Rechtsprechung
| BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58 |
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Kurzfassungen/Presse
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Ersatz von Anwaltskosten
Papierfundstellen
- BGHZ 30, 154
- NJW 1959, 1631
- MDR 1959, 736
- DVBl 1960, 150
Wird zitiert von ... (76) Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53
Revisibilität einer Rechtsnorm
Auszug aus BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Denn daraus, daß die Deutsche Rechtsanwaltsgebührenordnung auf einem Sachgebiet, für das bundesrechtlich eine Regelung nicht getroffen war, für "entsprechend" anwendbar erklärt worden ist, ergibt sich, daß das Land Hessen die Bestimmungen der Deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung nicht etwa als Bundesrecht übernommen hat, daß es sich vielmehr auch insoweit um Landesrecht handelt (vgl. BGHZ 10, 367, 371). - BGH, 20.05.1957 - III ZR 118/56
Revisibles Landesrecht (Oldenburg)
Auszug aus BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Daß sie inzwischen nach Art. XI § 4 (5) Ziff. 38 und § 10 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl I, 861) am 1. Oktober 1957 außer Kraft getreten ist, ist für die Anwendung des § 549 ZPO unerheblich (BGHZ 24, 253, 255). - BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …
Auszug aus BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
In BGHZ 3, 261, 267 ist darauf hingewiesen, daß es sich bei der Frage nach den Haftungsvoraussetzungen nicht eigentlich um eine Frage der Kausalität handele, daß vielmehr nach einem Korrektiv gesucht werden müsse, um den Kreis der rein logischen Folgen im Interesse billiger Ergebnisse auf die zurechenbaren Folgen einzuschränken, daß es also um die Ermittlung der Grenze gehe, bis zu der dem Urheber einer Bedingung eine Haftung für ihre Folgen "billigerweise zugemutet", das heißt, bei wertender Beurteilung die gesetzte Bedingung ihm als haftungsbegründender Umstand zugerechnet werden könne (vgl. BGHZ 18, 286, 288).
- BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57
Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für …
Auszug aus BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Auf Grund dieser Erwägung ist einem an einem Verkehrsunfall Beteiligten, der im Strafverfahren freigesprochen worden war, der auf § 823 BGB gestützte Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz der Kosten seiner Verteidigung versagt worden (BGHZ 27, 137). - BGH, 03.02.1954 - VI ZR 153/52
Schadensausgleich zwischen Gesamtschuldnern
Auszug aus BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Man hat als Voraussetzung der Haftung gefordert, daß der Schaden im Rahmen der durch das verletzte Schutsgesetz geschützten Interessen liegt, daß also der Schaden aus der Verletzung eines Rechtsgutes entstanden ist, zu dessen Schutz die verletzte Rechtsnorm erlassen wurde (BGHZ 12, 213, 217; 19, 114, 126). - BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54
Impfschadenfall: Haftung für inadäquate Schäden
Auszug aus BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
In BGHZ 3, 261, 267 ist darauf hingewiesen, daß es sich bei der Frage nach den Haftungsvoraussetzungen nicht eigentlich um eine Frage der Kausalität handele, daß vielmehr nach einem Korrektiv gesucht werden müsse, um den Kreis der rein logischen Folgen im Interesse billiger Ergebnisse auf die zurechenbaren Folgen einzuschränken, daß es also um die Ermittlung der Grenze gehe, bis zu der dem Urheber einer Bedingung eine Haftung für ihre Folgen "billigerweise zugemutet", das heißt, bei wertender Beurteilung die gesetzte Bedingung ihm als haftungsbegründender Umstand zugerechnet werden könne (vgl. BGHZ 18, 286, 288). - BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Betriebsaufseher
