Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 09.04.2010 - Lv 8/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Faires Verfahren; rechtsstaatliches Verfahren; rechtliches Gehör; Verfahren nach billigem Ermessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit einer Durchführung eines schriftlichen Verfahrens ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem Verfahren mit geringem Streitwert mit dem Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06
Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.02.2009 - VI ZB 60/07
Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten bei der Bemessung des Streitwerts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung vor Ablauf der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VerfGH Bayern, 22.07.2005 - 72-VI-04
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung verfassungsmäßiger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VerfGH Saarland, 05.06.2003 - Lv 7/02 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Willkürverbot; Stipendium; Förderung; Klage …
Dennoch hat der Verfassungsgerichtshof das bislang schon zum Anlass genommen, sich für befugt zu halten, eine Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des zuständigen Gerichts anzunehmen (VerfGH Beschl. v. 09.04.2010 - lv 8/09 [richtig: Lv 8/09 - d. Red.] ). - VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
Erschöpfung des Rechtswegs; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität der …
a) Das Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren - das die Verfassung des Saarlandes durch Art. 60 Abs. 1 SVerf gewährleistet und dessen Gehalt der Verbürgung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK entspricht - ist nur dann verletzt, wenn ein Gericht sein prozessuales Vorgehen nicht so gestaltet, wie die Beteiligten es auf der Grundlage der maßgeblichen Vorschriften der Verfahrensordnung von ihm erwarten dürfen (SVerfGH, Beschl. v. 9.4.2010 - Lv 8/09).Demgegenüber verbürgt das Grundrecht auf rechtliches Gehör nicht, dass die Argumente und die Rechtsauffassungen der am fachgerichtlichen Verfahren Beteiligten geteilt werden (vgl. SVerfGH, Beschl. v. 9.4.2010 - Lv 8/09).
- VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
Rechtschutzgarantie, effektiver Rechtsschutz; wirkungsvoller Rechtsschutz; …
- VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
Vorverfahren; Rücknahme einer Spielhallenerlaubnis; Gewerbefreiheit; …
aa) Das Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren - das die Verfassung des Saarlandes durch Art. 60 Abs. 1 SVerf gewährleistet und dessen Gehalt der Verbürgung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK entspricht - ist nur dann verletzt, wenn ein Gericht sein prozessuales Vorgehen nicht so gestaltet, wie die Beteiligten es auf der Grundlage der maßgeblichen Vorschriften der Verfahrensordnung von ihm erwarten dürfen (SVerfGH, Beschl. v. 9.4.2010 - Lv 8/09). - VerfGH Saarland, 02.01.2025 - Lv 7/23
Grundrecht der Freiheit der Person, Grundrecht auf Resozialisierung, lebenslange …
a) Das Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren - das die Verfassung des Saarlandes durch Art. 60 Abs. 1 SVerf gewährleistet und dessen Gehalt der Verbürgung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK entspricht - ist nur dann verletzt, wenn ein Gericht sein prozessuales Vorgehen nicht so gestaltet, wie die Beteiligten es auf der Grundlage der maßgeblichen Vorschriften der Verfahrensordnung von ihm erwarten dürfen (SVerfGH, Beschl. v. 9.4.2010 - Lv 8/09). - VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
Gleichheitssatz; faires Verfahren; rechtliches Gehör; verständige Würdigung …
Das Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren - das die Verfassung des Saarlandes durch Art. 60 Abs. 1 SVerf gewährleistet und dessen Gehalt der Verbürgung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK entspricht - ist verletzt, wenn ein Gericht sein prozessuales Vorgehen nicht so gestaltet, wie die Beteiligten es auf der Grundlage der maßgeblichen Vorschriften der Verfahrensordnung von ihm erwarten dürfen (SVerfGH Beschl.v. 09.04.2010 - Lv 8/09).
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