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| BGH, 09.02.1951 - V ZR 1/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1951, 398
- MDR 1951, 280
- JR 1951, 597
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- RG, 13.05.1929 - IV B 18/29
Ist ein Oberlandesgericht, das auf weitere Beschwerde eine Sache an das …
Auszug aus BGH, 09.02.1951 - V ZR 1/50
Diese rechtliche Beurteilung des Obersten Gerichtshofs ist für das Berufungsgericht bindend, da die Aufhebung des ersten Berufungsurteils hierauf beruht (§ 565 Abs. 2 ZPO) und in dem neuen Revisionsverfahren ist auch der Bundesgerichtshof an diese Rechtsauffassung gebunden, da eine Gesetzesverletzung keinesfalls vorliegen kann, wenn das Berufungsgericht die bindende Rechtsauffassung des Revisionsgerichts zugrundelegt (vergl. RGZ 124, 322, insbes. RG JW 38, 3059).
- BGH, 04.05.1955 - IV ZR 185/54
Prozeßvertretung der offenen Handelsgesellschaft
Dies hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 8. Juli 1953 VI ZR 241/52 (LM Nr. 2 zu § 683 BGB) in Ablehnung der gegenteiligen Meinung von Baur in JZ 1952, 328 zutreffend ausgeführt (vgl. auch das Urteil vom 9. Februar 1951 V ZR 1/50 bei LM Nr. 1 zu § 177 = JZ 1951, 268 [BGH 09.02.1951 - V ZR 1/50] = MDR 1951, 280 [BGH 09.02.1951 - V ZR 1/50] = NJW 1951, 398). - LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 707/02
Fehlende Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes im Arbeitsprozess; Durchsetzung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52 Bei rechtmäßiger Geschäftsführung bleibt der Geschäftsführer vielmehr darauf angewiesen, von dem Geschäftsherrn wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen (§ 683 BGB) und damit gegebenenfalls die Freistellung von den Folgen des von ihm geschlossenen Vertrages zu verlangen (vgl. BGH Lindenmaier-Möhring BGB § 177 - [1] = JZ 1951, 268 = MDR 1951, 280 = NJW 1951, 398).
- BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 241/56
Rechtsmittel
- BGH, 29.09.1951 - II ZR 62/51
Rechtsmittel
Die von der Revision zur Begründung ihrer Ansicht, im Schweigen des Beklagten sei eine Genehmigung seiner von dem Fälscher stammenden Unterschrift zu erblicken, herangezogene Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 9. Februar 1951 (V ZR 1/50) stützt ihre Ausführungen nicht. - BGH, 24.10.1955 - II ZR 216/54
Stillschweigender Verzicht des HV, Schweigen des HV auf eine vom U unter …
Im Schweigen kann Zustimmung nur dann erblickt werden, wenn besondere Umstände gegeben sind, die im redlichen Handelsverkehr nach Treu und Glauben keine andere Deutung als die der Zustimmung zulassen (BGH NJW 1952, 64; Urteil vom 9.2.51 - V ZR 1/50 -). - BGH, 12.07.1957 - VIII ZR 249/56 Zwar kann die Genehmigung eines von einem vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen Vertrages auch durch Stillschweigen erfolgen, wenn auch Stillschweigen im allgemeinen eher als Ablehnung denn als Genehmigung anzusehen sein wird (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 1951 - V ZR 1/50 - LM § 177 BGB Nr. 1 und Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1957 - VIII ZR 241/56 -), unerläßlich ist aber die Feststellung, daß der Geschäftsherr von dem Vertrage Kenntnis gehabt hat und sich seiner Unwirksamkeit bewußt gewesen ist oder sie doch wenigstens für möglich gehalten hat.
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