Rechtsprechung
| BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 133/59 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufwendungsersatz bei dem Tätigen von Aufwendungen in der Erwartung des Abschlusses eines Mietvertrages im Falle des Nichtzustandekommens des Vertrags wegen sachfremden Erwägungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 169 (Ls.)
- MDR 1961, 49
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- RG, 14.03.1939 - III 128/37
1. Sind die auf der verfassungsmäßigen Leitungs- und Dienstgewalt eines …
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 133/59
Wenn das Berufungsgericht glaubt, das beklagte Land sei durch die Ausstellung der Sicherstellungsscheine nicht gebunden, so hat es außer acht gelassen, daß die zum Abschluß von Verträgen zuständigen gesetzlichen Vertreter einen anderen Beamten wirksam ermächtigen konnten, für sie Erklärungen abzugeben (RGZ 162, 129, 147, 148).Ebenso kann eine von einem unzuständigen Beamten abgegebene Erklärung von dem zuständigen Beamten genehmigt werden (RGZ 162, 129, 151).
- RG, 05.04.1922 - I 307/21
Versteckter Einigungsmangel; Schadensersatz
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 133/59
Die Rechtsprechung hat einen solchen Fall insbesondere angenommen, wenn ein Vertrag wegen versteckten Einigungsmangels nicht zustande gekommen ist und eine Partei fahrlässig bei der Gegenpartei das Mißverständnis hervorgerufen hat (RGZ 104, 265, 268; RAG 20, 65 = JW 1938, 2994), zum anderen wenn eine Partei in der Kenntnis, daß die Gegenpartei zu Aufwendungen veranlaßt wird, den künftigen Abschluß eines Vertrages als gesichert hinstellt (…BGH a.a.O.). - BGH, 16.03.1954 - I ZR 255/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 133/59
In der Tat kann eine schuldhafte Verletzung von Pflichten aus Vertragsverhandlungen auch darin liegen, daß das Vertrauen einer Verhandlungspartei auf das demnächstige Zustandekommen eines längeren Vertragsverhältnisses erweckt und die Partei zu Aufwendungen veranlaßt wird, die sie nicht gemacht hätte, wenn sie nicht mit dem Vertragsschluß gerechnet hätte (BGH Urt. v. 16. März 1954 - I ZR 255/52 - LM BGB § 276 (Fa) Nr. 3). - BGH, 16.06.1952 - III ZR 172/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 133/59
Im Rahmen dieser Vorschrift ist die Entscheidung von der Beweislast nur abhängig zu machen, wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte eine Grundlage für ein Urteil nicht zu gewinnen wäre (BGH Urt. v. 16. Juni 1952 - III ZR 172/51 - BGB RGRK a.a.O.).
- BGH, 24.11.1965 - VIII ZR 219/63
Belieferung der Bundeswehr mit Fleischwaren - Grundlagen des Belieferungsvertrags …
Zum Schadensersatz ist verpflichtet, wer bei Vertragsverhandlung fahrlässig den künftigen Abschluß eines Vertrages als gesichert hinstellt und den anderen dadurch zur Aufwendungen veranlaßt, dann aber den Vertrag aus sachfremden Erwägungen scheitern läßt (Urt. des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1960 - VIII ZR 133/59 - LM BGB § 276 (Fa) Nr. 11;… BGH Urt. v. 17. Mai 1962 - VII ZR 224/60 - WM 1962, 936).Der Umstand, daß die Klägerin von der Unzuständigkeit der Standortverwaltung wußte und daß deshalb deren Verhalten bei der Klägerin nicht die Überzeugung wecken konnte, der Vertrag werde wirksam werden, unterscheidet den vorliegenden Fall von denen der Urteile des Bundesgerichtshofes vom 16. März 1954 (I ZR 255/52 - LM BGB § 276 (Fa) Nr. 3) und vom 19. Oktober 1960 (a.a.O.), auf die die Revision sich beruft.
- BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 8/65
Zeitpunkt des Zustandekommens eines Pachtvertrages - Haftung wegen Verschuldens …
Voraussetzung ist dann allerdings, daß der eine Teil dem anderen Teil den bevorstehenden Vertragsabschluß als gesichert hingestellt hat (… BGH Urt. v. 16. Mai 1954 - I ZR 255/52 = LM § 276 (Pa) Nr. 3 = MDR 1954, 346 [BGH 16.03.1954 - ZR I 255/52 ] und Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1960 - VIII ZR 133/59 = LM § 276 (Fa) Nr. 11 = MDR 1961, 49 [BGH 19.10.1960 - ZR VIII 133/59 ]). - BGH, 11.05.1964 - VIII ZR 177/62 So kann ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verhalten beispielsweise darin liegen, daß durch Erregung eines Irrtums über einen künftigen Vertragsschluß der andere Teil zum Unterlassen eines anderweiten günstigen Vertragsschlusses oder zum Abschluß eines Vertrages mit anderen, ungünstigerem Inhalt, veranlaßt wird, als er bei gebotener Offenbarung der wahren Sachlage geschlossen wäre (vgl. RGZ 143, 219, 222; 159, 74, 55;… BGH Urt. v. 16. März 1954 - I ZR 255/62 - LM BGB § 276 Fa Nr. 3 und Urt. des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1960 - VIII ZR 133/59 - LM § 276 Fa Nr. 11).
