Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 43/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Herleitung eines Vergütungsanspruchs aus einer Vermittlungstätigkeit; Geltendmachen eines Anspruchs auf Auszahlung der Raten aus einem Vermittlungsgutschein durch einen privaten Arbeitsvermittler gegen die Bundesanstalt für Arbeit nach erfolgter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 29.03.2007 - S 12 (27) AL 26/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 43/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 43/07
Zur Konkretisierung des Begriffs der Vermittlungstätigkeit ist dabei im Ansatz vom gleichen Vermittlungsbegriff wie im Rahmen des § 652 BGB auszugehen (BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R;… Urmersbach in Eicher /Schlegel, SGB III, § 421 g Rn. 41;… Brandts in Niesel, SGB 111, 4. Auflage 2007, § 421 g Rn. 15).Danach ist erforderlich, dass der Vermittler als Dritter in Kontakt sowohl mit dem Arbeitsuchenden als auch mit dem Arbeitgeber tritt und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart gefördert hat (Kausalität), dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde (BSG, Urteil vom 06.05.2008, B 7/7a AL 8/07 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 1 AL 5/07
Anspruch auf Zahlung eines Betrages aus einem Vermittlungsgutschein; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 43/07
Rn. 28 § 421 g Abs. 1 Satz 2 SGB III setzt ausdrücklich einen Vergütungsanspruch des vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers gegen den Arbeitnehmer voraus (vgl. LSG NRW, Urteil vom 19.12.2007 - L 1 AL 5/07).Der Senat folgt im Ergebnis und Begründung der vom Sozialgericht dargelegten Auffassung, dass der Arbeitsvertrag aber innerhalb des Geltungszeitraums geschlossen werden muss (vgl. ebenso LSG NRW, Urteil vom 19.12.2007, L 1 AL 5/07;… Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 421 g, Rn. 56; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2006 - L 28 AL 166/03;… Sienknecht in Kassler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, Seite 1260, Rn. 140;… Sauer in Jahn, SGB III, § 421 g, Rn. 25; Rixen, NZS 2002, 466, 472).
- BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 43/07
Dieser Vergütungsanspruch kann sich seinerseits nur aus einem zivilrechtlichen Maklervertrag (§ 652 BGB) ergeben, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich zwar nach den Vorschriften des BGB richtet, die aber überlagert sind von öffentlich-rechtlichen Normen, insbesondere der des § 296 SGB III (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - L 19 (9) AL 151/04
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 43/07
In dem Dreiecksverhältnis Arbeitsuchender, Bundesagentur für Arbeit und Vermittler ermöglicht die Vorschrift, dass sich der Vermittler unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit wenden kann, obwohl es sich im eigentlichen Sinn um einen Erfüllungsanspruch des Arbeitsuchenden gegenüber der Agentur für Arbeit aus dem Vermittlungsgutschein handelt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 06.06.2005 - L 19 (9) AL 151/04, m.w.N.; Sozialgericht Aurich, Urteil vom 26.03.2003 - S 5 AL 60/02). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2006 - L 28 AL 166/03
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 43/07
Der Senat folgt im Ergebnis und Begründung der vom Sozialgericht dargelegten Auffassung, dass der Arbeitsvertrag aber innerhalb des Geltungszeitraums geschlossen werden muss (vgl. ebenso LSG NRW, Urteil vom 19.12.2007, L 1 AL 5/07;… Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 421 g, Rn. 56; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2006 - L 28 AL 166/03;… Sienknecht in Kassler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, Seite 1260, Rn. 140;… Sauer in Jahn, SGB III, § 421 g, Rn. 25; Rixen, NZS 2002, 466, 472). - SG Aurich, 26.03.2003 - S 5 AL 60/02
Anspruch auf Auszahlung eines Vermittlungsgutscheines; Voraussetzungen für die …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 43/07
In dem Dreiecksverhältnis Arbeitsuchender, Bundesagentur für Arbeit und Vermittler ermöglicht die Vorschrift, dass sich der Vermittler unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit wenden kann, obwohl es sich im eigentlichen Sinn um einen Erfüllungsanspruch des Arbeitsuchenden gegenüber der Agentur für Arbeit aus dem Vermittlungsgutschein handelt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 06.06.2005 - L 19 (9) AL 151/04, m.w.N.; Sozialgericht Aurich, Urteil vom 26.03.2003 - S 5 AL 60/02).
- LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
(Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem Aktivierungs- und …
Die Klägerin hat hier auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. Februar 2011 (Az. B 11 AL 11/10 R), das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2009 (Az. L 9 AL 43/07) und das Urteil des Sozialgerichtes Hildesheim vom 16. März 2009 (Az. S 16 AL 4/09) verwiesen.In dem ebenfalls vom Klägerbevollmächtigten erwähnten Urteil vom 30. April 2009 zitierte das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zwar das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. April 2009 - L 9 AL 43/07 - juris Rdnr. 27), allerdings nur im Zusammenhang mit der Frage ob der dortige private Arbeitsvermittler gegenüber dem Arbeitsuchenden überhaupt eine Vermittlungstätigkeit erbracht hatte.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - L 9 AL 36/12 In diesem Dreiecksverhältnis Arbeitsuchender, Bundesagentur für Arbeit und Vermittler ermöglicht § 421g SGB III a.F. - und nur dies ist auch bezweckt, wie die Stundungsregelung in § 296 Abs. 4 SGB III zeigt - dass sich der Vermittler unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit wendet, obwohl es sich im eigentlichen Sinn um einen Erfüllungsanspruch des Arbeitsuchenden gegenüber der Agentur für Arbeit aus dem Vermittlungsgutschein handelt (vgl. Urteil des Senats vom 30. April 2009 - L 9 AL 43/07 -, juris Rn. 25; Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand Mai 2012, § 421g, Rn.27, 32).
- OLG Nürnberg, 21.02.2011 - 4 U 2110/09
Klage auf Erfolgshonorar für durchgeführte Arbeitsvermittlungen: Voraussetzungen …
So entsteht der Vergütungsanspruch eines Vermittlers bei Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins im Sinne des § 421 g SBG III nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte auch nur dann, wenn der Vermittlungserfolg innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Vermittlungsgutscheins eingetreten ist (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.4.2009, Az. L 9 AL 43/07, zitiert nach Juris, m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.2.2006, Az. L 28 AL 166/03, zitiert nach Juris; Rixen, NZS 2002, 466).
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