Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 27.05.1998

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6115
OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98 (https://dejure.org/1998,6115)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.1998 - 14 W 391/98 (https://dejure.org/1998,6115)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 14 W 391/98 (https://dejure.org/1998,6115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines prozeßentscheidenden Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Festsetzung von Detektivkosten zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1158
  • MDR 1999, 384
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 24.10.1990 - 14 W 671/90

    Vorprozessuale Detektivkosten; Erstattungsfähigkeit; Gerichtliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98
    Es ist weder behauptet noch sonst ersichtlich, daß dem Kläger andere, billigere Möglichkeiten zu Gebote gestanden hätten, die Adresse des Zeugen S. in Erfahrung zu bringen oder daß die eingeschaltete Detektei überflüssige Kosten verursacht hätte (vgl. dazu Senatsbeschlüsse 14 W 671/90 vom 24. Oktober 1990 = NJW-RR 1991, 894 und 14 W 503/95 vom 25. August 1995).
  • OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02

    Kostenfestsetzung: Dedektivkosten - Erstattungsfähigkeit

    Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (Senatsbeschlüsse, NJW-RR 1991, 894 und - 14 W 391/98 - vom 8. Juni 1998).
  • LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03

    Prozesskosten - Kosten der Zeugenermittlung sind notwendige Kosten der

    In einer neueren Entscheidung hat das OLG Koblenz (NJW-RR 1999, Seite 1158) Kosten in Höhe von 1.000,00 DM als erstattungsfähig angesehen, die durch die Einschaltung eines Detektives zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen angefallen waren, nachdem der Zeuge trotz eingeholter Auskünfte bei zwei Melde- und einem Gewerberegister unauffindbar war.
  • OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
    So sind etwa Kosten für die Einschaltung einer Detektei zur Anschriftenermittlung als erstattungsfähig angesehen worden, wenn Anfragen beim Melderegister erfolglos geblieben waren (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1158) oder von Bekanntschaftsverhältnissen oder von Gründen für die Anmietung eines Mietwagens beim Verdacht eines gestellten Unfalls (OLG Schleswig JB 1991, 1657; KG JB 2004, 32).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 5 W 87/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6601
OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 5 W 87/98 (https://dejure.org/1998,6601)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.05.1998 - 5 W 87/98 (https://dejure.org/1998,6601)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 5 W 87/98 (https://dejure.org/1998,6601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für Mahnverfahren; Gemeinschaftliche Maklerlohnforderung; Leistungsansprüche eines Maklers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 579
  • NJW-RR 1999, 579 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1999, 384
  • NZM 1999, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 5 W 87/98
    Zwar steht dem Antragsteller an dieser Forderung mangels entgegenstehenden Parteiwillens ein Anteil in Höhe der Hälfte der Forderung zu; da in einer Bruchteilsgemeinschaft die Verwaltung des gemeinschaftlichen Rechts nur den Teilhabern gemeinschaftlich zusteht ( § 744 Abs. 1 BGB ) und über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen auch nur gemeinschaftlich verfügt werden kann ( § 747 BGB ), ist die gemeinschaftliche Mäklerlohnforderung infolge ihrer Zweckbindung auf eine unteilbare Leistung im Sinne des § 432 BGB gerichtet (vgl. BGH NJW 1958, 1723; 1984, 1356, 1357 [BGH 13.01.1984 - V ZR 55/83] ; 1996, 1407 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 126/95] ; RGRK/ Weber, BGB, 12. Aufl., § 432 Rdn. 3 f;,Münch Komm.-Karsten Schmidt, BGB, 3. Aufl., § 741 Rdn. 43).
  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 172/93

    Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses in den AGB der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 5 W 87/98
    Zwar steht dem Antragsteller an dieser Forderung mangels entgegenstehenden Parteiwillens ein Anteil in Höhe der Hälfte der Forderung zu; da in einer Bruchteilsgemeinschaft die Verwaltung des gemeinschaftlichen Rechts nur den Teilhabern gemeinschaftlich zusteht ( § 744 Abs. 1 BGB ) und über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen auch nur gemeinschaftlich verfügt werden kann ( § 747 BGB ), ist die gemeinschaftliche Mäklerlohnforderung infolge ihrer Zweckbindung auf eine unteilbare Leistung im Sinne des § 432 BGB gerichtet (vgl. BGH NJW 1958, 1723; 1984, 1356, 1357 [BGH 13.01.1984 - V ZR 55/83] ; 1996, 1407 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 126/95] ; RGRK/ Weber, BGB, 12. Aufl., § 432 Rdn. 3 f;,Münch Komm.-Karsten Schmidt, BGB, 3. Aufl., § 741 Rdn. 43).
  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 55/83

