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Weitere Entscheidung unten: VG München, 15.05.2017

Rechtsprechung
   VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985   

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https://dejure.org/2017,5165
VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985 (https://dejure.org/2017,5165)
VG München, Entscheidung vom 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985 (https://dejure.org/2017,5165)
VG München, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - M 8 SN 16.4985 (https://dejure.org/2017,5165)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 28.06.1999 - 1 B 97.3174
    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985
    Wenn die Baugenehmigung selbst oder die der Baugenehmigung zu Grunde liegenden Bauvorlagen wegen Ungenauigkeiten keine Entscheidung zulassen, ob die Anforderungen derjenigen Vorschriften gewährleistet sind, die zum Prüfprogramm des konkreten bauaufsichtlichen Verfahrens gehören und die Nachbarschutz vermitteln, kann eine Nachbarrechtsverletzung zur Aufhebung einer Baugenehmigung führen (BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16).

    Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte der Antragstellerin begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung der Antragstellerin hierdurch zu bejahen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16;… B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1175 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985
    Abweichungen nach Art. 63 Abs. 1 BayBO sind gesondert für jede Außenwand zu beantragen, zu prüfen und gegebenenfalls zu erteilen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2000 - Gr.S. 1/1999 - 14 B 97.2901 - juris).
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985
    Rn. 59 2.3.2 Eine Verkürzung der Abstandsfläche vor der 13, 145 m breiten, nordwestlichen Außenwand auf ½ H gemäß Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayBO kommt vorliegend bereits wegen des aktuellen Zuschnitts der Vorhabengrundstücke nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bei der Inanspruchnahme des 16 m-Privilegs des Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayBO an den übrigen Gebäudeseiten 1 H eingehalten werden muss, wovon keine Abweichung erteilt werden kann (BayVGH, U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2014 - 2 A 2757/12

    Rechtsschutzbedürfnis gegen die Sanierung einer auf einer Grundstücksgrenze …

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985
    Rn. 72 Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelnen reicht, beurteilt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (OVG NRW, U.v. 6.6.2014 - 2 A 2757/12 - juris Rn. 73 und OVG Lüneburg, B.v. 26.1.2012 - 1 ME 226/11 - juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11

    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das …

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985
    Rn. 72 Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelnen reicht, beurteilt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (OVG NRW, U.v. 6.6.2014 - 2 A 2757/12 - juris Rn. 73 und OVG Lüneburg, B.v. 26.1.2012 - 1 ME 226/11 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 ZB 13.530

    Vorbescheid; Zustimmungsverfahren; Abweichung; Atypik; Pavillionbauweise

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985
    Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erfordert die Zulassung einer Abweichung Gründe, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.03.2002 - 2 CS 01.1506 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris).
  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 15 CS 11.1640

    Abweichung; Abstandsflächen; Ermessen

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985
    Für die Frage der Atypik ist insbesondere von Bedeutung, ob eine sinnvolle Ausnutzung des Baugrundstücks - auch unter den Anforderungen des Art. 6 Abs. 5 BayBO - möglich und zumutbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2011 - 15 CS 11.1640 - juris).
  • VGH Bayern, 13.03.2002 - 2 CS 01.1506
    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985
    Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erfordert die Zulassung einer Abweichung Gründe, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.03.2002 - 2 CS 01.1506 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris).
  • VGH Bayern, 05.12.2001 - 26 ZB 01.1175
    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 8 SN 16.4985
    Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte der Antragstellerin begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung der Antragstellerin hierdurch zu bejahen (…vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16; B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1175 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 15.05.2017 - M 8 S7 17.1704

    Antrag auf Änderung eines Beschlusses, der die aufschiebende Wirkung der Klage …

    Unter Abänderung der Ziffer I. des Beschlusses vom 7. Februar 2017, M 8 SN 16.4985, wird der Antrag abgelehnt.

    Die Beigeladene begehrt die sofortige Vollziehbarkeit der ihr von der Antragsgegnerin mit Bescheid vom 3. August 2016 in Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 19. April 2017 erteilten Baugenehmigung für den Neubau eines Wohngebäudes (256 Wohneinheiten) mit Tiefgarage (179 Stellplätze) und Bewohnertreff, nachdem die Kammer mit Beschluss vom 7. Februar 2017 (M 8 SN 16.4985) die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Baugenehmigung vom 3. August 2016 angeordnet hat.

