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| LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20 |
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Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG Anforderungen an einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach dem Erlass einer Betreibensaufforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 09.07.2020 - S 25 AS 3743/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (16)
- BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Weitere Ausführungen muss die Betreibensaufforderung nicht enthalten (vgl. zur Fiktion der Berufungsrücknahme zuletzt BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B).Schweigen stellt nie Betreiben dar (vgl. BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B).
Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses können sich etwa aus dem fallbezogenen Verhalten des Klägers oder der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten ergeben (vgl. zur BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B, juris; explizit zur Klagerücknahmefiktion etwa BVerwG Urteile vom 05.07.2000 - 8 B 119/00 und vom 07.07.2005 - 10 BN 1/05, juris).
Die Nichtvorlage einer (Klage-) Begründung kann Anlass für eine Betreibensaufforderung sein, insbesondere dann, wenn - wie vorliegend beides - die Begründung trotz Ankündigung oder trotz Fristsetzung nicht vorgelegt wird (vgl. auch BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B; vgl. auch BSG Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R).
Die höchstrichterliche sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Vorschrift des§ 102 Abs. 2 SGG steht insoweit in Einklang mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 92 Abs. 2 VwGO, der § 102 Abs. 2 SGG nachgebildet ist (vgl. BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B), nach der unter Umständen die Nichtvorlage einer Klagebegründung Anlass für eine Betreibensaufforderung sein kann (BVerwG Urteile vom 15.01.1991 - 9 C 96/89; vom 05.07.2000 - 8 B 119/00; vom 18.09.2002 - 1 B 103/02; zusammenfassend: BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B).
Insoweit gilt nichts Anderes als im Zusammenhang mit § 156 SGG hinsichtlich der in einem erstinstanzlichen Urteil zu sehenden Zäsur (vgl. BSG Beschluss vom 08.12.2020 -B 4 AS 280/20 B).
Rn. 40 Es stellt zusammenfassend keine unzumutbare, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung des Rechtsschutzes dar, wenn einem Kläger angesonnen wird, die Gründe für die Einlegung seines Rechtsmittels darzutun, und das Verfahren als erledigt angesehen wird, wenn er innerhalb einer Frist von drei Monaten diesem Ansinnen nicht nachgekommen ist und auch nicht dargetan hat, warum er untätig geblieben ist (vgl. zur BVerfG Beschluss vom 07.08.1984 - 2 BvR 187/84; für die Berufungsrücknahmefiktion ebenso: BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B, juris).
Eine solche kommt bei Ausschlussfristen wie denjenigen nach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG und § 156 Abs. 2 Satz 1 (vgl. dazu BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B, juris) allenfalls in Fällen höherer Gewalt in Betracht, also bei Naturereignissen und anderen unabwendbaren Ereignissen.
Die Rechtsfolgen des § 102 Abs. 2 SGG treten wie diejenigen des § 156 Abs. 2 SGG kraft Gesetzes ("ipso iure", vgl. BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B, juris-Rn. 8) ein, sodass es einer Rücknahmeerklärung der früheren Prozessbevollmächtigten nicht bedurfte.
- BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Die Betreibensaufforderung vom 17.05.2019 war - den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entsprechend (vgl. etwa BSG Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R; BSG Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R) - von der zuständigen Richterin verfügt und mit vollem Namen unterzeichnet worden.Sie war im Übrigen auch konkret und klar (BSG Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R).
Rn. 35 Im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung lagen konkrete und sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses vor (vgl. dazu etwa BVerfG [Kammer] Beschluss vom 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92, juris; BSG Urteile vom 04.04.2017 -B 4 AS 2/16 R; Beschlüsse des Senats vom 18.11.2019 - L 7 AS 1678/19 B und 21.11.2019 - L 7 AS 1523/18).
Rn. 36 Aufgrund der Umstände vor Erlass der Betreibensaufforderung, insbesondere dem prozessualen Verhalten des Klägers, ist das Sozialgericht im Rahmen der insoweit gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. etwa BSG Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R, juris, unter Verweis u.a. auf BVerfG [Kammer] Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95) zu Recht davon ausgegangen, dass dieser das Interesse an dem Rechtsstreit verloren hat.