Auszug aus BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Man hat als Voraussetzung der Haftung gefordert, daß der Schaden im Rahmen der durch das verletzte Schutsgesetz geschützten Interessen liegt, daß also der Schaden aus der Verletzung eines Rechtsgutes entstanden ist, zu dessen Schutz die verletzte Rechtsnorm erlassen wurde (BGHZ 12, 213, 217; 19, 114, 126). - BGH, 18.11.1957 - III ZR 117/56
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden …
Auszug aus BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Deshalb hat der erkennende Senat einem in einem Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalles, an dem ein Polizeidienstfahrzeug beteiligt war, Freigesprochenen den Anspruch auf Ersatz der Kosten seiner Verteidigung gegen den Polizeiträger als Amtshaftung zuerkannt (BGHZ 26, 69, 76 f; vgl. BGHZ 27, 142). - BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Der adäquate Ursachenzusammenhang entfällt - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat - auch nicht deshalb, weil die Zuziehung des Rechtsanwaltes auf einer eigenen Entschließung des Klägers beruhte (vgl. BGHZ 24, 263, 266). - BGH, 01.10.1956 - III ZR 53/55
Amtspflichten des Finanzamtsvorstehers
Auszug aus BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Mit der Begründung, die Behörden würden schon alles ordnungsgemäß erledigen, ließe sich in vielen Fällen die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Rechtsberatung verneinen, in denen eine solche von der Rechtsprechung unbedenklich bejaht wird (vgl. z.B. hinsichtlich der Kosten eines Steuerberaters BGHZ 21, 359, 364).
- BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19
Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher …
Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts, also die Sicht ex ante (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 1959 - III ZR 49/58, BGHZ 30, 154, 157 f.; Hunecke, NJW 2015, 3745, 3746). - BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
Die Revision wendet sich Im Grundsatz nicht gegen den rechtlichen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen hat,, sondern nur solche Kosten, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 192 m. w. N.; ebenso BGHZ 30, 154, 158 und BGH, Urteil vom 30. April 1986 - VIII ZR 112/85 - NJW 1986, 2243, 2245 m. w. N.). - AG Brandenburg, 26.09.2016 - 31 C 70/15
Unberechtigt auf Park-and-Ride-Parkplatz parken - Haftung
Hier können ggf. auch die Kosten einer ersten Mahnung als Teil des Schadens zu ersetzen sein, ohne dass es auf die Voraussetzungen des Verzugs ankäme (BGH, BGHZ 30, Seiten 154 ff.).
- BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85
Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die …
Für den Bereich der unerlaubten Handlungen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit langem anerkannt, dass dem Geschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind (BGHZ 30, 154, 157; Urteil vom 8. Januar 1962 - III ZR 210/60 = LM BGB (Ha) Nr. 15; BGHZ 39, 60 ff und 73 f; Urteile vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67 = VersR 1968, 1145 und vom 21. Oktober 1969 - VI ZR 86/68 = VersR 1970, 41, 42).Die Anwendung der in § 254 Abs. 1 und auch Abs. 2 (Schadensminderungspflicht) BGB enthaltenen Regelungen führt vielmehr dazu, dass nur solche Aufwendungen des Schadensersatzgläubigers ersetzt werden müssen, die aus seiner Sicht zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGHZ 30, 154, 158; BGH Urteile vom 14. Mai 1962 - III ZR 39/61 = LM BGB § 839 (D) Nr. 18 Bl. 2 und BGHZ 66, 182, 192; OLG Köln VersR 1975, 1106;… MünchKomm/Grunsky, 2. Aufl. vor § 249 Rdn. 66;… Staudinger/Medicus, 12. Aufl., § 251 Rdn. 94, 90).
