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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8873
LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21 (https://dejure.org/2023,8873)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21 (https://dejure.org/2023,8873)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 2023 - L 7 AS 2274/21 (https://dejure.org/2023,8873)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe den Gesetzgeber verpflichtet (Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 u.a.), die Entwicklung der Preise zeitnah abzubilden und den Kostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen, womit nicht bis zur turnusgemäßen Anpassung der Regelsätze gewartet werden dürfe.

    Evident unzureichend sind Sozialleistungen nur, wenn offensichtlich ist, dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 - BVerfGE 137, 34-103, juris Rdnr. 81).

    Ausgehend von diesen Maßgaben hat das BVerfG die Bemessung der Regelbedarfe für das Jahr 2011 aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453; Regelbedarfsermittlungsgesetz ), dem wiederum die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (EVS 2008) zugrunde lag, für verfassungsgemäß erachtet (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014, a.a.O., Tenor).

    Insbesondere ist der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber auch für die Jahre, in denen die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen anstelle einer Neuermittlung erfolgt ist, seiner Verpflichtung nachgekommen, die Höhe der Regelbedarfe ausreichend an die Preis- und Lohnentwicklung anzupassen (vgl. zu den Vorgaben BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014, a.a.O Rdnr. 136 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist eine zeitnahe und damit auch außerhalb des Turnus erfolgende Anpassung erst dann erforderlich, wenn sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter ergibt (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 a.a.O. Rdnr. 144).

    Dementsprechend ist die Bestimmung des Regelbedarfs zusammenlebender und gemeinsam wirtschaftender Erwachsener in Höhe von 90 % des im SGB II für eine alleinstehende Person geltenden Regelbedarfs nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 a.a.O., Rdnr. 100).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21
    Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen vorgebe, beschränke sich die materielle Kontrolle der Höhe von Sozialleistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz darauf, ob die Leistungen evident unzureichend seien (Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09).

    Die Höhe von Sozialleistungen ist - mangels exakter Bezifferung oder Bestimmung existenzsichernder Leistungen im Grundgesetz - verfassungsrechtlich in materieller Hinsicht nur dahingehend zu überprüfen, ob die Leistungen evident unzureichend sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - BVerfGE 125, 175-260, juris Rdnr. 141;… Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 - BVerfGE 132, 134-179, juris Rdnr. 78).

    Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass durch das gemeinsame Wirtschaften Aufwendungen gespart werden und deshalb zwei zusammenlebende Partner einen im Vergleich geringeren finanziellen Mindestbedarf haben als zwei alleinwirtschaftende Personen (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 -, BVerfGE 125, 175-260, juris Rdnr. 154).

  • BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21

    Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21
    Die Rechtsprechung des BVerfG aus den Jahren 2010 und 2014 hinsichtlich der Bedarfsstufen der Regelsatzleistungen sei durch die EVS 2018 und durch die Entscheidung des BVerfG vom 19. Oktober 2022 - 1 BvL 3/21 - faktisch überholt.

    Ebenso ergibt sich keine andere Bewertung der vorliegenden Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 19. Oktober 2022 (1 BvL 3/21), mit welchem das BVerfG § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Fassung vom 13. August 2019 insoweit für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hat, wie für eine alleinstehende erwachsene Person ein Regelbedarf lediglich in Höhe der Regelbedarfsstufe 2 anerkannt wird.

  • BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04

    Verfassungsmäßigkeit der gemeinsamen Obergrenze von Entgeltpunkten für Ehepaare

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21
    Insofern erachtet es der Senat auch unter Berücksichtigung des aus Art. 6 Abs. 1 GG folgenden besonderen Schutzes von Ehe und Familie für - wie das BVerfG mit Nichtannahmebeschluss vom 3. Juli 2006 ausgeführt hat - verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber die Konsequenz aus der Erfahrung des täglichen Lebens zieht, dass in einer Haushaltsgemeinschaft umfassend "aus einem Topf" gewirtschaftet wird mit der Folge, dass zwei zusammenlebende Ehegatten einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs eines Alleinwirtschaftenden liegt (BVerfG a.a.O. - 1 BvR 2383/04 -, BVerfGK 8, 338-343, juris Rdnr. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21
    Die Höhe von Sozialleistungen ist - mangels exakter Bezifferung oder Bestimmung existenzsichernder Leistungen im Grundgesetz - verfassungsrechtlich in materieller Hinsicht nur dahingehend zu überprüfen, ob die Leistungen evident unzureichend sind (vgl. BVerfG…, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - BVerfGE 125, 175-260, juris Rdnr. 141; Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 - BVerfGE 132, 134-179, juris Rdnr. 78).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21
    Diese Ausnahme ist jedoch auf Fallgestaltungen beschränkt, bei denen erwartet werden kann, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt wird, die Gerichte also nicht noch einmal mit der Sache befasst werden müssen, um über weitere streitige Punkte zu entscheiden, die von der begehrten Feststellung nicht erfasst werden (BSG, Urteil vom 8. Mai 2007 - B 2 U 3/06 R -, SozR 4-2700 § 136 Nr. 3, SozR 4-1500 § 55 Nr. 6, SozR 4-1500 § 75 Nr. 8, juris Rdnr. 23).
  • LSG Hessen, 26.01.2022 - L 6 SF 7/21

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 82 VO (EU) 2016/679; …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21
    Für diese Amtshaftungsklage gemäß § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 Grundgesetz (GG) ist jedoch der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nicht eröffnet, sondern - wie das SG zutreffend ausgeführt hat - der Rechtsweg zu den Zivilgerichten (vgl. dazu und auch zu auf Art. 82 der Datenschutzgrundverordnung gestützte Schadensersatzansprüche: Hessisches LSG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - L 6 SF 7/21 DS - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4314/05

    Berufung - Streitgenossenschaft - Streitwert - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21
    Bei der Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei in subjektiver wie objektiver Klagehäufung geltend gemachte und wirtschaftlich nicht identische Ansprüche gemäß § 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 5 Zivilprozessordnung (ZPO) zusammenzurechnen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2006 - L 8 AS 4314/05 - juris Rdnr. 18;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 13. Auflage 2020, SGG § 144 Rdnr. 16).
  • BSG, 23.06.2023 - B 7 AS 81/23 BH

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der …

    Es hat zudem rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung (30.3.2023) über die - wiederholten - Anträge auf Bewilligung von PKH entschieden (Bewilligung von PKH im Verfahren L 7 AS 3508/21 am 9.3.2023; Ablehnung wiederholter Anträge durch Beschlüsse vom 26.10.2022, 22.3.2023 und 4.4.2023 im Verfahren L 7 AS 797/21; Ablehnung durch Beschlüsse vom 27.10.2022, 22.3.2023 und 4.4.2023 im Verfahren L 7 AS 2274/21).
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