Rechtsprechung
| LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 20 Abs 1 SGB 2, § 23 Abs 1 S 1 SGB 2, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2
Arbeitslosengeld II - abweichende Erbringung von Regelleistungen - Sonderbedarf - Teilnahme an einer Familienfeier - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsverpflichtung wegen gehabter Aufwendungen für eine Familienfeier im Wege der einstweiligen Anordnung; Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz zur Beseitigung einer in der Vergangenheit entstandenen und bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 25.01.2006 - S 1 AS 40/06
- LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06 ER
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und -anspruch - …
Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
Rn. 3 Das zeitgleich bemühte einstweilige Rechtsschutzverfahren hatte keinen Erfolg (Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - S 1 AS 551/05 ER); über die bei dem Hessischen Landessozialgericht dagegen eingelegte Beschwerde ist noch nicht entschieden (L 9 AS 43/06 ER).Rn. 16 Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakte L 9 AS 43/06 ER verwiesen.
- Soweit der Antragsteller die pauschale Erhöhung der Regelleistung um mindestens 19 % begehrt, ist dies Gegenstand des Beschwerdeverfahrens L 9 AS 43/06 ER zu dem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 1 AS 551/05 ER, welches zeitlich früher (am 18. November 2005) als das dem anhängigen Beschwerdeverfahren vorausgehende Einstweilige Rechtsschutzverfahren S 1 AS 40/06 ER (am 16. Januar 2006) bei dem Sozialgericht Kassel anhängig gemacht wurde.
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn die grundrechtlichen Belange des Antragstellers berührt sind, weil sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen müssen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05). - LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche …
Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
Für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die gegenwärtigen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (HLSG vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; LSG Baden-Württemberg vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER - B).
- LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05
Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung …
Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
Für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die gegenwärtigen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (HLSG vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; LSG Baden-Württemberg vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER - B). - LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
Die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz kommt zur Beseitigung einer in der Vergangenheit entstandenen und bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage in Betracht (Oberverwaltungsgericht Schleswig vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92; Hessisches Landessozialgericht - HLSG - vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER). - SG Lüneburg, 11.08.2005 - S 30 AS 328/05
Übernahme von zusätzlichen Kosten für die Pflege eines Kindes; Gewährung von …
Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
In der Rechtsprechung wurden Sonderregelleistungsbedarfe in Einzelfällen anerkannt: aufgrund der Pflege und Betreuung eines kranken Kindes (Sozialgericht Berlin vom 23. November 2005 - S 37 AS 8519/05 ER), aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind (SG Dresden vom 5. November 2005 - S 23 AS 982/05 ER) sowie aufgrund krankheitsbedingter Kosten für Heil- und Körperpflegemittel (SG Lüneburg vom 11. August 2005 - S 30 AS 328/05 ER). - SG Dresden, 05.11.2005 - S 23 AS 982/05
Zuschussweise Erbringung von Geldleistungen durch Übernahme der notwendigen …
Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
In der Rechtsprechung wurden Sonderregelleistungsbedarfe in Einzelfällen anerkannt: aufgrund der Pflege und Betreuung eines kranken Kindes (Sozialgericht Berlin vom 23. November 2005 - S 37 AS 8519/05 ER), aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind (SG Dresden vom 5. November 2005 - S 23 AS 982/05 ER) sowie aufgrund krankheitsbedingter Kosten für Heil- und Körperpflegemittel (SG Lüneburg vom 11. August 2005 - S 30 AS 328/05 ER). - SG Berlin, 23.11.2005 - S 37 AS 8519/05
Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - abweichende Erbringung …
Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
In der Rechtsprechung wurden Sonderregelleistungsbedarfe in Einzelfällen anerkannt: aufgrund der Pflege und Betreuung eines kranken Kindes (Sozialgericht Berlin vom 23. November 2005 - S 37 AS 8519/05 ER), aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind (SG Dresden vom 5. November 2005 - S 23 AS 982/05 ER) sowie aufgrund krankheitsbedingter Kosten für Heil- und Körperpflegemittel (SG Lüneburg vom 11. August 2005 - S 30 AS 328/05 ER). - OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 M 112/92
Vorläufiger Rechtsschutz; Sozialhilfe; Gegenwärtige Notlage; Dringlichkeit
Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
Die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz kommt zur Beseitigung einer in der Vergangenheit entstandenen und bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage in Betracht (Oberverwaltungsgericht Schleswig vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92; Hessisches Landessozialgericht - HLSG - vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER).
- SG Berlin, 15.02.2012 - S 174 AS 28285/11
Schülerschreibtisch für Hartz IV-Empfängerin
Er ist zudem abzugrenzen gegenüber den Fällen, wo es sich nicht um eine erstmalige Ausstattung handelt, sondern um einen Erhaltungs- bzw. Ergänzungsbedarf (vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 05.04.2006, S 25 AS 343/06 ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 10.04.2006, L 9 AS 44/06 ER;… zum am 01.04.2011 in Kraft getretenen gleichlautenden § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II: Münder in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 23, Rn. 25). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - L 12 AS 57/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Zuschuss zur Anschaffung von …
Während die Gewichtszu- bzw. Gewichtsabnahme im Erwachsenenalter insbesondere, soweit sie krankheitsbedingt erfolgt, einen zumindest nicht regelmäßig vorkommenden und damit weniger planbaren Umstand darstellt, ist dieses vorliegend gerade nicht der Fall (vgl. Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 10.04.2006, Az.: L 9 AS 44/06 ER). - LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und -anspruch - …
Rn. 20 Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakte L 9 AS 111/05 ER und L 9 AS 44/06 ER verwiesen.Ungeachtet dessen sind konkret darzulegende Bedarfe in jedem Einzelfall zu prüfen (vgl. Bewerbungskosten im Parallelverfahren L 9 AS 111/05 ER; Familienfeierkosten im Parallelverfahren L 9 AS 44/06 ER).
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2633/06 Unter die vorgenannten Begriffe fallen zwar nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur Schwangerschaftsbekleidung und Erstlingsausstattung, sondern auch solche Bedarfe, die durch einen Gesamtverlust oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände neu entstanden sind (vgl. Bundestags-Drucksache 15/1514 S. 60 (zu § 32); ferner Hess. LSG, Beschluss vom 10. April 2006 - L 9 AS 44/06 ER - info also 2006, 226; Bayer. LSG, Beschluss vom 28. August 2006 - L 7 B 481/06 AS ER - FEVS 58, 427); zu diesen außergewöhnlichen Umständen dürften z.B. erhebliche Gewichtszu- oder Gewichtsabnahmen oder eine unzureichende Bekleidungsausstattung nach einer Haft oder Wohnungslosigkeit gehören (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 12 CE 04.3012 - (juris);… Hofmann in LPK-SGB XII, a.a.O., § 31 Rdnr. 7).
Der sog. Erhaltungs- oder Ergänzungsbedarf wird aber von der Vorschrift des § 31 Abs. 1 SGB XII nicht erfasst (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 10. April 2006 a.a.O.; Bayer. LSG…, Beschluss vom 28. August 2006 a.a.O.;… W. Schellhorn in W. Schellhorn/H. Schellhorn/Hohm, a.a.O., § 31 Rdnrn. 4 ff.;… Münder in LPK-SGB 11, 2. Auflage, § 23 Rdnr. 26).
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