Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 23.04.2012

Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09   

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https://dejure.org/2012,14367
BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,14367)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,14367)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,14367)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Antimykotischer Nagellack II

    § 38 ArbnErfG, § 3 ZPO
    Arbeitnehmererfindung: Bemessung des Streitwerts eines unbezifferten Antrags auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung - antimykotischer Nagellack II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts bei einem unbezifferten Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung

  • rewis.io

    Arbeitnehmererfindung: Bemessung des Streitwerts eines unbezifferten Antrags auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung - antimykotischer Nagellack II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbEG § 38; ZPO § 3
    Festsetzung des Streitwerts bei einem unbezifferten Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfindervergütung eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit um die Erfindervergütung - und der Streitwert

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Antimykotischer Nagellack II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 875
  • GRUR 2012, 959
  • NZA-RR 2012, 492
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist in analoger Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737; Beschluss vom 7. April 2011 - VII ZR 66/07 Rn. 7), aber nicht begründet.
  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 71/86

    Unbilligkeit der Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
    Seine auf die Zahlung einer weiteren Erfindervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG gerichtete Klage wäre nur erfolgreich gewesen, wenn er schlüssig dargetan hätte, dass diese Vergütungsvereinbarung wegen eines objektiv erheblichen Missverhältnisses zwischen der gesetzlich geschuldeten und der in der Vereinbarung niedergelegten Leistung nach § 23 Abs. 1 ArbEG unwirksam gewesen wäre (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - X ZR 71/86, GRUR 1990, 271 - Vinylchlorid).
  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 66/07

    Gegenvorstellung als statthaftes Rechtsmittel gegen den Streitwertbeschluss des

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist in analoger Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737; Beschluss vom 7. April 2011 - VII ZR 66/07 Rn. 7), aber nicht begründet.
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    b) Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (im Anschluss an BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4; BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5).

    Der Streitwert für den Antrag zu 1 ist gemäß § 3 ZPO, da insoweit keine offensichtlich übertriebene Einschätzung des Streitwerts seitens der Klägerin vorliegt (vgl. dazu BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; siehe auch BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4) , auf 1.000,00 EUR festzusetzen.

    Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (so explizit BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4, sogar für übereinstimmende Angaben der Parteien; siehe auch BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5) .

  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 12. Mai 2015, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers und der Drittwiderbeklagten zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, ZfSch 2014, 467 Rn. 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 4) und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6) eingelegt worden.
  • OLG Celle, 12.02.2020 - 14 U 178/19

    Niederschlagung von Gerichtskosten; Aufforderungen zur Überprüfung einer

    Bei der Schätzung ist nach dem Betrag zu beziffern, den das Gericht auf Grund der Darlegungen des Klägers als angemessen erachtet, wobei offensichtlich übertriebene Einschätzungen des Klägers außer Betracht zu bleiben haben [BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09 -, Leitsatz und Rn. 5, zitiert nach juris].
  • BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13

    Arbeitnehmererfindung: Verjährungshemmung für einen Vergütungsanspruch des

    Nichts anderes gilt, wenn - wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig der Fall (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 18 - antimykotischer Nagellack mwN) - der wirtschaftliche Wert der Nutzung der Diensterfindung und damit die Höhe des Vergütungsanspruchs im Wege der Lizenzanalogie zu ermitteln ist und demgemäß die jährlichen Umsätze des Arbeitgebers mit Erzeugnissen, die erfindungsgemäß ausgebildet sind oder bei deren Herstellung von der Erfindung Gebrauch gemacht worden ist, den in die Vergütungsermittlung einzustellenden wirtschaftlichen Wert der Diensterfindung bestimmen.
  • OLG Hamm, 22.09.2023 - 7 U 77/23

    Aussetzung; Vorlagepflicht; Auskunftsanspruch; Schaden; Kausalität;

    Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 08.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4; BGH Beschluss vom 12.06.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; OLG Hamm Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, GRUR-RS 2023, 22505 Ls. 13b).

    Der Senat geht bezüglich der vom Kläger für die Anträge zu 1 und zu 3 angesetzten Streitwerte von einer offensichtlich übertriebenen Einschätzung des Streitwerts aus (vgl. dazu BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; siehe auch BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4) und beabsichtigt daher, den Streitwert gemäß § 3 ZPO - wie in parallel gelagerten Fällen - für die Anträge zu 1 und zu 3 zusammen auf insgesamt 1.000,00 EUR festzusetzen (vgl. Senat Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, GRUR-RS 2023, 22505 = juris Rn. 272; veröffentlicht auch bei nrwe.de) .