Prozessuale Mitwirkungsobliegenheiten können darüber hinaus auch erst durch eine gerichtliche Anfrage entstehen, wie sich aus mehreren Regelungen des Prozessrechts ergibt (z.B. § 92 Abs. 2, § 106 oder § 106a SGG; vgl. BSG Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R, juris).
- BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses können sich etwa aus dem fallbezogenen Verhalten des Klägers oder der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten ergeben (vgl. zur BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B, juris; explizit zur Klagerücknahmefiktion etwa BVerwG Urteile vom 05.07.2000 - 8 B 119/00 und vom 07.07.2005 - 10 BN 1/05, juris).Die höchstrichterliche sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Vorschrift des§ 102 Abs. 2 SGG steht insoweit in Einklang mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 92 Abs. 2 VwGO, der § 102 Abs. 2 SGG nachgebildet ist (vgl. BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B), nach der unter Umständen die Nichtvorlage einer Klagebegründung Anlass für eine Betreibensaufforderung sein kann (BVerwG Urteile vom 15.01.1991 - 9 C 96/89; vom 05.07.2000 - 8 B 119/00; vom 18.09.2002 - 1 B 103/02; zusammenfassend: BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B).
- BVerfG, 07.08.1984 - 2 BvR 187/84
Asylverfahren - Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Das BVerfG hat die Aufforderung, eine Klage zu begründen, vielmehr als einen zulässigen Inhalt einer Betreibensaufforderung erachtet (BVerfG Beschlüsse vom 07.08.1984 - 2 BvR 187/84 und vom 15.08.1984 - 2 BvR 357/84).Rn. 40 Es stellt zusammenfassend keine unzumutbare, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung des Rechtsschutzes dar, wenn einem Kläger angesonnen wird, die Gründe für die Einlegung seines Rechtsmittels darzutun, und das Verfahren als erledigt angesehen wird, wenn er innerhalb einer Frist von drei Monaten diesem Ansinnen nicht nachgekommen ist und auch nicht dargetan hat, warum er untätig geblieben ist (vgl. zur BVerfG Beschluss vom 07.08.1984 - 2 BvR 187/84; für die Berufungsrücknahmefiktion ebenso: BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B, juris).
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Die Betreibensaufforderung vom 17.05.2019 war - den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entsprechend (vgl. etwa BSG Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R; BSG Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R) - von der zuständigen Richterin verfügt und mit vollem Namen unterzeichnet worden.Die Nichtvorlage einer (Klage-) Begründung kann Anlass für eine Betreibensaufforderung sein, insbesondere dann, wenn - wie vorliegend beides - die Begründung trotz Ankündigung oder trotz Fristsetzung nicht vorgelegt wird (vgl. auch BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B; vgl. auch BSG Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R).
- BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Ein etwaiges Verschulden seiner früheren Prozessbevollmächtigten - für das hier allerdings jeglicher Anhaltspunkt fehlt - muss sich der Kläger ohnehin gemäߧ 73 Abs. 6 Satz 7 SGG iVm § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (BSG Beschluss vom 02.12.2005 - B 9 V 12/15). - BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Rn. 36 Aufgrund der Umstände vor Erlass der Betreibensaufforderung, insbesondere dem prozessualen Verhalten des Klägers, ist das Sozialgericht im Rahmen der insoweit gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. etwa BSG Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R, juris, unter Verweis u.a. auf BVerfG [Kammer] Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95) zu Recht davon ausgegangen, dass dieser das Interesse an dem Rechtsstreit verloren hat. - BVerwG, 18.09.2002 - 1 B 103.02
Fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für Betreibensaufforderung; Fehlen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Die höchstrichterliche sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Vorschrift des§ 102 Abs. 2 SGG steht insoweit in Einklang mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 92 Abs. 2 VwGO, der § 102 Abs. 2 SGG nachgebildet ist (vgl. BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B), nach der unter Umständen die Nichtvorlage einer Klagebegründung Anlass für eine Betreibensaufforderung sein kann (BVerwG Urteile vom 15.01.1991 - 9 C 96/89; vom 05.07.2000 - 8 B 119/00; vom 18.09.2002 - 1 B 103/02; zusammenfassend: BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B). - BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Rn. 35 Im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung lagen konkrete und sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses vor (vgl. dazu etwa BVerfG [Kammer] Beschluss vom 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92, juris; BSG Urteile vom 04.04.2017 -B 4 AS 2/16 R; Beschlüsse des Senats vom 18.11.2019 - L 7 AS 1678/19 B und 21.11.2019 - L 7 AS 1523/18). - BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05
Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses können sich etwa aus dem fallbezogenen Verhalten des Klägers oder der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten ergeben (vgl. zur BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B, juris; explizit zur Klagerücknahmefiktion etwa BVerwG Urteile vom 05.07.2000 - 8 B 119/00 und vom 07.07.2005 - 10 BN 1/05, juris). - BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 96.89
Asylrecht - Erledigung eines Asylrechtsstreits - Verfahrenserledigung kraft …
- BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 357/84
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erledigungsfiktion bei Nichtbetreiben …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2019 - L 7 AS 1678/19
Keine Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2019 - L 7 AS 1523/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- OVG Sachsen, 12.09.2011 - 3 D 104/11
Rücknahmefiktion gemäß § 92 Abs 2 S. 1 VwGO bei Untertauchen des Klägers, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 7 AS 476/23 Die Betreibensaufforderung setzt eine gesetzliche Frist in Gang und ist daher gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 SGG zuzustellen (vgl. BSG…, Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B - juris, Rn. 17 ff. m.w.N.; vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20 - juris, Rn. 29 f.).
Eine Betreibensaufforderung muss von der zuständigen Richterin verfügt und mit vollem Namen unterzeichnet worden sein; ein den Namen abkürzendes Handzeichen (Paraphe) genügt als Unterschrift nicht (BSG…, Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R - juris, Rn. 24; vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 09.09.2021 -L 7 AS 1282/20 - juris, Rn. 29).
Die Fiktion der Klagerücknahme knüpft mithin an den objektivierbaren Umstand der Untätigkeit an (vgl. BSG…, Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R - juris, Rn. 27 ff. m.w.N.; vgl. LSG NRW, Urteil vom 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20 - juris, Rn. 32 ff.).
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2026 - L 11 R 324/26
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Nichtvorlage einer …
Das BVerfG hat die Aufforderung, eine Klage zu begründen, vielmehr als einen zulässigen Inhalt einer Betreibensaufforderung erachtet (BVerfG 07.08.1984, 2 BvR 187/84 und 15.08.1984, 2 BvR 357/84, juris; LSG Nordrhein-Westfalen 09.09.2021, L 7 AS 1282/20, juris Rn. 35). - SG Dortmund, 02.09.2025 - S 48 KR 299/23 Bei der Klärung des Gegenstands der Klage und der wesentlichen Einwendungen ist der Kläger nicht von Mitwirkungsobliegenheiten freigestellt (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.09.2021, L 7 AS 1282/20, Rn. 31 - 35, juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2024 - L 7 AS 716/24
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche …
Während dieses Zeitraums hat die Klägerin nicht auf die Betreibensaufforderung reagiert, so dass zum Zeitpunkt des Fristablaufs konkrete und sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses vorlagen (…vgl. dazu etwa BVerfG [Kammer] Beschluss vom 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 - juris, Rn. 14; BSG…, Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R - juris, Rn. 28; Urteil des Senats vom 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20 - juris, Rn. 36). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2024 - L 7 AS 716/24 Während dieses Zeitraums hat die Klägerin nicht auf die Betreibensaufforderung reagiert, so dass zum Zeitpunkt des Fristablaufs konkrete und sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses vorlagen (…vgl. dazu etwa BVerfG [Kammer] Beschluss vom 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 - juris, Rn. 14; BSG…, Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R - juris, Rn. 28; Urteil des Senats vom 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20 - juris, Rn. 36).
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