Rechtsprechung
| LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 100/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
(Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren 1-Euro-Jobs - Bestimmtheitsgebot - zulässige Arbeitszeit - Anforderungen an das Angebot der Arbeitsgelegenheit und die Rechtsfolgenbelehrung - Begriff der zusätzlichen Arbeit - Anwendung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialbesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Absenkung der Regelleistung nach dem SGB II wegen Verweigerung der Verrichtung einer zumutbaren Arbeit; Nicht eindeutige Benennung des Absenkungbetrages einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 02.02.2006 - S 13 AS 454/06
- SG Regensburg, 22.01.2008 - S 13 AS 454/06
- LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 100/08
- BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren …
Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 100/08
Streitgegenstand sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, und zwar nur die Regelleistung, im Zeitraum März bis Mai 2006 (vgl. dazu im Einzelnen Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R, RdNr.12).Es bedarf an dieser Stelle keiner Erörterung, ob im Rahmen einer Absenkung rechtsdogmatisch immer zwei Regelungen gegeben sind, wenn die Absenkung durch Aufhebung der vorherigen Leistungsbewilligung nach § 48 SGB X umgesetzt werden muss (dagegen spricht möglicherweise das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R, RdNr. 14, wo als "Prüfungsaufhänger" nur § 48 SGB X herangezogen wird).
Sie hat ihre Grundlage in § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R, RdNr.14).
Wegen der parallelen Problematik erscheint es angebracht, diesbezüglich auf die Regelungen von § 261 SGB III zu ABM-Maßnahmen zurückzugreifen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R, RdNr. 27; Senatsbeschluss vom 27.11.2008 - L 7 B 954/08 AS ER; Eicher in: Ders./Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, § 16 RdNr. 213 m.w.N.).
An dieser Stelle kann das vom Bundessozialgericht im Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R, RdNr. 28, aufgeworfene Problem, ob der Kläger sich angesichts des Schutzzwecks des Zusätzlichkeits-Kriteriums überhaupt auf fehlende Zusätzlichkeit berufen kann, letzten Endes offen bleiben.
Zur Begründung verweist der Senat auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R, RdNr. 19 ff.; damit ist seine anders lautende Rechtsprechung (Urteil vom 29.06.2007 - L 7 AS 199/06) obsolet.
Das Bundessozialgericht will offenbar, wie sein Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R, RdNr. 31 ff., zeigt, daran strenge Anforderungen stellen: Nachteilige Folgerungen könnten aus dem Verhalten des Leistungsempfängers nur gezogen werden, wenn der Leistungsträger das jeweilige Angebot genau bezeichnet habe; dies gelte auch im Rahmen von § 31 SGB II (RdNr. 31).
- LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 B 954/08
Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 100/08
Wegen der parallelen Problematik erscheint es angebracht, diesbezüglich auf die Regelungen von § 261 SGB III zu ABM-Maßnahmen zurückzugreifen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R, RdNr. 27; Senatsbeschluss vom 27.11.2008 - L 7 B 954/08 AS ER; Eicher in: Ders./Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, § 16 RdNr. 213 m.w.N.).Er bedarf also, um ihn in irgendeiner Weise in das Arbeitsleben eingliedern zu können, dringend der Gewöhnung an die alltäglichen Arbeitsprozesse (vgl. Senatsbeschluss vom 27.11.2008 - L 7 B 954/08 AS ER).
Die Rechtsfolgenbelehrung darf nicht dazu instrumentalisiert werden, den Leistungsträgern möglichst hohe Hürden für eine Absenkung entgegen zu stellen; dominierend muss stets das Motiv der optimalen Eingliederung in das Arbeitsleben sein (Senatsbeschlüsse vom 08.08.2007 - L 7 B 506/07 AS ER und vom 27.11.2008 - L 7 B 954/08 AS ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - L 7 B 258/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 100/08
Noch weniger ist das Bestimmtheitsgebot eine bloße Verfahrensregelung, sondern schlichtweg Wirksamkeitsvoraussetzung; demzufolge sind Fehler nicht nach § 41 Abs. 1 SGB X heilbar (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2007 - L 7 B 258/07 AS ER).Auf den konkreten Absenkungsbetrag zu kommen, war somit eine sehr einfache Rechnung (a.A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2007 - L 7 B 258/07 AS ER).
Im Hinblick auf die Aufhebungsentscheidung nach § 48 SGB X war nicht erforderlich, den Bescheid vom 21.12.2005 explizit zu nennen (a.A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2007 - L 7 B 258/07 AS ER).