  • BGH, 16.04.2014 - XI ZR 38/13

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Prozessbeendigung durch einen Vergleich

    Die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 8. April 2014, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - II ZR 196/08, juris Rn. 1, vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 4) und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737 zu § 25 GKG aF).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Diese gilt auch unter Kostengesichtspunkten, da es für den Streitwert nicht darauf ankommt, welchen Wert der Kläger angibt, sondern darauf, welchen Betrag das Gericht aufgrund der Darlegungen des Klägers als angemessen erachtet (BGH MDR 2012, 875).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16

    Gegenstandswert bei einer Stufenklage

    Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH 12.06.2012 - X ZR 104/09).
  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 3838/16

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Auskunft und Vergütung wegen einer

    Die Vergütungsberechnung könne im vorliegenden Fall auf Grundlage der Lizenzanalogie in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 12.6.2012, Az. X ZR 104/09 - Antimykotischer Nagellack II).
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16

    Gerichtsstandbestimmung; Schmerzensgeld; Streitwert; Verweisung; Bindungswirkung

    Anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des BGH in dem vom Landgericht T zitierten Beschluss vom 12.06.2012 - X ZR 104/09.

    Zwar ist dort - für einen Anspruch auf angemessene Erfindervergütung - ausgeführt, dass offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, für die Bemessung des Streitwerts außer Betracht zu bleiben haben (BGH, a.a.O., NZA-RR 2012, 492, 493, beck-online Rn. 6 und 8).

  • OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23

    Streitwert einer Stufenklage im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen in der

  • BGH, 28.11.2019 - IV ZR 70/19

    Unbegründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung;

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20

    Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer (formal)

  • LG Köln, 13.09.2019 - 25 O 40/19
  • OLG Schleswig, 09.12.2021 - 16 W 104/21

    Berücksichtigung des im Rahmen von "5a VVG-Fällen" geltend gemachten Anspruchs

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.09.2023 - 2 O 5971/21

    Streitwertbemessung bei Stufenklagen in Prämienanpassungsverfahren

  • OLG Naumburg, 29.09.2022 - 2 W 26/22

    Gerichtskosten: Kostenwert eines unbezifferten Leistungsantrags in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2023 - 26 Ta 6009/23

    Bemessung des Gegenstandswerts einer mit der Widerklage geltend gemachten

  • LAG Nürnberg, 28.07.2021 - 2 Ta 71/21

    Streitwert - unbezifferte Schmerzensgeldklage

  • OLG Hamm, 30.01.2023 - 20 W 23/22

    Streitwert einer Klage auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.04.2012 - 8 U 78/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12254
OLG Dresden, 23.04.2012 - 8 U 78/12 (https://dejure.org/2012,12254)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.04.2012 - 8 U 78/12 (https://dejure.org/2012,12254)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. April 2012 - 8 U 78/12 (https://dejure.org/2012,12254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Rechtsstreits zwischen einem Gesellschaftsgläubiger und einem Kommanditisten durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kommanditgesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Unterbrechung eines Rechtsstreits zwischen Gesellschaftsgläubiger und Kommanditisten

  • rechtsportal.de

    HGB § 171 Abs. 1; AnfG § 17 Abs. 1 S. 1
    Unterbrechung eines Rechtsstreits zwischen einem Gesellschaftsgläubiger und einem Kommanditisten durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kommanditgesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    HGB § 171; AnfG § 17
    Gesellschafterhaftung, Gesellschaftsrecht, Insolvenzverfahren, Kommanditeinlage, Kommanditist

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Unterbrechung eines Prozesses zwischen Gesellschaftsgläubiger und Kommanditist wegen ausstehender Einlage durch Insolvenz der KG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterbrechung eines Rechtsstreits zwischen Gesellschaftsgläubiger und Kommanditisten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zivilprozessuale Folgen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 8 O 377/11
  • OLG Dresden, 23.04.2012 - 8 U 78/12

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1532 (Ls.)
  • MDR 2012, 875
  • BB 2012, 1485
  • NZG 2012, 1037
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80

    Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2012 - 8 U 78/12
    Denn auch im Fall des § 171 Abs. 2 HGB gebietet es der Zweck der Vorschrift, den Gläubigerwettlauf um die Gesellschafterhaftung während der Gesellschaftsinsolvenz im Interesse der Gleichbehandlung anzuhalten und dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit zu eröffnen, den Rechtsstreit aufzunehmen (vgl.auch BGH, Urteil vom 28.10.1981, II ZR 129/80, BGHZ 82, 209 ff.).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZB 199/05

    Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer KG

    Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2012 - 8 U 78/12
    Dies rechtfertigt - ähnlich wie bei einem zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung der Gesellschaft anhängigen Rechtsstreit zwischen Gesellschaftsgläubiger und OHG-Gesellschafter (vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2008, IX ZB 199/05, ZIP 2009, 47 f.) - eine analoge Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG.
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