Rechtsprechung
| LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06, L 9 AS 43/06 ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 20 Abs 1 SGB 2, § 20 Abs 2 SGB 2, § 23 Abs 1 S 1 SGB 2
Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und -anspruch - Arbeitslosengeld II - Verfassungswidrigkeit der Höhe der Regelleistungen - Fehlen einer Öffnungsklausel - keine Aussetzung zur Vorlage an BVerfG
- sokolowski.org
Höherer ALG II Regelleistungsbedarf im einstweiligen Rechtsschutz
- sokolowski.org
Anspruch auf erhöhten Regelbedarf nach SGB II im einstweiligen Rechtsschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß der in § 20 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende (SGB II) definierten Regelleistung gegen das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsgebot sowie das Gebot der Achtung der Menschenwürde aus Art. 1 GG; Inhalt und Auslegung des so ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Höherer ALG II Regelleistungsbedarf im einstweiligen Rechtsschutz
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Über den Anspruch auf erhöhten Regelbedarf nach SGB II im einstweiligen Rechtsschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über den Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Vorlage an BVerfG
Verfahrensgang
- SG Kassel, 22.12.2005 - S 1 AS 551/05
- LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06, L 9 AS 43/06 ER
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
Eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren sei ihm unzumutbar, da dieses keine ausreichende Abhilfe biete und das Existenzminimum möglicherweise für längere Zeit nicht gedeckt sei, was gegen das Gegenwärtigkeitsprinzip der Sozialhilfe (Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, in: BVerwGE 79, 46; 69, 5 und BVerfG vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05) verstoße.Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn die grundrechtlichen Belange des Antragstellers berührt sind, weil sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen müssen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem letztinstanzlich abgeschlossenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in einer sozialhilferechtlichen Sache nach folgenden Kriterien beurteilt: Zulässig ist eine solche Verfassungsbeschwerde dann, wenn der Beschwerdeführer gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes rügt, wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Abhilfemöglichkeit bietet oder wenn dem Beschwerdeführer die Bescheidung des Hauptsacherechtswegs unzumutbar ist.
- LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
Arbeitslosengeld II - abweichende Erbringung von Regelleistungen - Sonderbedarf - …
Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
Rn. 20 Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakte L 9 AS 111/05 ER und L 9 AS 44/06 ER verwiesen.Ungeachtet dessen sind konkret darzulegende Bedarfe in jedem Einzelfall zu prüfen (vgl. Bewerbungskosten im Parallelverfahren L 9 AS 111/05 ER; Familienfeierkosten im Parallelverfahren L 9 AS 44/06 ER).
- SG Aachen, 10.01.2006 - S 9 AS 111/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
Rn. 20 Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakte L 9 AS 111/05 ER und L 9 AS 44/06 ER verwiesen.Ungeachtet dessen sind konkret darzulegende Bedarfe in jedem Einzelfall zu prüfen (vgl. Bewerbungskosten im Parallelverfahren L 9 AS 111/05 ER; Familienfeierkosten im Parallelverfahren L 9 AS 44/06 ER).
- BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85
Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode - …
Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
Eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren sei ihm unzumutbar, da dieses keine ausreichende Abhilfe biete und das Existenzminimum möglicherweise für längere Zeit nicht gedeckt sei, was gegen das Gegenwärtigkeitsprinzip der Sozialhilfe (Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, in: BVerwGE 79, 46; 69, 5 und BVerfG vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05) verstoße. - BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 22.83
Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe - Anforderungen an …
Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
Eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren sei ihm unzumutbar, da dieses keine ausreichende Abhilfe biete und das Existenzminimum möglicherweise für längere Zeit nicht gedeckt sei, was gegen das Gegenwärtigkeitsprinzip der Sozialhilfe (Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, in: BVerwGE 79, 46; 69, 5 und BVerfG vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05) verstoße. - BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81
Schornsteinfegerversorgung
Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
Bei Zwischenentscheidungen besteht eine Entscheidungserheblichkeit nur, wenn dies für den weiteren Ablauf des Ausgangsverfahrens dringend geboten erscheint (BVerfGE 63, 1/21 f.). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
In einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist das der Fall, wenn die vorläufige Regelung die endgültige Entscheidung weitgehend vorwegnimmt oder gar kein Hauptsacheverfahren mehr stattfindet (BVerfGE 63, 131/141). - BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Schwedische Rente
Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
Das BVerfG legt an die Entscheidungserheblichkeit einer Verfassungswidrigkeit einen strengen Maßstab an (…Jarass/Pieroth, GG, Kommentar, 7. Auflage, Art. 100 Rdnr. 11); es wägt diese auch im Lichte des Justizgewährungsanspruchs, der von dem Richter fordert, den Rechtsstreit so zu behandeln, dass eine Verzögerung durch die Anrufung des BVerfG nach Möglichkeit vermieden werde (BVerfGE 86, 71/76 f.). - SG Lüneburg, 11.08.2005 - S 30 AS 328/05
Übernahme von zusätzlichen Kosten für die Pflege eines Kindes; Gewährung von …
Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
Lediglich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sei § 23 Abs. 1 SGB II ein gangbarer Weg (Bezugnahme auf Sozialgericht Lüneburg vom 11. August 2005 - S 30 AS 328/05 ER).
- LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
Arbeitslosengeld II - abweichende Erbringung von Regelleistungen - Sonderbedarf - …
Rn. 3 Das zeitgleich bemühte einstweilige Rechtsschutzverfahren hatte keinen Erfolg (Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - S 1 AS 551/05 ER); über die bei dem Hessischen Landessozialgericht dagegen eingelegte Beschwerde ist noch nicht entschieden (L 9 AS 43/06 ER).Rn. 16 Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakte L 9 AS 43/06 ER verwiesen.
- Soweit der Antragsteller die pauschale Erhöhung der Regelleistung um mindestens 19 % begehrt, ist dies Gegenstand des Beschwerdeverfahrens L 9 AS 43/06 ER zu dem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 1 AS 551/05 ER, welches zeitlich früher (am 18. November 2005) als das dem anhängigen Beschwerdeverfahren vorausgehende Einstweilige Rechtsschutzverfahren S 1 AS 40/06 ER (am 16. Januar 2006) bei dem Sozialgericht Kassel anhängig gemacht wurde.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2006 - L 1 B 23/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Hiervon ist frühestens bei einer Bedarfsunterdeckung von 20 v.H. auszugehen (Hessisches LSG, Beschluss v. 11.04.2006, L 9 AS 43/06 ER;… Lang a.a.O., § 23 Rdnr. 32 m.w.N. zum Meinungsstand). - SG Wiesbaden, 23.08.2007 - S 14 SO 90/07
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatzhöhe …
Insbesondere bei Zwischenentscheidungen fordert der Justizgewährungsanspruch nach Möglichkeit eine Behandlung des Rechtsstreits ohne seine Verzögerung durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, was im einstweiligen Rechtschutzverfahren zu beachten ist (vgl. etwa Hessisches Landessozialgericht vom 11.04.2006 - L 9 AS 43/06 ER). - LSG Baden-Württemberg, 01.07.2024 - L 3 AS 2882/23
Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für …
Die angefochtene Entscheidung stehe in Divergenz zu der unter dem Aktenzeichen L 9 AS 43/06 ER ergangenen Entscheidung des Hessischen LSG vom 11.04.2006, wonach die tatsachlichen Lebensmittel-Preise schon vor einer Entscheidung des BVerfG "im verfassungskonformer fachgerichtlicher Auslegung" berücksichtigt werden könnten.
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