    Am 3. November 2016 wurde gem. §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO von den Bevollmächtigten der Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen (M 8 SN 16.4985).

    Zur Begründung führen die Bevollmächtigten der Beigeladenen im Wesentlichen aus, mit dem Bauantrag vom 24. Februar 2017 und der Änderungsbaugenehmigung vom 19. April 2017 seien den Beanstandungspunkten im Beschluss vom 7. Februar 2017, M 8 SN 16.4985, abgeholfen worden, indem der Abstandsflächenplan überarbeitet worden sei.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Behördenakten sowie die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren M 8 K 16.4101 und M 8 SN 16.4985 Bezug genommen.

    Der nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zulässige Antrag der Beigeladenen auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 7. Februar 2017, M 8 SN 16.4985, ist begründet und hat daher Erfolg.

    Der Antrag der Beigeladenen vom 20. April 2017, gerichtet auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 7. Februar 2017, M 8 SN 16.4985, ist zulässig.

    Ziel des Antrags ist die Ablehnung des zunächst erfolgreichen Antrags der Antragstellerin nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO (Beschluss der Kammer vom 7. Februar 2017, M 8 SN 16.4985).

    3.2 Hinsichtlich der von der Antragstellerin gerügten Verletzung ihrer Rechte durch die erteilten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB sowie des vorgetragenen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 7. Februar 2017, M 8 SN 16.4985, verwiesen werden, die auch für das geänderte Vorhaben anwendbar sind.

  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 18.2286

    Rechtmäßiger Vorbescheid für Neubau eines Wohnhauses

    Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Klägers begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung des Klägers hierdurch zu bejahen (…vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16;… B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1175 - Rn. 11 m.w.N.;… B.v. 20.6.2008 - 15 CS 08.1088 - juris Rn. 10 u. 12;… VG München, U.v. 26.10.2015 - M 8 K 13.3325 - juris Rn. 13 f., 32;… U.v. 29.2.2016 - M 8 K 15.3184 - juris Rn. 20, 27; B.v. 7.2.2017 - M 8 SN 16.4985 - juris Rn. 73 ff.;… B.v. 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499 - juris Rn. 69).
  • VG München, 30.09.2019 - M 8 K 18.6099

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid bei unbestimmten und unvollständigen …

    Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Klägers begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung des Klägers hierdurch zu bejahen (…vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16;… B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1175 - Rn. 11 m.w.N.;… B.v. 20.6.2008 - 15 CS 08.1088 - juris Rn. 10 u. 12;… VG München, U.v. 26.10.2015 - M 8 K 13.3325 - juris Rn. 13 f., 32;… U.v. 29.2.2016 - M 8 K 15.3184 - juris Rn. 20, 27; B.v. 7.2.2017 - M 8 SN 16.4985 - juris Rn. 73 ff.;… B.v. 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499 - juris Rn. 69).
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   VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985   

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VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985 (https://dejure.org/2017,24946)
VG München, Entscheidung vom 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985 (https://dejure.org/2017,24946)
VG München, Entscheidung vom 15. Mai 2017 - M 8 SN 16.4985 (https://dejure.org/2017,24946)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15

    Auswirkungen einer Nachtragsbaugenehmigung auf die sofortige Vollziehbarkeit der …

    Auszug aus VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
    Dies ist allein eine Frage der Begründetheit des Antrags (VGH BW, B.v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - juris Rn. 20).

    Soll also erreicht werden, dass von der (geänderten) Baugenehmigung Gebrauch gemacht werden darf, muss demnach vom Bauherrn ein Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel gestellt werden, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (VG München, B.v. 7.9.2013 - M 1 S7 16.3394 - juris; BayVGH, B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344;… BayVGH, B.v. 11.12.2014 - 15 CS 14.1710 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - juris).

  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
    Denn eine Verletzung in eigenen Rechten durch die Nichteinhaltung der Abstandsflächen kommt nur für den Nachbarn in Betracht, dessen Grundstück der betreffenden Außenwand gegenüberliegt (BayVGH, U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36;… B.v. 17.4.2000 - Gr.S. 1/1999 - 14 B 97.2901 - juris Rn. 20).

