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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 10 S 31.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6392
OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 10 S 31.10 (https://dejure.org/2010,6392)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2010 - 10 S 31.10 (https://dejure.org/2010,6392)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2010 - 10 S 31.10 (https://dejure.org/2010,6392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 6 Nr 11 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 11 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 145 Abs 2 BauGB
    Nachbarwiderspruch; unbeplanter Innenbereich; Eigenart der näheren Umgebung; Abstandsflächenrecht: begrünte Hofbereiche als faktische private Grünfläche; nicht überbaubare Grundstücksfläche; faktische hintere Baugrenze; Anbau eines Seitenflügels auf nicht überbaubarer ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 6 Nr 11 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 11 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 145 Abs 2 BauGB, § 6 Abs 1 S 1 BauO BE, § 6 Abs 1 S 3 BauO BE, § 72 Abs 1 BauO BE
    Nachbarwiderspruch; unbeplanter Innenbereich; Eigenart der näheren Umgebung; begrünte Hofbereiche als faktische private Grünfläche; nicht überbaubare Grundstücksfläche; faktische hintere Baugrenze; Anbau eines Seitenflügels auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche; ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 303
  • LKV 2010, 567
  • ZfBR 2011, 161
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 10 S 31.10
    Hierbei wird nicht verkannt, dass Sanierungsverordnungen nicht den Grad bauplanungsrechtlicher Verbindlichkeit erreichen und keine "Transformationsfunktion" für eine nachfolgende Bauleitplanung haben (vgl. OVG RP, Beschluss vom 15. März 2010, BauR 2010, 1195).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 10 S 26.09
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 10 S 31.10
    Danach können sich aus den jeweils überbauten Grundstücksflächen und der räumlichen Lage der baulichen Anlagen Merkmale ermitteln lassen, aus denen möglicherweise eine faktische hintere Baugrenze ableitbar ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 30. Oktober 2009, BauR 2010, 441).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Baugenehmigung aufgehoben (Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 - DÖV 2013, 948 ; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2010 - OVG 10 S 31.10 - OVGE BE 31, 204 = LKV 2010, 567 = ZfBR 2011, 161 = BRS 76 Nr. 85), da das Vorhaben die Vorschrift über die Abstandsflächen (§ 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BauO Berlin) verletze.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …

    Der Senat hat im Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 16. November 2010 (OVG 10 S 31.10, LKV 2010, 567 , juris) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet und dazu ausgeführt: Die Baugenehmigung verletze die Nachbarrechte der Klägerin.

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur landesrechtlichen Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 3 BauO Bln (…Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BauR 2010, 441, juris Rn. 12; Beschluss vom 26. November 2010 - OVG 10 S 31.10 -, LKV 2010, 567 , juris Rn. 10 u. 14;… Beschluss vom 4. August 2011 - OVG 10 S 7.11 -, juris Rn. 8; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 16. Juni 2009 - BVerwG 4 B 50.08 -, BauR 2009, 1564, juris Rn. 4 zur Bautiefe; VGH München, Urteil vom 21. Juli 1997 - 14 B 96.3086 -, NVwZ-RR 1998, 712, 713) können anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung aus der jeweils überbauten Grundstücksfläche und der räumlichen Lage der baulichen Anlagen Merkmale abgelesen werden, aus denen eine faktische (hintere) Baugrenze feststellbar ist, die die Gebäude und Gebäudeteile nicht überschreiten dürfen (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 16. November 2010 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (OVG 10 S 31.10, juris Rn. 14) angenommen hat, kann hier aus der tatsächlich vorhandenen Bebauung und den dahinter liegenden unbebauten Grundstücksflächen im Inneren des Blocks eine faktische hintere Baugrenze abgeleitet werden.

    Rn. 54 Der Rechtsstreit gibt keine Veranlassung, über die vorgenannten Feststellungen hinaus im Berufungsverfahren abschließend zu klären, ob die vom Senat im summarischen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (OVG 10 S 31.10, juris Rn. 12) der Sache nach geäußerte und von dem Beklagten und der Beigeladenen vor allem aus tatsächlichen Gründen angegriffene zusätzliche Erwägung zutrifft, wonach "ein weiteres Indiz" für den städtebaulichen Zusammenhang der begrünten Blockinnenbereiche im Baublock Kolmarer Straße/Ecke Mühlhauser Straße und im Baublock Straßburger Straße/Ecke Belforter Straße mit der zentralen öffentlichen Grünfläche am Wasserturmplatz und wiederum mit den unbebauten Grundstücksflächen im Blockinneren des Straßenviertels Kollwitz-, Belforter-, Diedenhofer- und Knaackstraße deshalb bestehe, weil die gärtnerische Anlegung der privaten Grünflächen in den Baublöcken Kolmarer Straße/Ecke Mühlhauser Straße und Straßburger Straße/Ecke Belforter Straße die charakteristische Rotunde in der Mitte des zentralen Platzes am Wasserturm in eigener Weise gestalterisch aufgreife und quasi wiederhole.

