Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BauGB §§ 2, 4, 30, 34, 35, 214
Abstimmungspflicht mit Nachbargemeinde bei größeren Bauvorhaben; Bebauungsplan; Multiplex-Kino - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauleitplanung: Interkommunales Abstimmungsgebot bei Planung eines Multiplex-Kinos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsbehelf gegen eine angegriffene Baugenehmigung im einstweiligen Rechtsschutz; Überwiegen des Aussetzungsinteresses eines den Verwaltungsakt anfechtenden Dritten; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung; Verwirklichung von Multiplex-Kinos ...
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Interkommunaler Nachbarschutz
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 24.06.1997 - 4 L 497/97
- OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97
Papierfundstellen
- LKV 1998, 359
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet …
Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97
Für eine solche Sicht könnte zwar sprechen, daß sowohl bei einem Verstoß gegen das materielle Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB als auch bei einem Verstoß gegen die formelle Abstimmungspflicht des § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führender Mangel gegeben sein kann, wobei jedenfalls in dem zuerst genannten Fall ein Abwehranspruch gegenüber einer auf der Grundlage des Bebauungsplans erteilten Bau- oder sonstigen Genehmigung zugestanden wird (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 [214]), ohne daß sich die Zielsetzung der beiden Vorschriften mit Blick auf die Rechtsstellung der Nachbargemeinde grundlegend unterscheiden dürfte.Voraussetzung ist - anders als für die rechtliche Betroffenheit der Nachbargemeinde durch eine Fachplanung - nicht, daß eine hinreichend bestimmte Planung der Nachbargemeinde nachhaltig gestört wird oder daß wesentliche Teile ihres Gebiets einer durchsetzbaren Planung entzogen werden (BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1995 - 4 NB 42.94 - NVwZ 1995, 694 [695] im Anschluß an das Urteil vom 15. Dezember 1989, a. a. O.).
Es spricht auch vieles dafür, daß die Planung der Beigeladenen zu 2. es in Anbetracht der genannten Auswirkungen an der gebotenen nachbargemeindlichen Rücksichtnahme (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, a. a. O. [216 f.]) fehlen läßt; denn es läßt sich nicht feststellen, daß die Interessen der Gemeinde, der Beigeladenen zu 2., höher zu bewerten wären als diejenigen der Nachbargemeinde, der Antragstellerin (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG, a. a. O. [219]).
- BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97
Offensichtlich ist ein solcher Mangel, wenn er zur äußeren Seite des Abwägungsvorgangs gehört, wie Fehler und Irrtümer, die etwa die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und die sich aus Akten, Protokollen oder sonstigen Unterlagen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 [38]). - BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71
Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97
Darüber hinaus spricht viel dafür, daß der in Rede stehende Bebauungsplan auch deshalb nicht wirksam ist, weil er gegen das materielle Gebot der interkommunalen Abstimmung von Bauleitplänen benachbarter Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB ) verstößt (zu dieser Unterscheidung vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323 [328 f.]) - wie sogleich zur Frage der Rechtsverletzung noch auszuführen sein wird - und aus diesem Grund einen Mangel sogar im Abwägungsergebnis aufweist.
- BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94
Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Gemeindenachbarliches Abstimmungsgebot …
Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97
Voraussetzung ist - anders als für die rechtliche Betroffenheit der Nachbargemeinde durch eine Fachplanung - nicht, daß eine hinreichend bestimmte Planung der Nachbargemeinde nachhaltig gestört wird oder daß wesentliche Teile ihres Gebiets einer durchsetzbaren Planung entzogen werden (BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1995 - 4 NB 42.94 - NVwZ 1995, 694 [695] im Anschluß an das Urteil vom 15. Dezember 1989, a. a. O.). - OVG Sachsen, 05.09.1995 - 1 S 186/95
Baugenehmigung; Rücknahmebefugnis; Widerspruch; Nachbar; Interkommunales …
Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97
Es liegt auf der Hand, daß die in Multiplex-Kinos diesen Umfangs (2500 Plätze) mögliche Angebotsvielfalt gegenüber einem herkömmlichen Kino - zumal wenn das Angebot an Filmvorführungen durch weitere Freizeitangebote, wie hier durch Bowlingbahnen und gastronomische Betriebe, die in einem einheitlichen Gebäudekomplex zur Verfügung stehen, ergänzt wird - geeignet ist, im Einzugsbereich eines solchen Vorhabens wohnende Personen auch für die angebotenen Nutzungen in einem bestimmten Umfang zu Lasten herkömmlicher Kinos zu gewinnen und als deren F o l g e verkehrliche Auswirkungen und solche für die Entwicklung der Innenstadt hervorzurufen (vgl. zu einem vergleichbaren Fall Sächsisches OVG, Beschluß vom 5. September 1995 - 1 S 186/95 - Sächs.VBl. - BVerwG, 05.11.1996 - 3 B 153.96
Postulationsfähigkeit für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97
Allerdings ist dem Antragsgegner und den Beigeladenen insoweit zu folgen, als rein wirtschaftliche Auswirkungen, wie das Abziehen von Kaufkraft, nicht geeignet sind, rechtserhebliche Nachteile i. S. d. § 2 Abs. 2 BauGB zu begründen, weil diese Vorschrift nicht dem Schutz vor wirtschaftlicher Konkurrenz dient (vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 18. April 1997 - 3 B 153/96 - betr. ein Einkaufszentrum).
- OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
Anträge auf Zulassung der Berufung, Errichtung eines Multiplex-Kinos, …
Der Senat hat bereits früher ausgeführt, dass es auf der Hand liege, dass die in Multiplex-Kinos vergleichbaren Umfangs (im entschiedenen Fall handelte es sich um 2500 Plätze) mögliche Angebotsvielfalt gegenüber einem herkömmlichen Kino - zumal wenn das Angebot durch weitere Freizeitangebote, wie etwa auch gastronomische Betriebe, die in einem einheitlichen Gebäudekomplex zur Verfügung stehen, ergänzt wird - geeignet ist, im Einzugsbereich eines solchen Vorhabens wohnende Personen auch für die angebotenen Nutzungen in einem bestimmten Umfang zu Lasten herkömmlicher Kinos zu gewinnen und als deren Folge verkehrliche Auswirkungen und solche für die Entwicklung einer Innenstadt hervorzurufen (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360).Dass die in Multiplex-Kinos angebotenen Nutzungen jedenfalls im Hinblick auf den Verkehr und die Entwicklung einer Innenstadt derartige Auswirkungen typischerweise hervorzurufen vermögen, hat der Senat bereits früher festgestellt (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360).
Vielmehr ist bei Vorhaben der vorliegenden Art die - einen Abstimmungsbedarf auslösende - Schwelle bereits als erreicht anzusehen, wenn das Vorhaben abstrakt geeignet ist, in seinem Einzugsbereich wohnende Personen in nicht unerheblichem Umfang zu Lasten der Kinos in den Nachbargemeinden zu gewinnen und als deren Folge Auswirkungen für den Verkehr und für die Innenstadt hervorzurufen (vgl. den bereits mehrfach erwähnten Beschluss des Senats vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360).
Abgesehen davon, dass eine Bindung des Gerichts an eine in einem anderen Verfahren (und zudem möglicherweise in anderer Zusammensetzung des Spruchkörpers) geäußerte Rechtsauffassung von vornherein nicht besteht, hatte das Verwaltungsgericht auch vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich ergangenen Beschlusses des Senats vom 8. Mai 1998 (- 3 B 84/87 -, LKV 1998, 359), der ebenfalls die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Nachbargemeinde gegen die Baugenehmigung für ein Multiplex-Kino vergleichbarer Größe betraf, Anlass, seine eigene Rechtsauffassung einer Überprüfung zu unterziehen.
- OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
Anträge auf Zulassung der Berufung, Baugenehmigung zur Errichtung eines …
Der Senat hat bereits früher ausgeführt, dass es auf der Hand liege, dass die in Multiplex-Kinos vergleichbaren Umfangs (im entschiedenen Fall handelte es sich um 2500 Plätze) mögliche Angebotsvielfalt gegenüber einem herkömmlichen Kino - zumal wenn das Angebot durch weitere Freizeitangebote, wie etwa auch gastronomische Betriebe, die in einem einheitlichen Gebäudekomplex zur Verfügung stehen, ergänzt wird - geeignet ist, im Einzugsbereich eines solchen Vorhabens wohnende Personen auch für die angebotenen Nutzungen in einem bestimmten Umfang zu Lasten herkömmlicher Kinos zu gewinnen und als deren Folge verkehrliche Auswirkungen und solche für die Entwicklung einer Innenstadt hervorzurufen (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360).Dabei ist weniger auf den durch die Beigeladene in diesem Zusammenhang hervorgehobenen Beschluss vom 19. Februar 1997 (- 3 B 137/96 -, NVwZ-RR 1998, 484) abzustellen als auf den bereits erwähnten Beschluss vom 8. Mai 1998 (- 3 B 84/87 -, LKV 1998, 359), der ebenfalls die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Nachbargemeinde gegen die Baugenehmigung für ein Multiplex-Kino vergleichbarer Größe betraf.
Dass die in Multiplex-Kinos angebotenen Nutzungen jedenfalls im Hinblick auf den Verkehr und die Entwicklung einer Innenstadt derartige Auswirkungen typischerweise hervorzurufen vermögen, hat der Senat bereits früher festgestellt (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1998, a. a. O.).
Vielmehr ist bei Vorhaben der vorliegenden Art die - einen Abstimmungsbedarf auslösende - Schwelle bereits als erreicht anzusehen, wenn das Vorhaben abstrakt geeignet ist, in seinem Einzugsbereich wohnende Personen in nicht unerheblichem Umfang zu Lasten der Kinos in den Nachbargemeinden zu gewinnen und als deren Folge Auswirkungen für den Verkehr und für die Innenstadt hervorzurufen (vgl. den bereits mehrfach erwähnten Beschluss des Senats vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360).
- OVG Brandenburg, 16.12.1998 - 3 B 116/98
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts …
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- OVG Brandenburg, 26.03.2001 - 3 B 113/00
Zulassung der Beschwerde einer Gemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz über das …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
Bauplanungsrecht: Genehmigung eines Fabrik-Verkaufs-Zentrum, Abwehransprüche der …
Der Senat, der diese Frage in dem Beschluss vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 - nicht entschieden hat (S. 8 des Beschlussabdrucks), hält es für wenig wahrscheinlich, dass damit den Trägern öffentlicher Belange eigene Rechte verliehen werden sollten, noch dazu solche, die Abwehrrechte gegenüber Vorhaben begründen, die auf der Grundlage von Bebauungsplänen genehmigt wurden, die unter Verletzung des § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgestellt worden sind. - OVG Brandenburg, 25.10.2003 - 3 B 354/03
Bauplanungsrecht: Interkommunales Abstimmungsgebot bei Genehmigung eines …
Zwar trifft es zu, dass - wie der Senat wiederholt ausgeführt hat - die in Multiplex-Kinos vergleichbaren Umfangs mögliche Angebotsvielfalt gegenüber einem herkömmlichen Kino - zumal wenn das Angebot durch weitere Freizeitangebote, wie etwa auch gastronomische Betriebe, die in einem einheitlichen Gebäudekomplex zur Verfügung stehen, ergänzt wird - geeignet ist, im Einzugsbereich eines solchen Vorhabens wohnende Personen auch für die angebotenen Nutzungen in einem bestimmten Umfang zu Lasten herkömmlicher Kinos zu gewinnen und als deren Folge verkehrliche Auswirkungen und solche für die Entwicklung einer Innenstadt hervorzurufen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360, und vom 21. März 2003 - 3 A 57/00.Z und 3 A 58/00.Z -). - VG Gera, 08.10.1998 - 4 K 212/98
Bauplanungs- Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baugenehmigung; …
Es liegt auf der Hand, daß bei einer Einwohnerzahl von ca. 99 000 Einwohnern in J ein Multiplex-Kino dieser Größenordnung gar nicht rentabel betrieben werden kann, wenn nicht aus den umliegenden Gemeinden potentielle Kinobesucher angezogen werden (vgl. zur Frage des Einzugsbereiches eines Multiplex-Kinos OVG Brandenburg, Beschl. v. 08.05.1998, 3 B 84/97, VwRR MO 1998, S. 212-215).
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