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Rechtsprechung
   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2431
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15 (https://dejure.org/2016,2431)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.02.2016 - LVerfG 9/15 (https://dejure.org/2016,2431)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15 (https://dejure.org/2016,2431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 11 Abs 1 Nr 1 LVerfGG MV
    Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines Beweisantrag in einem Untersuchungsausschuss - Verletzung der Rechte aus Art 34 Abs 3 S 1 Verf MV durch unzureichende Begründung - Keine Antragsbefugnis des Antrag gegen den Ausschussvorsitzenden

  • mv-justiz.de PDF

    Urteil Organklage gegen Untersuchungsausschuss teilweise erfolgreich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß des Untersuchungsausschusses gegen Art. 34 Abs. 3 S. 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Ablehnung eines Beweisantrags; Untersuchung der Grundlagen der Landesregierung für die Gewährung finanzieller Hilfen für die Werften und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • LVerfGE 27, 337
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
    v. 10.10.2006 - Vf. 19-VIa-06 -, DÖV 2007, 228 = juris Rn. 26 für die qualifizierte Ausschussminderheit; NdsStGH, Urt. v. 24.10.2014 - StGH 7/13 -, NordÖR 2015, 16 = juris Rn. 52; vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95 = juris Rn. 17, wonach insoweit Anspruch auf Erhebung eines bestimmten Beweises durch den Untersuchungsausschuss die qualifizierte Minderheit der Ausschussmitglieder hat; vgl. ferner BVerfGE 105, 197, 220).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 08. April 2002 (- 2 BvE 2/01 -, BVerfGE 105, 197, 220, 230) ebenfalls entschieden, dass im Hinblick auf die Ablehnung eines Beweisantrags im parlamentarischen Untersuchungsverfahren Rechte nur gegenüber dem Ausschuss geltend gemacht werden können, der die beanstandeten Maßnahmen selbst verantwortet, auch wenn es darum geht, ob die Begründung für die Ablehnung den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Fraktion als ständige Untergliederung des Parlaments grundsätzlich in einer Art Prozessstandschaft vor dem Verfassungsgericht das dem Plenum zustehende Recht auf ordnungsgemäße Durchführung des Untersuchungsauftrags durch den von ihm eingesetzten Untersuchungsausschuss wahrnehmen (vgl. BVerfGE 113, 113, 121; 105, 197, 220; 83, 175, 180; 67, 100, 125).

    Beweisanträgen der sogenannten qualifizierten Minderheit ist danach Folge zu leisten, soweit das Antragsrecht nicht sachwidrig oder missbräuchlich ausgeübt wird (vgl. auch BVerfGE 105, 197, 225;… Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl., Art. 44 Rn. 9).

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die beantragte Beweiserhebung außerhalb des Untersuchungsauftrags liegt oder rechtswidrig ist, ferner wenn sie lediglich der Verzögerung dient oder offensichtlich missbräuchlich ist (vgl. BVerfGE 105, 197, 225).

    Rn. 56 Wird im Hinblick auf die Ablehnung eines Beweisantrags im Sinne des Art. 34 Abs. 3 Satz 1 LV zulässigerweise das Landesverfassungsgericht angerufen, so hat es sich mit Rücksicht auf die parlamentarische Autonomie und die besondere Natur des Untersuchungsverfahrens als Aufklärungsinstrument im Rahmen der politischen Kontroverse inhaltlich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Begründung der Mehrheit für die Antragsablehnung den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (vgl. auch BVerfGE 105, 197, 225 f.).

    Kann ein Beweismittel beispielsweise offensichtlich nichts zur Aufklärung beitragen und stellt sich der auf dessen Anforderung gerichtete Antrag deshalb als missbräuchlich dar, könnte der Antrag mit einer entsprechenden Begründung abgelehnt werden (vgl. BVerfGE 105, 197, 225).