    Rn. 65 Wie der Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bereits angenommen hat (OVG 10 S 31.10, juris Rn. 15), scheidet eine Teilaufhebung der Baugenehmigung vom 23. November 2009 in Anwendung der vorgenannten Grundsätze aus, weil der angefochtene Verwaltungsakt nicht teilbar ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 10 S 5.16

    Abstandsflächenrechtliche Berücksichtigung einer einem Staffelgeschoss …

    Eine teilweise Außervollzugsetzung der Baugenehmigung kommt auch hier nur dann in Betracht, wenn sich die Baugenehmigung materiell-rechtlich als teilbar erweist und gewährleistet ist, dass ein materiell rechtmäßiges, bautechnisch selbständig realisierbares und sinnvoll nutzbares Restvorhaben verbleibt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16. November 2010 - OVG 10 S 31.10 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 27. Februar 2013 - OVG 2 S 59.12 -, BA S. 5; SächsOVG…, Beschluss vom 13. August 2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2011 - 10 S 7.11

    Baurecht: Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Beteiligtenfähigkeit nur …

    Erst außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche endet die bauplanungsrechtliche Weichenstellung für die Frage der Bauweise, so dass erst dort für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BauOBln) wieder Raum wäre (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 16. November 2010 - OVG 10 S 31.10 -, LKV 2010, 567 = ZfBR 2011, 161 , juris RNr. 10, 14).

    Rn. 9 Im Übrigen ist der vorliegende Fall in bauplanungsrechtlicher Hinsicht nicht - wie die Antragsteller offenbar in der Beschwerdebegründung meinen - mit dem von dem Senat zum Aktenzeichen OVG 10 S 31.10 entschiedenen Fall vergleichbar, denn bei dem Grundstück der Beigeladenen handelt es sich anders als in dem Bezugsfall um keine bereits abschließend gestaltete faktische private Grünfläche mit eigenständigem Charakter und Gewicht (…vgl. a.a.O., RNr. 11, 12).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 1 ME 193/10

    Aufschiebende Wirkung entgegen § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) des Widerspruchs …

    OVG 10 S 31.10, OVG 10 S 31/10.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 1 KN 266/07

    Rechtswirkungen eines angegriffenen Bebauungsplans bei Inkrafttreten eines neuen …

    In diesem Sinne hat jüngst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ausgeführt (Beschl. v. 16.11.2010 - 10 S 31.10 -, juris):.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2023 - 10 N 83.20

    Öffentliches Baurecht: Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Erweiterung …

    Unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des erkennenden Senates hat es ausgeführt, eine Wohnbebauung auf einer unbebauten Fläche, die sich ihrer Art und Zweckbestimmung nach als endgültig darstelle und die Eigenart der Umgebung präge - wie es bei öffentlichen Parkplatzflächen i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB der Fall sei -, sei regelmäßig nicht zulässig (Senatsbeschluss vom 16. November 2010 - OVG 10 S 31.10 -, juris Rn. 11, dort betreffend Grünflächen i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB).
  • AG Köln, 26.06.2012 - 208 C 338/11

    Erledigung eines Rechtsstreits über die Räumung einer Wohnung durch Übergabe des …

    Er wurde durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Aktenzeichen 10 S 31/10 nach Berufung zur Räumung und Herausgabe verurteilt.
  • VG Berlin, 11.10.2016 - 19 K 4.13

    Widerruf eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage

    Die Kammer beschränkt sich insoweit daher auf den Hinweis, dass jedenfalls ein mangelndes Sich-Einfügen im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB am ehesten noch hinsichtlich des Kriteriums der überbaubaren Grundstücksfläche gegeben sein könnte (vgl. für die Annahme einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche in Form einer privaten Grünfläche im unbeplanten Innenbereich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2010 - OVG 10 S 31.10 -, juris).
  • VG Berlin, 20.07.2017 - 13 L 398.17

    Baurechtswidrigkeit einer geplanten Flüchtlingsunterkunft; Verstoß gegen das …

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Antragstellern angeführten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. November 2010 - 10 S 31.10 -, denn diese Entscheidung befasst sich nicht mit der hier zur treffenden Abgrenzung des Außen- vom Innenbereich, sondern mit der Frage, ob innerhalb eines Innenbereichs eine Grünfläche als nicht überbaubare Grundstücksfläche anzusehen ist.
  • VG München, 17.07.2023 - M 8 K 21.6529

    Innenbereich, Überbaubare Grundstücksfläche, Maßgeblicher Bereich wechselseitiger …

