Rechtsprechung
| VG München, 06.10.2011 - M 12 S 11.3665 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Türkische Staatsangehörige; Fiktionswirkung; Nachzug zum erwachsenen Sohn; außergewöhnliche Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- VG München, 06.10.2011 - M 12 K 11.3663
Türkische Staatsangehörige; Familienachzug der Mutter zum erwachsenen Sohn; …
Auszug aus VG München, 06.10.2011 - M 12 S 11.3665
Rn. 1 Die Klägerin ist türkische Staatsangehörige und begehrt im Klagewege (M 12 K 11.3663) die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6. Oktober 2011 (M 12 K 11.3663) verwiesen.
Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 6. Oktober 2011 im Verfahren M 12 K 11.3663 verwiesen.
- VGH Bayern, 31.08.2006 - 24 C 06.954
Auszug aus VG München, 06.10.2011 - M 12 S 11.3665
Rn. 8 Der vorläufige Rechtsschutz nach der Ablehnung einer beantragten Aufenthaltserlaubnis bestimmt sich dann nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn der Antrag zuvor eine gesetzliche Fiktion nach § 81 Abs. 3 AufenthG oder nach § 81 Abs. 4 AufenthG ausgelöst hat (BayVGH vom 31.8.2006 Az.: 24 C 06.954-Juris).
- VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12
Einstweiliger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht
Rn. 6 Zwar bestimmt sich der vorläufige Rechtsschutz nach Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 80 Abs. 5 VwGO - und nicht nach § 123 VwGO -, wenn der Antrag bei der Ausländerbehörde die sog. Fortgeltungsfiktion aus § 81 Abs. 4 AufenthG ausgelöst hat (vgl. zuletzt z.B. VG München, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - VG M 12 S 11.3665 -, Rn. 8; zit. nach juris). - VG Berlin, 31.07.2012 - 35 L 110.12
Abbruch studienvorbereitender Maßnahmen
In einem solchen Fall bestimmt sich der vorläufige Rechtsschutz nach Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 80 Abs. 5 VwGO, und nicht nach § 123 VwGO (vgl. zuletzt z.B. VG Berlin…, Beschluss vom 16. April 2012 - VG 35 L 41.12 -, Rn. 6; VG München, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - VG M 12 S 11.3665 -, Rn. 8; beide zit. nach juris). - VG Berlin, 14.08.2012 - 19 L 88.12
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug
In einem solchen Fall bestimmt sich der vorläufige Rechtsschutz nach Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 80 Abs. 5 VwGO, und nicht nach § 123 VwGO (…vgl. zuletzt z.B. VG Berlin, Beschlüsse vom 7. Mai 2012 - VG 35 L 370.11 -, Rn. 7, …und vom 16. April 2012 - VG 35 L 41.12 -, Rn. 6; VG München, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - VG M 12 S 11.3665 -, Rn. 8; alle zit. nach juris).
- VG München, 06.10.2011 - M 12 K 11.3663
Türkische Staatsangehörige; Familienachzug der Mutter zum erwachsenen Sohn; …
Rn. 46 Daraufhin hat der Prozessbevollmächtigte am Montag, dem 8. August 2011, beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage erhoben und einen Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO (M 12 S 11.3665) gestellt. - VG Berlin, 07.05.2012 - 35 L 370.11
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen …
Rn. 7 Zwar bestimmt sich der vorläufige Rechtsschutz nach Ablehnung der Verlängerung oder (Neu-) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 80 Abs. 5 VwGO - und nicht nach § 123 VwGO -, wenn der Antrag bei der Ausländerbehörde die sog. Fortgeltungsfiktion aus § 81 Abs. 4 AufenthG ausgelöst hat (vgl. z.B. VG München, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - VG M 12 S 11.3665 -, Rn. 8; zit. nach juris). - VG Berlin, 07.03.2012 - 35 L 429.2012
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung der Verlängerung einer …
Rn. 5 Zwar bestimmt sich der vorläufige Rechtsschutz nach Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 80 Abs. 5 VwGO - und nicht nach § 123 VwGO -, wenn der Antrag bei der Ausländerbehörde die Fortgeltungsfiktion aus § 81 Abs. 4 AufenthG ausgelöst hat (vgl. zuletzt z.B. VG München, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - VG M 12 S 11.3665 -, Rn. 8; zit. nach juris).
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