- BGH, 15.12.1965 - VIII ZR 22/64
Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in …
Das ist insbesondere der Fall, wenn eine Partei in der Erkenntnis, daß die Gegenpartei zu Aufwendungen veranlaßt wird, den künftigen Abschluß eines Vertrages als gesichert hinstellt (Urt. v. 19. Oktober 1960 - VIII ZR 133/59 - LM BGB § 276 (Fa) Nr. 11 = WM 1960, 1384; ebenso Urt. des VII. Senats vom 17. Mai 1962 - VII ZR 224/60 - WM 1962, 936). - BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 200/62
Rechtsmittel
So kann das eine Schadensersatzpflicht begründende Verhalten beispielsweise darin liegen, daß durch Erregung eines Irrtums über einen künftigen Vertragsschluß der andere Teil zum Unterlassen eines günstigen Vertragsabschlusses oder zum Abschluß eines Vertrages mit anderem, ungünstigerem Inhalt veranlaßt wird, als er bei gebotener Offenbarung der wahren Sachlage geschlossen worden wäre (vgl. RGZ 143, 219, 222; 159, 34, 55; RAG JW 1938, 2994; RAG Recht 1936 Nr. 5207;… BGH Urt. v. 16. März 1954 - I ZR 255/62 - LM BGB § 276 Fa Nr. 3 und Urt. des erkennenden Senats v. 19. Oktober 1960 - VIII ZR 133/59 - LM § 276 Fa Nr. 11 = WM 1960, 1384). - BGH, 23.05.1962 - VIII ZR 33/61
Rechtsmittel
Eine schuldhafte, zum Schadensersatz verpflichtende Verletzung von Pflichten aus Vertragsverhandlungen kann darin liegen, daß das Vertrauen einer Verhandlungspartei auf das demnächstige Zustandekommen eines längeren Vertragsverhältnisses erweckt und die Partei zu Aufwendungen veranlaßt wird, die sie nicht gemacht hätte, wenn sie nicht mit dem Vertragsschluß gerechnet hätte (…BGH Urt. v. 16. März 1954 - I ZR 255/52 - LM BGB § 276 (Fa) Nr. 3; Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1960 - VIII ZR 133/59 - LM BGB § 276 (Fa) Nr. 11). - BGH, 12.05.1965 - VIII ZR 261/63
Verpachtung einer öffentlichen Grünfläche zur Errichtung einer Kleingolfanlage - …
Die von ihr angeführte Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1960 - VIII ZR 133/59 - LM Nr. 11 zu § 276 BGB (Fa) betrifft einen anderen Sachverhalt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1960 - VII ZB 14/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 33, 205
- NJW 1961, 29
- MDR 1961, 49
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.07.1952 - IV ZB 56/52
Keine Vorlegung von Kostenbeschwerden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83
Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang
Das ist hier nicht anders als bei der Prüfung des Armenrechts (der Prozeßkostenhilfe) für ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGHZ 53, 369, 371), bei der Kostengrundentscheidung gemäß § 13 a Abs. 1 FGG und bei der Kostenfestsetzung nach § 13 a Abs. 2 FGG (BGHZ 31, 92, 94; 33, 205, 206).Das vorlegende Oberlandesgericht stützt sich für seine gegenteilige Auffassung auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHZ 53, 369 und 33, 205.
- OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11
Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung
Denn auch ein unterschiedliches Verständnis einer Kostenvorschrift kann in manchen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Vorlage an den Bundesgerichtshof rechtfertigen (vgl. BGHZ 28, 117, 118; 31, 92, 94; 33, 205, 206; OLG Hamm, FamRZ 1995, 1595;… Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 15 Rdn. 14;… Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 28 Rdn. 6). - BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06
Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in …
An der Zugehörigkeit der Kostenfestsetzung zur freiwilligen Gerichtsbarkeit ändert sich auch dadurch nichts, dass auf Grund der in § 13a Abs. 3 FGG angeordneten Verweisung die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenfestsetzung entsprechend anzuwenden sind (BGHZ 33, 205, 206).In entsprechender Anwendung der Vorschrift war danach eine sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts auch in den Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht zulässig (dazu BGHZ 33, 205, 207 f.; BayObLGZ 2002, 274, 275).
Der in § 568 Abs. 3 ZPO a.F. zum Ausdruck kommende Grundsatz, den Rechtsmittelzug in Kostensachen zu beschränken und diese von den oberen Gerichten trotz des nicht zu verkennenden allgemeinen Interesses an einer gleichmäßigen Handhabung des Kostenrechts möglichst fernzuhalten (dazu: BGHZ 7, 128, 134; 33, 205, 208), ist damit aufgegeben worden.
- BGH, 13.12.2011 - II ZB 12/11
Kostenentscheidung im Spruchverfahren: Erstattung außergerichtlicher Kosten des …
Rn. 4 2. Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof ist auch wegen einer Rechtsfrage zulässig, die die Kostenerstattungspflicht (hier nach § 15 Abs. 2 und 4 SpruchG bzw. § 13a Abs. 1 FGG) betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1958 - V ZB 13/58, WM 1958, 1087; Beschluss vom 23. Oktober 1959 - IV ZB 105/59, BGHZ 31, 92, 94; Beschluss vom 6. Oktober 1960 - VII ZB 14/60, BGHZ 33, 205, 206). - BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG …
Es ist kein Grund erkennbar, aus dem der Gesetzgeber das Armenrechtsverfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit höheren Rechtsschutzgarantien ausgestattet haben sollte, als in solchen der streitigen Gerichtsbarkeit (vgl. hierzu auch BGHZ 33, 205). - BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung …
Eine sofortige weitere Beschwerde war bisher unzulässig, weil nach § 568 Abs. 3 ZPO a.F. Entscheidungen der Landgerichte über Prozesskosten der weiteren Beschwerde nicht unterlagen (vgl. BGHZ 33, 205/207; BayObLG Rpfleger 1982, 38; st. Rspr. des Senats).Insoweit sind sie in Übereinstimmung mit den bisher für die entsprechende Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung auf bestimmte Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit maßgebenden Grundsätzen auch auf die Kostenfestsetzung betreffende Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (vgl. BGHZ 33, 205/207 f.; Demharter NZM 2002, 233/235 f. ).
Andererseits schließt sie auch die Einschränkungen ein, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln aus den allgemeinen Vorschriften der ZPO ergeben (vgl. für das Kostenfestsetzungsverfahren BGHZ 33, 205/207; für das Ablehnungsverfahren BayObLGZ 1993, 9/12; für das Verfahren der Prozesskostenhilfe BayObLGZ 1991, 414).
Das allein gibt aber keinen hinreichenden Anlass, Rechtsmittel im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in weiterem Umfang zuzulassen, als dies für den Zivilprozess vorgesehen und im Interesse der Beschränkung von Rechtsmitteln in Nebenverfahren wie dem Kostenfestsetzungsverfahren sachgerecht ist (vgl. BGHZ 33, 205/208 sowie BayObLGZ 2002, 89/93 für das Verfahren der Richterablehnung und BayObLGZ 2002 Nr. 26 für das Verfahren der Prozesskostenhilfe).
- BGH, 22.10.2013 - II ZB 4/13
Zugelassene Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der …
Für die Verweisung in § 13a Abs. 3 Halbsatz 2 FGG war aber anerkannt, dass damit auch die sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung in Bezug genommen war (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1960 - VII ZB 14/60, BGHZ 33, 205, 208). - BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03
Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG …
Diese Verweisung richtet sich nach allgemeinem Verständnis nicht nur auf die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe, sondern erfaßt auch die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen im Prozeßkostenhilfeverfahren (vgl. BGHZ 53, 369, 371 ff; BGH, Beschl. v. 21. Juli 1997, AnwZ (B) 16/97, BRAK-Mitt 1997, 253; auch BGHZ 33, 205, 207). - BGH, 08.02.2007 - V ZB 156/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im WEG -Verfahren
Der Ausschluss galt auch für die weitere Beschwerde gemäß § 27 FGG gegen Kostenentscheidungen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGHZ 33, 205, 207 f.). - OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 95/02
Rechtsbeschwerde bei Kostenfestsetzung
- OLG Hamm, 16.10.2004 - 23 W 180/03
Weitere Beschwerde gegen Kostenfeststellungsbeschluss in FGG -Sachen- …
- LG Stuttgart, 03.03.2003 - 2 T 70/03
- BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 299/99
Kostenfestsetzung in Verfahren nach § 1666 BGB
- BayObLG, 07.05.1999 - 3Z BR 136/99
(Weitere) Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsentscheidungen
- BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 113/92
Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren
- BayObLG, 11.05.1994 - 3Z BR 116/94
Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung
- BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 65/95
Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen
- BayObLG, 02.07.1992 - 3Z BR 79/22
- BayObLG, 11.07.1975 - BReg. 2 Z 9/75
Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister nach Stellen eines Antrags der …
- BGH, 05.03.1968 - VI ZR 193/66
Drohung mit Kontaktaufnahme zu sowjetzonalen Behörden - Entschädigung wegen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".