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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 30.10.1951 | BGH, 02.11.1951

Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,93
BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51 (https://dejure.org/1951,93)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1951 - 1 StR 434/51 (https://dejure.org/1951,93)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1951 - 1 StR 434/51 (https://dejure.org/1951,93)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 346
  • NJW 1952, 192
  • MDR 1952, 117
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51
    Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verfahrensmangel die Entscheidung in diesem Falle beeinflusst (vgl. RGSt Bd. 20 S. 163 und BGHSt 1 S. 8, 12), muss das Urteil insoweit mit den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben werden.
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der …

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51
    Bei der Entscheidung darüber, ob das Gericht einen Zeugen vereidigen soll, der durch die Tat verletzt ist, darf das Gericht - wie der Senat schon in BGHSt 1 S. 175 entschieden hat - alle Umstände berücksichtigen, die bei verständiger Würdigung der gesamten Sachlage Berücksichtigung verdienen, also nicht nur die Besorgnis, dass der Zeuge wegen der in § 61 Nr. 2 genannten Beziehung von der Wahrheit abweichen könnte.
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Die danach vorgeschriebene Unterrichtung erschöpft sich nicht in dem Zweck, einem Angeklagten die Möglichkeit zu gewähren, seinerseits Fragen an einen Zeugen zu stellen; er muss vielmehr über alles in Kenntnis gesetzt werden, was er wissen muss, um sich sachgerecht verteidigen zu können (vgl. BGHSt 1, 346, 350; 3, 384, 385).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14;… Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1;… Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ;… Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren;… vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur …

    Rn. 29 Hinsichtlich der Vereidigung eines mehrfach vernommenen Zeugen ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Wird ein Zeuge in einem späteren Abschnitt der Hauptverhandlung nochmals vernommen, bedarf es einer neuen Entscheidung über die Vereidigung (BGHSt 1, 346, 348 f.; BGH bei Spiegel DAR 1981, 195).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,209
BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51 (https://dejure.org/1951,209)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1951 - 1 StR 363/51 (https://dejure.org/1951,209)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1951 - 1 StR 363/51 (https://dejure.org/1951,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für eine Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Vernehmungsmethoden i.S.d. § 136a StPO - Schutzzweck des § 136a Strafprozessordnung (StPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 387
  • NJW 1952, 152
  • MDR 1952, 117
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51
    Ein Beschuldigter, der trotz erdrückender Beweise leugnet, läuft Gefahr, dass das Gericht sein Verhalten als mangelnde Einsicht in das Verwerfliche seiner Handlungsweise deutet und ihn deswegen strenger bestraft als einen anderen, von dessen innerer Einkehr es überzeugt ist (RGSt Bd. 38 S. 207; BGHSt 1 S. 105).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils liegt aber nicht bereits darin, daß das Gericht dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Strafmilderung in Aussicht stellt (vgl. BGHSt 1, 387; 14, 189; 20, 268).
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56

    Beihilfe zum Mord in der SS-Sondergerichtsbarkeit

    Der Vorsitzende hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, dem Angeklagten schon während seiner Vernehmung zur Sache Vorhalte zu machen, gegebenenfalls auch in nachdrücklicher Form; er dient damit einerseits der Aufklärung des Sachverhalts, andererseits eröffnet er dem Angeklagten die Gelegenheit, seine Verteidigung entsprechend einzurichten (vgl auch BGH NJW 1952, 152 Nr. 25).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. GoltdArch 46, 337; JW 1930, 760; JW 1931, 950; JW 1932, 520; RGSt 71, 21, 23), der sich auch der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen angeschlossen hat (u.a. 1 StR 363/51 vom 30. Oktober 1951), kann zwar der Angeklagte die Gesetzwidrigkeit einer sich auf die Sachleitung beziehenden Anordnung des Vorsitzenden mit der Revision regelmässig nicht geltend machen, wenn er oder der Verteidiger es, wie hier, unterlassen hat, nach § 238 Abs. 2 StPO die Entscheidung des Gerichts anzurufen.
  • BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65