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
Bildet - wie hier - eine Vermögensverletzung den Haftungsgrund, sind diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten nach § 249 Abs. 1 BGB zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 30, 154, 157 f;… BGH, Urt. v. 30. April 1986 - VIII ZR 112/85, NJW 1986, 2243, 2245). - AG Brandenburg, 23.10.2020 - 31 C 200/19
Parkscheibe, Privatparlplatz, sichtbares Auslegen, Vertragsstrafe
Hier können ggf. auch die Kosten einer ersten Mahnung als Teil des Schadens zu ersetzen sein, ohne dass es auf die Voraussetzungen des Verzugs ankäme (BGH, BGHZ 30, Seiten 154 ff.). - BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
Die Entscheidung folgt im Streitfall bereits aus dem Grundsatz, daß die Vorgänge, die für die Frage nach der Zurechnung eines Schadens erheblich sind, stets einer wertenden Betrachtung zu unterwerfen sind (BGHZ 18, 286, 288 [BGH 17.10.1955 - III ZR 84/54]; 30, 154, 157 [BGH 01.06.1959 - III ZR 49/58]; Senatsurteile vom 8. Januar 1963 - VI ZR 80/102 und vom 12. Februar 1963 - VI ZR 181/62 - BGH LM BGB § 823 [C] Nr. 27 und Nr. 28). - BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06
Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen …
Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass die Beklagte wegen der abgemahnten Veröffentlichung zum Schadensersatz verpflichtet ist, dass zu den wegen einer unerlaubten Handlung zu ersetzenden Kosten auch die Kosten der Rechtsverfolgung gehören und dass deshalb auch die Kosten eines mit der Sache befassten Rechtsanwalts ersatzfähig sein können, soweit sie zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. Senat, BGHZ 127, 348, 350; Urteile vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 - VersR 2006, 521; vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 175/05 - VersR 2007, 505; vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 188/05 - VersR 2007, 506; BGH, BGHZ 30, 154, 156; Urteile vom 30. April 1986 - VIII ZR 112/85 - NJW 1986, 2243, 2244; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02 - NJW 2004, 444, 446). - OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4757/13
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nach Aussteigen aus dem Bus …
Nach § 249 I, II 1 BGB sind dem Grunde nach diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten in Form vorprozessualer Anwaltskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 30, 154 [157 f.] = NJW 1959, 1631; 39, 73 [74] = NJW 1963, 640; 127, 348; BGH NJW 1970, 1122 ; 1986, 2243 [2245]; 2004, 444 [446]; 2006, 1065 = DAR 2006, 386 ; KG VRS 106 [2004] 356 [357 f.]; Senat AnwBl 2006, 768 f. = VersR 2007, 267 = NZV 2007, 211 ;… Urt. v. 13.11.2009 - 10 U 3258/09; v. 04.03.2011 - 10 U 4408/10; OLG Hamm NZV 2008, 521 ; LG Bonn AGS 2006, 19 = NJW 2005, 1873 [1874] = NZV 2005, 583 [585]; Nixdorf VersR 1995, 257 ff.). - OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06
Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im …
aaa) Nach § 249 I, II 1 BGB sind diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten in Form vorprozessualer, nicht anrechenbaren Anwaltskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 30, 154 [157 f.]; 39, 73 [74]; 127, 348; BGH NJW 1970, 1122; 1986, 2243 [2245]; 2004, 444 [446]; 2006, 1065; KG VRS 106 [2004] 356 [357 f.]; LG Bonn AGS 2006, 19 = NJW 2005, 1873 [1874] = NZV 2005, 583 [585]; Nixdorf VersR 1995, 257 ff.;… Sanden/ Völtz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 7. Aufl. 2000, Rz. 289-292;… Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, 2003, § 249 Rz. 75;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 12 StVG Rz. 50 m.w.N.;… Palandt/ Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 249 Rz. 38 und insbes.Als erforderlich sind die nach dem Urteil begründeten Forderungen anzusehen (BGHZ 39, 73 [74]
