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| VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544 |
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(Pressemitteilung)
Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache: Kein sofortiger Baubeginn
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Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache - Verwaltungsgericht lehnt sofortigen Baubeginn ab
Verfahrensgang
- VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
- VGH Bayern, 06.09.2016 - 8 CS 15.2510
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 04.02.2014 - 8 CS 13.1848
Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung
Auszug aus VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
Rn. 17 In diesem Fall vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bedarf es keiner vorherigen Antragstellung bei der Verwaltungsbehörde (BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 8 CS 13.1848 - juris Rn. 11 m.w.N.).Bei der Abwägung der kollidierenden Belange des Adressaten und des Dritten ist maßgeblich auf die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs abzustellen und zu prüfen, ob danach die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 8 CS 13.1848 - juris Rn. 9;… OVG NRW, B.v. 5.9.2008 - 13 B 1013/08 - juris Rn. 7 f. m.w.N.;… zum Meinungsspektrum in dieser Frage: Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2015, § 80a Rn. 60 m.w.N.).
- VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
Auszug aus VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
Rn. 33 Allein die Tatsache, dass die UVP-Vorprüfungen erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens durchgeführt wurden, und nicht - wie es § 3a Satz 1 UVPG an sich vorsieht - unverzüglich nach Beginn des Verwaltungsverfahrens, begründet noch keinen beachtlichen Verfahrensfehler (vgl. HessVGH, B.v. 2.3.2015 - 9 B 1791/14 - juris Rn. 9).Rn. 38 Auf die Frage, ob sich die rechtsfehlerhaft angenommene Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf die seitens des Antragsgegners getroffenen Sachentscheidungen ausgewirkt hat, kommt es nicht an (HessVGH, B.v. 2.3.2015 - 9 B 1791/14 - juris Rn. 9).
- EuGH, 01.07.2015 - C-461/13
Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …
Auszug aus VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
Durch eine aktuelle Entscheidung des EuGH (U.v. 1.7.2015 - C-461/13 - NVwZ 2015, 1041) wurde geklärt, dass - vorbehaltlich der Gewährung einer Ausnahme - die Genehmigung eines Vorhabens zu versagen ist, wenn es eine Verschlechterung des Oberflächenwasserkörpers verursachen kann oder wenn es die Erreichung eines guten Zustands eines Oberflächengewässers bzw. eines guten ökologischen Potenzials und eines guten chemischen Zustands eines Oberflächengewässers gefährdet.
- BVerwG, 20.02.2002 - 4 B 12.02
Überprüfung der Anwendung von Landesrecht durch das Bundesverwaltungsgesetz - …
Auszug aus VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
Rn. 54 Im Tatbestandsmerkmal "überwiegend" kommt ein "Bilanzierungsgedanke" (BVerwG, B.v. 20.2.2002 - 4 B 12/02 - juris) zum Ausdruck. - OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11
Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei …
Auszug aus VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
Rn. 56 Im Übrigen ist hinsichtlich der Abwägung zu berücksichtigen: Allein das u.a. im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) zum Ausdruck kommende gesetzgeberische und letztlich auch gesamtgesellschaftliche Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms in den nächsten Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich zu erhöhen, begründet noch kein "Überwiegen" der Gründe des öffentlichen Interesses (vgl. NdsOVG, U.v. 22.11.2012 - 12 LB 64/11 - BeckRS 2012, 60507). - VGH Bayern, 31.01.2008 - 15 ZB 07.825
Zu den Voraussetzungen einer Befreiung von den Verboten einer …
Auszug aus VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
Dabei ist auch die Standortgebundenheit der gesetzlich geschützten Biotope zu berücksichtigen (…Gellermann, a.a.O., § 67 BNatSchG Rn. 13 m.w.N.;… Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßer-schmidt, Naturschutzrecht in Bayern, Stand April 2015, Art. 23 Rn. 36; vgl. auch: BayVGH, B.v. 31.1.2008 - 15 ZB 07.825 - NVwZ 2008, 918). - VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
