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| VG München, 09.11.2017 - M 7 S 17.2633 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Auszug aus VG München, 09.11.2017 - M 7 S 17.2633
Denn ein gröblicher Verstoß liegt vor, wenn er nach seinem objektiven Gewicht und dem Grad der Vorwerfbarkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt, was bei einer vorsätzlichen Straftat regelmäßig der Fall ist (BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 21 ZB 15.931 - juris, unter Verweis auf BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 25). - BGH, 28.07.2015 - 4 StR 247/15
Gegenstand der Tat (prozessuale Tateinheit trotz materieller Tatmehrheit)
Auszug aus VG München, 09.11.2017 - M 7 S 17.2633
Jedenfalls hat der Antragsteller schon zuvor, durch sein Verhalten am 17. September 2010, den Tatbestand des § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a StGB erfüllt (vgl. dazu BGH, B. v. 28.7.2015 - 4 StR 247/15 - juris), so dass auch ein wiederholter Verstoß vorliegt. - VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781
Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG München, 09.11.2017 - M 7 S 17.2633
Dabei beurteilt sich der Begriff der Zuverlässigkeit ebenso nach § 5 WaffG wie im Bereich der erlaubnispflichtigen Waffen (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.). - VGH Bayern, 19.03.2010 - 21 CS 10.59
Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG München, 09.11.2017 - M 7 S 17.2633
Rn. 38 Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr. - VGH Bayern, 21.11.2016 - 21 ZB 15.931
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenerwerbs
Auszug aus VG München, 09.11.2017 - M 7 S 17.2633
Denn ein gröblicher Verstoß liegt vor, wenn er nach seinem objektiven Gewicht und dem Grad der Vorwerfbarkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt, was bei einer vorsätzlichen Straftat regelmäßig der Fall ist (BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 21 ZB 15.931 - juris, unter Verweis auf BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 25).
- VG Braunschweig, 19.09.2018 - 5 A 193/16
Facebook; Hochladen; Internet; IS; IS-Anhänger; Islamischer Staat; nicht …
Rn. 22 Daran gemessen liegen die Tatbestandsvoraussetzungen für die streitgegenständliche Verbotsverfügung, zum - hier aufgrund seines Charakters als Dauerverwaltungsakt wegen fortdauernder Rechtsbeeinträchtigung - maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (…vgl. auch VG Köln, B. v. 16.5.2018 - 20 L 935/18 -, juris Rn. 9; VG München, B. v. 9.11.2017 - M 7 S 17.2633 -, juris Rn. 34;… a. A.: OVG NRW, B. v. 7.2.2018 - 20 B 704/17 - juris Rn. 10; Bay. VGH, B. v. 18.8.2008 - 21 BV 06.3271 -, juris) vor. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
Entziehung sowie Widerruf bzw. Neuerteilung eines Jagdscheins und …
Insbesondere kommt es - wie der gesetzlichen Systematik des § 5 WaffG zu entnehmen ist - nicht auf die (starre) Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c WaffG an (vgl. Nr. 5.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz; VG München, Beschluss vom 9. November 2017 - M 7 S 17.2633 -, juris Rn. 38; VG Aachen…, Urteil vom 15. März 2013 - 6 K 1638/11 -, juris Rn. 49;… Gade, 2. Aufl. 2018, § 5 WaffG, Rn. 31;… Steindorf/N. Heinrich, Waffengesetz,10. Aufl. 2015, § 5 WaffG Rn. 25).
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