  • VGH Bayern, 31.10.2014 - 1 ZB 13.1978

    Materielle Beschwer des Klägers; Auslegung von Vorbescheidsanträgen; …

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dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 3 M 395/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31399
OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 3 M 395/10 (https://dejure.org/2010,31399)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.09.2010 - 3 M 395/10 (https://dejure.org/2010,31399)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. September 2010 - 3 M 395/10 (https://dejure.org/2010,31399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Aufnahme in eine Sekundarschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zum Erwerb eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses an einer berufsbildenden Schule nach Abbruch einer vorhergehenden Berufsausbildung eines schulpflichtigen - einen berufsqualifizierenden Abschluss innehabenden - Schülers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aufnahme in eine Sekundarschule

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zum Erwerb eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses an einer berufsbildenden Schule nach Abbruch einer vorhergehenden Berufsausbildung eines schulpflichtigen - einen berufsqualifizierenden Abschluss innehabenden - Schülers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2010, 567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 3 M 395/10
    In diesem Sinne sind das Elternrecht und Rechte des Schülers, insbesondere die Schulformwahlfreiheit eingeschränkt (vgl. BVerfG, Urt. v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165 , 182 f., sowie Beschl. v. 22.06.1977 - 1 BvR 799/76 -, BVerfGE 45, 400 , 415 f. und v. 26.02.1980 - 1 BvR 684/78 -, BVerfGE 53, 185 , 196).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 3 M 395/10
    In diesem Sinne sind das Elternrecht und Rechte des Schülers, insbesondere die Schulformwahlfreiheit eingeschränkt (…vgl. BVerfG, Urt. v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165 , 182 f., sowie Beschl. v. 22.06.1977 - 1 BvR 799/76 -, BVerfGE 45, 400 , 415 f. und v. 26.02.1980 - 1 BvR 684/78 -, BVerfGE 53, 185 , 196).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 3 M 395/10
    In diesem Sinne sind das Elternrecht und Rechte des Schülers, insbesondere die Schulformwahlfreiheit eingeschränkt (…vgl. BVerfG, Urt. v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165 , 182 f., sowie Beschl. v. 22.06.1977 - 1 BvR 799/76 -, BVerfGE 45, 400 , 415 f. und v. 26.02.1980 - 1 BvR 684/78 -, BVerfGE 53, 185 , 196).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08

    Zum Anspruch auf Beschulung an einer Schule im Schuleinzugsbereich eines anderen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 3 M 395/10
    Im Hinblick auf die faktische Vorwegnahme der Hauptsache bei Entscheidungen über die vorläufige Aufnahme in Schulen ist keine Reduzierung des Auffangstreitwertes angezeigt (vgl. Beschl. d. Senates v. 30.12.2008 - 3 M 554/08 - juris).
  • VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19

    Durchsetzung religiöser Kleidervorschriften im Schwimmunterricht

    Im Hinblick auf die nicht unerhebliche Vorwegnahme der Hauptsache bei Entscheidungen, die die Teilnahme an schulischen Unterrichtsveranstaltungen betreffen, ist eine Reduzierung des für den Hauptantrag in Ansatz zu bringenden Auffangstreitwerts nicht angezeigt (s. OVG LSA, Beschluss vom 17. September 2010 - 3 M 395/10 -, zit. nach juris Rdn. 6 mwN.).
  • VG Halle, 02.07.2026 - 6 B 119/26

    Ausnahme vom Schuleinzugsbereich

    Im Hinblick auf die faktische Vorwegnahme der Hauptsache bei Entscheidungen über die vorläufige Aufnahme in Schulen ist eine Reduzierung des Auffangstreitwerts nach Ziffer 1.5 des Streitwertkataloges nicht angezeigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. September 2010 - 3 M 395/10 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Halle, 03.07.2017 - 6 B 429/17

    (Kein) Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule

    Im Hinblick auf die faktische Vorwegnahme der Hauptsache bei Entscheidungen über die vorläufige Aufnahme in Schulen ist eine Reduzierung des Auffangstreitwerts nicht angezeigt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 17. September 2010 - 3 M 395/10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Halle, 25.07.2017 - 6 B 431/17

    Einschulung; Elternwahlrecht hinsichtlich einer bestimmten Schule

    Im Hinblick auf eine faktische Vorwegnahme der Hauptsache bei Entscheidung en über die vorläufige Aufnahme an Schulen ist nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt eine Reduzierung des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwertes nicht angezeigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. September 2010 - 3 M 395/10 , zit. nach juris Rdn. 6 mwN.).
  • VG Halle, 07.09.2022 - 6 B 266/22

    Schulrecht

    Eine Reduzierung des Streitwertes wegen des vorläufigen Charakters der Entscheidung ist nach st. Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die nicht unerhebliche Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (vgl. Beschluss vom 17. September 2010 - 3 M 395/10 -, zit. nach juris Rdn. 6 mwN.).
  • VG Halle, 10.07.2025 - 6 B 244/25

    Schulrecht

    Im Hinblick auf die faktische Vorwegnahme der Hauptsache bei Entscheidungen über die vorläufige Aufnahme in Schulen ist eine Reduzierung des Auffangstreitwerts nach Ziffer 1.5 des Streitwertkataloges nicht angezeigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. September 2010 - 3 M 395/10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
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