Rechtsprechung
| LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19 (K 3) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Urteilsverfassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
aaa) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf recht- 21 liches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 47 Abs. 2 LVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. zum wortgleichen § 90 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht [Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG] BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11, Rn. 22, mit Verweis auf BVerfGE 122, 190 [198]; 126, 1 [17]).und nicht offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013, a. a. O., mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 BvR 644/05).
Wird die Rüge einer Gehörsverletzung hingegen weder ausdrücklich noch der Sache nach zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht, hängt die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rechtswegerschöpfung nicht von der vorherigen Durchführung eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens ab (BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013, a. a. O., Rn. 23, mit Verweis auf BVerfGE 126, 1 [17]).
bbb) Der dem Rechtsgedanken des § 47 Abs. 2 LVerfGG entsprechende Grundsatz 23 der materiellen Subsidiarität verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Landesverfassungsgerichts über eine förmliche Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beheben (so auch VerfG Brandenburg, Beschl. v. 15.04.2010 - 37/09; VerfGH Berlin, Beschl. v. 23.01.2013 - 116/10; VerfGH Sachsen, Beschl. v. 15.07.2004 - Vf. 67-IV-03; zu § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013, a. a. O., Rn. 27, mit Verweis auf BVerfGE 107, 395 [414]; 112, 50 [60]), und diese Bemühungen im Rahmen seiner Begründung darzulegen (zu § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16, GewArch 2018, 45-48 [46]).
Da er selbst keine Gehörsverletzung durch das Oberverwaltungsgericht rügt, sondern dessen Bewertung zur behaupteten Befangenheit des Vorsitzenden in erster Instanz, und da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Beschwerdeführer damit lediglich eine Versäumung der Anhörungsrüge umgehen wollte (vgl. zu diesem Vorbehalt BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013, a. a. O., Rn. 28 f., mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11), war eine inhaltsgleiche und bereits im fachgerichtlichen Verfahren zur Überprüfung gestellte Darlegung der kritisierten Verhaltensweise im Rahmen einer Anhörungsrüge nicht mehr geboten.
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
aaa) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf recht- 21 liches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 47 Abs. 2 LVerfGG im Regelfall abhängig ist (…vgl. zum wortgleichen § 90 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht [Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG] BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11, Rn. 22, mit Verweis auf BVerfGE 122, 190 [198]; 126, 1 [17]).Wird die Rüge einer Gehörsverletzung hingegen weder ausdrücklich noch der Sache nach zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht, hängt die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rechtswegerschöpfung nicht von der vorherigen Durchführung eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens ab (BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013, a. a. O., Rn. 23, mit Verweis auf BVerfGE 126, 1 [17]).
- BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
Daraus ergibt sich zwar kein Anspruch auf einen bestimmten Instanzenzug, aber ein Anspruch darauf, dass der Zugang zu einem gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel nicht unzumutbar erschwert wird (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, Rn. 14, mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerf- GE 125, 104 [137], und BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 1337/00, BVerf- GE 104, 220 [232]).Die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 124 Abs. 5 VwGO kann den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz unter anderem durch eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügende Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO verletzen (BVerfG, Beschl. v. 09.06.2016, a. a. O.).
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
aaa) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf recht- 21 liches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 47 Abs. 2 LVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. zum wortgleichen § 90 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht [Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG] BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11, Rn. 22, mit Verweis auf BVerfGE 122, 190 [198]; 126, 1 [17]). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
Dazu muss der Beschwerdeführer schlüssig darlegen, inwiefern die Entscheidung - über die fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts hinaus - ganz und gar unverständlich erscheine und das Recht in einer Weise falsch anwende, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (VerfG Brandenburg, Beschl. v. 17.02.2000 - 39/99, unter B. II 1. mit Verweis auf die st. Rspr.), insbesondere, indem sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm krass missbraucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88, Rn. 16) oder sich den Blick auf die konkreten Umstände des ihm unterbreiteten Falls aufgrund eines von vornherein vorgestellten Ergebnisses in unangemessener Weise verstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98, NZM 1999, 212;… Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 2004, Art. 7 Rn. 2). - BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98