    Rechtsmittel

    Zwar wäre ein bloßer Hinweis darauf, daß ein Geständnis sich für Haftentlassung, Strafzumessung und späteren Gnadenerweis günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 1, 387; 16, 164; BGH 5 StR 372/56 vom 5. März 1957); denn das könnte der Vernommene sich vernünftigerweise selbst sagen.
  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 36/60

    Vernehmung des Beschuldigten - Beeinträchtigung der Entschlussfreiheit durch eine …

    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen (BGHSt 1, 387), daß eine Belehrung keine Beeinträchtigung der Entschlußfreiheit ist und daß ein Beschuldigter nicht unfrei handelt, wenn er eine Handlung deshalb eingesteht, weil er sich sagt, daß das der notwendige erste Schritt zur Sühne sei und daß wegen der Verdachtsgründe Leugnen keinen Erfolg verspreche und ihm nur nachteilig sein könne.
  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Deren Androhung durch den Staatsanwalt Dr. N. verstiess deshalb nicht gegen § 136 a StPO, so dass die Strafkammer nicht gehindert war, das von der Revision angefochtene Geständnis des Angeklagten zu verwerten und der Urteilsfindung zugrunde zu legen (BGH 1 StR 393/51 vom 30. Oktober 1951; vgl. auch BGHSt 1, 387).
  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Es genügt insoweit, auf BGHSt 1, 387 zu verweisen.
  • BGH, 13.03.1953 - 1 StR 599/52

    Rechtsmittel

    Wenn ein Polizeibeamter den in Haft befindlichen Beschuldigten darauf hinweist, ein Geständnis beseitige möglicherweise die Verdunkelungsgefahr und könne daher zur Haftentlassung führen, so verspricht er keinen "gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteil"; darin ist dem Landgericht beizutreten (vgl. BGHSt 1, 387).
  • BGH, 18.06.1957 - 1 StR 130/57

    Rechtsmittel

    Dieser Angriff geht schon deshalb fehl, weil es der Verteidiger verabsäumt hat, gemäß § 238 Abs. 2 oder § 242 StPO die Entscheidung des Gerichts anzurufen (RGSt 47, 139; 68, 110; RG JW 1931, 950 Nr. 24; BGHSt 3, 368; BGH 1 StR 363/51 vom 30. Oktober 1951).
  • BGH, 01.02.1952 - 2 StR 46/50

    Rechtsmittel

    Keiner Erörterung bedarf es, inwieweit unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorhalt zulässig ist, dass das Leugnen eines Beschuldigten die Annahme eines gesetzlich vorgesehenen Haftgrundes rechtfertigen könne, da die Zeugin nicht als Beschuldigte vernommen worden ist und ein solcher Vorhalt nicht vorliegt (BGH 1 StR 363/51 Urteil vom 30. Oktober 1951 BGHSt 1, 387).
  • BGH, 13.10.1964 - 1 StR 322/64

    Verurteilung wegen fortgesetzen Meineids - Belehrung über das …

  • BGH, 15.07.1966 - 4 StR 205/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 196/52

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1951 - 4 StR 337/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1445
BGH, 02.11.1951 - 4 StR 337/51 (https://dejure.org/1951,1445)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1951 - 4 StR 337/51 (https://dejure.org/1951,1445)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1951 - 4 StR 337/51 (https://dejure.org/1951,1445)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 114
  • MDR 1952, 117
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76

    entwendete Kunstgegenstände - Wahlfeststellung; § 253 StGB, Vermögensschaden

    Eine Wahlverurteilung zwischen Diebstahl einschließlich des besonders schweren Falles des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB und Hehlerei ist statthaft (BGH NJW 1952, 114 Nr. 19).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

    Das ist, soweit es sich um (schweren) Diebstahl und Hehlerei handelt, bereits in einer Reihe von Entscheidungen dargelegt worden (RGSt 68, 257 [262]; BGHSt 1, 302; 11, 26; 15, 63; BGH NJW 1952, 114).
  • BGH, 11.05.1954 - 5 StR 205/54

    Rechtsmittel

    Wahlfeststellung zwischen schwerem Diebstahl und Hehlerei ist rechtlich zulässig (vgl BGH NJW 1952, 114).

