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| VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1; BayGO Art. 33 Abs. 1, Abs. 3; GeschOStR § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 S. 1, S. 7; BV Art. 13 Abs. 2
Kommunalverfassungsstreit, Besetzung von Ausschüssen im Stadtrat, Ausschusswirksamkeit von Fraktionsbeitritten, Kein Beitritt nur zum Schein oder zur Rechtsumgehung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (32)
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 4 ZB 09.858
Besetzung der Kreisausschüsse; Übertritt zu einer anderen Fraktion; …
Auszug aus VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
Der Verweis auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. September 2009 - 4 ZB 09.858 - gehe am Ziel der Antragstellerin vorbei und führe zur gegenteiligen Schlussfolgerung, was weiter ausgeführt wurde.Nach den Umständen des Einzelfalles könne die Hinwendung von Kreistagsmitgliedern zu einer anderen Gruppierung (auch) ohne Auswirkungen auf das Stärkeverhältnis im Sinn von Art. 27 Abs. 3 Satz 1 LKrO bleiben, vor allem dann, wenn sie nur zum Schein oder in Umgehungsabsicht etwa zu dem Zweck vorgenommen worden sei, Kreisräte einer ausschussunfähigen Gruppe in die Ausschüsse zu bringen (vgl. in dieser Form auch in der folgenden Entscheidung - BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris Rn. 2 - wiedergegeben als "von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze über einen Fraktionswechsel" im Fall des Fraktionsbeitritts eines einzelnen Mandatsträgers").
Rn. 46 Im mit Urteil vom 28. September 2009 (4 ZB 09.858 - juris; vorgehend VG Regensburg, U.v. 18.2.2009 - RN 3 K 08.01408 - juris) entschiedenen Fall ging der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass eine Abkehr des betroffenen Kreisrats von den bisherigen Positionen und Wählerschaften der Partei G. verbunden mit einer Hinwendung zur anderen Partei nicht vorliege.
Eine solche Gemeinschaft sei nach Art. 27 Abs. 2 Satz 5 LKrO nicht zulässig (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris Rn. 3 ff.).
Auch im Falle eines Fraktionswechsels kann eine Abkehr von bisherigen Positionen dann nicht gefordert werden, wenn diese sich in wesentlichen Punkten mit denen der anderen Gruppe oder Partei decken (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris Rn. 3;… vgl. auch VG Regensburg, B.v. 19.9.2013 - RN 3 S 13.1463 - juris Rn. 27).
Weiterhin war das Verwaltungsgericht Regensburg in einem früheren Urteil (…vgl. U.v. 18.2.2009 - RN 3 K 08.01408 - juris Rn. 48; nachgehend BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris) der Auffassung, dass programmatische Übereinstimmungen (bei der "alten" und "neuen" Fraktion, von denen eine Abkehr daher gar nicht möglich gewesen wäre) kein maßgebliches Kriterium für die Ausschusswirksamkeit darstellen.
Eine solche wäre angenommen worden, wenn der Betroffene seine frühere Partei verlassen hätte und in die Partei seiner neuen Fraktion eingetreten wäre, was jedoch nicht erfolgt war (vgl. wie bereits oben ausgeführt BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris Rn. 3).
Rn. 62 Im Übrigen wird auch aus den aufgezeigten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs deutlich, dass in den zugrundeliegenden Fällen bei einem (auch) erfolgten Parteibeitritt (wie dem hier erfolgten Beitritt zur Wählergruppe der Antragstellerin) kein Scheinbeitritt oder Umgehungsmanöver angenommen wurde (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1955 - 97 IV 54 - VGH n.F. 8, 97; U.v. 21.8.1961 - 25 IV 61 - BayVBl 1962, 24;… vgl. zu einem solchen Fall auch VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.1010 - juris Rn. 31) und umgekehrt bei angenommenen Scheinbeitritten ein Parteiwechsel jeweils nicht erfolgt war und zusätzlich weitere äußere Umstände hinzukamen, wie etwa gruppenweise geschlossen abgegebene Erklärungen, bereits kurz nach der Wahl erfolgte Zusammenschlüsse oder ausdrücklich erfolgte Erklärungen der Betroffenen, der früheren Wählerschaft trotz Fraktionswechsels weiterhin verbunden zu sein (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.1962 - 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82; U.v. 7.6.1967 - 2 IV 67 - VGH n.F. 20, 57; U.v. 15.4.1970 - 12 IV 70 - VGH n.F. 23, 73; U.v. 7.10.1983 - 4 B 83 A. 1179 - VGH n.F. 37, 3;… U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17; U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris; U.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris;… vgl. auch VG Regensburg, U.v. 20.1.2004 - RN 3 E 03.02944 - juris Rn. 41).
