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| VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970 |
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Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (19)
- VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.;… B.v. 25.1.2018 - 21 CS 17.2310 - juris Rn. 14 ff.).Auch dies belegt seine Verneinung einer Staatsangehörigkeit und damit Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339 - juris Rn. 17, wonach die Angabe "Königreich Bayern" als weitere Staatsangehörigkeit "reichsbürgertypisch" nahelegt, dass sich der Betroffene nicht als zur Bundesrepublik Deutschland zugehörig ansieht).
Den Antragsteller entlastet nicht, dass er nicht durch ein von Gesetzesverstößen geprägtes Verhalten seine Ablehnung der Rechtsordnung zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339 - juris Rn. 20;… vgl. auch VGH BW, B.v. 10.10.2017 - 1 S 1470/17 - juris Rn. 31).
Gleiches gilt hinsichtlich seines Vorbringens, dass er sich Verfahren, wie den Insolvenz- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, gestellt hat und den Umständen, dass er behördlichen Aufforderungen nachkommt und den Rechtsweg beschreitet (…vgl. NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 10.1.2018 a.a.O. Rn. 20).
- VG München, 31.07.2019 - M 7 K 18.969
Erfolgreiche Klage gegen Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins und …
Auszug aus VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Rn. 10 Gegen den Bescheid hat der Bevollmächtigte des Antragstellers am 28. Februar 2018 Klage (M 7 K 18.969) erhoben und am selben Tag Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.den Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage im Verfahren M 7 K 18.969 abzulehnen.
Rn. 14 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Klageverfahren M 7 K 18.969 sowie die vorgelegte Behördenakte Bezug genommen.
- VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519
Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins
Auszug aus VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
So hat er mit Schreiben vom 12. März 2015 an die Verwaltungsgemeinschaft O. seinen Personalausweis vor Ablauf der Gültigkeit zur Vernichtung zurückgesandt mit der Begründung, er möchte nicht als Personal, sondern als Mensch angesehen werden (vgl. zur Rückgabe des Personalausweises und Verlangen nach dessen Vernichtung auch BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris Rn. 16;… B.v. 26.1.2018 - 21 CS 17.1668 - juris Rn. 18).Dazu gehört das Waffengesetz, das ersichtlich nicht eine Meinung als solche verbietet und sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richtet, sondern den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris Rn. 21 f.).
- VerfGH Bayern, 15.12.1959 - 7-VI-59
Auszug aus VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Bereits in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1959 (Vf. 7-VI-59 - juris LS) hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass Art. 6 BV ebenso wenig wie Art. 7 und 8 BV ein subjektives verfassungsmäßiges Recht auf den Besitz und die Bestätigung der Landesangehörigkeit gewährt. - BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Selbst eine radikale Infragestellung der geltenden Ordnung fällt nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus (vgl. BVerfG, B. v. 4.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - juris Rn. 49). - BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …
Auszug aus VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, B.v. 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 24). - VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers
Auszug aus VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Den Antragsteller entlastet nicht, dass er nicht durch ein von Gesetzesverstößen geprägtes Verhalten seine Ablehnung der Rechtsordnung zum Ausdruck gebracht hat (…vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339 - juris Rn. 20; vgl. auch VGH BW, B.v. 10.10.2017 - 1 S 1470/17 - juris Rn. 31). - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.;… BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 20). - OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17
Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger; …
Auszug aus VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Gleiches gilt hinsichtlich seines Vorbringens, dass er sich Verfahren, wie den Insolvenz- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, gestellt hat und den Umständen, dass er behördlichen Aufforderungen nachkommt und den Rechtsweg beschreitet (vgl. NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 10.1.2018 a.a.O. Rn. 20). - VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen - …
Auszug aus VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Auch insoweit ist dabei der maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer …
- VGH Bayern, 25.01.2018 - 21 CS 17.2310
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Anhängers der sog. Reichsbürgerbewegung
- VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029
Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"
- VGH Bayern, 26.01.2018 - 21 CS 17.1668
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG München, 27.02.2018 - M 7 S 17.6126
Rücknahme waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis
- BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
- BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15
Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung; …
- VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512
Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von …
- VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung; …
- VG München, 31.07.2019 - M 7 K 18.969
Erfolgreiche Klage gegen Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins und …
Rn. 11 Gegen den Bescheid hat der Bevollmächtigte des Klägers am 28. Februar 2018 Klage erhoben und am selben Tag Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt (M 7 S 18.970).Rn. 15 Mit rechtskräftigem Beschluss vom 7. Mai 2018 (M 7 S 18.970) hat die Kammer den Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.