Wasserrechtliche Plangenehmigung; Fischereirecht; Aufklärungspflicht; Beweiswert …
Auszug aus VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
Hinzuweisen ist insoweit jedoch bereits darauf, dass die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberbayern, deren fachlichen Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11 m.w.N.), in ihrer abschließenden Stellungnahme vom 7. April 2015 (Blatt 1004 der Behördenakte) keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet hat. - VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des …
Auszug aus VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
Ob eine allgemeine Vorprüfung rechtsfehlerhaft gewesen ist, bestimmt sich in tatsächlicher Hinsicht nach dem Kenntnisstand der zuständigen Behörde bis zum Abschluss der Prüfung (insgesamt hierzu: BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 33, 40 m.w.N.;… B.v. 20.8.2014 - 22 ZB 14.94 - juris Rn. 11 ff.). - VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel; …
Auszug aus VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
Lediglich angemerkt sei insoweit noch, dass im Übrigen auch der "Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalles im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten" (abrufbar in der Endfassung vom 14.8.2003 unter: www.bmub.bund.de; vgl. hierzu auch: VG Osnabrück, U.v. 29.7.2015 - 3 A 46/13 - juris Rn. 93) in Ziff. 6 davon ausgeht, dass eine UVP-Pflicht "in der Regel" zu bejahen ist, wenn ein nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop erheblich beeinträchtigt werden kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2008 - 13 B 1013/08
Abstellen auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eines anfechtenden Dritten …
Auszug aus VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544
Bei der Abwägung der kollidierenden Belange des Adressaten und des Dritten ist maßgeblich auf die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs abzustellen und zu prüfen, ob danach die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (…vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 8 CS 13.1848 - juris Rn. 9; OVG NRW, B.v. 5.9.2008 - 13 B 1013/08 - juris Rn. 7 f. m.w.N.;… zum Meinungsspektrum in dieser Frage: Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2015, § 80a Rn. 60 m.w.N.). - VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Steinbruchbetrieb; Lage des …
- VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
Windkraftanlagenbetreiber kann trotz Widerspruchs eines Konkurrenten mit dem Bau …
- VGH Bayern, 04.07.1995 - 20 CS 95.849
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14
Streitwertfestsetzung
Ob diesen Anforderungen an die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer genügt wird, richtet sich nach den für die Bestimmung ihres ökologischen Zustands oder ökologischen Potenzials maßgebenden biologischen, hydromorphologischen und chemisch und chemisch-physikalischen Qualitätskomponenten (vgl. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) WRRL i.V.m. dem Anhang V Ziffer 1.1.1 i.V.m. der Tabelle 1.2.1; VG München, Beschl. v. 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544 - juris). - VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400
Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich
Rn. 24 - Sollte von einem biotopbezogenen Verbotstatbestand ausgegangen werden, wäre zu hinterfragen, ob das Vorhaben gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG bzw. Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG ausnahmefähig ist (…vgl. z. B. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 21, 22;… U.v. 20.11.2012 - 22 A 10.40041 - - juris Rn. 60; VG München, B.v. 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544 - juris Rn. 39 ff.), wobei auch insofern hinsichtlich der Beurteilung der Ausnahmefähigkeit eine gerichtlich nur beschränkt überprüfbare Einschätzungsprärogative der Behörde zu diskutieren wäre (…BayVGH, U.v. 20.11.2012 a. a. O. - dort zum Fachplanungsrecht). - VGH Bayern, 06.09.2016 - 8 CS 15.2510
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wasserrechtlichen Bewilligung für …
Rn. 6 Mit Beschluss vom 30. Oktober 2015 (M 2 SN 15.4544) hat das Verwaltungsgericht München den Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids vom 24. Juni 2014 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 7. August 2015 abgelehnt.
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