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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,123320
LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10 (https://dejure.org/2011,123320)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.09.2011 - L 7 AS 637/10 (https://dejure.org/2011,123320)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. September 2011 - L 7 AS 637/10 (https://dejure.org/2011,123320)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2009 - L 7 AL 6059/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
    Hier müssen die Angebote also den Charakter einer Weiterbildung wahren und an berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anknüpfen, die aus einer vorangegangenen Ausbildung oder sonstigen beruflichen Tätigkeit resultieren (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 2009 - L 7 AL 6059/07 - Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER - (juris);… ebenso B. Schmidt, a.a.O., Vor §§ 77-96, Rdnr. 2a und 2 b).

    Ob eine Maßnahme der beruflichen Aus- oder der Weiterbildung vorliegt, hat somit das Gericht unabhängig von einer Zulassungsentscheidung der Zertifizierungsstelle nach den oben genannten und angewandten Maßstäben zu prüfen (zum Ganzen Senatsurteil vom 22. Januar 2009, a.a.O.).

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
    Ihr Begehren ist vielmehr auf die Finanzierung der angestrebten Bildungsmaßnahme durch den Grundsicherungsträger als Leistung der Eingliederung in Arbeit gerichtet und damit ausreichend konkret umschrieben (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 12. April 1984 - 7 RAr 39/83 - und vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - (beide juris)).

    Die Abgrenzung, ob es sich bei einer Maßnahme um eine solche der Berufsausbildung (vgl. §§ 59 ff. SGB III) oder der beruflichen Weiterbildung (vgl. §§ 77 ff. SGB III) handelt, ist ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (…vgl. BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 19 sowie Urteile vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R - und vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - ( jeweils juris);… BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2; jeweils m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - dreijährige …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
    Hier müssen die Angebote also den Charakter einer Weiterbildung wahren und an berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anknüpfen, die aus einer vorangegangenen Ausbildung oder sonstigen beruflichen Tätigkeit resultieren (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 2009 - L 7 AL 6059/07 - Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER - (juris);… ebenso B. Schmidt, a.a.O., Vor §§ 77-96, Rdnr. 2a und 2 b).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
    Dies ist wegen des der Behörde eingeräumten Ermessens (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 117/10 R - (juris)) im Rahmen einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage geltend zu machen.
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
    Die Abgrenzung, ob es sich bei einer Maßnahme um eine solche der Berufsausbildung (vgl. §§ 59 ff. SGB III) oder der beruflichen Weiterbildung (vgl. §§ 77 ff. SGB III) handelt, ist ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (…vgl. BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 19 sowie Urteile vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R - und vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - ( jeweils juris);… BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
    Die Abgrenzung, ob es sich bei einer Maßnahme um eine solche der Berufsausbildung (vgl. §§ 59 ff. SGB III) oder der beruflichen Weiterbildung (vgl. §§ 77 ff. SGB III) handelt, ist ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (…vgl. BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 19 sowie Urteile vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R - und vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - ( jeweils juris); BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
    Danach ist weder der erste Besuch einer Bildungsmaßnahme arbeitsförderungsrechtlich in jedem Fall eine Ausbildung, noch stellt jeder zweite Besuch einer Bildungsmaßnahme bei Vorliegen eines Berufsabschlusses eine Weiterbildung dar (so schon zu §§ 40, 41 und 42 Arbeitsförderungsgesetz BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AS 1110/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - keine Förderung …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
    Über diese Vorschrift kommt daher z.B. nicht eine Förderung beruflicher Ausbildung i.S.d. §§ 59 ff. SGB III in Betracht, da § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II ausdrücklich nicht auf die Vorschriften des Fünften Abschnitts des Vierten Kapitels des SGB III verweist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2010 - L 12 AS 1110/09 - (juris)).
  • SG Berlin, 24.07.2006 - S 77 AL 1354/03

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Ablehnung der Zulassung einer Maßnahme …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
    Der Entscheidung der Zertifizierungsstelle, auch wenn man sie als Verwaltungsakt i.S.d. § 31 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch wertet (SG Berlin, Urteil vom 24. Juli 2006 - S 77 AL 1354/03 - (juris);… Hengelhaupt, a.a.O., § 85 Rdnr. 195 m.w.N.), kann ein Regelungsgehalt nur innerhalb des zuerkannten Prüfungsrahmens zukommen.
  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 39/83

    Zeitliche Beschränkung der Maßnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
    Ihr Begehren ist vielmehr auf die Finanzierung der angestrebten Bildungsmaßnahme durch den Grundsicherungsträger als Leistung der Eingliederung in Arbeit gerichtet und damit ausreichend konkret umschrieben (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 12. April 1984 - 7 RAr 39/83 - und vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - (beide juris)).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 5471/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche …

    Ein im April 2007 bei der Rechtsvorgängerin des Beklagten gestellter Antrag auf Förderung einer Bildungsmaßnahme zur Heilpraktikerin blieb ohne Erfolg (Bescheid vom 20. April 2007, Widerspruchsbescheid vom 19. Dezember 2007), ebenso die Klage zum Sozialgericht (SG) Karlsruhe (Urteil vom 8. Dezember 2009 - S 11 AS 316/08 -); die Berufung der Klägerin zum Landessozialgericht (LSG) wurde mit Senatsurteil vom 15. September 2011 (L 7 AS 637/10) mangels Vorliegens der tatbestandlichen Förderungsvoraussetzungen zurückgewiesen (rechtskräftig).

    Rn. 17 Zur weiteren Darstellung wird auf die Verwaltungsakten des Beklagten (3 Bd.), die Klageakte des SG (S 14 As 1401/13), die weitere Akte des SG (S 11 AS 4047/12), die Berufungsakte des Senats ( L 7 AS 5471/13 ) und die weitere Senatsakte (L 7 AS 637/10) Bezug genommen.

    Zulässige Klageart bei Förderungsbegehren der vorliegenden Art ist deshalb regelmäßig die kombinierte Anfechtungs- und (Verpflichtungs-)Bescheidungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 SGG; vgl. auch Senatsurteil vom 15. September 2011 - L 7 AS 637/10 -), welche die Klägerin mit ihrem Hilfsantrag auch verfolgt.

    Rn. 24 b) Vorliegend handelt es sich bei der von der Klägerin erstrebten Teilnahme an der bei der IPPF durchzuführenden Bildungsmaßnahme zur KJP der Sache nach um eine berufliche Weiterbildung; die Abgrenzung zu der - nach dem SGB II nicht förderbaren - Berufsausbildung (§§ 56 ff. SGB III) ist unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (ständige Rechtsprechung;… vgl. BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 19 Rdnr. 23>;… ferner BSGE 100, 6 = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 ;… BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 ; Senatsurteil vom 15. September 2011 - L 7 AS 637/10 -).

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