- VGH Bayern, 15.07.1992 - 4 B 91.3106
Auszug aus VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
In der darauffolgenden Entscheidung - ebenfalls zur Bildung von Fraktionsgemeinschaften durch mehrere Parteien/Wählergruppen - (vgl. U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 12 ff.) fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof maßgebliche Kriterien abermals verkürzt zusammen.Eine Abkehr von der bisherigen Partei oder Wählergruppe lasse sich hieraus nicht entnehmen (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17).
Ob mit der verkürzten Darstellung im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 1992 (4 B 91.3106 - juris Rn. 12) - im gänzlichen Widerspruch hierzu - die Annahme einer Beweislastumkehr verbunden war, erscheint sehr zweifelhaft, insbesondere finden sich in der Entscheidung hierzu keine Ausführungen.
Maßgeblich sind daher die äußeren Umstände, aus denen sich erkennen lässt, dass sich der Betreffende von den Personen gelöst hat, die ihm ursprünglich zu seinem Mandat im Gemeinderat verholfen haben, also der Partei oder Wählergruppe, auf deren Wahlvorschlag er erfolgreich kandidiert hat (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17), hingegen ist nicht die politische Überzeugung inhaltlich zu bewerten (vgl. Geiger, BayVBl 1995, 71/74).
Da auf kommunaler Ebene - wie bereits ausgeführt - Wahlprogramme der Parteien und Wählergruppen durch die in der Amtsperiode zu erledigenden Sachfragen bestimmt werden und sich die Programme deshalb vielfach inhaltlich kaum voneinander unterscheiden (vgl. auch BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17), kann auch aus der damaligen Aussage einer allgemeinen persönlichen weiteren Bejahung früherer - auch maßgeblich in eigener Person - erarbeiteter (sachlicher kommunaler) Ziele für die Stadt und den Landkreis allein kein gegenteiliger Schluss gezogen werden, zumal - wie von den Beteiligten vorgetragen - ein sehr großer Teil der kommunalpolitischen Entscheidungen mit sehr großen Mehrheiten oder sogar einstimmig getroffen werden.
Rn. 56 Soweit daher (auch insoweit) eine Abkehr von der bisherigen Partei bzw. Wählerschaft verlangt wird (vgl. auch BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17; Geiger, BayVBl 1995, 71/74), dürfte diese - wie dargelegt - bereits vor bzw. auch unabhängig von dem Fraktionsbeitritt erfolgt sein, allerspätestens aber mit diesem Schritt, sodass sich die früheren Erklärungen von Stadträtin ... insoweit auch zeitlich überholt haben.
Rn. 62 Im Übrigen wird auch aus den aufgezeigten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs deutlich, dass in den zugrundeliegenden Fällen bei einem (auch) erfolgten Parteibeitritt (wie dem hier erfolgten Beitritt zur Wählergruppe der Antragstellerin) kein Scheinbeitritt oder Umgehungsmanöver angenommen wurde (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1955 - 97 IV 54 - VGH n.F. 8, 97; U.v. 21.8.1961 - 25 IV 61 - BayVBl 1962, 24;… vgl. zu einem solchen Fall auch VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.1010 - juris Rn. 31) und umgekehrt bei angenommenen Scheinbeitritten ein Parteiwechsel jeweils nicht erfolgt war und zusätzlich weitere äußere Umstände hinzukamen, wie etwa gruppenweise geschlossen abgegebene Erklärungen, bereits kurz nach der Wahl erfolgte Zusammenschlüsse oder ausdrücklich erfolgte Erklärungen der Betroffenen, der früheren Wählerschaft trotz Fraktionswechsels weiterhin verbunden zu sein (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.1962 - 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82; U.v. 7.6.1967 - 2 IV 67 - VGH n.F. 20, 57; U.v. 15.4.1970 - 12 IV 70 - VGH n.F. 23, 73; U.v. 7.10.1983 - 4 B 83 A. 1179 - VGH n.F. 37, 3; U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17; U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris; U.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris;… vgl. auch VG Regensburg, U.v. 20.1.2004 - RN 3 E 03.02944 - juris Rn. 41).
