Rechtsprechung
| LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/2001 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
GG Art. 31; GG Art. 142; LSA-V... erf Art. 11 Abs 1; LSA-Verf Art. 29 Abs 1; LSA-Verf Art. 75 Nr 6; LSA-VerfGG § 2 Nr 7; LSA-VerfGG § 21 Abs 2 S 1; LSA-VerfGG § 31 Abs 1; LSA-VerfGG § 32 Abs 2; LSA-VerfGG § 47; LSA-SG § 4 Abs 1 S 4; LSA-SG § 36 Abs 3
Unzulässigkeit - Gesetz - Unmittelbarkeit - Vollzug -Anordnung, einstweilige - Hauptsache, künftige - Rechtsverletzung, mögliche - Schule - Öffnungszeiten, feste - Gesetzgeber - Ermessen - Gestaltungsspielraum - Abwägung - Folgen - Zwang - Freiwilligkeit - Hort - ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Grundschulen - Grundschule mit festen Öffnungszeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag - …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
Die Anrufung eines Verfassungsgerichts darf nicht zu einem Mittel werden, mit dem im Gesetzgebungsverfahren unterlegene Beteiligte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern können (BVerfG, Urt. v. 11.07.2001, - 1 BvQ 23/01 -, Absatz-Nr. (1-36) http://www.bverfg.de).Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgekonstellation einander in etwa gleichwertig gegenüberstehen, gebietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts, das In-Kraft-Treten des angegriffenen Gesetzes nicht zu verhindern, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (BVerfG, Urt. v. 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01 -, a.a.O.).
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
Trotz dieser Umsetzungsmaßnahmen ist das Gericht jedoch der Auffassung, dass die Antragsteller bereits durch die fünfeinhalbstündige Anwesenheitspflicht der §§ 4 Abs. 1 Satz 4, 36 Abs. 3 LSA-SG unmittelbar in ihren Rechten betroffen sind, denn diese Vorschriften vermitteln der Rechtsverordnung und den Einzelfallentscheidungen bereits Sinn und Inhalt, so dass die Rechtspositionen der Antragsteller unabhängig vom Vollzugsakt schon durch das Gesetz betroffen werden (so auch zur Einführung der obligatorischen Förderstufe in Hessen, BVerfG, Urt. v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 u. 95/71 -, BVerfGE 34, 165 [179]). - BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
Bebauungspläne Hamburg
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz gehört auch, dass die Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm, nicht erst nach entsprechendem Vollziehungsakt, in ihren Grundrechten verletzt sein können (BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 2 BvR 397, 398, 399/823 -, BVerfGE 70, 35 [50], m.w.N).
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. - BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89, [104]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94
Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
Das Landesverfassungsgericht darf ohne Verstoß gegen Art. 31; 142 des Grundgesetzes (GG) über die Verletzung von (Landes-) Grundrechten (oder grundrechtsgleichen Rechten) auch dann befinden, wenn diese mit solchen des Grundgesetzes inhaltsgleich sind (ständige Rechtsprechung seit: LVerfG LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14, 17, 19/94 -, LVerfGE 2, 345 [357 f]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94
Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]). - BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
Es genügt, dass die Antragsteller für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten vom 24.11.2000 (LSA-GVBl., S.656) zum 01.08.2001 (vgl. Art. 5 des Einführungsgesetzes) eine Verfassungsbeschwerde angekündigt haben (vgl. BVerfG, Urt. v. 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85 -, BVerfGE 71, 350 [352], m.w.N.). - BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem solchen Verfassungsrechtsstreit bedeutet einen Eingriff des Gerichts in die Funktionen der Legislative und Exekutive, bevor die mit dem Antrag zur Hauptsache anhängig gemachte Rechtsfrage entschieden ist (…vgl. BVerfG, Urt. v. 10.12.1953 - 2 BvQ 1, 2/53 -, BVerfGE 3, 52 [55] und vom 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 -, BVerfGE 3, 267 [285]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94
Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt …
- BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82
Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung
- BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53
Weihnachtsgeld
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.07.1995 - LVG 8/95
Herausgabe einer Finanzbröschüre durch eine Landesregierung als Eingriff in die …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01 1 LSA-GrdSchÖffzG trat am 01.08.2001 in Kraft (Art. 5 Satz 1 LSA-GrdSchÖffzG), nachdem es das Landesverfassungsgericht in drei Fällen (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01, 8/01, 10/01 -) und das Bundesverfassungsgericht in einem Fall (BVerfG, Beschl. v. 31.07.2001 - 1 BvQ 32/01 -) abgelehnt hatten, die Anwendbarkeit im Weg einstweiliger Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu suspendieren.