; BGH NJW 1970, 1122 [1123 m.w.N.]; LG Bonn AGS 2006, 19 = NJW 2005, 1873 [1874] = NZV 2005, 583 [585];… Bamberger/Roth/Grüneberg a.a.O.; a.A. wohl BGHZ 30, 154 [157 f.] und ausdrücklich Chemnitz NJW 1963, 1303 [1305]). - OLG München, 23.05.2014 - 10 U 5007/13
Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Verkehrsunfallprozess
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2010 - 16 S 162/09
Zum Gebührenansatz in der Unfallschadenregulierung - Höhe der Geschäftsgebühr - …
- OLG München, 28.03.1985 - 26 U 5082/84
Schadensersatz; Rechtsanwälte; Rechtsverfolgung; Außergerichtliche …
- BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67
Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen
- BGH, 18.09.1975 - III ZR 139/73
Pkw; Sicherstellung des Führerscheins; Finanzielle Mehraufwendungen; …
- OLG Saarbrücken, 03.11.2016 - 4 U 54/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags in der Fassung einer später …
- OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 4 U 80/07
Mitverschuldensvorwurf wegen fehlendem Tragens eines Fahrradhelms
- BGH, 21.10.1969 - VI ZR 86/68
Erstattungspflicht von Anwaltskosten
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62
Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden; …
- BGH, 08.01.1962 - III ZR 210/60
Schadensersatz aufgrund der Schädigung in dienstlichen Verpflichtungen duch …
- AG Brandenburg, 22.06.2020 - 34 C 76/19
Bestattungsvertrag ist Werkvertrag!
- OLG München, 27.05.2010 - 10 U 3379/09
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Abbiegers …
- AG Frankenthal, 09.02.2023 - 3a C 303/22
Unfallregulierung: Anspruch des Geschädigten auf Freistellung von den …
- OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08
Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei …
- BGH, 27.06.1968 - III ZR 63/65
Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche
- AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 213/17
AKB - Nichtangabe der KM-Fahrleistung eines Fahrzeugs gegenüber Kfz-Versicherer - …
- OLG Frankfurt, 23.01.2017 - 3 U 139/15
Erstattungsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten
- BGH, 23.10.1975 - III ZR 97/73
Wehrdienst eines nicht Dienstfähigen
- OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 72/09
Haftung beim Skiunfall: Verkehrssicherungspflicht des Pistenbetreibers und …
- OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 34 C 76/19
Bestattungsvertrag - Kosten für "Überführung zur Kühlzelle" und für …
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 51/61
- AG Frankfurt/Main, 15.01.2020 - 29 C 3027/19
- AG Osnabrück, 23.01.2017 - 53 C 3183/16
Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die vorprozessuale …
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 183/61
Rechtsanwaltsgebühren bei Stationierungsschäden
- BGH, 30.11.1959 - III ZR 153/58
Rechtsmittel
- LG Berlin, 31.03.2009 - 27 S 14/08
Presserechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber Autor und Verlag betreffen …
- BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92
- BGH, 09.12.1969 - VI ZR 101/68
Umfang des Schutzbereiches eines amtlichen Verkehrszeichens - hier: Freigabe …
- AG Ludwigsburg, 27.03.2003 - 8 C 244/03
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Anwaltskosten-Ersatz: …
- BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66
Haftung der Stationierungsstreitkräfte
- BGH, 07.06.1984 - I ZR 47/82
Prüfungspflichten des Lagerhalters bei Herausgabe des Lagerguts an den …
- LG Mannheim, 06.08.1969 - 3 O 106/69
Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen …
- LG Köln, 23.10.2023 - 15 O 424/21
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
- AG Aachen, 30.07.2019 - 101 C 30/19
Einfacher Verkehrsunfall mit Behörde als Unfallgegner: Kein Anwalt notwendig?
- LG Berlin, 19.03.2009 - 27 O 1234/08
Niedrigerer Streitwert bei Online-Publikationen
- LG München I, 04.11.2025 - 5 O 8743/21
Hobbyraum nicht als Wohnraum nutzbar: Erwerber kann Kaufpreis mindern!
