Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: VerfG Brandenburg, 15.11.2001

Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 49/01, 49/01 EA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18292
VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 49/01, 49/01 EA (https://dejure.org/2001,18292)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2001 - VfGBbg 49/01, 49/01 EA (https://dejure.org/2001,18292)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2001 - VfGBbg 49/01, 49/01 EA (https://dejure.org/2001,18292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,18292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 11; LV, Art. 11 Abs. 2 Satz 1; StPO, § 81 g Abs. 1
    Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 714 (Ls.)
  • NJ 2002, 31 (Ls.)
  • LVerfGE 12, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 49/01
    Bei der Anwendung und Auslegung dieser bundesrechtlichen Regelung, die das Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz vereinbar befunden hat (vgl. BVerfG, NJW 2001, 879 ff.), haben die Gerichte die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sorgfältig und sensibel in Rechnung zu stellen.

    Die damit zu treffende Prognoseentscheidung setzt von Verfassungs wegen eine hierauf bezogene zureichende Sachaufklärung, insbesondere durch Beiziehung der verfügbaren Straf- und Vollstreckungsakten, des Bewährungshefts und zeitnaher Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, voraus (BVerfG, NJW 2001, 879, 881, sowie NJW 2001, 2320, 2321).

  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 49/01
    Gibt es Hinweise auf Umstände, die den Charakter der konkret angeklagten Straftat als "Straftat von erheblicher Bedeutung" in Frage stellen, muss sich die Entscheidung damit im Einzelnen auseinandersetzen (BVerfG, NJW 2001, 2320, 2321).

    Die damit zu treffende Prognoseentscheidung setzt von Verfassungs wegen eine hierauf bezogene zureichende Sachaufklärung, insbesondere durch Beiziehung der verfügbaren Straf- und Vollstreckungsakten, des Bewährungshefts und zeitnaher Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, voraus (BVerfG, NJW 2001, 879, 881, sowie NJW 2001, 2320, 2321).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 49/01
    Dementsprechend umfasst das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er einen persönlichen Lebenssachverhalt offenbart und wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 3/98 -, LVerfGE 10, 157, 161 f. unter Bezugnahme auf BVerfGE 65, 1, 42 ff.).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 49/01
    Die insoweit durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 345, 372), der sich das erkennende Gericht angeschlossen hat (Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f.), aufgestellten Voraussetzungen sind hier gegeben: Es geht nicht um materielles Bundesrecht, sondern um die Anwendung von (Bundes- )Verfahrensrecht.
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 49/01
    Die insoweit durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 345, 372), der sich das erkennende Gericht angeschlossen hat (Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f.), aufgestellten Voraussetzungen sind hier gegeben: Es geht nicht um materielles Bundesrecht, sondern um die Anwendung von (Bundes- )Verfahrensrecht.
  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98

    Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz; …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 49/01
    Dementsprechend umfasst das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er einen persönlichen Lebenssachverhalt offenbart und wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 3/98 -, LVerfGE 10, 157, 161 f. unter Bezugnahme auf BVerfGE 65, 1, 42 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20

    Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig

    Das Grundrecht umfasst somit die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen jemand seinen persönlichen Lebenssachverhalt offenbart und wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 60/13 -, vom 15. April 2010 - VfGBbg 37/09 -, vom 21. April 2005 - VfGBbg 56/04 -, vom 25. September 2002 - VfGBbg 79/02 -, vom 15. November 2001 - VfGBbg 49/01 sowie Urteil vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 3/98 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Grundrechtsbindung (Art. 5 Abs. 1 LV) nicht mit …

    Dementsprechend umfasst das Grundrecht, das inhaltsgleich mit dem vom Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist (vgl. hierzu BVerfGE 65, 1, 42 ff), die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er einen persönlichen Lebenssachverhalt offenbart und wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 60/13 -, ZOV 2014, 242; vom 15. April 2010 - VfGBbg 37/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vom 21. April 2005 - VfGBbg 56/04 -, LKV 2005, 401, 402; vom 25. September 2002 - VfGBbg 79/02 -, LVerfGE 13, 177, 181 f; vom 15. November 2001 - VfGBbg 49/01, 49/01 EA -, LVerfGE 12, 155, 159 f; sowie Urteil vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 3/98 -, LVerfGE 10, 157, 161 f).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 37/09

    Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Akteneinsicht; Strafverfahren

    Dementsprechend umfasst dieses Grundrecht die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich allein darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er einen persönlichen Lebenssachverhalt offenbart und wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2001 - VfGBbg 49/01 EA -, LVerfGE 12, 155, 159f. m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2008 - VfGBbg 13/08

    Strafprozeßrecht; informationelle Selbstbestimmung; Speichelprobe; …

    Dementsprechend umfaßt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er einen persönlichen Lebenssachverhalt offenbart und wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. November 2001 - VfGBbg 49/01 EA -, LVerfGE 12, 155, 159f. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfG Brandenburg

Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24305
VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01 (https://dejure.org/2001,24305)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2001 - VfGBbg 25/01 (https://dejure.org/2001,24305)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 (https://dejure.org/2001,24305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 10; StPO, § 98
    Beschlagnahme; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Strafprozeßrecht; Rechtsstaatsprinzip; Bestimmtheitsgebot; freie Entfaltung der Persönlichkeit

Papierfundstellen

  • LVerfGE 12, 155 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01
    Dementsprechend muß die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein und darf der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (BVerfG, NJW 1992, 551, 552 = NStZ 1992, 91 f.).

    Bestätigt ein Gericht eine Beschlagnahmeanordnung, so muß es erkennen lassen, welche Gegenstände es für welchen Tatverdacht und aus welchen Gründen für bedeutsam hält (vgl. BVerfG, NJW 1992, 551, 552).

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 ff. unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 330, 371 ff.) sind hier gegeben.
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 ff. unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 330, 371 ff.) sind hier gegeben.
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01
    Der Beschwerdeführer beschränkt sich auch nicht etwa darauf, allgemein eine Verletzung der Rechte aus Art. 10 LV und die Unverhältnismäßigkeit der Beschlagnahmeanordnung zu rügen (vgl. insoweit BVerfG, NJW 1994, 3281, 3282 zu Art. 2 Abs. 1 GG).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02

    Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1 durch eine den verfassungsrechtlichen …

    An einem solchen Rechtschutzbedürfnis fehlt es hier nicht etwa deshalb, weil die Durchsuchung bereits stattgefunden und zu einer Beschlagnahme (zu deren Verfassungsmäßigkeit vgl. Beschluss vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 -) geführt hat.
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 11/04

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung der Anhörungsrüge nach StPO …

    Der Beschwerdeführer hat die von Verfassungs wegen gebotene Konkretisierung des Durchsuchungsbeschlusses (hierzu z.B. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 12, 124 und vom 25. September 2002 - VfGBbg 79/02 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 168; bezogen auf die Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt z.B. auch: BVerfG, NJW 2004, 1517) substantiiert in Frage gestellt und sich insbesondere gegen die Annahme eines hinreichend konkreten Tatverdachts gewandt.

    Der Annahme einer allgemeinen Bedeutung steht entgegen, daß sich das Verfassungsgericht zu den von Verfassungs wegen gebotenen Anforderungen an eine richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeentscheidung bereits mehrfach geäußert hat (z.B. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 -, a.a.O. …und vom 25. September 2002 - VfGBbg 79/02 -, a.a.O.).

  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts …

    Das erkennende Gericht hat bereits bei anderer Gelegenheit klargestellt (Beschluss vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 -, zur Veröffentlichung in LVerfGE bestimmt):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfG Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht