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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 20.11.1959 | BVerwG, 03.12.1959

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1959 - III C 376.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,587
BVerwG, 26.11.1959 - III C 376.58 (https://dejure.org/1959,587)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1959 - III C 376.58 (https://dejure.org/1959,587)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1959 - III C 376.58 (https://dejure.org/1959,587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Erledigungserklärung des Beklagten für das Vorliegen übereinstimmender Erledigungserklärungen in Lastenausgleichssachen - Möglichkeit der Einstellung eines Verfahrens und einer Kostenentscheidung nach billigem Ermessen nach Abgabe übereinstimmender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - X.A.18.58
  • BVerwG, 26.11.1959 - III C 376.58

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 594
  • MDR 1960, 338
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.10.1959 - III C 79.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1959 - III C 376.58
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 17. Februar 1955 - BVerwG III C 3.53- (BVerwGE 1, 319 [BVerwG 17.02.1955 - III C 3/53]) ausgesprochen und zuletzt in seinem Beschluß vom 17. Oktober 1959 - BVerwG III C 79.59- (NJW 1959 S. 2278) bestätigt hat, ist der Beklagte in diesem Revisionsverfahren nicht "Subjekt des Verfahrens".
  • BVerwG, 17.02.1955 - III C 3.53
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1959 - III C 376.58
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 17. Februar 1955 - BVerwG III C 3.53- (BVerwGE 1, 319 [BVerwG 17.02.1955 - III C 3/53]) ausgesprochen und zuletzt in seinem Beschluß vom 17. Oktober 1959 - BVerwG III C 79.59- (NJW 1959 S. 2278) bestätigt hat, ist der Beklagte in diesem Revisionsverfahren nicht "Subjekt des Verfahrens".
  • BVerwG, 09.10.1953 - II C 10.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1959 - III C 376.58
    Ist demnach von übereinstimmenden Erledigungserklärungen der beiden am Revisionsverfahren unmittelbar Beteiligten, nämlich des Revisionsklägers und des Revisionsbeklagten, auszugehen, so war nach Einstellung des Verfahrens, die die verfahrensrechtliche Bestätigung dieser Erklärungen darstellt, in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 9. Oktober 1953 - BVerwG II C 10.53 -).
  • BVerwG, 28.01.1960 - III C 157.58

    Rechtsmittel

    Der Beklagte beantragte in erster Linie Vertagung, weil durch das Urteil des Senats vom 26. November 1959 - BVerwG III C 376.58 - seine Parteirolle in einer seiner Meinung nach gegen das Grundgesetz verstoßenden Weise beeinträchtigt werde.

    Wenn der Beklagte wegen der Entscheidung des Senats vom 26. November 1959 in der Sache BVerwG III C 376.58, nach der bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds und des Klägers eine der Erledigung, widersprechende Erklärung des Beklagten nicht beachtlich sei, Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, so ist das ohne Bedeutung für den gegenwärtigen Rechtsstreit, in dem der Beklagte wie in jedem anderen Rechtsstreit in Lastenausgleichssachen Anträge stellen kann, soweit das mit seiner Möglichkeit, über den Prozeßstoff zu verfügen, und seiner passiven Rolle im Revisionsverfahren in Einklang steht.

  • BVerwG, 19.05.1961 - IV C 217.60

    Rechtswirksamkeit einer ohne Zuziehung eines Rechtsanwalts abgegebenen …

    Geht man mit dem Urteil des III. Senats vom 26. November 1959 - BVerwG III C 376.58 - (NJW 1960, 594, ZLA 1960, 106) davon aus, daß es in einem Revisionsverfahren, in dem sich der Antragsteller und der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds - VIA - als Rechtsmittelgegner gegenüberstehen, der Erledigungserklärung der verklagten Ausgleichsbehörde gar nicht bedürfe, so taucht die Frage, ob im Hinblick auf den durch § 67 Abs. 1 VwGO für das gesamte Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht angeordneten Anwaltszwang eine ohne Zuziehung eines Rechtsanwalts abgegebene Erledigungserklärung der Beklagten überhaupt rechtswirksam ist, hier gar nicht auf.
  • BVerwG, 25.08.1972 - III C 123.70

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Fehlen einer ausdrücklichen …

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß der Beklagte nach seiner verfahrensrechtlichen Stellung, die er im lastenausgleichsrechtlichen Revisionsverfahren einnimmt, nicht "Subjekt des Verfahrens" ist und ihm deshalb nicht das Recht zukommt, einen für den Verlauf und die Beendigung der Revisionsinstanz maßgeblichen Einfluß zu nehmen (Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG III C 376.58 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.05.1976 - III C 62.73

    Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung - Fehlen der …

    Deshalb war - da es einer Erledigungserklärung der Beklagten mit Rücksicht auf ihre Stellung im Revisionsverfahren in Lastenausgleichs Sachen nicht bedarf (Beschluß vom 26. November 1959 - BVerwG III C 376.58 - [NJV 1960, 594]) - das Verfahren einzustellen und aus zusprechen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist.
  • BVerwG, 26.06.1979 - 3 C 65.77

    Entscheidung über die Kosten nach Verfahrenseinstellung

    Deshalb ist - da es einer Erledigungserklärung durch die Beklagte mit Rücksicht auf ihre Stellung im Revisionsverfahren in Lastenausgleichssachen nicht bedarf (vgl. Beschluß vom 26. November 1959 - BVerwG 3 C 376.58 - [NJW 1960, 594]) - das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und festzustellen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist.
  • BVerwG, 19.07.1978 - III CB 9.74
    Der Kläger und der Beteiligte haben übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt; einer entsprechenden Erledigungserklärung des Beklagten bedarf es mit Rücksicht auf seine Stellung im Revisionsverfahren in Lastenausgleichssachen nicht (vgl.Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG 3 C 376.58 - [NJW 1960, 594], fernerBeschluß vom 18. Mai 1976 - BVerwG 3 C 62.73 -).
  • BVerwG, 27.09.1977 - 3 C 76.76

    Begründung eines ständigen Aufenthalts durch einen Aufenthalt in einem Lager für …

    Der Beklagte hat dazu keine Erklärung abgegeben; seiner Erklärung bedarf es jedoch in lastenausgleichsrechtlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nach ständiger Rechtsprechung nicht (vgl. Beschluß vom 26. November 1959 - BVerwG III C 376.58 - [NJW 1960, 594]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57   

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https://dejure.org/1959,843
BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57 (https://dejure.org/1959,843)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1959 - I C 7.57 (https://dejure.org/1959,843)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1959 - I C 7.57 (https://dejure.org/1959,843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 644 (Ls.)
  • MDR 1960, 338
  • DÖV 1960, 148
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
    Dieses Recht gehört aber, wie das Bundesverfassunggericht in seinem Rechtsgutachten vom 16. Juni 1954 (BVerfGE 3, 407 [430/434]) überzeugend ausgeführt hat, zur Zuständigkeit der Länder, weil weder das Baurecht noch das Bauwesen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zugewiesen worden ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus Wortsinn und Entstehungsgeschichte überzeugend dargetan, daß der Begriff des Siedlungsbewesens im Sinne des Art. 74 Nr. 18 GG jedenfalls enger auszulegen ist als in dem Gesetz vom 3. Juli 1934 und nur die besondere Aufgabe umfaßt, Menschen seßhaft zu machen (BVerfGE 3, 407 [416/419]).

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56

    Kriegsfolgelasten I

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
    Die Einführung einer Altersgrenze enthält eine Einschränkung der Freiheit der Berufswahl (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1959 - BVerfGE 9, 330 [BVerfG 16.06.1959 - 2 BvF 5/56] [344/345]) es handelt sich insoweit um eine subjektive Zulassungsbeschränkung.
  • BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 a.a.O. umfaßt auch den Ausbau eines einmal erwählten Berufs durch Hinzunahme weiterer Tätigkeiten (BVerwGE 1, 48; 1, 269 [BVerwG 14.12.1954 - I C 194/53][279]).
  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
    Insofern ist der Sachverhalt anders als bei den öffentlich bestellten Sachverständigen, bei denen der Senat nur die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation ihrer Gutachtertätigkeit, nicht aber die Hinzunahme eines neuen Tätigkeitsgebiets als gegeben angesehen hat (BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54] [97]).
  • BVerwG, 29.11.1955 - I C 191.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
    Es bedarf hier keiner Erörterung, ob eine Regelung, die dem Bewerber jeglichen Anspruch auf Anerkennung als Prüfingenieur versagt, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 29. November 1955 [BVerwGE 2, 349]).
  • BVerwG, 13.06.1957 - I C 60.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
    Beruf ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jede auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung (BVerwGE 3, 304 [306]; 5, 114 [116]; 5, 171 [177]).
  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 194.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 a.a.O. umfaßt auch den Ausbau eines einmal erwählten Berufs durch Hinzunahme weiterer Tätigkeiten (BVerwGE 1, 48; 1, 269 [BVerwG 14.12.1954 - I C 194/53][279]).
  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 24.54
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 a.a.O. umfaßt auch den Ausbau eines einmal erwählten Berufs durch Hinzunahme weiterer Tätigkeiten (BVerwGE 1, 48; 1, 269 [BVerwG 14.12.1954 - I C 194/53][279]).
  • BVerwG, 24.05.1956 - I C 99.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
    Beruf ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jede auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung (BVerwGE 3, 304 [306]; 5, 114 [116]; 5, 171 [177]).
  • BVerwG, 04.07.1957 - I C 24.55
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
    Beruf ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jede auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung (BVerwGE 3, 304 [306]; 5, 114 [116]; 5, 171 [177]).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DÖV 1960, S. 148), der die Kammer folge, sei diese Einschränkung zwar materiell-rechtlich mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Es handele sich nicht um eine unverhältnismäßige Zulassungsbeschränkung, wenn der Gesetzgeber die Zulassung zu einem Beruf, bei dem jedes Versagen zu erheblichen Gefährdungen von Leben und Gesundheit der Bevölkerung führen könne, über das Alter hinaus untersage, in dem erfahrungsgemäß die körperlichen und geistigen Kräfte erheblich nachzulassen begännen und die berufliche Tätigkeit des Menschen im allgemeinen ihre natürliche Grenze gefunden habe (DÖV 1960, S. 148 f.).

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 15.75

    Bauaufsichtsbehörde - Zivilingenieure - Statische Prüfung von Bauanträgen

    Die danach erforderliche wertende Abgrenzung (…etwa im Sinne einer Wesensgehaltsgarantie, s Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, aaO RdNr 42 zu Art. 33; Quidde ZBR 1958 S 233) hat zunächst zu berücksichtigen, daß es in erster Linie dem Gesetzgeber obliegt, diejenigen Aufgaben zu bestimmen, die er von nichtbeamteten Personen wahrnehmen lassen will (vgl insbesondere BVerwG, Urteil vom 20. November 1959 - BVerwG 1 C 7.57 -, DOV 1960, 148, 149).
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 7.70

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Rechtsstellung des Prüfingenieurs für …

    Das vom Kläger behauptete Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlicher Art. Die Rechtsstellung des Prüfingenieurs sowie seine Aufgaben und Rechte bestimmen sich nach Landesrecht (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 1959 - BVerwG I C 7.57 - [DÖV 1960, 148 = MDR 1960, 338 = BBauBl.
  • BVerwG, 23.02.1983 - 5 B 26.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Sie nehmen mit der abschließenden statischen Prüfung der Bauvorhaben Aufgaben wahr, die sonst eine staatliche Behörde im Rahmen der ihr nach dem Bauordnungsrecht obliegenden Verpflichtungen erfüllen müßte (Urteil vom 20. November 1959 - BVerwG 1 C 7.57 - [DÖV 1960, 148]; BVerwGE 57, 55 [58]).
  • BVerwG, 08.02.1960 - I B 9.60

    Revisibilität gebührenrechtlicher Vorschriften des Baupolizeirechts

    Der Senat hat in einemUrteil vom 20. November 1959 - BVerwG I C 7.57 - dargelegt, daß die Normen, welche die Voraussetzungen für das Tätigwerden der Prüfingenieure für Baustatik regeln, Bestandteile des Baupolizei rechts im früher gebräuchlichen Sinne sind und daß dieses Recht, wie schon vom Bundesverfassungsgericht in einem Rechtsgutachten vom 16. Juni 1954 (BVerfGE 3, 407 [430/434]) ausgesprochen worden ist, zur Zuständigkeit der Länder gehört Ungeklärte Fragen des Bundesrechts läßt der Sachverhalt in diesem Zusammenhang nicht erkennen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1959 - I C 76.56   

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https://dejure.org/1959,3059
BVerwG, 03.12.1959 - I C 76.56 (https://dejure.org/1959,3059)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1959 - I C 76.56 (https://dejure.org/1959,3059)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1959 - I C 76.56 (https://dejure.org/1959,3059)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 338
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 24.05.1977 - IV R 47/76