    Es muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass die Minderheit die ihr zustehenden Rechte sachwidrig ausgeübt hat (BVerfGE 105, 197, 225).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Fraktion als ständige Untergliederung des Parlaments grundsätzlich in einer Art Prozessstandschaft vor dem Verfassungsgericht das dem Plenum zustehende Recht auf ordnungsgemäße Durchführung des Untersuchungsauftrags durch den von ihm eingesetzten Untersuchungsausschuss wahrnehmen (vgl. BVerfGE 113, 113, 121; 105, 197, 220; 83, 175, 180; 67, 100, 125).

    So ist etwa schon die Aktenanforderung Teil der Beweiserhebung, weil sie die Beweisaufnahme (durch Einführung einzelner Aktenteile im Wege des Urkundenbeweises) vorbereitet (vgl. auch LVerfG M-V, Beschl. v. 24.09.2015 - 5/15 e.A. - im Anschluss an BVerfGE 67, 100, 109, 128, 130, 132;… BGH-ErmittRi, Beschl. v. 20.02.2009 - I ARs 3/2008 -, juris Rn. 30;… vgl. ferner BGH, Beschl. v. 26.03.2009 - 3 ARs 6/09 -, juris Rn. 19 f.).

    Dabei sind allerdings die Besonderheiten des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens angemessen zu berücksichtigen (…vgl. BVerfGE 124, 78, 116 = juris Rn. 107 ff.; BVerfGE 67, 100,128).

    Rn. 62 Dass diese Grundsätze jedenfalls für potentielle sächliche Beweismittel, insbesondere Akten und Augenscheinsobjekte, die sich im Verantwortungsbereich der Landesregierung befinden, unabhängig von Stand und Fortschritt der Ausschussarbeit gelten, wird auch durch die damit korrespondierende Vorlagepflicht belegt, die unmittelbarer Bestandteil des parlamentarischen Kontrollrechts ist (vgl. hierzu auch BVerfGE 67, 100, 128 f.).

    Dieser Vorlageanspruch gehört zum Wesenskern des Untersuchungsrechts (vgl. auch BVerfGE 67, 100, 128 f., 130; 124, 78, 116).

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
    Für eine solche Einschränkung besteht jedoch von vornherein keine Veranlassung, wenn beide Fraktionen, die gemeinsam die Einsetzungsminderheit nach Art. 34 Abs. 1 Satz 1 LV erreichen, auch ohne gemeinsam als eine Antragstellerin zu fungieren, in einem Organstreitverfahren in entsprechender Weise prozessstandschaftlich auftreten (vgl. auch die übergreifende Betrachtung in BVerfGE 124, 78, 106 ff. = juris Rn. 87 f., wonach die Fraktionen, denen die Mitglieder einer weiteren Antragstellerin angehörten, als gesonderte Antragstellerinnen berechtigt waren, im Organstreit die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung von Rechten des gesamten Parlaments in Prozessstandschaft geltend zu machen).

    Dabei erfasst das Beweisrecht nach Art. 34 Abs. 3 Satz 1 LV nicht nur die Beweisaufnahme im engeren Sinne, sondern auch die Vorgänge der Beweismittelbeschaffung, namentlich die Aufforderung zur Vorlage sächlicher Beweismittel (BVerfGE 124, 78, 115;… Gärditz in: Waldhoff/Gärditz, PUAG, 2015, § 18 Rn. 4).

    Dabei sind allerdings die Besonderheiten des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 124, 78, 116 = juris Rn. 107 ff.; BVerfGE 67, 100,128).

    Die Grenze zulässiger Ausforschung ist erst dort erreicht, wo Beweisanträge ohne jegliche tatsächliche Grundlage "völlig ins Blaue hinein" gestellt werden (vgl. auch BVerfGE 124, 78, 116 = juris Rn. 107 ff.; BbgVerfG, Beschl. v. 16.10.2003 - VfGBbg 95/02 -, LKV 2004, 177, 178; BGH-ErmittRi, Beschl. v. 20.02.2009 - I ARs 3/2008 -, juris;… Brocker in: Glauben/Brocker, a.a.O., § 16 Rn. 3).

    Dieser Vorlageanspruch gehört zum Wesenskern des Untersuchungsrechts (vgl. auch BVerfGE 67, 100, 128 f., 130; 124, 78, 116).

