Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.08.1954 - 6 W 270/54 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Vollstreckung des Buchauszuges, Buchauszug, vertretbare Handlung, Umfang, Wahlrecht des HV
Papierfundstellen
- MDR 1955, 43
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Neustadt, 06.10.1964 - 1 U 67/64
Buchauszug und Provisionsabrechnung im Konkurs, Vollstreckung des Buchauszuges, …
Auch wenn für den Abrechnungsanspruch des HV nach § 87 c Abs. 1 HGB überwiegend eine Vollstreckung nach § 887 ZPO angenommen wird (unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, 04.08.1954 - 6 W 270/54 - MDR 55, 43; LAG Baden-Württemberg, 22.09.1959 - VI Ta 16/59 - BB 59, 1151) ist die Abrechnung zutreffend als unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO zu qualifizieren (OLG München, 22.07.1959 - 6 W 833/59 - LS 2, MDR 60, 404 Nr. 82 = BB 60, 188).26, 416; OLG Hamburg, 04.08.1954 - 6 W 270/54 - MDR 55, 43; OLG Düsseldorf, 20.12.1956 - 2 W 3/56 - MDR 58, 42 Nr. 27; LAG Baden-Württemberg, 22.09.1959 - VI Ta 16/59 - BB 59, 1151; OLG Celle, 27.08.1962 - 8 W 163/62 - BB 62, 1017).
- BGH, 06.02.1957 - V ZR 126/55
Rechtsmittel
Wenn in diesem Zusammenhang auch die Abrechnungsvorschriften für Handelsvertreter (§ 87 c HGB) erwähnt werden, so hatte das Berufungsgericht offensichtlich nur eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmungen im Auge ("bestätigender Anhalt", vgl. S 11 Berufungsurteil), und zwar insoweit, als danach Menge und Preis der eingehandelten Waren anzugeben sind (OLG Hamburg MDR 1955, 43); ein Widerspruch, den die Revision darin erblicken möchte, daß § 87 c HGB dem Handelsvertreter einen Anspruch auf Rechnungslegung gebe, während der Schiedsspruch, wie sie meint, eine Rechnungslegungspflicht doch gerade verneine, liegt also in Wirklichkeit nicht vor.
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