Rn. 16 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Eilverfahren M 7 S 18.970, die vorgelegte Behördenakte sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung Bezug genommen.
- VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17
Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung …
In Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist auch nicht etwa der Nachweis gefordert, der Betreffende werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Zukunft nicht sorgsam mit Waffen und Munition umgehen; Maßstab ist eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss.[vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.11.2013 - 21 CS 13.1758-, juris, Rz. 9, und Beschluss vom 04.12.2013 - 21 CS 13.1969-, juris, Rz. 14, m.w.N.; VG München, Beschluss vom 07.05.2018 - M 7 S 18.970-, juris, Rz. 26, und Urteil vom 15.02.2017 - M 7 K 16.4911 -, juris, Rz. 23; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 23][vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.11.2013 - 21 CS 13.1758-, juris, Rz. 9, und Beschluss vom 04.12.2013 - 21 CS 13.1969-, juris, Rz. 14, m.w.N.; VG München, Beschluss vom 07.05.2018 - M 7 S 18.970-, juris, Rz. 26, und Urteil vom 15.02.2017 - M 7 K 16.4911 -, juris, Rz. 23; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 23] Angesichts des möglichen Schadens im Falle einer Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt.[vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2013 - 16 A 2255/12 -, juris, Rz. 7, sowie Beschluss vom 31.05.2010 - 20 B 782/10 -, m.w.N.][vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2013 - 16 A 2255/12 -, juris, Rz. 7, sowie Beschluss vom 31.05.2010 - 20 B 782/10 -, m.w.N.] Zerstört wird das erforderliche Vertrauen namentlich durch festgestellte körperliche oder geistige Mängel sowie durch jedes Verhalten, aus dem sich auf Grund anzuerkennender Erfahrungssätze mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Schluss auf eine fortwirkende psychische Disponiertheit des Waffen- bzw. Munitionsbesitzers zu schadenstiftendem Verhalten, wie etwa eine Neigung zur Leichtfertigkeit oder zur Gewaltanwendung oder andere Charaktermängel, herleiten lässt.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 6 B 94.98-, und vom 09.01.1990 - 1 B 1.90-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997, a.a.O., und Beschluss vom 02.06.2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 18][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 6 B 94.98-, und vom 09.01.1990 - 1 B 1.90-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997, a.a.O., und Beschluss vom 02.06.2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 18]. - VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
Mangels Jagdrechtlicher Zuverlässigkeit - Versagung des Jagdscheins
Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für diese Prognose keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (…vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 m.w.N.; VG München, B.v. 7.5.2018 - M 7 S 18.970 - juris Rn. 26). - VG Mainz, 23.09.2024 - 1 L 537/24
Jagdrechtliche Zuverlässigkeit sog. Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
Zwar ist nicht daran zu zweifeln, dass der Antragsteller ein Mensch ist, allerdings ist keine plausible Erklärung dafür ersichtlich, warum diese Offensichtlichkeit im Rahmen eines hoheitlichen Einsatzes als Identität gegenüber Polizeibeamten angegeben werden sollte; hierbei war von einem reichsbürgertypischen Verhaltens- bzw. Argumentationsmuster auszugehen (vgl. zur Abgabe eines Personalausweises: VG München, Beschluss vom 7. Mai 2018 - M 7 S 18.970 -, juris, Rn. 30). - VG Augsburg, 31.05.2022 - Au 8 K 22.912
Erteilung eines kleinen Waffenscheins
Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für diese Prognose keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (…vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 m.w.N.; VG München, B.v. 7.5.2018 - M 7 S 18.970 - juris Rn. 26).
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