- VGH Bayern, 01.03.2000 - 4 B 99.1172
Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der im Kreistag vertretenen Parteien und …
Auszug aus VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
Hingegen ist das Gericht nicht darauf beschränkt, nur den im Stadtratsgremium der Antragsgegnerin vorhandenen Erkenntnistand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 30. Januar 2024 heranzuziehen (vgl. z.B. auch BayVGH, U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 27.11.2014 - M 7 S 14.5089 - juris Rn. 23;… VG Stuttgart, U.v. 23.11.2021 - 7 K 4080/20 - juris Rn. 24).Rn. 45 In der nachfolgenden Entscheidung vom 1. März 2000 (vgl. U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 14) betreffend einen Fraktionsbeitritt einer eigenständigen gesamten Wählergruppe mit drei Kreistagssitzen fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Maßgaben schließlich wie folgt zusammen: Weil die aufgrund eines bestimmten Wahlvorschlags gewählten Vertreter einer Partei oder Wählergruppe nicht an deren Weisungen gebunden, sondern letztlich nur ihrem Gewissen verantwortlich seien (vgl. Art. 13 Abs. 2 BV), stehe es den Kreisräten grundsätzlich frei, während der Wahlzeit von einer in eine andere Fraktion oder Gruppe im Kreistag überzutreten.
Vielmehr seien sie auf Stadtratsebene weiterhin für ihre Partei tätig, Kreisrat X. sogar als Vorsitzender (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 15 f.).
Das setzt im Allgemeinen eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften verbunden mit einer Hinwendung zu der neuen Gruppierung voraus (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 14).
Rn. 62 Im Übrigen wird auch aus den aufgezeigten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs deutlich, dass in den zugrundeliegenden Fällen bei einem (auch) erfolgten Parteibeitritt (wie dem hier erfolgten Beitritt zur Wählergruppe der Antragstellerin) kein Scheinbeitritt oder Umgehungsmanöver angenommen wurde (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1955 - 97 IV 54 - VGH n.F. 8, 97; U.v. 21.8.1961 - 25 IV 61 - BayVBl 1962, 24;… vgl. zu einem solchen Fall auch VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.1010 - juris Rn. 31) und umgekehrt bei angenommenen Scheinbeitritten ein Parteiwechsel jeweils nicht erfolgt war und zusätzlich weitere äußere Umstände hinzukamen, wie etwa gruppenweise geschlossen abgegebene Erklärungen, bereits kurz nach der Wahl erfolgte Zusammenschlüsse oder ausdrücklich erfolgte Erklärungen der Betroffenen, der früheren Wählerschaft trotz Fraktionswechsels weiterhin verbunden zu sein (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.1962 - 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82; U.v. 7.6.1967 - 2 IV 67 - VGH n.F. 20, 57; U.v. 15.4.1970 - 12 IV 70 - VGH n.F. 23, 73; U.v. 7.10.1983 - 4 B 83 A. 1179 - VGH n.F. 37, 3;… U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17; U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris; U.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris;… vgl. auch VG Regensburg, U.v. 20.1.2004 - RN 3 E 03.02944 - juris Rn. 41).
- VGH Bayern, 07.12.2020 - 4 CE 20.2032
Differenzierende Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in Ausschüssen des …
Auszug aus VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
Rn. 47 In der jüngsten Entscheidung (vgl. B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 36) führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (weiter fallangepasst verkürzt) aus, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine für die Ausschussbesetzung beachtliche Änderung des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen, wie sie aus der Wahl hervorgegangen sind, nur vorliege, wenn der Eintritt oder Übertritt eines Ratsmitglieds in eine aus den Mitgliedern einer anderen Partei oder Wählergruppe gebildete Fraktion eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften darstelle.Dass Parteien und Wählergruppen, die soeben noch im Wahlkampf miteinander konkurriert hätten, sich kurz nach der Wahl von ihren bisherigen Positionen und Wählerschaften abwendeten und ein solches Maß an Übereinstimmung entdeckten, dass sie im Gemeinderat in einer gemeinsamen Fraktion dauerhaft zusammenarbeiten wollten, dürfte praktisch ausgeschlossen sein (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 37).