    Nach Ansicht des 2. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36) gehören in einem solchen Fall ausschließlich die vom Bauherrn tatsächlich beantragten Abweichungen zum Prüfprogramm des Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO, sodass der Nachbar das Abstandsflächenrecht im Übrigen nicht beanstanden kann und auf ein bauaufsichtliches Einschreiten zu verweisen ist.

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
    Rn. 32 Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade auch dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B. v. 24.03.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden

    Auszug aus VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
    Denn eine Verletzung in eigenen Rechten durch die Nichteinhaltung der Abstandsflächen kommt nur für den Nachbarn in Betracht, dessen Grundstück der betreffenden Außenwand gegenüberliegt (…BayVGH, U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36; B.v. 17.4.2000 - Gr.S. 1/1999 - 14 B 97.2901 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 15 ZB 15.2442

    Tekturgenehmigung für den Umbau eines Feuerwehrgerätehauses - …

    Auszug aus VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
    Als Wesensmerkmale eines Vorhabens kommen dabei insbesondere Standort, Grundfläche, Geschossfläche, Bauvolumen, Nutzung, Höhe, Dachform und Erscheinungsbild in Betracht (BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 10;… BayVGH, U.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl. 1992, 88 f. = juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709

    Antrag des Bauherrn auf Änderung der zu Gunsten eines Nachbarn ergangenen …

    Auszug aus VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
    Soll also erreicht werden, dass von der (geänderten) Baugenehmigung Gebrauch gemacht werden darf, muss demnach vom Bauherrn ein Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel gestellt werden, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (VG München, B.v. 7.9.2013 - M 1 S7 16.3394 - juris; BayVGH, B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344;… BayVGH, B.v. 11.12.2014 - 15 CS 14.1710 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - juris).
  • VGH Bayern, 26.07.1991 - 20 CS 89.1224

    Drittwiderspruch gegen nachbarliche Baugenehmigung; Antrag auf Wiederherstellung …

    Auszug aus VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
    Als Wesensmerkmale eines Vorhabens kommen dabei insbesondere Standort, Grundfläche, Geschossfläche, Bauvolumen, Nutzung, Höhe, Dachform und Erscheinungsbild in Betracht (…BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl. 1992, 88 f. = juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 15 CS 14.1710

    Beschwerde; Abänderungsverfahren; baurechtliche Nachbarstreitigkeit; Abweichung …

    Auszug aus VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
    Soll also erreicht werden, dass von der (geänderten) Baugenehmigung Gebrauch gemacht werden darf, muss demnach vom Bauherrn ein Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel gestellt werden, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (VG München, B.v. 7.9.2013 - M 1 S7 16.3394 - juris; BayVGH, B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344; BayVGH, B.v. 11.12.2014 - 15 CS 14.1710 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - juris).
  • VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371

    Berufung, vereinfachtes Verfahren, Baugenehmigung, Abweichung, Abstandsfläche, …

    Auszug aus VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
    Rn. 41 Aber auch wenn man der überzeugenden Entscheidung des 15. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 14 ff.) folgt, die das Abstandsflächenrecht für nicht disponibel hält und bei einer beantragten Abweichung im Sinne des Art. 59 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Art. 63 Abs. 1 BayBO eine volle Prüfung des Art. 6 BayBO hinsichtlich aller Außenwände für geboten hält, liegt keine eigene Rechtsverletzung durch das Vorhaben vor, da die Abstandsflächenvorgaben des Art. 6 BayBO eingehalten sind.
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 25 CS 06.1474

    Studentenwohnheim, Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung, Unzulässigkeit von …

    Auszug aus VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bindungswirkung von nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschlüssen erledigen sich diese Beschlüsse nicht durch eine die Identität des Vorhabens wahrende Änderung oder Ergänzung der außer Vollzug gesetzten Genehmigung (B.v. 29.1.2003 - 23 CS 02.3176 - BayVBl 2003, 405; B.v. 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - juris).
  • VGH Bayern, 29.01.2003 - 23 CS 02.3176
  • VG München, 07.09.2016 - M 1 S7 16.3394

    Abänderung eines Eilbeschlusses nach verbindlicher Erklärung des Bauherrn zur …

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