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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2494
OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11 (https://dejure.org/2012,2494)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26.01.2012 - 2 EO 246/11 (https://dejure.org/2012,2494)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 2 EO 246/11 (https://dejure.org/2012,2494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2012, 236
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11
    Die dem Gerichtsvollzieher in diesem Rahmen obliegenden, sich aus Bundes- und Landesrecht ergebenden Dienstverrichtungen kennzeichnen zusammen mit der besonderen Regelung seiner Dienst- und Geschäftsverhältnisse in den genannten Verwaltungsvorschriften dessen abstrakt funktionelles Amt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 41/80 - BVerwGE 65, 270).

    Dabei dürfte ein Wechsel in eine gleichwertige Laufbahn (weiter) aus schwerwiegenden, in der Person des Beamten liegenden Gründen in Betracht kommen (vgl. BVerwG vom 29. April 1982 - 2 C 41.80 - BVerwGE 65, 270 zur statusberührenden vorläufigen Versetzung eines Gerichtsvollziehers wegen Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW vom 6. Mai 1970 , der dem § 26 Abs. 1 Satz 2 BBG in der bis zum 30. Juni 1997 geltenden Fassung entsprach), ein Wechsel in eine andere Laufbahn, und ggf. zu einem anderen Dienstherrn, dagegen nur bei erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten des (bisherigen) Dienstherrn.

    In solchen Fällen dürfte lediglich bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts die vorläufige Entbindung vom Gerichtsvollzieherdienst und Verwendung im Innendienst in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 41/80 - BVerwGE 65, 270).

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11
    Rn. 29 Wie durch die Entstehungsgeschichte der Norm bestätigt, ist das Tatbestandsmerkmal der "dienstlichen Gründe" wegen der durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierten Unabhängigkeit des Berufsbeamten (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 und vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - VerfGE 121, 205) und des Prinzips der lebenszeitigen Übertragung aller einer Laufbahn angehörigen Ämter (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - BVerfGE 71, 255 und Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 217) verfassungskonform dahin auszulegen, dass das Gewicht der dienstlichen Gründe an der zunehmenden Schwere des Eingriffs des Dienstherrn (Versetzung in ein Amt einer gleichwertigen Laufbahn, Versetzung in ein Amt einer anderen Laufbahn, ggf. in den Bereich eines anderen Dienstherrn) auszurichten ist.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11
    Dies widerspräche aber dem Willen des Gesetzgebers und dem verfassungsrechtlich Zulässigen (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung etwa BVerfG, Beschluss des Plenums vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 577; Beschluss des Zweiten Senats vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89 - BVerfGE 86, 288).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11
    Dies widerspräche aber dem Willen des Gesetzgebers und dem verfassungsrechtlich Zulässigen (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung etwa BVerfG, Beschluss des Plenums vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 577; Beschluss des Zweiten Senats vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89 - BVerfGE 86, 288).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts auf einer gesetzlichen - wie vorliegend nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 54 Abs. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), § 31 Abs. 2 des Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG) - oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) beruht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11
    Rn. 29 Wie durch die Entstehungsgeschichte der Norm bestätigt, ist das Tatbestandsmerkmal der "dienstlichen Gründe" wegen der durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierten Unabhängigkeit des Berufsbeamten (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 und vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - VerfGE 121, 205) und des Prinzips der lebenszeitigen Übertragung aller einer Laufbahn angehörigen Ämter (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - BVerfGE 71, 255 und Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 217) verfassungskonform dahin auszulegen, dass das Gewicht der dienstlichen Gründe an der zunehmenden Schwere des Eingriffs des Dienstherrn (Versetzung in ein Amt einer gleichwertigen Laufbahn, Versetzung in ein Amt einer anderen Laufbahn, ggf. in den Bereich eines anderen Dienstherrn) auszurichten ist.
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Eintritt in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11
    Rn. 29 Wie durch die Entstehungsgeschichte der Norm bestätigt, ist das Tatbestandsmerkmal der "dienstlichen Gründe" wegen der durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierten Unabhängigkeit des Berufsbeamten (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 und vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - VerfGE 121, 205) und des Prinzips der lebenszeitigen Übertragung aller einer Laufbahn angehörigen Ämter (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - BVerfGE 71, 255 und Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 217) verfassungskonform dahin auszulegen, dass das Gewicht der dienstlichen Gründe an der zunehmenden Schwere des Eingriffs des Dienstherrn (Versetzung in ein Amt einer gleichwertigen Laufbahn, Versetzung in ein Amt einer anderen Laufbahn, ggf. in den Bereich eines anderen Dienstherrn) auszurichten ist.
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11
    Rn. 29 Wie durch die Entstehungsgeschichte der Norm bestätigt, ist das Tatbestandsmerkmal der "dienstlichen Gründe" wegen der durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierten Unabhängigkeit des Berufsbeamten (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 und vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - VerfGE 121, 205) und des Prinzips der lebenszeitigen Übertragung aller einer Laufbahn angehörigen Ämter (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - BVerfGE 71, 255 und Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 217) verfassungskonform dahin auszulegen, dass das Gewicht der dienstlichen Gründe an der zunehmenden Schwere des Eingriffs des Dienstherrn (Versetzung in ein Amt einer gleichwertigen Laufbahn, Versetzung in ein Amt einer anderen Laufbahn, ggf. in den Bereich eines anderen Dienstherrn) auszurichten ist.
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2012 - 2 EO 246/11
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts auf einer gesetzlichen - wie vorliegend nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 54 Abs. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), § 31 Abs. 2 des Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG) - oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) beruht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220).
  • BVerwG, 07.03.2014 - 2 B 94.13