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02

    Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
    Daher ist grundsätzlich auch eine Fraktion als Teil und ständige Gliederung des Landtages an Stelle oder neben der in Art. 34 Abs. 3 Satz 1 LV genannten Minderheit befugt, in Prozessstandschaft für das Parlament eine Verletzung der daraus folgenden Rechte geltend zu machen (vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95 = juris Rn. 25 u. Beschl. v. 16.10.2003 - 95/02 -, LKV 2004, 177 = juris Rn. 41).

    Die Grenze zulässiger Ausforschung ist erst dort erreicht, wo Beweisanträge ohne jegliche tatsächliche Grundlage "völlig ins Blaue hinein" gestellt werden (…vgl. auch BVerfGE 124, 78, 116 = juris Rn. 107 ff.; BbgVerfG, Beschl. v. 16.10.2003 - VfGBbg 95/02 -, LKV 2004, 177, 178; BGH-ErmittRi, Beschl. v. 20.02.2009 - I ARs 3/2008 -, juris;… Brocker in: Glauben/Brocker, a.a.O., § 16 Rn. 3).

    Es liegt in der Natur der Sache, dass die Unterlagen oder elektronischen Dokumente, in die Einblick genommen werden soll, hinreichend substantiiert bezeichnet sein müssen (vgl. BbgVerfG, Beschl. v. 16.10.2003 - 95/02, LKV 2004, 177 = juris Rn. 52;… Gärditz in: Waldhoff/Gärditz, a.a.O., § 17 Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 2 Ws 43/08

    Auslegung einer Grundentscheidung über die notwendigen Auslagen bei Einstellung …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
    v. 10.10.2006 - Vf. 19-VIa-06 -, DÖV 2007, 228 = juris Rn. 26 für die qualifizierte Ausschussminderheit; NdsStGH, Urt. v. 24.10.2014 - StGH 7/13 -, NordÖR 2015, 16 = juris Rn. 52; vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95 = juris Rn. 17, wonach insoweit Anspruch auf Erhebung eines bestimmten Beweises durch den Untersuchungsausschuss die qualifizierte Minderheit der Ausschussmitglieder hat; vgl. ferner BVerfGE 105, 197, 220).

    Daher ist grundsätzlich auch eine Fraktion als Teil und ständige Gliederung des Landtages an Stelle oder neben der in Art. 34 Abs. 3 Satz 1 LV genannten Minderheit befugt, in Prozessstandschaft für das Parlament eine Verletzung der daraus folgenden Rechte geltend zu machen (vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95 = juris Rn. 25 u. Beschl. v. 16.10.2003 - 95/02 -, LKV 2004, 177 = juris Rn. 41).

    Während der Ausschuss Beweisanträgen einer qualifizierten Ausschussminderheit grundsätzlich Folge zu leisten hat, ist er nicht gehalten, anderen Anträgen oder Verlangen nachzukommen (vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95 = juris Rn. 20).

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
    Rn. 40 c) Der Antragsgegner zu 1. ist beteiligtenfähig als ein gemäß Art. 34 LV mit eigenen Rechten ausgestattetes Hilfsorgan des Landtages, der von Verfassungs wegen als Plenum die dem Untersuchungsausschuss zustehenden besonderen Befugnisse nicht selbst wahrnehmen kann (vgl. BVerfGE 113, 113, 120).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Fraktion als ständige Untergliederung des Parlaments grundsätzlich in einer Art Prozessstandschaft vor dem Verfassungsgericht das dem Plenum zustehende Recht auf ordnungsgemäße Durchführung des Untersuchungsauftrags durch den von ihm eingesetzten Untersuchungsausschuss wahrnehmen (vgl. BVerfGE 113, 113, 121; 105, 197, 220; 83, 175, 180; 67, 100, 125).

