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Weitere Entscheidung unten: BAG, 12.12.1957

Rechtsprechung
   BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1023
BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55 (https://dejure.org/1958,1023)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1958 - 2 AZR 206/55 (https://dejure.org/1958,1023)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 206/55 (https://dejure.org/1958,1023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche befristete Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 455
  • DB 1958, 403
 
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Wird zitiert von ... (146)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 46/53

    Kündigung: außerordentliche Kündigung nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GewO

    Auszug aus BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
    Wenn auch eine außerordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Prist ausgesprochen werden kann (BAG 1, 237 Z3ö7; BAG, Urteil des 2.Senats vom 3« Oktober 1957 - 2 AZR 13/55 -), so ist doch nicht jede unter Einhaltung der Kündigungsfrist geschehene Kündigung ohne weiteres daraufhin zu prüfen, ob sie sowohl eine ordentliche als auch eine ausserordentliche befristete Kündigung darstellt.

    Eine solche Würdigung kommt nur dann in Betracht, wenn der Kündigende erkennbar zum Ausdruck gebracht hat, daß es sich auch um eine ausserordentliche befristete Kündigung aus wichtigem oder sonstigem gesetzlich zulässigem Grund handelt (BAG 1, 237 £238>7; Hueck- Nipperdey, Lehrbuch, Bd. I, S.Aufl., 1958, § 59 V 1 zu Fußnote 62 S.538).

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
    Dazu gehörte somit in vorliegendem Fall die Darlegung der Beklagten, die von ihr zum Anlaß der Kündigung genommene Krankheit des Klägers sowie die sonst gegen ihn erhobenen Beanstandungen seien so schwer wiegende Umstände gewesen, daß ihr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nicht bis zum Ablauf des nächsten ordentlichen Kündigungstermins habe zugemutet werden können (BAG 2, 214 £21ß/).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …

    Auszug aus BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
    Es genügen vielmehr bereits solche Umstände, die bei verständiger Würdigung und Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Kündigung als angemessen und billigenswert erscheinen lassen (BAG 1, 99 1027; BAG AP Kr. 21 zu § 1 KSchG)" Demnach durfte das Landesarbeitsgericht es nicht ohne Verletzung des durch § 1 Abs. 2 KSchG gebotenen Bewertungsmaßstabes ausschließlich darauf ab stellen, inwieweit der Beklagten zuzumuten war, mit der Kündigung noch länger zu warten.
  • BAG, 03.10.1957 - 2 AZR 13/55

    Rückerstattungsberechtigter - Unüberwindliches Mißtrauen - Fristlose Entlassung - …

    Auszug aus BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
    Wenn auch eine außerordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Prist ausgesprochen werden kann (BAG 1, 237 Z3ö7; BAG, Urteil des 2.Senats vom 3« Oktober 1957 - 2 AZR 13/55 -), so ist doch nicht jede unter Einhaltung der Kündigungsfrist geschehene Kündigung ohne weiteres daraufhin zu prüfen, ob sie sowohl eine ordentliche als auch eine ausserordentliche befristete Kündigung darstellt.
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Im übrigen rügt der Kläger zu Unrecht, die Beklagte habe im Rahmen der Betriebsratsanhörung Ausführungen dazu machen müssen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich sei; in der mitgeteilten Kündigungsabsicht liegt bereits die Verneinung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (vgl. für die betriebsbedingte Kündigung Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK III 2 a Nr. 11, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 29. März 199O - 2 AZR 389/90 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 4 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 21 Sa 48/17

    Verwertung von Zufallsfunden - Verwertungsverbot in einer Betriebsvereinbarung - …

    Rn. 115 Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt auch vor, wenn das Arbeitsverhältnis durch das beanstandete Verhalten konkret berührt wird (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …

    Soweit die Kündigung von der Beklagten in der Berufungsinstanz weiter damit begründet worden ist, der Kläger habe am 12. Dezember 1994 noch unter Alkoholeinwirkung stehend den Reservedienst angetreten, ist schon fraglich, ob die Beklagte sich auf diesen nachgetragenen Umstand angesichts der Tatsache, daß hierzu der Personalrat nicht angehört worden ist, überhaupt berufen kann (vgl. dazu die einschlägige Senatsrechtsprechung u. a. Urteile vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG und vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 4 der Gründe, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BAG, 12.12.1957 - 2 AZR 574/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,240
BAG, 12.12.1957 - 2 AZR 574/55 (https://dejure.org/1957,240)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1957 - 2 AZR 574/55 (https://dejure.org/1957,240)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1957 - 2 AZR 574/55 (https://dejure.org/1957,240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Umfang der arbeitgeberseitigen Unterrichtungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611, § 276
    Einstellungsgespräch: Umfang der Unterrichtung durch den neuen Arbeitgeber - Verschulden bei Vertragsschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untterichtung des Arbeitgebers den künftigen Arbeitnehmer bei den Einstellungsverhandlungen hinsichtlich der an ihn zu stellenden Anforderungen - Abwerbung vom bisherigen Arbeitsplatz unter Vereinbarung des Ausschlusses der Kündigung eine Zeitlang - Übernahme eines ...

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 182
  • NJW 1958, 727
  • MDR 1958, 455
  • BB 1958, 375
  • DB 1958, 371
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54

    Arbeitsentgelt: Ruhegeldansprüche als Schadensersatzansprüche wegen c.i.c.

    Auszug aus BAG, 12.12.1957 - 2 AZR 574/55
    Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. November 1955 (BAGE 2, 217 ff.), auf die insoweit Bezug genommen wird, obliegt dem Arbeitgeber auch schon bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages eine Fürsorgepflicht gegenüber dem zukünftigen Arbeitnehmer; er muss schon zu diesem Zeitpunkt auf die besonderen Interessen des späteren Arbeitnehmers Rücksicht nehmen und ihn insbesondere über die künftigen Verhältnisse aufklären, wenn er erkennt, dass der Arbeitnehmer besondere Wünsche und Erwartungen hat.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2024 - 19 Sa 1150/23

    Abbedingung der Wartezeit nach KSchG durch Probezeitvereinbarung - Angemessenheit …

    Dies bedeute, dass es jedenfalls in aller Regel für eine ordentliche Arbeitgeberkündigung keines irgendwie gearteten - verständigen, sinnvollen oder sachlichen - Grundes bedürfe (ständige Rechtsprechung seit BAG vom 12.12.1957, 2 AZR 574/55, ArbuR 1959, 58).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des …

    Ist eine Abkürzung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG nicht vertraglich vereinbart, so gilt für eine arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung während der sechsmonatigen Wartezeit der Grundsatz der Kündigungsfreiheit (Senatsurteil vom 12. Dezember 1957 - 2 AZR 574/55 - BAGE 5, 182 = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß).
  • BAG, 02.12.1976 - 3 AZR 401/75

    Arbeitsvertrag: Verschulden bei Vertragsschluss - Schadensersatzpflicht - …

    Das gilt dann, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen vorzeitig endet, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Abschluss des Vertrages unter Verletzung seiner Aufklärungspflicht verschwiegen hat, oder seinen wirtschaftlichen Sinn verliert (vgl. die Fallgestaltungen bei BAGE 5, 182 = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss und BAG, AP Nr. 1 zu § 13 GmbH).

    Eine solche Ankündigung steht unter der selbstverständlichen Voraussetzung, dass sich der betreffende Arbeitnehmer bewährt (BAGE 5, 182, 185 f. = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss [zu 2 der Gründe]).

  • BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1091/78
    Las Landesarbeitsgericht ist daher zutreffend davon ausgegangen, daß vorliegend der Grundsatz der Kündigungsfreiheit Platz greift und die Beklagte vorbehaltlich der durch die §§ 134, 138 BGB gezogenen Grenzen nicht gehindert war, das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger im Wege der ordentlichen Kündigung zu beenden (BAG vom 12.12.1957 - 2 AZR 574/55 - BAG 5, 182 = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß; KR-Becker § 1 KSchG Rz 70 ff";… Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 23 a).
  • LAG Berlin, 27.02.1998 - 6 Sa 153/97

    Zulässigkeit einer Befristungsabrede; Vorliegen von überraschenden Klauseln in …

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  • LAG Nürnberg, 25.07.1994 - 7 Sa 1217/93

    Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen; Culpa in contrahendo …

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  • BAG, 29.08.1980 - 7 AZR 420/78
    Der Arbeitnehmer, der sein bisheriges Arbeitsverhältnis auf gibt, um in einen anderen Betrieb einzutreten, trägt grundsätzlich das mit der Übernahme der neuen Tätigkeit verbundene Risiko, den Kündigungsschutz zu verlieren (vgl. BAG 5, 182 = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
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