Rechtliches Gehör; Willkürverbot; Räumungsklage; Unverschuldeter Rechtsirrtum
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
Dazu muss der Beschwerdeführer schlüssig darlegen, inwiefern die Entscheidung - über die fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts hinaus - ganz und gar unverständlich erscheine und das Recht in einer Weise falsch anwende, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (VerfG Brandenburg, Beschl. v. 17.02.2000 - 39/99, unter B. II 1. mit Verweis auf die st. Rspr.), insbesondere, indem sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm krass missbraucht (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88, Rn. 16) oder sich den Blick auf die konkreten Umstände des ihm unterbreiteten Falls aufgrund eines von vornherein vorgestellten Ergebnisses in unangemessener Weise verstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98, NZM 1999, 212;… Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 2004, Art. 7 Rn. 2). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
bbb) Der dem Rechtsgedanken des § 47 Abs. 2 LVerfGG entsprechende Grundsatz 23 der materiellen Subsidiarität verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Landesverfassungsgerichts über eine förmliche Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beheben (so auch VerfG Brandenburg, Beschl. v. 15.04.2010 - 37/09; VerfGH Berlin, Beschl. v. 23.01.2013 - 116/10; VerfGH Sachsen, Beschl. v. 15.07.2004 - Vf. 67-IV-03; zu § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013, a. a. O., Rn. 27, mit Verweis auf BVerfGE 107, 395 [414]; 112, 50 [60]), und diese Bemühungen im Rahmen seiner Begründung darzulegen (zu § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16, GewArch 2018, 45-48 [46]). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
Daraus ergibt sich zwar kein Anspruch auf einen bestimmten Instanzenzug, aber ein Anspruch darauf, dass der Zugang zu einem gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel nicht unzumutbar erschwert wird (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, Rn. 14, mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerf- GE 125, 104 [137], und BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 1337/00, BVerf- GE 104, 220 [232]). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
Daraus ergibt sich zwar kein Anspruch auf einen bestimmten Instanzenzug, aber ein Anspruch darauf, dass der Zugang zu einem gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel nicht unzumutbar erschwert wird (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, Rn. 14, mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerf- GE 125, 104 [137], und BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 1337/00, BVerf- GE 104, 220 [232]). - BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Opferentschädigungsgesetz
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
bbb) Der dem Rechtsgedanken des § 47 Abs. 2 LVerfGG entsprechende Grundsatz 23 der materiellen Subsidiarität verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Landesverfassungsgerichts über eine förmliche Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beheben (so auch VerfG Brandenburg, Beschl. v. 15.04.2010 - 37/09; VerfGH Berlin, Beschl. v. 23.01.2013 - 116/10; VerfGH Sachsen, Beschl. v. 15.07.2004 - Vf. 67-IV-03;… zu § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013, a. a. O., Rn. 27, mit Verweis auf BVerfGE 107, 395 [414]; 112, 50 [60]), und diese Bemühungen im Rahmen seiner Begründung darzulegen (zu § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16, GewArch 2018, 45-48 [46]). - BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erhebung einer Gehörsrüge
- BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung
- BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu …
- BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels …
- VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund gesundheitlicher Mängel …
- VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 67-IV-03
- VG Magdeburg, 12.06.2018 - 5 A 320/17
- RG, 14.06.1911 - I 116/10
Schiffsregister. Ausländische und inländische Pfandrechte.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.09.2019 - LVG 20/19
Anhörungsrüge, Rechtswegerschöpfung
Erhebt der Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (LVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - LVG 3/19 [K 3], Rn. 21 m. N. zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts;… im gleichen Sinn VerfG Brandenburg, Beschl. v. 15.02.2019 - 4/19, 2/19 EA -, juris, Rn. 13;… BayVerfGH, Beschl. v. 04.02.2019 - Vf. 39-VI , NVwZ 2019, S. 881;… VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.01.2018 - VGH B 18/17 -, juris, Rn. 18; zum Zusammenspiel von fachgerichtlicher Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde siehe Christoph Brückner, SächsVBl.d. Der Grundsatz der Subsidiarität steht der Zulässigkeit schließlich auch solcher 34 Verfassungsbeschwerden entgegen, die zwar weder ausdrücklich noch der Sache nach eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen, bei denen aber die Umstände dies einem umsichtigen Beteiligten nahelegen, um auf diesem Weg der Verletzung des anderweitigen Grundrechts abzuhelfen (LVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - LVG 3/19 [K 3], Rn. 23;… vgl. entsprechend BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106, Rn. 27;… BVerfG, Beschl. v. 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 5 m. w. N.; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 24.03.2017 - VfGBbg 27/16 -).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.11.2019 - LVG 16/19
Grundrechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; allgemeiner …