In welcher Weise die Parteien und Wählergruppen oder auch einzelnen Gemeinderatsmitglieder zusammenarbeiten, obliegt ihrer freien Entscheidung (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 2.8.1962 - 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82/92; B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 35).
- VG Stuttgart, 23.11.2021 - 7 K 4080/20
Veränderung der Größe einer Gemeinderatsfraktion; Einleitung eines Verfahrens zur …
Auszug aus VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
Hingegen ist das Gericht nicht darauf beschränkt, nur den im Stadtratsgremium der Antragsgegnerin vorhandenen Erkenntnistand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 30. Januar 2024 heranzuziehen (…vgl. z.B. auch BayVGH, U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 27.11.2014 - M 7 S 14.5089 - juris Rn. 23; VG Stuttgart, U.v. 23.11.2021 - 7 K 4080/20 - juris Rn. 24).Dabei ist es nicht erforderlich, dass sich der grundsätzliche Konsens auch auf eine Übereinstimmung in allen Bereichen und einzelnen Sachfragen erstreckt (vgl. VG Stuttgart, U.v. 23.11.2021 - 7 K 4080/20 - juris Rn. 25).
Weiterhin sind auch keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Zusammenschluss nicht auf ein nachhaltiges Zusammenwirken ausgerichtet wäre (vgl. VG Stuttgart, U.v. 23.11.2021 - 7 K 4080/20 - juris Rn. 25; Fichtner, Die Fraktion im Bayerischen Gemeinderecht, Diss.
- VG Regensburg, 19.09.2013 - RN 3 S 13.1463
Ausschusswirksamkeiteiner Fraktionsneubildung
Auszug aus VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
Auch im Falle eines Fraktionswechsels kann eine Abkehr von bisherigen Positionen dann nicht gefordert werden, wenn diese sich in wesentlichen Punkten mit denen der anderen Gruppe oder Partei decken (…vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris Rn. 3; vgl. auch VG Regensburg, B.v. 19.9.2013 - RN 3 S 13.1463 - juris Rn. 27).Soweit das Verwaltungsgericht Regensburg in seinem Eilbeschluss vom 19. September 2013 (RN 3 S 13.1463 - juris Rn. 28) ausführt, dass sich die Abkehr auf die jeweiligen kommunalpolitischen Positionen einer Partei oder Wählergruppe beziehen müsse, ist dies im Zusammenhang mit der dort entschiedenen konkreten Fallgestaltung zu betrachten und dürfte daher nicht als allgemeingültige Aussage zu werten sein, zumal eine nähere Begründung hierfür nicht gegeben wird.
Auch hieraus lässt sich schließen, dass dem erfolgten Partei- bzw. Wählergruppenwechsel eine ganz wesentliche Bedeutung zukommt - damit ändern sich die jeweiligen Stärkeverhältnisse im Gemeinderat - und umgekehrt, dass allein aus dem Fehlen eines solchen Wechsels noch nicht auf ein Schein- oder Umgehungsmanöver geschlossen wird, sondern weitere, hierfür maßgebliche äußere Umstände vorliegen (…vgl. auch VG Augsburg, U.v. 10.3.2003 - Au K 02.969 - juris Rn. 44 und 46, wo bereits im Austritt aus Fraktion und Partei die Lossagung von der Wählerschaft gesehen wurde;… vgl. zu Fällen nicht erfolgter Parteiwechsel auch VG Regensburg, B.v. 21.7.2000 - RO 3 E 00.1267 - juris Rn. 50; B.v. 19.9.2013 - RN 3 S 13.1463 - juris Rn. 28 ff.).
- VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871
Zur Verteilung von Ausschusssitzen
Auszug aus VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
In der Hauptsache ist in diesem Fall die allgemeine Leistungsklage statthaft (vgl. BayVGH, U.v. 19.10.2022 - 4 BV 22.871 - juris Rn. 21).Von einer (grundsätzlich unzulässigen) Vorwegnahme der Hauptsache ließe sich vielmehr erst dann sprechen, wenn sich aus der einstweiligen Anordnung auch noch nach Abschluss des Hauptverfahrens irreversible Folgen ergäben (…vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 21; vgl. auch U.v. 19.10.2022 - 4 BV 22.871 - juris Rn. 22).