    Wie der Senat in seinem Urteil 5 StR 722/53 vom 23.2.1954 unter Hinweis auf BGH NJW 1952, 114 bereits ausgeführt hat, empfiehlt es sich aber, bei einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei mit Rücksicht auf die Rückfallbestimmungen im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen, daß es sich um eine Wahlfeststellung handelt.

  • BGH, 10.01.1957 - 4 StR 478/56

    Rechtsmittel

    Insbesondere ist diese im Verhältnis zum Diebstahl und Hehlerei in der, Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 68, 257) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 302 (304) [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; NJW 52, 114 Nr. 19) anerkannt.

    Entscheidend ist vielmehr das Gesetz, das die nach der besonderen Lage des Falles geringste Bestrafung zuläßt (BGH NJW 52, 114 Nr. 19).

  • BGH, 27.04.1966 - 4 StR 82/66

    Verurteilung wegen Hehlerei - Verstoß gegen die freie richterliche Überzeugung

    Bei dieser Sachlage hätte es den Angeklagten auf wahldeutiger Grundlage wegen (schweren) Diebstahls (im Rückfall) oder Hehlerei verurteilen müssen (vgl. BGH NJW 1952, 114; 1959, 896) [BGH 23.01.1959 - 4 StR 428/58].
  • BGH, 31.01.1961 - 5 StR 565/60

    Rechtsmittel

    Sollte die Strafkammer auch in der neuen Hauptverhandlung zu einer Wahlfeststellung kommen, so wird es sich empfehlen, dies auch in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH NJW 1952, 114).
  • BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76

    Rüge fehlerhafter Ablehnung des auf Anhörung eines Zeugen gerichteten …

    Dennoch wird es sich um der wahrheitsgemäßen Bezeichnung willen empfehlen, falls der Tatrichter erneut zu einem Schuldspruch auf wahldeutiger Grundlage kommen sollte, dies auch im Urteilssatz zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH NJW 1952, 114; BGHSt 8, 63, 66; 25, 182, 186).
  • BGH, 04.02.1970 - 4 StR 425/69

    Voraussetzungen für einen schweren Diebstahl - Anforderungen an die …

    Diese zulässige Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage muß jedoch im Urteilssatz zum Ausdruck kommen, da der Angeklagte sonst, z.B. wegen der unterschiedlichen Rückfallsvoraussetzungen (§ 261 StGB), benachteiligt sein kann (vgl. BGH NJW 1952, 114).
  • BGH, 05.06.1962 - 1 StR 165/62

    Rechtsmittel

    Es ist zulässig, einen Angeklagten wegen Hehlerei zu verurteilen, von dem das Gericht überzeugt ist, daß er entweder selbst einen schweren Diebstahl begangen oder bei einem solchen gestohlene Sachen seines Vorteils wegen an sich gebracht hat (BGH NJW 1952, 114 in Verbindung mit BGH Urt. v. 11. Mai 1954 - 5 StR 205/54).
  • BGH, 15.11.1961 - 2 StR 496/61

    Rechtsmittel

    Das hätte aber näherer Darlegungen bedurft und im Hinblick auf § 261 StGB geboten, die Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage im Urteilsspruch selbst zum Ausdruck zu bringen; denn sonst kann der Angeklagte u.U. benachteiligt sein (vgl. dazu BGH NJW 1952, 114 Nr. 19).
  • BGH, 22.07.1957 - 5 StR 256/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1953 - 3 StR 559/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.05.1970 - 4 StR 96/70

    Erheblichkeit einer Verurteilung eines Täters wegen Diebstahl oder Hehlerei für …

  • BGH, 21.06.1963 - 4 StR 214/63

    Wahlweise Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei - Rechtsethische und …

  • BGH, 30.01.1962 - 1 StR 553/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 479/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1965 - 2 StR 440/65

    Vereidigungsverbot im Fall des Verdachts einer Beteiligung - Würdigung der …

  • BGH, 07.09.1960 - 2 StR 317/60

    Ordnungsgemäße Begründung der Annahme einer Wahlfeststellung zwischen schwerem …

  • BGH, 22.11.1956 - 4 StR 360/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.06.1952 - 3 StR 85/52

    Rechtsmittel

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