    Umfang der Rechtskraft bei außerprozessual erklärter Aufrechnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 5 W 87/98
    Zwar steht dem Antragsteller an dieser Forderung mangels entgegenstehenden Parteiwillens ein Anteil in Höhe der Hälfte der Forderung zu; da in einer Bruchteilsgemeinschaft die Verwaltung des gemeinschaftlichen Rechts nur den Teilhabern gemeinschaftlich zusteht ( § 744 Abs. 1 BGB ) und über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen auch nur gemeinschaftlich verfügt werden kann ( § 747 BGB ), ist die gemeinschaftliche Mäklerlohnforderung infolge ihrer Zweckbindung auf eine unteilbare Leistung im Sinne des § 432 BGB gerichtet (vgl. BGH NJW 1958, 1723; 1984, 1356, 1357 [BGH 13.01.1984 - V ZR 55/83] ; 1996, 1407 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 126/95] ; RGRK/ Weber, BGB, 12. Aufl., § 432 Rdn. 3 f;,Münch Komm.-Karsten Schmidt, BGB, 3. Aufl., § 741 Rdn. 43).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 108/57
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 5 W 87/98
    Zwar steht dem Antragsteller an dieser Forderung mangels entgegenstehenden Parteiwillens ein Anteil in Höhe der Hälfte der Forderung zu; da in einer Bruchteilsgemeinschaft die Verwaltung des gemeinschaftlichen Rechts nur den Teilhabern gemeinschaftlich zusteht ( § 744 Abs. 1 BGB ) und über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen auch nur gemeinschaftlich verfügt werden kann ( § 747 BGB ), ist die gemeinschaftliche Mäklerlohnforderung infolge ihrer Zweckbindung auf eine unteilbare Leistung im Sinne des § 432 BGB gerichtet (vgl. BGH NJW 1958, 1723; 1984, 1356, 1357 [BGH 13.01.1984 - V ZR 55/83] ; 1996, 1407 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 126/95] ; RGRK/ Weber, BGB, 12. Aufl., § 432 Rdn. 3 f;,Münch Komm.-Karsten Schmidt, BGB, 3. Aufl., § 741 Rdn. 43).
  • OLG München, 13.05.1997 - 11 W 1518/97

    Geltendmachung von Privatgutachterkosten als materiell-rechtliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 5 W 87/98
    Nach herrschender Meinung kann die Gewährung von Prozesskostenhilfe auf das Mahnverfahren beschränkt werden (OLG München, OLGR 1997, 132; LG Berlin NJW 72, 2312; Zöller-Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 119, Rdnr. 16; a.A. Baumbach-Lauterbach- Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 119, Rdnr. 40); dies ist im vorliegenden Fall auch geschehen, da die Prozesskostenhilfe ausweislich des Beschlusses vom 17.12.1996 für das Mahnverfahren gewährt worden ist.
  • LG Berlin, 21.09.1972 - 52 T 85/72
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 5 W 87/98
    Nach herrschender Meinung kann die Gewährung von Prozesskostenhilfe auf das Mahnverfahren beschränkt werden (OLG München, OLGR 1997, 132; LG Berlin NJW 72, 2312; Zöller-Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 119, Rdnr. 16; a.A. Baumbach-Lauterbach- Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 119, Rdnr. 40); dies ist im vorliegenden Fall auch geschehen, da die Prozesskostenhilfe ausweislich des Beschlusses vom 17.12.1996 für das Mahnverfahren gewährt worden ist.
  • LG Coburg, 19.07.2017 - 32 T 7/17

    Prüfungsumfang für Gewährung von Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren

    Grundsätzlich kann die Prozesskostenhilfe auf das Mahnverfahren beschränkt werden, vgl. Geimer in Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, § 119, Rdnr. 16; OLG München, MDR 1997, 891; OLG Oldenburg, MDR 1999, 384; LG Berlin, NJW 1972, 2312.
  • LG Coburg, 12.09.2016 - 33 T 28/16

    Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH für das gerichtliche Mahnverfahren

    Grundsätzlich kann die Prozesskostenhilfe auf das Mahnverfahren beschränkt werden, vgl. Geimer in Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 119, Rdnr. 16; OLG München, MDR 1997, 891; OLG Oldenburg, MDR 1999, 384; LG Berlin, NJW 1972, 2312.
  • LG Coburg, 19.12.2016 - 33 T 36/16

    Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren

    Grundsätzlich kann die Prozesskostenhilfe auf das Mahnverfahren beschränkt werden, vgl. Geimer in Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 119, Rdnr. 16; OLG München, MDR 1997, 891; OLG Oldenburg, MDR 1999, 384; LG Berlin, NJW 1972, 2312.
  • LG Coburg, 24.11.2016 - 33 T 34/16

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für das Mahnverfahren

    Grundsätzlich kann die Prozesskostenhilfe auf das Mahnverfahren beschränkt werden, vgl. Geimer in Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 119, Rdnr. 16; OLG München, MDR 1997, 891; OLG Oldenburg, MDR 1999, 384; LG Berlin, NJW 1972, 2312.
  • LG Coburg, 25.10.2016 - 32 T 5/16

    Keine Prozesskostenhilfe für aussichtsloses Mahnverfahren

    Grundsätzlich kann die Prozesskostenhilfe auf das Mahnverfahren beschränkt werden, vgl. Geimer in Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, § 119, Rdnr. 16; OLG München, MDR 1997, 891; OLG Oldenburg, MDR 1999, 384; LG Berlin, NJW 1972, 2312.
  • LG Osnabrück, 22.02.2018 - 9 T 688/17

    Festsetzung der Kosten für das Mahnverfahren i.R. der Gewährung von

    Auch diese Rechnungsfolge hat zur Konsequenz, dass die Gebühren für das Mahnverfahren vorliegend nur dann aus der Kostenfestsetzung herauszuhalten gewesen wären, wenn auch für das Mahnverfahren Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt worden wäre (was durchaus möglich ist, vgl. etwa OLG Oldenburg in NJW-RR 1999, 579 ff.).
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