Rechtsprechung
| VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 17.06.2010 - 7 ZB 10.375
Auswahlgespräch als Einstellungskriterium bei der Einstellung von …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
Dann bedarf das Auswahlverfahren im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG einer Regelung durch oder aufgrund Gesetzes, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt (BayVGH v. 17.06.2010, Az. 7 ZB 10.375; VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757).Rn. 44 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (…bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris;… OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris;… mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (…BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht.
Wörtlich heißt es bei BayVGH v. 17.06.2010, Az. 7 ZB 10.375, Rn. 20 bei juris:.
Rn. 50 Die Kammer verkennt dabei nicht, dass - anders als in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 17. Juni 2010 (a.a.O.) entschiedenen Fall - das Auswahlverfahren hier immerhin insofern dem Leistungsgrundsatz entspricht, als aufgrund der ermittelten Prüfergebnisse eine Reihung der Bewerber zu bilden ist, welche ohne weitere Zwischenentscheidungen unmittelbare Maßgeblichkeit für die Einstellungsauswahl erlangt.
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Notarstellen
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
In gleicher Zielrichtung fordert das Bundesverfassungsgericht, dass Auswahlmaßstäbe und das Auswahlverfahren für die Vergabe von Notarstellen als staatlich gebundenem Beruf gemäß Art. 12 Abs. 1 GG einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (BVerfG v. 18.06.1986, Az. 1 BvR 787/80 = BVerfGE 73, 280 ff.).Rn. 44 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (…bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris;… OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris;… mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht.
Auch wenn öffentliche Ämter nach Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 94 Abs. 2 BV und § 9 des Beamtenstatusgesetzes nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben sind, bedürfen Prüfungen, von deren Ergebnis die Bewertung der Eignung des Bewerbers abhängen soll, einer normativen Grundlage, die zumindest die grundlegenden Eignungsanforderungen und Auswahlgesichtspunkte einschließlich des Auswahlverfahrens regeln muss (vgl. BVerfG vom 18.6.1986 BVerfGE 73, 280/295 f.).
- VG Bayreuth, 04.12.2009 - B 5 K 09.757
Keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Anwendung eines Strukturierten …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
Dann bedarf das Auswahlverfahren im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG einer Regelung durch oder aufgrund Gesetzes, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt (BayVGH v. 17.06.2010, Az. 7 ZB 10.375; VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757).Damit ist der Vorbereitungsdienst Zugangsvoraussetzung zu den jeweiligen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes und unterfällt dem Schutzbereich des Art. 12 GG (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757, Rn. 46 ff. bei juris).
Rn. 44 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (…bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris;… OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris;… mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (…BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 1991/11
Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlagen für die …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
Der Dienstherr kann sein Ermessen insoweit auch durch Verwaltungsvorschriften binden, um sicherzustellen, dass die Bewerber sachgemäß ausgewählt und dabei einheitlich und gleichmäßig behandelt werden (zum Ganzen: VG München v. 21.12.2011, Az. M 21 K 10.4901, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. auch OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 61 ff. bei juris).Rn. 44 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (…bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris; OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris;… mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (…BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1999 - 6 A 3061/97
Zulassung eines dienstältesten Polizeibeamten zu einem Aufstiegslehrgang von dem …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
Rn. 44 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris;… OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris;… mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (…BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht. - VG Frankfurt/Main, 19.08.2013 - 9 K 2631/13
Auswahlverfahren zur Zulassung für eine Ausbildung für den höheren …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
Rn. 44 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (…bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris;… OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris; mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (…BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht. - BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98
Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