- LSG Bayern, 29.06.2007 - L 7 AS 199/06
Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Regelleistung von Arbeitslosenhilfe wegen …
Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 100/08
Eine Arbeitsdauer von 30 Stunden wöchentlich sei nicht zumutbar; der Kläger verweist insoweit auf das Senatsurteil vom 29.06.2007 - L 7 AS 199/06.Zur Begründung verweist der Senat auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R, RdNr. 19 ff.; damit ist seine anders lautende Rechtsprechung (Urteil vom 29.06.2007 - L 7 AS 199/06) obsolet.
- LSG Bayern, 20.11.2008 - L 7 B 944/08
Leistungen ; Beschwerde ; Vergleich ; außergerichtlicher Vergleich ; …
Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 100/08
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Verwaltungsakten der Beklagten sowie auf die Akten des Sozialgerichts und des Bayerischen Landessozialgerichts - auch in der Sache L 7 B 944/08 AS ER - verwiesen.Schließlich rechnet sich der Kläger anscheinend selbst dem gebildeten Bevölkerungsspektrum zu; so hat er in dem vor dem Senat anhängigen Verfahren L 7 B 944/08 AS ER das Sozialgericht mit einem missbilligenden Attribut versehen, indem er Georg Büchner zitiert hat.
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 100/08
Da die Absenkung der Leistungen, gegen die der Kläger vorgeht, nur die Regelleistung betroffen hat, gehören die Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht zum Streitgegenstand; diese sind gesondert "streitgegenstandsfähig" (Bundessozialgericht, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, RdNr. 18, sowie vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R, RdNr. 15). - BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei …
Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 100/08
Da die Absenkung der Leistungen, gegen die der Kläger vorgeht, nur die Regelleistung betroffen hat, gehören die Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht zum Streitgegenstand; diese sind gesondert "streitgegenstandsfähig" (Bundessozialgericht, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, RdNr. 18, sowie vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R, RdNr. 15).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10 Im Übrigen hätten sowohl das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 11.12.2008 - L 7 AS 100/08) als auch das Bundessozialgericht - BSG - (Urteil vom 17.12.2008 - B 4 AS 30/09 R) diese Rechtsauffassung zwischenzeitlich bestätigt.
Entgegen der Rechtsauffassung des Berufungsklägers ergibt sich auch aus dem Urteil des BSG vom 17. Dezember 2009 (B 4 AS 20/09 R) und aus dem Urteil des Bayerischen LSG vom 11. Dezember 2008 (L 7 AS 100/08) nichts Gegenteiliges.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2013 - L 11 AS 1394/09
Adressat des Verwaltungsaktes; Aufhebungs- und Erstattungsbescheid; Auslegung; …
Ausreichend - aber auch erforderlich - ist vielmehr, dass dem Rücknahme- bzw. Aufhebungsbescheid zweifelsfrei entnommen werden kann, welcher Bewilligungszeitraum betroffen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R, Rn 16, 17; vgl. zu den Einzelheiten des vom BSG entschiedenen Sachverhalts: LSG Bayern, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 7 AS 100/08, Rn 31, 32 - zitiert nach Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2012 - L 7 AS 4111/11; Beschluss des erkennenden Senats vom 16. November 2010 - L 11 AS 926/10 B, NZS 2011, 320; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 2012 - L 11 AL 75/11; Aubel in: JurisPK-SGB II, Stand 2012, § 40, Rn 14). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 11 AS 926/10
Streitgegenstand - Teilaufhebung eines Verwaltungsakts - Grundsicherung für …
Damit wies der Änderungsbescheid noch die nach § 33 SGB X erforderliche Bestimmtheit auf (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R, Rn 16, 17; vgl. zu den Einzelheiten des vom BSG entschiedenen Sachverhalts: LSG Bayern, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 7 AS 100/08, Rn 31, 32 - zitiert nach Juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2012 - L 11 AL 75/11
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Rücknahme der Bewilligung nach Nichtmitteilung …
Damit weisen die angefochtenen Bescheide die nach § 33 SGB X erforderliche Bestimmtheit auf (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R, Rn 16, 17; vgl. zu den Einzelheiten des vom BSG entschiedenen Sachverhalts: LSG Bayern, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 7 AS 100/08, Rn 31, 32 - zitiert nach Juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 16. November 2010 - L 11 AS 925/10 B). - LSG Bayern, 20.11.2008 - L 7 B 944/08
Leistungen ; Beschwerde ; Vergleich ; außergerichtlicher Vergleich ; …
Das gilt nicht weniger für den argumentativen Ausgangspunkt des Bf., der meint, bei den so genannten Ein-Euro-Jobs handle es sich um verfassungsrechtlich verbotene Zwangsarbeit; der Senat regt an, dass sich der Bf. diesbezüglich von seinem Prozessbevollmächtigten in der Sache L 7 AS 100/08 über die Rechtslage aufklären lässt.
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