    Rn. 47 Ob etwas anderes gilt, wenn die (einzelne) Antragstellerin eine Fraktion ist, deren Mitgliederzahl nicht die Einsetzungsminderheit nach Art. 34 Abs. 1 Satz 1 LV erreicht (…so SaarlVerfGH, Urt. v. 28.03.2011 - Lv 15/10 -, juris Rn. 103 f.), bedarf hier ebenso wenig der Entscheidung (offen gelassen auch von BVerfGE 113, 113, 122; LVerfG M-V, Beschl. v. 24.09.2015 - 5/15 e.A. -) wie die Frage, inwieweit es von Bedeutung sein kann, ob diese Fraktion gemeinsam mit einer oder mehreren anderen die konkrete Minderheit gebildet hat, welche die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beantragt hat.

  • StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323

    1. Im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags darf die …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
    Schon aus der Verfassung folgt, dass sie zu begründen ist (vgl. auch HessStGH, Urt. v. 16.11.2011 - P.St. 2323 -, ESVGH 63, 1 = juris Rn. 141 f.;… Gärditz in: Waldhoff/Gärditz, a.a.O., § 17 Rn. 26 für die Ablehnung aus materiellen Gründen).

    Dies gilt umso mehr, als der Ausschuss bei der Frage der Untersuchungsrelevanz von Beweismitteln auch Rücksicht zu nehmen hat auf die gegebenenfalls unterschiedlichen Aufklärungsinteressen von Ausschussmehrheit und -minderheit (…Gärditz in: Waldhoff/Gärditz, a.a.O., § 18 Rn. 19) und die Mehrheit einen Beweisantrag ohnehin nicht auf die Erforderlichkeit der Beweiserhebung überprüfen darf (vgl. HessStGH, Urt. v. 16.11.2011 - P.St. 2323 -, ESVGH 63, 1 = juris Rn. 147).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.02.2009 - 1 BGs 20/09

    Teilerfolg für die Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses des …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
    So ist etwa schon die Aktenanforderung Teil der Beweiserhebung, weil sie die Beweisaufnahme (durch Einführung einzelner Aktenteile im Wege des Urkundenbeweises) vorbereitet (vgl. auch LVerfG M-V, Beschl. v. 24.09.2015 - 5/15 e.A. - im Anschluss an BVerfGE 67, 100, 109, 128, 130, 132; BGH-ErmittRi, Beschl. v. 20.02.2009 - I ARs 3/2008 -, juris Rn. 30;… vgl. ferner BGH, Beschl. v. 26.03.2009 - 3 ARs 6/09 -, juris Rn. 19 f.).

    Die Grenze zulässiger Ausforschung ist erst dort erreicht, wo Beweisanträge ohne jegliche tatsächliche Grundlage "völlig ins Blaue hinein" gestellt werden (…vgl. auch BVerfGE 124, 78, 116 = juris Rn. 107 ff.; BbgVerfG, Beschl. v. 16.10.2003 - VfGBbg 95/02 -, LKV 2004, 177, 178; BGH-ErmittRi, Beschl. v. 20.02.2009 - I ARs 3/2008 -, juris;… Brocker in: Glauben/Brocker, a.a.O., § 16 Rn. 3).

  • VerfGH Sachsen, 30.01.2009 - 99-I-08

    Verletzung von Minderheitenrechten im 2. Untersuchungsausschuss des 4. …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
    Im Hinblick auf dieses unmittelbar aus der Verfassung folgende subjektive Recht, über die Sachaufklärung mitzubestimmen, sind die Ausschussmitglieder, die selbst diese Minderheit für den Antrag vom 28. September 2015 gebildet haben, in ihrer Gesamtheit durch die Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet und damit beteiligtenfähig (vgl. auch SächsVerfGH, Urt. v. 30.01.2009 - Vf. 99-I-08 -, LKV 2009, 332 = juris Rn. 64; BayVerfGH, Entsch.

    Zu verantworten hat die Ablehnung des Antrags vom 28. September 2015 nämlich allein der Untersuchungsausschuss selbst und nicht (auch) dessen Vorsitzender, und zwar auch insoweit, als es um die Frage geht, ob die Entscheidung hinreichend begründet wurde (vgl. zum Abgrenzungskriterium, wer von mehreren Beteiligten die rechtliche Verantwortung trägt, auch SächsVerfGH, Urt. v. 30.01.2009 - Vf. 99-I-08 -, LKV 2009, 332 = juris Rn. 65;… Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., § 7 Rn. 36).