Bei der Ausschussbesetzung müssen solche Zusammenschlüsse unberücksichtigt bleiben, die kein gemeinsames Sachprogramm - politische Ziele - haben und nur zum Schein oder zur Gesetzesumgehung eingegangen werden, insbesondere in der (alleinigen) Absicht, zusätzliche Ausschusssitze zu gewinnen (vgl. BayVGH, U.v. 8.1.1986 - 4 B 85 A.2700 - BayVBl 1986, 466/467; vgl. auch BayVGH U.v. 19.10.2022 - 4 BV 22.871 - juris Rn. 36 - Zusammenschluss von politisch gleichgesinnten Mitgliedern der Volksvertretung).
- VGH Bayern, 16.02.2000 - 4 N 98.1341
Mindestfraktionsstärke und Gewährung von Unkostenbeiträgen
Auszug aus VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
Die Gewährleistung des freien Mandats gilt in ihrem Kernbestand auch für Gemeinderatsmitglieder (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.7.1984 - Vf. 15-VII-83 - VerfGH 37, 119/121 f.;… vgl. auch BVerwG, U.v. 27.3.1992 - 7 C 20/91 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - juris Rn. 26).Deshalb dürfen die Möglichkeiten von Gemeinderatsmitgliedern, in den Ausschüssen vertreten zu sein, nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, insbesondere der Erforderlichkeit eingeschränkt werden (vgl. Lohner/Zieglmeier, BayVBl 2007, 481/487 im Zusammenhang mit Minderheitenschutz und Spiegelbildlichkeitsprinzip; vgl. zu dem in Art. 30 Abs. 1 Satz 1 GO und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltenen Prinzip der grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Mitglieder der Vertretungskörperschaft mit grundsätzlich gleicher Mitwirkungsbefugnis aller auch BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - juris Rn. 28).
- VG Regensburg, 18.02.2009 - RN 3 K 08.01408
Der Beitritt zu einer Kreistagsfraktion ist grundsätzlich nur dann …
Auszug aus VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
Rn. 46 Im mit Urteil vom 28. September 2009 (4 ZB 09.858 - juris; vorgehend VG Regensburg, U.v. 18.2.2009 - RN 3 K 08.01408 - juris) entschiedenen Fall ging der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass eine Abkehr des betroffenen Kreisrats von den bisherigen Positionen und Wählerschaften der Partei G. verbunden mit einer Hinwendung zur anderen Partei nicht vorliege.Weiterhin war das Verwaltungsgericht Regensburg in einem früheren Urteil (vgl. U.v. 18.2.2009 - RN 3 K 08.01408 - juris Rn. 48; nachgehend BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris) der Auffassung, dass programmatische Übereinstimmungen (bei der "alten" und "neuen" Fraktion, von denen eine Abkehr daher gar nicht möglich gewesen wäre) kein maßgebliches Kriterium für die Ausschusswirksamkeit darstellen.
- VG Regensburg, 20.01.2004 - RN 3 E 03.02944
Auszug aus VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
Weiterhin können bundes- und landespolitische Haltungen auch außerhalb der örtlichen Kommunalpolitik zweifellos Einfluss auf die Wahlentscheidung der Wähler haben, sodass mit einer Abwendung von Bundes- oder Landesparteipositionen auch eine Abwendung von der Wählerschaft verbunden sein kann (vgl. insoweit auch VG Regensburg, B.v. 20.1.2004 - RN 3 E 03.02944 - juris Rn. 42).Rn. 62 Im Übrigen wird auch aus den aufgezeigten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs deutlich, dass in den zugrundeliegenden Fällen bei einem (auch) erfolgten Parteibeitritt (wie dem hier erfolgten Beitritt zur Wählergruppe der Antragstellerin) kein Scheinbeitritt oder Umgehungsmanöver angenommen wurde (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1955 - 97 IV 54 - VGH n.F. 8, 97; U.v. 21.8.1961 - 25 IV 61 - BayVBl 1962, 24;… vgl. zu einem solchen Fall auch VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.1010 - juris Rn. 31) und umgekehrt bei angenommenen Scheinbeitritten ein Parteiwechsel jeweils nicht erfolgt war und zusätzlich weitere äußere Umstände hinzukamen, wie etwa gruppenweise geschlossen abgegebene Erklärungen, bereits kurz nach der Wahl erfolgte Zusammenschlüsse oder ausdrücklich erfolgte Erklärungen der Betroffenen, der früheren Wählerschaft trotz Fraktionswechsels weiterhin verbunden zu sein (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.1962 - 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82; U.v. 7.6.1967 - 2 IV 67 - VGH n.F. 20, 57; U.v. 15.4.1970 - 12 IV 70 - VGH n.F. 23, 73; U.v. 7.10.1983 - 4 B 83 A. 1179 - VGH n.F. 37, 3;… U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17; U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris; U.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris; vgl. auch VG Regensburg, U.v. 20.1.2004 - RN 3 E 03.02944 - juris Rn. 41).
