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   VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380   

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VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380 (https://dejure.org/2017,46408)
VG München, Entscheidung vom 15.11.2017 - M 7 S 17.1380 (https://dejure.org/2017,46408)
VG München, Entscheidung vom 15. November 2017 - M 7 S 17.1380 (https://dejure.org/2017,46408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 45 Abs. 2 S. 1
    Widerruf des kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zur sog. "Reichsbürgerbewegung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Widerruf des kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zur sog. "Reichsbürgerbewegung"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380
    Erforderlich ist auch bei Personen, die aus Sicht des Antragsgegners dem Kreis der sog. Reichsbürger oder Selbstverwalter zuzuordnen sind, stets eine Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere des konkreten Verhaltens der individuellen Person (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 - 1 S 1470/17 - juris Rn. 27).

    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 a.a.O. Rn. 28 unter Hinweis auf NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 - juris; VG München, B.v. 25.7.2017 - M 7 S. 17.1813 - juris; B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.1201 - juris; B.v. 23.5.2017 - M 7 S. 17.408 - juris; VG Stuttgart, B.v. 7.4.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, B.v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 a.a.O. unter Hinweis auf VG München, B.v. 25.7.2017 a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen NdsOVG, B.v. 18.7.2017 a.a.O. und VG München, B.v. 23.5.2017 a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, B.v. 10.11.2016 a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

  • VG Freiburg, 10.11.2016 - 4 K 3983/16

    Waffenrechtliche Durchsuchung bei "Reichsbürger"

    Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380
    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 a.a.O. Rn. 28 unter Hinweis auf NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 - juris; VG München, B.v. 25.7.2017 - M 7 S. 17.1813 - juris; B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.1201 - juris; B.v. 23.5.2017 - M 7 S. 17.408 - juris; VG Stuttgart, B.v. 7.4.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, B.v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 a.a.O. unter Hinweis auf VG München, B.v. 25.7.2017 a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen NdsOVG, B.v. 18.7.2017 a.a.O. und VG München, B.v. 23.5.2017 a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, B.v. 10.11.2016 a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380
    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 a.a.O. Rn. 28 unter Hinweis auf NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 - juris; VG München, B.v. 25.7.2017 - M 7 S. 17.1813 - juris; B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.1201 - juris; B.v. 23.5.2017 - M 7 S. 17.408 - juris; VG Stuttgart, B.v. 7.4.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, B.v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 a.a.O. unter Hinweis auf VG München, B.v. 25.7.2017 a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen NdsOVG, B.v. 18.7.2017 a.a.O. und VG München, B.v. 23.5.2017 a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, B.v. 10.11.2016 a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380
    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 a.a.O. Rn. 28 unter Hinweis auf NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 - juris; VG München, B.v. 25.7.2017 - M 7 S. 17.1813 - juris; B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.1201 - juris; B.v. 23.5.2017 - M 7 S. 17.408 - juris; VG Stuttgart, B.v. 7.4.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, B.v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 a.a.O. unter Hinweis auf VG München, B.v. 25.7.2017 a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen NdsOVG, B.v. 18.7.2017 a.a.O. und VG München, B.v. 23.5.2017 a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, B.v. 10.11.2016 a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380
    So erscheint es dem Gericht fraglich, ob Sympathiebekundungen in Bezug auf die "Reichsbürgerbewegung" alleine bereits die Prognose einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen können, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die hinsichtlich der Rechtstreue Zweifel aufkommen lassen (vgl. VG München, B.v. 25.7.2017 a.a.O. Rn. 25; B.v. 5.9.2017 a.a.O. Rn. 30; vgl. insoweit auch VG Gera, U. v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 - juris Leitsatz; kritisch VG Augsburg, B.v. 7.9.2017 - Au 4 S. 17.1196 - juris Rn. 24).

    Das Äußern abstruser politischer Auffassungen bzw. Sympathiebekundungen für solche Auffassungen dürften für sich genommen nicht ohne weiteres den Schluss rechtfertigen, dass ein Ignorieren der waffenrechtlichen Vorschriften oder eine eigenwillige Auslegung zu befürchten und damit die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu bejahen wäre (vgl. VG Gera, U.v. 16.9.2015 a.a.O., Rn 21).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380
    Nach dem Waffengesetz soll das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - beide juris; st. Rspr. BayVGH, vgl. zuletzt B.v. 5.10.2017 - 21 Cs 17.1300 - juris Rn. 11).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 mit Hinweis auf stRspr des BVerwG z.B. B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris sowie B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris).

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380
    Nach dem Waffengesetz soll das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - beide juris; st. Rspr. BayVGH, vgl. zuletzt B.v. 5.10.2017 - 21 Cs 17.1300 - juris Rn. 11).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 mit Hinweis auf stRspr des BVerwG z.B. B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris sowie B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris).

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380
    Nach dem Waffengesetz soll das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - beide juris; st. Rspr. BayVGH, vgl. zuletzt B.v. 5.10.2017 - 21 Cs 17.1300 - juris Rn. 11).
  • VG Stuttgart, 07.04.2017 - 5 K 2101/17

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380
    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 a.a.O. Rn. 28 unter Hinweis auf NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 - juris; VG München, B.v. 25.7.2017 - M 7 S. 17.1813 - juris; B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.1201 - juris; B.v. 23.5.2017 - M 7 S. 17.408 - juris; VG Stuttgart, B.v. 7.4.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, B.v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - 3 K 305/16 - juris).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls

    Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380
    Für den Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wird der Auffangwert von 5.000,- Euro angesetzt, der in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes halbiert wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris).
  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

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