Unabhängig von der Frage, ob die Widerspruchsbehörde - wie im Fall des nicht fristgemäß eingelegten Widerspruchsbescheids - die Kompetenz hat, durch sachliche Bescheidung des Widerspruchs als unbegründet diesen Formmangel zu heilen, führte der Formmangel jedenfalls dann - nach dem Rechtsgedanken des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO ("oder hätte verfolgen können") - nicht zur Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn die Widerspruchseinlegung im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (Überschreitung des Datums für den Ausbildungsbeginn am 1. April 2011) noch möglich gewesen wäre, also die Widerspruchsfrist im Zeitpunkt der Erledigung noch lief und die Absage gegenüber dem Kläger bis dahin nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. BVerwG v. 14.07.1999, Az. 6 C 7.98 = NVwZ 2000, 63 f.). - BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
§ 22 AGG greift insoweit nicht ein (BVerwG v. 03.03.2011, Az. 5 C 16.10, Rn. 17 bei juris unter Verweis auf vgl. BT-Drs. - BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94
Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v 01.06.1995, Az. 2 C 16.94), wonach die Regelung der Laufbahnprüfung von Beamtenanwärtern in ihren wesentlichen Teilen - d.h. insbesondere für das Bestehen und Nichtbestehen der Laufbahnprüfung - einer normativen Festlegung bedarf, berührt die. - VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
Benachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren durch unterlassene Beteiligung der …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
16/1780 S. 47; ebenso VGH Baden-Württemberg v. 10.09.2013, Az. 4 S 547/12). - BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74
Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 6 A 2415/08
Zulassung der nach der LVOPol "prüfungsfreien" Polizeibeamten zur …
- VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 L 96/21
Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch …
Für die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst wird deshalb ebenfalls gefordert, dass die wesentlichen Aspekte eines besonderen Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst normativ, also in einem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung, geregelt sein müssen, zumal wenn sie - wie hier - Prüfungscharakter haben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. August 1999 - 6 A 3061/97 -, juris, Rn. 40 ff.; VGH Bayern…, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 7 ZB 10.375 -, juris, Rn. 13 ff.; VG München, Urteil vom 22. November 2013 - M 21 K 12.4103 -, juris, Rn. 38 ff.; VG Düsseldorf…, Urteil vom 2. April 2014 - 10 K 3549/13 -, juris, Rn. 31 ff.; VG Würzburg…, Urteil vom 6. Dezember 2016 - W 1 K 15.402 -, juris, Rn. 28 ff.; VG Schleswig…, Beschluss vom 25. April 2018 - 12 B 16/18 -, juris, Rn. 8 ff.; a.A. - allerdings für den hier nicht vorliegenden Fall der Zulassung zu einer Aufstiegsausbildung für bereits eingestellte Beamte - VGH Hessen…, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 A 2394/15 -, juris, Rn. 31 ff.). - VG Düsseldorf, 02.04.2014 - 10 K 3549/13
Vorbereitungsdienst Auswahlverfahren Bestenauslese Bewerbungsverfahrensanspruch …
juris Rdnr. 53; VG München, Urteil vom 22. November 2013 - M 21 K 12.4103 -, juris Rdnr. 40 ff.Rn. 38 Vgl. VG München, Urteil vom 22. November 2013 - M 21 K 12.4103 -, juris Rdnr. 46.
- VG München, 17.12.2014 - M 21 K 12.4365
Bewerberauswahl für den Laufbahnaufstieg nach § 20 ELV
Es ist jedenfalls von einem Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr auszugehen, weil sich der Kläger an einem neuen, aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren zum Laufbahnaufstieg gem. § 20 ELV erneut beworben hat (…vgl. auch: OVG Münster v. 14.04.2011, Az. 6 A 2415/08, Rn. 35;… vgl. auch VG Hannover v. 05.11.2009, Az. 2 A 3613/07, Rn. 19 bei juris; s. auch VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.4103; VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.1830;… tendenziell a.A., allerdings bei anderer Grundkonstellation, d.h. bei noch nicht gegebener Teilnahme an einem erneuten Bewerbungsverfahren: VG Ansbach v. 14.04.2010, Az. AN 11 K 09.02316, Rn. 28, 29 bei juris).Rn. 55 Keiner Entscheidung bedarf die Frage, inwiefern unter dem Aspekt der Grundrechtsrelevanz das Auswahlverfahren unter Implementierung eines Assessment-Centers einer hinreichenden Regelung durch oder aufgrund Gesetzes bedarf (zur Problematik im Falle eines Verfahrens zur Einstellung eines Beamten resp. Anwärters: VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.4103; VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.1830 - jeweils m.w.N.).
- VG München, 21.03.2014 - M 21 E 14.1168
Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn …
Diesen Anforderungen dürfte § 6 LAP-gntZollV nicht gerecht werden (vgl. zu den nahezu identischen Rechtsfragen: VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.1830; VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.4103 - Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes bei der ... sowie in den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst). - VG Schleswig, 01.07.2021 - 12 B 28/21
Vorläufige Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Damit ist der Vorbereitungsdienst Zugangsvoraussetzung zu den jeweiligen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes und unterfällt dem Schutzbereich des Art. 12 GG (VG Bayreuth…, Urteil vom 04.12.2009 - B 5 K 09.757 - juris Rn. 46 f.; VG München, Urteil vom 22.11.2013 - M 21 K 12.4103 - juris Rn. 43). - VG Berlin, 30.06.2020 - 26 K 44.19 Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München (vgl. insbesondere Urteil vom 22. November 2013 - M 21 K 12.4103 - juris) ist durch die Einführung dieser Vorschrift überholt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".