  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07

    Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
    Rn. 53 Unter Art. 34 Abs. 3 Satz 1 LV fallen dabei auch solche Beweismittel, die erst nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Verantwortungsbereich der Landesregierung entstanden bzw. angefallen sind (…vgl. Glauben in: Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 2. Aufl., § 17 Rn. 8), und solche, die Ermittlungsverfahren betreffen (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 29.08.2008 - Vf. 154-I-07 -, LKV 2008, 507 = juris Rn. 196 ff., zur möglichen Parallelität der Arbeit eines Untersuchungsausschusses mit Strafverfahren, die sich mit entsprechenden Vorgängen befassen; OVG Saarlouis, Beschl. v. 03.08.2010 - 3 B 205/10 -, juris, zum Begehren, einen auf Vorlage von Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gerichteten Beweisbeschluss eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses außer Vollzug zu setzen).
  • OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10

    Rechtsschutzbedürfnis für verwaltungsgerichtlichen Antrag auf Erlass einer …

  • VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14

    Weitergabe von Sicherungskopien der E-Mail-Postfächer einer früheren …

  • StGH Niedersachsen, 24.10.2014 - StGH 7/13

    Dienstwagenaffäre in Niedersachsen: Rot-Grün hielt Paschedag-Akten zu Unrecht …

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

  • BVerfG, 12.12.1990 - 2 BvE 3/89

    Einstellung eines Organstreitverfahrens nach außergerichtlicher Beilegung der …

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2004 - LVerfG 5/04

    Fraktionsmindeststärke für Gemeindevertretungen - Zulässigkeit eines Antrags …

  • BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09

    Antrag der Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses auf Beschwerde …

  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 15/10

    Organstreitverfahren; Untersuchungsausschuss; Einsetzungsminderheit; …

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12

    Beschluss Organstreitverfahren betreffend den Gesetzbeschluss des Landtages M-V …

  • VerfGH Bayern, 10.10.2006 - 19-VIa-06
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - VerfGH 6/20

    Organstreitverfahren um Ablehnung von Beweisanträgen im "Parlamentarischen …

    Damit verfügt die qualifizierte Ausschussminderheit über ein eigenes, unmittelbar aus der Verfassung folgendes Recht auf Sachaufklärung (vgl. LVerfG MV, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15, LVerfGE 27, 337 = juris, Rn. 38; VerfGH SN…, Urteil vom 30. Januar 2009 - Vf. 99-I-08, LKV 2009, 219 = juris, Rn. 64;… VerfGH BY, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - Vf. 19-VIa-06, VerfGHE BY 59, 209 = juris, Rn. 24; VerfG BB…, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 95/02, LVerfGE 14, 179 = juris, Rn. 37; anders zu Art. 44 Abs. 1 GG, der ein Kontrollrecht des gesamten Parlaments und/oder der Einsetzungsminderheit im Bundestag begründe, das die qualifizierte Ausschussminderheit nach § 18 Abs. 3 PUAG lediglich im Wege der Prozessstandschaft geltend machen könne, etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 … 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78 = juris, Rn. 85 f.;… dazu: Walter, in: Walter/Grünewald, BVerfGG, Stand 1. Juni 2019, § 64 Rn. 17).

    Vielmehr ist der gesamte Vorgang der Beweisverschaffung, Beweissicherung und Beweisauswertung erfasst (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juni 2009 … 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78 = juris, Rn. 109, und vom 13. Oktober 2016 … 2 BvE 2/15, BVerfGE 143, 101 = juris, Rn. 109, jeweils m. w. N.; VerfG MV, Urteil vom 25. Februar 2016  LVerfG 9/15, LVerfGE 27, 337 = juris, Rn. 52;… Brocker, in: Epping/Hillgruber, Grundgesetz, 42. Auflage, Stand: 1. Dezember 2019, Art. 44 Rn. 44;… Gärditz, in: Waldhoff/Gärditz, PUAG, 2015, § 17 Rn. 2).

