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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3905
OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01 (https://dejure.org/2001,3905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.04.2001 - 2 W 16/01 (https://dejure.org/2001,3905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. April 2001 - 2 W 16/01 (https://dejure.org/2001,3905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1836 ff; ; BGB § 1908 i.

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Rechtsanwalts als Berufsbetreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1836 ff § 1908 i
    Vergütung des Betreuers - Geltung einschlägiger BGH-Entscheidung für Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Spezielle Vergütung für Rechtsanwälte?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuer; Vergütung; Rechtsanwalt; BGH-Entscheidung

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 2 XVII K 73
  • LG Kiel - 3 T 533/00
  • OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 994
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Diese Regelung ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 und 12 GG (BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999, BtPrax 2000, 77 entsprechend: Beschluß vom 16.03.2000, BtPrax 2000, 120; Beschluß vom 6.06.2000, BtPrax 2000, 212).

    Ferner ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die Betreuervergütung an einer Vergütung im Hauptberuf auszurichten und insbesondere die Kostenstruktur einer Anwaltskanzlei zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999 a.a.O. S. 79 zum Rechtszustand vor dem BtÄndG vom 25.06.1998, die Ausführungen gelten auch für das neue Recht - vgl. Beschluß vom 16.03.2000 a.a.O. S. 122).

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Die sofortige Beschwerde des Beteiligten hat das Landgericht unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (BtPrax 2001, 30) zurückgewiesen.

    Die im BVormVG geregelten Vergütungsätze stellen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten einerseits Mindestsätze dar, andererseits sind sie im Regelfall angemessen und dürfen nur überschritten werden, wenn dies die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte ausnahmsweise gebietet (BGH BtPrax 2001, 30,31; BayObLG RPfl 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Diese Regelung ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 und 12 GG (BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999, BtPrax 2000, 77 entsprechend: Beschluß vom 16.03.2000, BtPrax 2000, 120; Beschluß vom 6.06.2000, BtPrax 2000, 212).

    Ferner ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die Betreuervergütung an einer Vergütung im Hauptberuf auszurichten und insbesondere die Kostenstruktur einer Anwaltskanzlei zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999 a.a.O. S. 79 zum Rechtszustand vor dem BtÄndG vom 25.06.1998, die Ausführungen gelten auch für das neue Recht - vgl. Beschluß vom 16.03.2000 a.a.O. S. 122).

  • BVerfG, 06.06.2000 - 1 BvR 1125/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Diese Regelung ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 und 12 GG (BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999, BtPrax 2000, 77 entsprechend: Beschluß vom 16.03.2000, BtPrax 2000, 120; Beschluß vom 6.06.2000, BtPrax 2000, 212).

    Die bisher von der Rechtsprechung zugebilligte Vergütungshöhe hat nicht zu einer verfestigten Rechtsposition geführt (BVerfG, Beschluß vom 6.06.2000 a.a.O. S. 213).

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98

    Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer …

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Insbesondere bleibt es einem Rechtsanwalt vorbehalten, nach der BRAGO abzurechnen, soweit er Aufgaben wahrnimmt, die besondere rechtliche Fähigkeiten erfordern und er deshalb anwaltliche Dienstleistungen erbringt (BayObLG BtPrax 1999, 29).
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Die im BVormVG geregelten Vergütungsätze stellen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten einerseits Mindestsätze dar, andererseits sind sie im Regelfall angemessen und dürfen nur überschritten werden, wenn dies die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte ausnahmsweise gebietet (BGH BtPrax 2001, 30,31; BayObLG RPfl 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze - …

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Die im BVormVG geregelten Vergütungsätze stellen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten einerseits Mindestsätze dar, andererseits sind sie im Regelfall angemessen und dürfen nur überschritten werden, wenn dies die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte ausnahmsweise gebietet (BGH BtPrax 2001, 30,31; BayObLG RPfl 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01

    Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Für die Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten geht der Senat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der der übrigen Obergerichte davon aus, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 1 BVormVG eine wesentliche Orientierungshilfe darstellt ( vgl. BGH v. 31.8.2000, FamRZ 2000, 1569; ferner beispielsweise BayObLG v. 17.11.2000, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 8.11.2000, NJW 01, 1221; OLG Karlsruhe v. 15.11.2000, NJW 01, 1220; OLG Hamm, FamRZ 01, 655, OLG Schleswig, MDR 01, 994 ).

    Diese Regelvergütungssätze gelten grundsätzlich auch für Rechtsanwälte, die berufsmäßig Betreuungen übernommen haben ( ausdrücklich: BVerfG v. 15.12.1999, FamRZ 00, 345, 348; OLG Schleswig, MDR 01, 994; BayObLG, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 26.3.01, BayObLGR 2001, 52 ).

  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02

    Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter

    Erkenntnisse, dass infolge der dargelegten Grundsätze die wirtschaftliche Existenz des Berufszweiges Betreuer nicht mehr gewährleistet wäre, liegen dem Senat nicht vor (vgl. auch SchlHOLG MDR 2001, 994/995).

    Schließlich werden diese Grundsätze auch von anderen Oberlandesgerichten angewendet (vgl. OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 73; OLG Hamm FamRZ 2001, 655 [LS]; OLG Karlsruhe FGPax 2001, 72; SchlHOLG MDR 2001, 994 und BtPrax 2001, 259; Thür.OLG Rpfleger 2001, 127/128; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).

  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02

    Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens

    Erkenntnisse, dass infolge der dargelegten Grundsätze die wirtschaftliche Existenz des Berufszweiges Betreuer nicht mehr gewährleistet wäre, liegen dem Senat nicht vor (vgl. auch SchlHOLG MDR 2001, 994/995).

    Schließlich werden diese Grundsätze auch von anderen Oberlandesgerichten angewendet (vgl. OLG Frankfurt a. Main FGPrax 2001, 73; OLG Hamm FamRZ 2001, 655 [LS]; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; SchlHOLG MDR 2001, 994 und BtPrax 2001, 259; Thür.

  • BayObLG, 15.09.2004 - 3Z BR 128/04

    Vergütungsstundensatz des Betreuungsvereins

    Der Senat (BtPrax 2002, 164) hat sich dem wie die überwiegende Rechtsprechung (z.B. OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 711; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; OLG Schleswig MDR 2001, 994) angeschlossen.
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