Das ergibt sich daraus, dass für die Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs die Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung und im übrigen unter Umständen zur Wahrung der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zu erheben ist (LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.05.2019 - LVG 3/19 [K 3] -, Rn. 21, 23;… Beschl. v. 23.09.2019, - LVG 20/19 [K 6] -, Rn. 32- 37).Dazu muss sie schlüssig darlegen, inwiefern die Entscheidung - über die fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts hinaus - ganz und gar unverständlich erscheine und das Recht in einer Weise falsch anwende, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.05.2019 - LVG 3/19 (K3) -, Rn. 13 mit Verweis auf VerfG Brandenburg, Beschl. v. 17.02.2000 - 39/99 -), insbesondere, indem sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm krass missdeutet (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 - [BVerfGE 87, 273], Rn. 16).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 06.05.2019 - LVG 10/19 Hieran anknüpfend wendet sie sich gegen das den vorgenannten Bescheid bestätigende Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 29.11.2018 und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14.02.2019 über die Nichtzulassung der Berufung (und damit gegen taugliche Beschwerdegegenstände im Sinne des § 2 Nr. 7a, § 47 Abs. 1 LVerfGG) und behauptet insoweit - insbesondere durch angebliche Missachtung des Untersuchungsgrundsatzes aus § 86 Abs. 1 VwGO und behauptete fehlerhafte Beweiswürdigung - einen Verstoß gegen Art. 21 Abs. 1 LVerf (effektiver Rechtsschutz) und Art. 5 Abs. 1 LVerf. b) Die Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschwerdebefugnis verlangt jedoch, dass die Beschwerdeführerin geltend machen kann, durch den Beschwerdegegenstand unmittelbar in ihren Grundrechten, grundrechtsgleichen Rechten oder staatsbürgerlichen Rechten verletzt zu sein (LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12.03.2019 - LVG 3/19 [K 3] -).
Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, sie sei mit ihren Einwendungen gegen die Beweisführung der Behörde nicht durchgedrungen, setzt sie sich zudem nicht mit einer etwaigen Notwendigkeit der Erhebung einer Anhörungsrüge - weil insoweit der Sache nach auch die Versagung rechtlichen Gehörs gerügt sein könnte - auseinander (vgl. hierzu LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12.03.2019 - LVG 3/19 [K 3] -).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21
Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung
Dazu muss der Beschwerdeführer schlüssig darlegen, inwiefern die Entscheidung - über eine fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts hinaus - ganz und gar unverständlich erscheine und das Recht in einer Weise falsch anwende, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (LVerfG, Beschl. v. 23.09.2019 - LVG 20/19 [K 6] m. w. N.), insbesondere, indem sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm krass missdeutet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 [279];… BayVerfGH, Entsch. v. 05.10.2017 - Vf. 55-VI , Rn. 21) oder sich den Blick auf die konkreten Umstände des Falles aufgrund eines von vornherein vorgestellten Ergebnisses in unangemessener Weise verstellt (LVerfG, Beschl. v. 06.05.2019 - LVG 3/19 [K 3] -, Rn. 14, Beschl. v. 26.11.2019 - LVG 21/19 [K 6] -, Rn. 29;… vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98 -, NJW 1999, S. 1387;… Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 2004, Art. 7, Rn. 2). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 05.08.2019 - LVG 19/19
Eilantrag, Beschleunigungsgebot, Untersuchungshaft
aaa) Selbst wenn der Beschwerdeschrift eine Rüge der Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nicht zu entnehmen ist, kann der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde jedenfalls der in § 47 Abs. 2 LVerf zum Ausdruck kommende und dem Gebot der Rechtswegerschöpfung zugrundeliegende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegenstehen (vgl. Beschl. v. 06.05.2019 - LVG 3/19 (K3) -). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 36/19
Keine Popularklage, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Dazu muss er schlüssig darlegen, inwiefern die Entscheidung - über die fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts hinaus - ganz und gar unverständlich erscheine und das Recht in einer Weise falsch anwende, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (LVerfG, Beschl. v. 06.05.2019 - LVG 3/19 (K3) -, Rn. 13 mit Verweis auf VerfG Brandenburg, Beschl. v. 17.02.2000 - 39/99 -), insbesondere, indem sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm krass missdeutet (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 - [BVerfGE 87, 273], Rn. 16). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 38/19
Prozesskostenhilfe vor dem Landesverfassungsgericht
Dazu muss die Beschwerdeführerin schlüssig darlegen, inwiefern die Entscheidung - über die behauptete fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts hinaus - ganz und gar unverständlich erscheine und das Recht in einer Weise falsch anwende, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (LVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - LVG 3/19 (K3) -, Rn. 14, juris; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 17.02.2000 - 39/99 -, unter B. II 1. mit Verweis auf die st. Rspr.), insbesondere, indem sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm krass missdeutet (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88, Rn. 16) oder sich den Blick auf die konkreten Umstände des ihm unterbreiteten Falls aufgrund eines von vornherein vorgestellten Ergebnisses in unangemessener Weise verstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98, NZM 1999, 212;… Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 2004, Art. 7 Rn. 2).
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