    Erlassen eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides - …

    aa) ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen im Verwaltungsprozeß und insbesondere im Steuerprozeß eine typische gewillkürte Prozeßstandschaft zulässig ist (hierzu für den Verwaltungsprozeß z. B. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1973 IV C 20.73, Die Öffentliche Verwaltung 1974 S. 318, vom 3. Dezember 1959 I C 76.56, Monatsschrift für Deutsches Recht 1960 S. 338;… ferner Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., § 42 Rdnrn. 86 und 85 a; für den Steuerprozeß z. B. BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 238/71, BFHE 115, 413, BStBl II 1975, 669), und.
  • BVerwG, 28.02.1980 - 3 B 1.80

    Zulässigkeit einer hilfsweisen Klageänderung - Prozessführungsbefugnis von …

    Zum einen kennt das verwaltungsgerichtliche Prozeßrecht keine allgemeine Prozeßführungsbefugnis von Vereinigungen zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder im eigenen Namen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1959 - BVerwG 1 C 76.56 - [MDR 1960, 338]).
  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 20.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob die Annahme einer Prozeßstandschaft auch daran scheitern müßte, daß für den Verwaltungsprozeß die Möglichkeit einer gewillkürten (rechtsgeschäftlichen) Übertragung der Prozeßführungsbefugnis schlechterdings zu verneinen, eine Prozeßstandschaft also nur bei einer ausdrücklichen, hier offensichtlich nicht gegebenen gesetzlichen Regelung zulässig ist (…vgl. einerseits Redeker/v. Oertzen, VwGO 4. Aufl., Rdnrn. 18 und 19 zu § 42; wohl auch Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 76.56 - [MDR 1960, 338];… andererseits Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 5. Aufl., § 33 I; Grunsky, Grundlagen des Verfahrensrechts, § 28 II 1).
  • BVerwG, 29.10.1981 - 7 B 129.81

    Klagebefugnis von Verbänden - Informationsfreiheit und Kommunikationsfreiheit - …

    Dies ist seit langem geklärt und deshalb nicht weiter klärungsbedürftig (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 3. Dezember 1959 - BVerwG 1 C 76.56 -, MDR 1960, 338 und vom 16. Juli 1980 - BVerwG 7 C 23.73 -, DVBl. 1980, 1010 = DÖV 1981, 268; Beschluß vom 28. Februar 1980 - BVerwG 3 B 1.80 -, NJW 1980, 1911;… weitere Nachweise bei Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 7. Aufl. 1981, § 42 Rdn. 25;… Eyermann/Fröhler, Kommentar zur VwGO, 8. Aufl. 1980, § 42 Rdn. 85 a).
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 238/71

    Keine Klagebedurfnis eines Vereins zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bei …

    Dabei läßt es der Senat offen, ob die Rechtsauffassung der Vorinstanz, das verwaltungsgerichtliche Verfahren kenne keine allgemeine Prozeßstandschaft von Vereinigungen, die diese zur prozessualen Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder im eigenen Namen ermächtigten, in dieser Allgemeinheit heute noch zutrifft (vg. Urteil des BVerwG vom 3. Dezember 1959 I C 76/56, Monatsschrift für Deutsches Recht 1960 S. 338; Bettermann, Zur Verbandsklage, Zeitschrift für Zivilprozeß 85, 133; Faber, Die Verbandsklage im Verwaltungsprozeß, 1972).
  • BVerwG, 22.03.1982 - 5 B 6.81

    Handwerksinnung - Klagerecht gegen Handwerkskammer - Unerlaubte …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist klargestellt, daß das verwaltungsgerichtliche Verfahren keine allgemeine Prozeßführungsbefugnis von Vereinigungen zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder im eigenen Namen kennt (Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG 1 C 76.56 - [MDR 1960, 338]; Beschluß vom 28. Februar 1980 - BVerwG 3 B 1.80 - [DÖV 1980, 649]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.05.1972 - V B 17/72
    Grundsätzlich kennt das Verwaltungsstreitverfahren keine Prozeßstandschaft, soweit das Gesetz nicht selbst Ausnahmen zuläßt (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.12.1959 - I C 76.56 -, MDR 1960, 338 -, 27.02.1964 - III C 179.61 -, Buchholz, Rspr. BVerwG, 310, § 63 VwGO Nr. 1;… Redeker-von Oertzen, 3. Aufl., RdNr. 18 zu § 42 VwGO).
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