- BGH, 31.01.1966 - III ZR 119/64
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen am Fahrbahnrand abgestellten Kranwagen …
- OLG Düsseldorf, 18.11.2021 - 20 U 117/19
Ersatz von Abmahnkosten Erstattung der Kosten einer patentanwaltlichen Vertretung …
- AG Duisburg, 08.02.2006 - 53 C 4028/05
Kostenerstattung für die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach erfolgloser …
- LG Wiesbaden, 18.09.2009 - 2 S 38/09
Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei Verzug des Mieters zur …
- OLG Köln, 10.12.1986 - 11 U 164/84
Grundsätzliche Erfüllungsverweigerung als wichtiger Grund zur fristlosen …
- BGH, 05.03.1974 - VI ZR 186/72
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung der Verkehrssichrungspflicht …
- LG Duisburg, 13.03.1992 - 10 O 371/91
Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten für die Prüfung des …
- OLG München, 28.04.1994 - 24 U 1003/93
Anrechenbarkeit der vorprozessualen Geschäftsgebühr auf die Prozeßgebühr der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2000 - 3 A 4657/97
Anspruch auf endgültigen Ausbau eines Straßenabschnitts; Anspruch auf Ersatz von …
- BGH, 20.12.1968 - V ZR 46/65
Entschädigung eines Schadens aus einer Anhebung des Grundwasserspiegels - Ersatz …
- BGH, 29.01.1968 - III ZR 94/64
Anwendung der Amtshaftungsgrundsätze bei der Abgeltung von Stationierungsschäden; …
- BGH, 24.10.1960 - III ZR 147/59
Finanzvertrag; triftiger Grund
- BGH, 07.01.1960 - III ZR 49/59
Anspruchsgegner bei Schäden durch Stationierungsstreitkräfte
- AG Rockenhausen, 05.09.2014 - 2 C 233/14
Schuldnerverzug - Rechtsverfolgungskosten und Auskunftskosten als …
- AG Chemnitz, 12.05.2005 - 21 C 5078/04
Unfallersatztarif - Darlegung der Preiskalkulation durch Geschädigten
- AG Gelnhausen, 16.09.1987 - C 694/87
- BGH, 25.10.1962 - III ZR 96/61
Rechtsmittel
- BGH, 15.03.1962 - III ZR 3/61
- AG Moers, 29.11.2006 - 561 C 334/06
Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs nach Mietende
- AG Moers, 27.10.1993 - 5 C 314/93
Schadensminderungspflicht
- AG Münsingen, 13.02.1986 - 1 C 332/85
Rechtsanwaltsgebühren; Besprechungsgebühr; Telefongespräch; Gespräch mit …
- LG Koblenz, 28.06.1977 - 6 S 435/76
- AG München, 28.12.1972 - 7 C 1764/72
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 40/62
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 216/61
- BGH, 01.06.1959 - III ZR 170/58
Rechtsmittel
- LG Trier, 10.05.1979 - 3 S 21/79
- AG Heinsberg, 19.03.1973 - 3 C 247/72
- AG Wiesbaden, 15.03.1973 - 99 C 193/73
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Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1959 - III ZA 11/59 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1959, 736
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54
Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung
Auszug aus BGH, 04.07.1959 - III ZA 11/59
Einer armen Partei, die rechtzeitig um das Armenrecht nachsucht (BGHZ 16, 1), jedoch, die Unterlagen über ihre Armut erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einreicht und nicht innerhalb der Frist des § 234 ZPO darlegt, daß sie zur rechtzeitigen Vorlegung der Unterlagen infolge eines unabwendbaren Zufalls nicht in der Lage gewesen ist, und die die Unterlagen nicht unverzüglich nach dem Fortfall jenes Hindernisses nachreicht, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Ablaufs der Rechtsmittelfrist nicht gewährt, werden (Bestätigung der Beschlüsse vom 14. Juli 1955 - IV ZA 65/55 - LM ZPO § 233 Nr. 59 - und vom 22. Mai 1959 - IV ZB 109/59).Die Klägerin kann jedoch nicht damit rechnen, daß ihr, obgleich sie noch während des Laufes der Revisionseinlegungsfrist und damit nach der neueren Rechtsprechung rechtzeitig (BGHZ 16, 1) um das Armenrecht nachgesucht hat, Wiedereinsetzung in den vorigen stand wegen Versäumung der Revisionseinlegungsfrist gewährt wird.