    Ein pauschales Berufen auf einen der verfassungsrechtlichen Gründe, die dem parlamentarischen Untersuchungsrecht Grenzen setzen, genügt nicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 … 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197 = juris, Rn. 107; Beschlüsse vom 17. Juni 2009 … 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78 = juris, Rn. 138, 166, und vom 13. Oktober 2016 … 2 BvE 2/15, BVerfGE 143, 101 = juris, Rn. 143; VerfG MV, Urteil vom 25. Februar 2016  LVerfG 9/15 , LVerfGE 27, 337 = juris, Rn. 55;… Gärditz, in: Waldhoff/Gärditz, PUAG, 2015, § 17 Rn. 26;… Brocker, in: Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 3. Aufl. 2016, § 17 Rn. 20).

    Eine Nachholung der Begründung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vermag den Verfassungsverstoß, der in der Ablehnung eines Beweisantrags ohne hinreichende Begründung liegt, nicht nachträglich zu heilen (vgl. VerfG MV, Urteil vom 25. Februar 2016  LVerfG 9/15, LVerfGE 27, 337 = juris, Rn. 71).

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 67/21

    Untersuchungsausschuss; Qualifizierte Minderheit; Fraktion; Beteiligtenfähigkeit; …

    Diese muss die wesentlichen Erwägungen für die Entscheidung erkennen lassen und nachvollziehbar aufzeigen, inwiefern ein Ablehnungsgrund geprüft und bejaht wurde (vgl. z. B. Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15 -, Rn. 71, juris).

    Eine Nachholung der Begründung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vermag den Verfassungsverstoß, der in der Ablehnung eines Beweisantrags ohne hinreichende Begründung liegt, nicht nachträglich zu heilen (vgl. Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15 -, Rn. 71, juris).

    Wie bereits dargestellt, vermag jedoch eine "nachgeschobene Begründung" im gerichtlichen Verfahren den Verfassungsverstoß, der in der Ablehnung eines Beweisantrags ohne hinreichende Begründung liegt, nicht nachträglich zu heilen (vgl. Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15 -, Rn. 71, juris; Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 14. Juli 2020 - 6/20 -, Rn. 163, juris).

    Im Gegensatz zum Strafverfahren, welches auf die Feststellung zielt, ob eine Person einen fest umrissenen Straftatbestand verwirklicht und eine individuelle Schuld hat, geht es im Untersuchungsausschuss um die Aufklärung eines Sachverhalts zu politischen Zwecken und damit vor allem um die Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Parlaments (vgl. z. B. Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15 -, Rn. 60, juris;… Peters, Untersuchungsausschussrecht, 2. Aufl. 2020, Rn. 113).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20

    Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von …

    Ein pauschales Berufen auf einen der verfassungsrechtlichen Gründe, die dem parlamentarischen Untersuchungsrecht Grenzen setzen, genügt nicht (vgl. VerfGH NRW…, Urteil vom 14. Juli 2020 - VerfGH 6/20, NWVBl. 2021, 17 = juris, Rn. 162; BVerfG…, Urteil vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197 = juris, Rn. 107, Beschlüsse vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78 = juris, Rn. 138, 166, …und vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, BVerfGE 143, 101 = juris, Rn. 143; VerfG MV, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15, LVerfGE 27, 337 = juris, Rn. 55;… Gärditz, in: Waldhoff/Gärditz, PUAG, 2015, § 17 Rn. 26;… Brocker, in: Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 3. Aufl. 2016, § 17 Rn. 20).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20

    Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1. …

    RAK Stuttgart; 02.07.2002; 11/02|BKartA; 13.02.2003; B 11/02|VK Rheinland-Pfalz; 14.05.2002; 11/02|EVG; 10.03.2003; U 11/02|EVG; 22.07.2003; P 11/02|EVG; 22.04.2002; I 11/02|EVG; 17.05.2002; H 11/02|EVG; 22.03.2004; C 11/02|EVG; 18.09.2002; B 11/02">11/02 - juris Rn. 66 ff.; Glauben in: ders./Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 2. Aufl., § 28 Rn. 37; offen gelassen von LVerfG M-V, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15 - juris Rn. 41).