Diese Kompetenz wird durch das Bundesverfassungsrecht weder formell (vgl. etwa die Subsidiaritätsklausel bei Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b. GG, die für § 93 Abs. 1 Nr. 4a. GG nicht festgelegt ist) noch materiell durch Art. 31 GG verdrängt (…st. Rspr. seit LVerfG-LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14, 17, 19/94 -, LVerfGE 2, 345 [357 f]; vgl. zuletzt: LVerfG-LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01, LVG 8/01, LVG 10/01 - vgl. zu "inhaltsgleichen" Grundrechten sowie zu Art. 142 GG auch: BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 -, NJW 1998, 1296 ff).
Davon ist das Landesverfassungsgericht bereits in den Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz ausgegangen (LVerfG-LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01, 8/01, 10/01 -); es hat den Erlass der dort begehrten Anordnung nicht schon deshalb abgelehnt, weil das Landesgesetz noch Raum für Entscheidungen des Verordnungsgebers oder der Schulverwaltung lässt.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, die das Landesverfassungsgericht auch für § 31 LVerfGG-LSA teilt (LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 < 390 f.>) ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 < 391>); BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.
Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 < 391]; BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89, [104]).
Insbesondere sind die Antragsteller, wie bei gegen Akte der Rechtssetzung gerichteten Verfassungsbeschwerden erforderlich (vgl. LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 < 390>), durch die angegriffene gesetzliche Regelung als Betreiber von Diskotheken selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 4/08
Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, die das Landesverfassungsgericht auch für § 31 LVerfGG-LSA teilt (LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 < 390 f.>) ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (LVerfG Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 < 391>); BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.
Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 < 391; BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89, [104]).
Insbesondere ist die Antragstellerin, wie bei gegen Akte der Rechtssetzung gerichteten Verfassungsbeschwerden erforderlich (vgl. LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 < 390>), durch die angegriffene gesetzliche Regelung als Gastwirtin selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.11.2001 - LVG 11/01
Zulässigkeit der Ermächtigungen zur verdachtsunabhängigen Kontrolle i.R.d. …
Das Erfordernis der Unmittelbarkeit ist erfüllt, wenn bereits das angegriffene Gesetz in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt, die Betroffenheit des Beschwerdeführers also nicht erst vermittels eines weiteren Akts bewirkt wird oder vom Ergehen eines solchen Akts abhängig ist (BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 2 BvR 397, 398,399/823 -, BVerfGE 70, 35 [50]; Beschl. v. 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [135 f.]; LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/2001 -, Umdruck, S. 4).Der Beschwerdeführer muss geltend machen können, dass er gerade durch das Gesetz und nicht erst durch seinen Vollzug in seinen Grundrechten betroffen ist (BVerfG, Beschl. v. 14.01.1998 - 1 BvR 1995, 2248/94 -, BVerfGE 97, 157 [164]; LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/2001 -, Umdruck, S. 5).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2004 - LVG 7/04
Beweiserhebung über die Besetzung der Stelle des Leitenden Oberstaatsanwalts bei …
Das Landesverfassungsgericht erlässt die begehrte einstweilige Anordnung nach § 31 Abs. 1 LSA-VerfGG (vgl. etwa: LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - BVerfG, Beschl. v. 10.10.2002 - 2 BvK 1/01 -, BVerfGE 106, 51 [58, 60]), wenn das Begehren der - hier noch nicht anhängigen, aber hypothetisch zu Grunde zu legenden - Hauptsache nicht offensichtlich unbegründet ist (2.2.1.) auf Grund einer Folgenabwägung (2.2.2.).
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