Demgegenüber verweist die Klägerin zu Unrecht auf folgendes: Durch die neuere Rechtsprechung, wonach ein am letzten Tage der Rechtsmittelfrist eingegangenes Armenrechtsgesuch noch als rechtzeitig angesehen werde (BGHZ 16, 1), werde praktisch darauf abgestellt, daß der armen Partei dieselbe Überlegungsfrist gewährt werden solle wie der vermögenden Partei.
- BGH, 22.05.1959 - IV ZB 109/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.07.1959 - III ZA 11/59
Einer armen Partei, die rechtzeitig um das Armenrecht nachsucht (BGHZ 16, 1), jedoch, die Unterlagen über ihre Armut erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einreicht und nicht innerhalb der Frist des § 234 ZPO darlegt, daß sie zur rechtzeitigen Vorlegung der Unterlagen infolge eines unabwendbaren Zufalls nicht in der Lage gewesen ist, und die die Unterlagen nicht unverzüglich nach dem Fortfall jenes Hindernisses nachreicht, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Ablaufs der Rechtsmittelfrist nicht gewährt, werden (Bestätigung der Beschlüsse vom 14. Juli 1955 - IV ZA 65/55 - LM ZPO § 233 Nr. 59 - und vom 22. Mai 1959 - IV ZB 109/59).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 14. Juli 1955 IV ZA 65/55 = LM Nr. 59 m ZPO § 233 Beschluß vom 22. Mai 1959 IV ZB 109/59) hat eine arme Partei, die rechtzeitig um das Armenrecht nachgesucht hat, jedoch die Unterlagen über ihre Armut erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einreicht, keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Rechtsmittelfrist.
Sollte es nicht möglich sein, die Armenpapiere trotz rechtzeitigen Bemühens fristgerecht zu erhalten und einzureichen, so kann die arme Partei innerhalb der Frist des § 234 ZPO darlegen, daß sie zur Beschaffung und Einreichung der Armenpapiere infolge eines unabwendbaren Zufalls nicht in der Lage gewesen ist; sie muß dann allerdings die Unterlagen unverzüglich nach dem Fortfall dieses Hindernisses nachreichen (Beschluß vom 22. Mai 1959 IV ZB 109/59).
- BGH, 14.07.1955 - IV ZA 65/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.07.1959 - III ZA 11/59
Einer armen Partei, die rechtzeitig um das Armenrecht nachsucht (BGHZ 16, 1), jedoch, die Unterlagen über ihre Armut erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einreicht und nicht innerhalb der Frist des § 234 ZPO darlegt, daß sie zur rechtzeitigen Vorlegung der Unterlagen infolge eines unabwendbaren Zufalls nicht in der Lage gewesen ist, und die die Unterlagen nicht unverzüglich nach dem Fortfall jenes Hindernisses nachreicht, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Ablaufs der Rechtsmittelfrist nicht gewährt, werden (Bestätigung der Beschlüsse vom 14. Juli 1955 - IV ZA 65/55 - LM ZPO § 233 Nr. 59 - und vom 22. Mai 1959 - IV ZB 109/59).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 14. Juli 1955 IV ZA 65/55 = LM Nr. 59 m ZPO § 233 Beschluß vom 22. Mai 1959 IV ZB 109/59) hat eine arme Partei, die rechtzeitig um das Armenrecht nachgesucht hat, jedoch die Unterlagen über ihre Armut erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einreicht, keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Rechtsmittelfrist.
