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   BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53   

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BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53 (https://dejure.org/1954,1500)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1954 - 3 StR 791/53 (https://dejure.org/1954,1500)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1954 - 3 StR 791/53 (https://dejure.org/1954,1500)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1956, 271
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53

    Kuppelei gegenüber Verlobten; Tun und Unterlassen

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
    Auf die Prüfung des Gesichtspunkts der Zumutbarkeit ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs bisher vornehmlich in den Fällen hingewiesen worden, in denen Eltern oder Erzieher der strafrechtliche Vorwurf (§ 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB) gemacht wurde, gegen den Geschlechtsverkehr ihrer verlobten Kinder oder Pflegebefohlener nicht eingeschritten zu sein (RGSt 58, 97; 77, 125 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 6, 46 [57]).
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
    Die Kenntnis vom Bestehen einer solchen Rechtspflicht gehört bei der sogenannten unechten Unterlassungstat zum inneren Tatbestand (§ 59 StGB), wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat (BGHSt 2, 150 [153]; 5, 187 [190] und1 StR 353/53 vom 28.8.1924).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
    Es kommt aber in Betracht, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der des Bundesgerichtshofs derjenige, der durch sein Verhalten die nahe Gefahr des Eintritts eines strafrechtlich mißbilligten Erfolges herbeigeführt hat, rechtlich gehalten ist, den Eintritt dieses Erfolges zu verhindern (RGSt 64, 273 mit Nachweisen; BGHSt 2, 279 [283]; 3, 176, 177; 4, 20 [22]).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
    Es kommt aber in Betracht, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der des Bundesgerichtshofs derjenige, der durch sein Verhalten die nahe Gefahr des Eintritts eines strafrechtlich mißbilligten Erfolges herbeigeführt hat, rechtlich gehalten ist, den Eintritt dieses Erfolges zu verhindern (RGSt 64, 273 mit Nachweisen; BGHSt 2, 279 [283]; 3, 176, 177; 4, 20 [22]).
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
    Es genügt, daß die Handlung geeignet ist , die Lage des Täters oder Teilnehmers der vorangegangenen Straftat gegenüber der drohenden Strafverfolgung zu verbessern (RGSt 76, 123; BGHSt 2, 375 [376]).
  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 483/53
    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
    Die Kenntnis vom Bestehen einer solchen Rechtspflicht gehört bei der sogenannten unechten Unterlassungstat zum inneren Tatbestand (§ 59 StGB), wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat (BGHSt 2, 150 [153]; 5, 187 [190] und1 StR 353/53 vom 28.8.1924).
  • RG, 02.07.1943 - 1 D 168/43

    1. Eltern, die es unterlassen, gegen Unzucht des eigenen Kindes einzuschreiten,

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
    Auf die Prüfung des Gesichtspunkts der Zumutbarkeit ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs bisher vornehmlich in den Fällen hingewiesen worden, in denen Eltern oder Erzieher der strafrechtliche Vorwurf (§ 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB) gemacht wurde, gegen den Geschlechtsverkehr ihrer verlobten Kinder oder Pflegebefohlener nicht eingeschritten zu sein (RGSt 58, 97; 77, 125 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 6, 46 [57]).
  • RG, 16.06.1930 - II 419/30

    1. Ist der Ehemann verpflichtet, das von ihm gegen Feuer versicherte Haus seiner

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
    Es kommt aber in Betracht, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der des Bundesgerichtshofs derjenige, der durch sein Verhalten die nahe Gefahr des Eintritts eines strafrechtlich mißbilligten Erfolges herbeigeführt hat, rechtlich gehalten ist, den Eintritt dieses Erfolges zu verhindern (RGSt 64, 273 mit Nachweisen; BGHSt 2, 279 [283]; 3, 176, 177; 4, 20 [22]).
  • RG, 01.07.1919 - IV 116/19

    1. Beihilfe zum Diebstahl, begangen durch Unterlassung. 2. Besteht in Preußen für

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
    Bei dem Vergehen der persönlichen Begünstigung hat schon die Rechtsprechung des Reichsgerichts in mehreren Entscheidungen eine solche Rechtspflicht zum Handeln dann bejaht, wenn jemand auf Grund einer Amts- oder Berufspflicht bei der Bekämpfung und Verfolgung strafbarer Handlungen mitzuwirken hat (RGSt 53, 108; vgl auch RGSt 53, 292).
  • RG, 03.10.1918 - I 349/18

    Begünstigung durch Unterlassung.