- VGH Bayern, 26.10.2020 - 4 CE 20.2238
Einstweilige Anordnung zur Sitzverteilung in den Ausschüssen des Stadtrats
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91
Rolle der Fraktionen
- VerfGH Bayern, 23.07.1984 - 15-VII-83
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- VG München, 22.11.2023 - M 7 E 23.5047
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Überfliegen eines Grundstücks mit einer Drohne
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2023 - 7 A 1553/22
Antrags einer Errichterin und Betreiberin von Anlagen zur Nutzung der Windenergie …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2021 - 13 B 331/21
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der …
- OVG Sachsen, 06.05.2009 - 4 A 116/09
Fraktion; Gemeinde
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.1982 - 7 B 29/82
- VG Sigmaringen, 17.11.2022 - 4 K 2313/22
Vergabe von Bauplätzen - Antrag auf Anordnung der Klageerhebung
- VG Regensburg, 24.09.2014 - RO 3 K 14.1010
Wahlanfechtung
- VG Regensburg, 21.07.2000 - RO 3 E 00.1267
- VG Augsburg, 10.03.2003 - Au 8 K 02.969
- BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme …
- BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
- VGH Bayern, 14.08.2006 - 4 B 05.939
Erstattung der Kosten aus der Durchführung eines Kommunalverfassungsstreits durch …
- VGH Bayern, 16.03.2023 - 11 CE 23.60
Verlängerung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit Taxen
- VG Bayreuth, 15.09.2020 - B 9 E 20.668
Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 22 B 336/23
Untersagung der Erteilung eines beantragten immissionsschutzrechtlichen …
- VGH Bayern, 29.06.2007 - 21 CE 07.1224
- VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 20.647
Besetzung von Ausschüssen eines Gemeinderats, Berücksichtigung gemeinsamer …
- VG München, 29.08.2023 - M 7 S 23.1068
Zur Vergabe von Ausschusssitzen
- VG München, 27.11.2014 - M 7 S 14.5089
Vorläufigen Rechtsschutz gegen eine rechtsaufsichtliche Maßnahme des …
- VG München, 11.09.2024 - M 7 E 24.5121
Kommunalverfassungsstreit, Besetzung von Ausschüssen, Fraktionsneubildung, …
Diese Grundsätze dürften auf die hier inmitten stehenden organschaftlichen Rechte im Wesentlichen entsprechend übertragen werden können (…vgl. zu diesbezüglichen Maßstäben im Falle eines Organstreits VG Bayreuth, B.v. 15.9.2020 - B 9 E 20.668 - juris Rn. 54; vgl. auch VG München, B.v. 29.8.2023 - M 7 S 23.1068 - juris Rn. 29, B.v. 8.3.2024 - M 7 E 24.593 - juris Rn. 31).Rn. 25 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Bestehens des Anspruchs ist vorliegend die Entscheidung des Gerichts, der die aktuelle Erkenntnislage, mithin die Aktenlage und das gesamte Vorbringen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren zugrunde zu legen ist (vgl. VG München, B.v. 8.3.2024 - M 7 E 24.593 - juris Rn. 35 m.w.N.).
Rn. 36 Die allgemeinen Grundsätze bei der Bewertung von Eintritten oder Übertritten in eine bestehende Fraktion hat die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 8. März 2024 (M 7 E 24.593 - juris Rn. 40 ff.) ausführlich dargelegt.
Auch im Falle eines Fraktionswechsels kann eine Abkehr von bisherigen Positionen dann nicht gefordert werden, wenn diese sich in wesentlichen Punkten mit denen der anderen Gruppe oder Partei decken (vgl. VG München, B.v. 8.3.2024 - M 7 E 24.593 - juris Rn. 52 m.w.N.).
Rn. 48 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 1.5, 22.7 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (…vgl. auch BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 8.3.2024 - M 7 E 24.593 - juris Rn. 71).
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