- BGH, 09.02.1966 - III ZA 1/66
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Revisionsfrist - Einreichung eines …
Die arme Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, hat zwar Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist, wenn sie ihr Armenrechtsgesuch bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht hat (BGHZ 16, 1 [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54] ), wie der Beklagte es am 7. Januar 1966 getan hat; doch kann die Wiedereinsetzung nicht gewährt werden, wenn die arme Partei das nach § 118 Abs. 2 ZPO erforderliche Zeugnis zum Nachweis der Armut nicht spätestens bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht hat oder nicht innerhalb der Frist des § 234 ZPO darlegt, daß sie hierzu infolge eines unabwendbaren Zufalls nicht in der Lage gewesen ist (Beschluß vom 22. Mai 1959 - IV ZB 109/59 in LM § 233 (Ha) ZPO Nr. 5; vom 4. Juli 1959 - III ZA 11/59 in LM § 233 (Hb) ZPO Nr. 12).Sie ist damit nicht schlechtergestellt als die nicht arme Partei; was der Beklagte im vorliegenden Fall erstrebt, stellt sich dagegen als eine - im Gesetz nicht vorgesehene - Besserstellung gegenüber der nicht armen Partei dar (Beschluß vom 4. Juli 1959 - III ZA 11/59 in LM § 233 (Hb) ZPO Nr. 12).
- BGH, 17.04.1984 - VI ZB 1/84
PKH - Mittellosigkeit - Berufungsfrist - Versäumnis - Armenrecht
An dieser bereits für das frühere Armenrecht und das dazu nach § 118 Abs. 2 ZPO a.F. einzureichende Armutszeugnis geltenden Rechtslage (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1959 - III ZA 11/59 = LM § 233 (Hb) ZPO Nr. 12; Urteil vom 11. Januar 1960 - III ZR 123/58 = NJW 1960, 676; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1974 - VI ZB 9/74 = VersR 1975, 84) hat sich durch die Einführung der PKH und die nunmehr nach § 117 Abs. 2 und 4 ZPO vorzulegenden Erklärungen grundsätzlich nichts geändert (BGH, Beschluß vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 = NJW 1983, 2145; BSG MDR 1981, 1052). - BFH, 22.11.1977 - VII S 5/77
Bewilligung des Armenrechts - Rechtsmittelinstanz - Aufgabe des Antragstellers - …
Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH müssen jedoch das Armenrechtsgesuch und die für die Entscheidung über das Armenrechtsgesuch wesentlichen Angaben und Unterlagen grundsätzlich innerhalb der Rechtsmittelfrist eingehen; denn die Partei muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Armut bestehende Hindernis zu beheben (BGH-Beschlüsse vom 16. Januar 1976 IV ZA 15/75, Versicherungsrecht 1976 S. 564 - VersR 1976, 564 - vom 4. Juli 1959 III ZA 11/59, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 233 ZPO [Hb] Nr. 12; vom 3. Dezember 1957 VI ZB 21/57, VersR 1958, 63, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Berlin, 16.10.2001 - 6 SHa 1925/01
Prozesskostenhilfe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.04.1995 - VIII ZR 85/94
Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren - Wiedereinsetzung in …
Vor allem aber wäre Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, daß der Kläger entweder innerhalb dieser Frist alle für die Entscheidung über sein früheres Prozeßkostenhilfegesuch erforderlichen Unterlagen beigebracht hätte und deswegen nicht mit der Versagung der Prozeßkostenhilfe zu rechnen brauchte (vgl. BGH - Beschluß v. 26. Juni 1991 - XII ZR 49/91 = NJW-RR 1991, 1532, 1533 m.weit.Nachw.;… Thomas/Putzo a.a.O. § 233 Rdn. 37) oder aber innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO dargetan hätte, daß er hierzu unverschuldet nicht in der Lage war (BGH - Beschluß V. 4. Juli 1959 - III ZA 11/59 = LM ZPO § 233 (Hb) Nr. 12;… Thomas/Putzo a.a.O.). - BGH, 26.04.1995 - VIII ZR 86/94
Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz unter Beiordnung eines Rechtsanwalts …
Vor allem aber wäre Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, daß der Kläger entweder innerhalb dieser Frist alle für die Entscheidung über sein früheres Prozeßkostenhilfegesuch erforderlichen Unterlagen beigebracht hätte und deswegen nicht mit der Versagung der Prozeßkostenhilfe zu rechnen brauchte (vgl. BGH - Beschluß v. 26. Juni 1991 - XII ZR 49/91 = NJW-RR 19.01.1532, 1533 m.weit.Nachw.;… Thomas/Putzo a.a.O. § 233 Rdn. 37) oder aber innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO dargetan hätte, daß er hierzu unverschuldet nicht in der Lage war (BGH - Beschluß v. 4. Juli 1959 - III ZA 11/59 = LM ZPO § 233 (Hb) Nr. 12;… Thomas/Putzo a.a.O.). - BGH, 26.04.1995 - VIII ZR 137/94
Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz unter Beiordnung eines Rechtsanwalts …
Vor allem aber wäre Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, daß der Kläger entweder innerhalb dieser Frist alle für die Entscheidung über sein früheres Prozeßkostenhilfegesuch erforderlichen Unterlagen beigebracht hätte und deswegen nicht mit der Versagung der Prozeßkostenhilfe zu rechnen brauchte (vgl. BGH - Beschluß v. 26. Juni 1991 - XII ZR 49/91 = NJW-RR 19.01.1532, 1533 m.weit.Nachw.;… Thomas/Putzo a.a.O. § 233 Rdn. 37) oder aber innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO dargetan hätte, daß er hierzu unverschuldet nicht in der Lage war (BGH - Beschluß V. 4. Juli 1959 - III ZA 11/59 = LM ZPO § 233 (Hb) Nr. 12;… Thomas/Putzo a.a.O.). - BGH, 09.02.1987 - II ZA 10/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Revisionsfrist - …
Sollte es nicht möglich sein, das Prozeßkostenhilfegesuch rechtzeitig einzureichen, so hat die Partei innerhalb der Frist des § 234 ZPO darzulegen und zu beweisen, daß sie an der verspäteten Einlegung kein Verschulden trifft (vgl. BGH, Beschl. v. 04.07.1959 - III ZA 11/59, LM ZPO § 233 (Hb) Nr. 12). - BGH, 17.01.1964 - Ia ZR 242/63
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Beschluß vom 14. Juli 1955 - IV ZA 65/55 = Lindenmaier-Möhring Nr. 59 zu § 233 ZPO; Beschluß vom 10. April 1958 - VIII ZB 5/58 = BGHZ 27, 132; Beschluß vom 4. Juli 1959 - III ZA 11/59 = Lindenmaier-Möhring Nr. 12 zu § 233 (Hb) ZPO) muß jedoch trotz rechtzeitiger Einreichung des Armenrechtsgesuches die Wiedereinsetzung nach § 233 Abs. 1 ZPO und damit auch nach § 43 PatG versagt werden, wenn die Partei die Unterlagen über ihre Armut erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einreicht, es sei denn, daß sie darlegt und glaubhaft macht, sie sei zur Beschaffung und Einreichung der Armenpapiere innerhalb der Rechtsmittelfrist infolge eines unabwendbaren Zufalls nicht in der Lage gewesen. - BGH, 28.02.1961 - VI ZR 111/60
Rechtsmittel
Das Gesuch muß daher mit den nötigen Unterlagen über das Unvermögen der Partei zur Tragung der Kosten versehen sein, soweit der Partei nicht etwa die rechtzeitige Beschaffung dieser Unterlagen selbst wieder infolge unabwendbaren Zufalls unmöglich gewesen ist (BGH Beschluß vom 22. Mai 1959 IV ZB 109/59 LM Nr. 5 zu § 233 [Ha] ZPO; Beschluß vom 4. Juli 1959 III ZA 11/59 LM Nr. 12 zu § 233 [Hb] ZPO).
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