    Versetzung eines Gerichtsvollziehers aus personenbezogenen Gründen; dauerhafte …

    Rn. 21 Das Berufungsurteil weicht offensichtlich nicht von den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2001 (NVwZ-RR 2002, 856) und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2012 (LKV 2012, 236) ab, weil keines dieser Obergerichte den Rechtssatz aufgestellt hat, erhebliche organisatorische Schwierigkeiten des Dienstherrn könnten keinen dienstlichen Grund für eine Personalmaßnahme darstellen, wenn sie auf das dienstliche Verhalten des Betroffenen zurückzuführen sind.

    Rn. 23 Schließlich liegt eine Abweichung von dem Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2012 (a.a.O.) auch insoweit nicht vor, als das Berufungsgericht angenommen hat, die Voraussetzungen für ein "Auswechseln" der Rechtsgrundlage der angegriffenen Personalmaßnahmen lägen vor.

  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 80/13

    Versetzung, Abordnung, dienstliche Gründe, Gerichtsvollzieher

    Das abstrakt-funktionelle Amt ist deshalb als das eines Gerichtsvollziehers bei einem bestimmten Amtsgericht zu beschreiben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29. April 1982, BVerwGE 65, 270, 273 f.; ThürOVG, Beschl. v. 26. Januar 2012, LKV 2012, 236; OVG NRW, Beschl. v. 28. Oktober 2010, NWVBl. 2012, 178).

    Denn jedenfalls machen die Bescheide deutlich, dass der Beklagte von einer Versetzung in eine andere Laufbahn ausgegangen ist und damit die Eingriffsintensität seiner Maßnahme zutreffend erfasst hat (anders bei ThürOVG, Beschl. v. 26. Januar 2012, LKV 2012, 236, 238).

  • OVG Thüringen, 30.10.2015 - 2 EO 201/14

    Verpflichtung zum behindertengerechten Umbau eines Schulgebäudes im …

    Der materielle Gehalt des Rechtsbegriffes "dienstliches Bedürfnis" erschöpft sich in einem Interesse des Dienstherrn an sachgemäßer und reibungsloser Aufgabenerfüllung der Verwaltung, das sich aus personalwirtschaftlichen, organisatorischen oder aus der Person oder dem Verhalten eines Beamten herleiten kann (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2012 - 2 EO 246/11 - Juris, Rn. 25 ;… Battis, Bundesbeamtengesetz, 4. Auflage 2009, § 27 Rn. 9; zum ähnlichen Rechtsbegriff der "dienstlichen Belange" als Voraussetzung für die Gewährung von Altersteilzeit vgl. ferner BVerwG…, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 22.03 - Juris, Rn. 12 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 21.01.2015 - 2 K 1681/13

    Besoldung und Versorgung

    OVG, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 2 EO 246/11 -, juris Rn. 21 ff.
  • VG Neustadt, 03.01.2014 - 1 L 941/13

    Abordnung wegen des Verdachts pflichtwidrigen Verhaltens; unterwertige …

    Denn die Gerichtsvollzieherlaufbahn ist gemäß § 31 der Laufbahnverordnung (LbVO) als eigenständige Sonderlaufbahn innerhalb der Laufbahngruppen des zweiten Einstiegsamtes ausgestaltet (ebenso zur früheren Laubahngruppe des mittleren Dienstes: BVerwG…, Urteil vom 29. April 1982, a.a.O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 26. Januar. 2012 - 2 EO 246/11, juris).
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