    Zu verantworten hat nach dem Antragsvorbringen die Belehrungsformel allein der Antragsgegner zu 1) und nicht (auch) der Antragsgegner zu 2) innerhalb des von ihm selbständig wahrzunehmenden Untersuchungsauftrags (vgl. hierzu SächsVerfGH, Urteil vom 30. Januar 2009 - Vf. 99-I-08; Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]; Beschluss vom 18. April 2002 - Vf. 16-I-02; vgl. zum Abgrenzungskriterium, wer von mehreren Beteiligten die rechtliche Verantwortung trägt, auch LVerfG M-V, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15 - juris Rn. 44 f.;… Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., § 7 Rn. 36).

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2023 - VfGBbg 30/22

    Untersuchungsausschuss; Qualifizierte Minderheit; Begründungsanforderungen; …

    Diese muss die wesentlichen Erwägungen für die Entscheidung erkennen lassen und nachvollziehbar aufzeigen, inwiefern ein Ablehnungsgrund geprüft und bejaht wurde (vgl. z. B. VerfG MV, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15 -, Rn. 71, juris).

    Im Gegensatz zum Strafverfahren, welches auf die Feststellung zielt, ob eine Person einen fest umrissenen Straftatbestand verwirklicht und eine individuelle Schuld hat, geht es im Untersuchungsausschuss um die Aufklärung eines Sachverhalts zu politischen Zwecken und damit vor allem um die Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Parlaments (vgl. z. B. VerfG MV, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15 -, Rn. 60, juris;… Peters, Untersuchungsausschussrecht, 2. Aufl. 2020, Rn. 113).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 31/23

    Erfolgreiches Organstreitverfahren wegen Nichtvorlage von Akten an den "PUA II - …

    Da das parlamentarische Untersuchungsverfahren anders als das Strafverfahren nicht dazu dient, die Erfüllung eines bestimmten Tatbestands mit individueller Schuld zu prüfen, sondern auf die Aufklärung eines Sachverhalts zur Durchsetzung politischer Verantwortung gerichtet ist, sind insofern nicht die strengen Maßstäbe des Strafprozesses maßgebend (zu Art. 44 GG: BVerfG…, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78 = juris, Rn. 111; vgl. auch VerfGH MV, Urteil vom 28. Januar 2016 - LVerfG 9/15, NordÖR 2016, 449 = juris, Rn. 60).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 - VerfGH 60/25
    Dies gilt umso mehr, als der Ausschuss bei der Frage der Untersuchungsrelevanz von Beweismitteln auch auf die gegebenenfalls unterschiedlichen Aufklärungsinteressen von Ausschussmehrheit und -minderheit Rücksicht zu nehmen hat und die Mehrheit einen Beweisantrag ohnehin nicht auf die Erforderlichkeit der Beweiserhebung überprüfen darf (vgl. StGH HE…, Urteil vom 16. November 2011 - P.St. 2323, ESVGH 63, 1 = juris, Rn. 147; VerfGH MV, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15, LVerfGE 27, 337 = juris, Rn. 61).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 - VerfGH 6/25
    Dies gilt umso mehr, als der Ausschuss bei der Frage der Untersuchungsrelevanz von Beweismitteln auch auf die gegebenenfalls unterschiedlichen Aufklärungsinteressen von Ausschussmehrheit und -minderheit Rücksicht zu nehmen hat und die Mehrheit einen Beweisantrag ohnehin nicht auf die Erforderlichkeit der Beweiserhebung überprüfen darf (vgl. StGH HE…, Urteil vom 16. November 2011 - P.St. 2323, ES-VGH 63, 1 = juris, Rn. 147; VerfGH MV, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15, LVerfGE 27, 337 = juris, Rn. 61).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.10.2018 - LVerfG 7/17

    Organklage gegen Ablehnung von Beweisanträgen durch Untersuchungsausschuss …

    "Soweit sich der Antrag gegen den Ausschussvorsitzenden richtet, erweist er sich schon deswegen als unzulässig, weil diesem die angegriffenen Entscheidungen nicht zugerechnet werden können (vgl. schon LVerfG M-V, Urt. v. 25.2.2016 - LVerfG 9/15, Rn. 45 - juris).
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