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   VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647   

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https://dejure.org/2016,3464
VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647 (https://dejure.org/2016,3464)
VG München, Entscheidung vom 15.01.2016 - M 15 K 15.30647 (https://dejure.org/2016,3464)
VG München, Entscheidung vom 15. Januar 2016 - M 15 K 15.30647 (https://dejure.org/2016,3464)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Augsburg, 12.11.2013 - Au 6 K 13.30032

    Widerruf von Abschiebungshindernissen; Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen

    Auszug aus VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647
    Auch Personen mit psychischen Erkrankungen werden als chronisch krank eingestuft und sind damit von der Zuzahlungspflicht befreit (vgl. VG Augsburg, U. v. 12.11.2013 - Au 6 K 13.30032 - juris Rn. 23 unter Hinweis auf die Auskünfte der Deutschen Botschaft vom 27.7.2010 und vom 30.11.2011 an das Bundesamt).

    Dass die medizinischen Standards und Therapien im Kosovo noch nicht das Niveau derjenigen der Bundesrepublik erreicht haben, ist in diesem Zusammenhang unerheblich (vgl. VG Augsburg, U. v. 12.11.2013 - Au 6 K 13.30032 - juris Rn. 22), da ein Anspruch auf Heilung oder Linderung der Erkrankungen in Deutschland nicht besteht, weil das Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG allein dazu dient, akut drohende erhebliche Gefahren für Gesundheit und Leben im Heimatland nicht eintreten zu lassen.

  • VG München, 15.05.2015 - M 15 S 15.30648

    Asylrecht; Herkunftsland: Kosovo

    Auszug aus VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647
    Ein mit der Klage eingereichter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde mit Beschluss vom 15. Mai 2015 abgelehnt (M 15 S 15.30648).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren M 15 S 15.30648 sowie auf die vorgelegte Behördenakte verwiesen.

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647
    Aus diesem muss sich nachvollziehbar ergeben, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt (BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647
    Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn im Heimatland des Ausländers die notwendige Behandlung oder Medikation seiner Erkrankung zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. etwa BVerwG, U. v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647
    Für die Bestimmung der "Gefahr" gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, d. h. die drohende Rechtsgutverletzung darf nicht nur im Bereich des Möglichen liegen, sondern muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (BVerwG, B. v. 2.11.1995 - 9 B 710/94 - DVBl 1996, 108).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647
    Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Rückkehr des Betroffenen in sein Heimatland eintreten wird, weil er auf die dort unzureichende Möglichkeiten zur Behandlung seiner Leiden angewiesen wäre und anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (BVerwG, U. v. 29.7.1999 - 9 C 2/99 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 15 ZB 15.30038

    Berufungszulassung (abgelehnt)

    Auszug aus VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647
    Mit dem Vortrag, allein die drohende Abschiebung führe dazu, dass noch vor Einleitung der Abschiebung bereits im Bereich der Bundesrepublik Deutschland eine erhebliche Suizidgefahr für die Klägerin zu 1. bestehe, machen die Kläger ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis geltend (vgl. BVerfG, B. v. 16.4.2002 - BvR 553/02 - juris Rn. 2), das nicht vom Bundesamt (vgl. BayVGH, B. v. 3.2.2015 - 15 ZB 15.30038 - juris Rn. 5), sondern nur von der Ausländerbehörde berücksichtigt werden kann, die für die Durchführung der Abschiebung zuständig ist.
  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2014 - 17a K 3614/13

    Bosnien; Bosnien-Herzegowina; Ersatzmedikation; Krankenversicherung;

    Auszug aus VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647
    Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein aus der ggf. drohenden Abschiebung und nicht wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, sind - als rein inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse - nicht vom Bundesamt im Asylverfahren zu prüfen (VG Berlin v. 28.01.2015, Az. 7 K 617.14 A; VG Gelsenkirchen v. 27.11.2014, Az. 17a K 3614/13.A).
  • VG Berlin, 28.01.2015 - 7 K 617.14

    Ablehnung eines Asylfolgeantrags eines serbischen Staatsangehörigen mit der

    Auszug aus VG München, 15.01.2016 - M 15 K 15.30647
    Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein aus der ggf. drohenden Abschiebung und nicht wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, sind - als rein inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse - nicht vom Bundesamt im Asylverfahren zu prüfen (VG Berlin v. 28.01.2015, Az. 7 K 617.14 A; VG Gelsenkirchen v. 27.11.2014, Az. 17a K 3614/13.A).
  • VG München, 15.05.2015 - M 15 S 15.30648

    Asylrecht; Herkunftsland: Kosovo

    Gegen diesen Bescheid erhoben die Antragsteller am ... Mai 2015 zur Niederschrift in der Rechtsantragstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichts München Klage (M 15 K 15.30647) und beantragten gleichzeitig,.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Klageverfahren M 15 K 15.30647 und auf die vorgelegte Behördenakte verwiesen.

  • VG Würzburg, 28.04.2016 - W 6 S 16.30429

    Keine Aussetzung der Abschiebung in das Kosovo aus gesundheitlichen Gründen

    Das Gericht geht davon aus, dass der Antragsteller nicht allein und ohne seine Eltern abgeschoben wird und dass die Vorgaben von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK seitens der Ausländerbehörde beachtet werden (vgl. VG München, U. v. 15.1.2016 - M 15 K 15.30647 - juris; B. v. 22.9.2015 - M 15 S 15.31117 - juris; B. v. 31.7.2015 - M 16 S 15.30983 - juris; siehe ferner BayVGH, B. v. 4.2.2016 - 10 CE 16.222 - juris).
  • VG München, 18.08.2016 - M 15 S 16.31723

    Abschiebung eines Minderjährigen in den Kosovo in Begleitung der Eltern möglich

    Das Gericht geht davon aus, dass der Antragsteller vor Eintritt der Volljährigkeit nicht allein und ohne seine Eltern abgeschoben wird und dass die Vorgaben von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK seitens der Ausländerbehörde beachtet werden (vgl. VG München, U. v. 15.1.2016 - M 15 K 15.30647 - juris; BayVGH, B. v. 4.2.2016 - 10 CE 16.222 - juris).
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