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
    Bei dem Vergehen der persönlichen Begünstigung hat schon die Rechtsprechung des Reichsgerichts in mehreren Entscheidungen eine solche Rechtspflicht zum Handeln dann bejaht, wenn jemand auf Grund einer Amts- oder Berufspflicht bei der Bekämpfung und Verfolgung strafbarer Handlungen mitzuwirken hat (RGSt 53, 108; vgl auch RGSt 53, 292).
  • OLG Hamm, 09.11.2017 - 4 RVs 127/17

    Strafvereitelung; Unterlassen; Zeuge; Auskunftsverweigerungsrecht; Notstand;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde im Hinblick hierauf sogar eine Unterlassenstrafbarkeit (im konkreten Fall wegen Begünstigung) durch Unterlassen der Offenbarung von Zeugenwissen auch ungefragt für möglich gehalten (BGH MDR 1956, 271).
  • BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61

    Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine

    Im übrigen haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs in mehreren Entscheidungen, die teils vor, teils nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ergangen sind, wenn auch nicht immer eindeutig die Auffassung vertreten, daß die Garantenpflicht Tatbestandsmerkmal des unechten Unterlassungsdelikts sei und demgemäß das Bewußtsein von ihr zum Vorsatz gehöre (vgl. BGHSt 2, 150, 155 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; BGHSt 3, 82, 89 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]; NJW 1953, 591 14 ; BGHSt 4, 327, 331 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52] 18 ; BGHSt 5, 187, 190 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 483/53]; 3 StR 791/53 vom 7. Dezember 1954 bei Dallinger MDR 1956, 271; BGHSt 14, 229, 232) [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60].
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist unter "Tat" im sinne des § 264 StPO - anders als bei der sachlich-rechtlichen Abgrenzung gemäß §§ 73, 74 StGB - der vom Eröffnungsbeschluß betroffene geschichtliche Vorgang in seiner Gesamtheit zu verstehen (u.a. RGSt 70, 396, 398; 71, 360, 361; 72, 339, 340; BGHSt 8, 92; LM § 264 StPO Nr. 11; bei Dallinger MDR 1954, 17 und 1956, 271).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer

    Der hier zu entscheidende Fall liegt also anders als der in MDR 1956, 271, 272 mitgeteilte (BGH Urt. vom 1. Dezember 1955 - 3 StB 325/55).
  • BGH, 04.07.1978 - 1 StR 224/78

    Einbeziehung eines etwaigen fortgesetzten unerlaubten Erwerbs von

    Wird dem Angeklagten vorgeworfen, zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort eine genau bezeichnete Menge Haschisch an bestimmte Personen verkauft oder von ihnen erworben zu haben, so handelt es sich nicht um dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO, wenn das Gericht zu der Annahme gelangen sollte, der Angeklagte habe zu anderer Zeit an anderem Ort von anderen Personen andere Mengen Haschisch erworben (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 271; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 264 Rdn. 26).
  • BGH, 19.10.1976 - 5 StR 371/76

    Umgestaltung der Anklage nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme

    Zwar war das Schwurgericht nicht gehindert, innerhalb des durch die §§ 155, 264 Abs. 1 StPO bezeichneten Rahmens den geschichtlichen Vorgang in tatsächlicher Hinsicht anders zu würdigen als die Anklage, ihn also, wenn nötig, nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme umzugestalten (BGH 3 StR 325/55 vom 1. Dezember 1955, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 271; 3 StR 436/56 vom 18. Oktober 1956, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1957, 396).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 317/76

    Voraussetzungen der Strafbarkeit eines Unterlassungsdelikts - Auswirkungen eines

    Dies ist aber in einem solchen Fall, wenn überhaupt, nur bei Vorliegen einer besonderen Rechtspflicht zum Handeln i.S.v. § 13 Abs. 1 StGB anzunehmen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 271; Schönke/Schröder StGB 18. Aufl. § 257 Rn. 17 und 18; Dreher StGB 36. Aufl. § 257 Rn. 7).
  • BGH, 19.10.1956 - 5 StR 255/56

    Rechtsmittel

    Diese Frage (vgl dazu Dallinger MDR 1956, 271 rechte Spalte oben) brauchte der Senat in dieser Lage des Verfahrens noch nicht zu erörtern.
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