gewichtiges Indiz für deren Intensität und damit für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft (vgl. BSGE 90, 90, 101 f.;… BSG SozR 3-4100 § 144 Nr. 10; BVerwG…, Beschluss vom 24. Juni 1999 a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 31.01.2006 - L 7 AS 108/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Bestehen einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05
Da es sich bei den vorgenannten Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Partnerschaft indes zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das Gesamtbild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indizien entscheidend ist (…vgl. BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; BVerwGE 98, 195, 201; ferner Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B - (beide juris)).An die Ernsthaftigkeit einer "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BSGE 90, 90, 99; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 a.a.O.;… ferner Brandts in Niesel, SGB 111, 2. Auflage, § 194 Rdnr. 25).
Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft nach § 193 Abs. 2 SGB III liegt bei der Leistungsträger (vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 24. Juni 1999 a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 a.a.O.), hier also der beklagten Bundesagentur für Arbeit.
- BVerwG, 24.06.1999 - 5 B 114.98
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Grundsätzliche …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05
Als solche Hilfstatsachen kommen nach der nicht erschöpfenden Aufzählung des BVerfG die lange Dauer und Intensität des Zusammenlebens, eine gemeinsame Wohnung, eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen zu verfügen, in Betracht (BVerfGE 87, 234, 265;… vgl. auch Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-4100 § 119 Nr. 15;… SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 98, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - (juris); ferner BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 B - (juris)).Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft nach § 193 Abs. 2 SGB III liegt bei der Leistungsträger (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 a.a.O.;… Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 a.a.O.), hier also der beklagten Bundesagentur für Arbeit.
Freilich ist die Dauer der Beziehung ein gewichtiges Indiz für deren Intensität und damit für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft (vgl. BSGE 90, 90, 101 f.;… BSG SozR 3-4100 § 144 Nr. 10; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 a.a.O.).
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05
Als solche Hilfstatsachen kommen nach der nicht erschöpfenden Aufzählung des BVerfG die lange Dauer und Intensität des Zusammenlebens, eine gemeinsame Wohnung, eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen zu verfügen, in Betracht (BVerfGE 87, 234, 265;… vgl. auch Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-4100 § 119 Nr. 15; SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 98, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - (juris); ferner BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 B - (juris)).Da es sich bei den vorgenannten Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Partnerschaft indes zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das Gesamtbild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indizien entscheidend ist (vgl. BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; BVerwGE 98, 195, 201; ferner Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B - (beide juris)).
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.1997 - 7 S 1816/95
Zur eheähnlichen Gemeinschaft iSd BSHG § 122
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05
Die Aufteilung der von der Klägerin und B.Sch. zusammen bewohnten Dachgeschosswohnung in ein Wohn- und Schlafzimmer, Küche, WC und Vorraum bei einer Wohnfläche von rund 43 m² zeigt ferner keine für eine bloße Wohngemeinschaft typische Trennung in Wohnbereiche (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 1997 - 7 S 1816/05 - FEVS 48, 29); die Dusche im Keller wurde - neben der Stiefmutter - ebenfalls von beiden gemeinsam genutzt. - BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04
Auskunftspflicht eines Mitbewohners nach dem SGB II
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05
Nach den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - (…BVerfGE 87, 234, 264 f. = SozR 4100 § 137 Nr. 3; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1962/04 - NVwZ 2005, 1178) herausgearbeiteten Grundsätzen ist unter einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen. - BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05
Als solche Hilfstatsachen kommen nach der nicht erschöpfenden Aufzählung des BVerfG die lange Dauer und Intensität des Zusammenlebens, eine gemeinsame Wohnung, eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen zu verfügen, in Betracht (BVerfGE 87, 234, 265; vgl. auch Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-4100 § 119 Nr. 15;… SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 98, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - (juris); ferner BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 B - (juris)). - BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - L 7 AL 1992/05
Die Beklagte hat insoweit einen Leistungssatz von 144, 06 Euro (vgl. hierzu die SGB III-Leistungsentgeltverordnung 2002 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4036)) herangezogen, der unter Beachtung des bei der Alg-Bemessung zu berücksichtigten Bruttoarbeitsentgelts ohne Einmalzahlungen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. September 2005 - 1Bvr 1773/03 - NZS 2006.247; BSG SozR 4-4300 § 434c Nr. 3; BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 66/05 R - (juris)) und der Leistungsgruppe A mit 417, 54 Euro zu Gunsten der Klägerin ermittelt worden ist (vgl. zum von der Beklagten zugrunde gelegten Anpassungsfaktor 1, 0138 ab 1. April 2002 statt dem Faktor 0, 9838 § 201 Abs. 1 SGB III (Fassung durch das Job-AQTIV-Gesetz vom 10. Dezember 2001, BGBl. I S. 3443) i.V.m. § 138 SGB III (in der Fassung des Arbeitsvermögensänderungsgesetzes vom 21. März 2001, BGBl. I S. 403) sowie der Anpassungsverordnung 2001 vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1179)). - BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86
Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung - …
- BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in …
- BVerfG, 28.09.2005 - 1 BvR 1789/05
Berücksichtigung des Einkommens des Lebenspartners bei der Berechnung der …
- BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterbliebene Zeugenvernehmung durch das …
- LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 AS 5532/05
Eheähnliche Gemeinschaft bei Zahlung anteiliger Miete
- BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 70/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von …
- BVerfG, 17.01.2007 - 1 BvL 7/06
- LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - objektive Beweislast - …
An die Ernsthaftigkeit einer "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BSGE 90, 90, 99; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 a.a.O.;… ferner Spellbrink Eicher/Spellbrink, SGB 11, 1. Auflage, § 7 Rdnr. 27).Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft im Sinne des hier noch anzuwendenden § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b SGB II liegt bei dem Leistungsträger (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 - Senatsurteil vom 28. Dezember 2007 - L 7 AL 1992/05 - Spellbrink in Eicher/Spellbrink, a.a.O., 2. Auflage, § 7 Rdnr. 50; ferner schon BVerwG…, Beschluss vom 24. Juni 1999 a.a.O.), hier also der beklagten Bundesagentur für Arbeit.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".