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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.09.1961

Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,68
BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60 (https://dejure.org/1961,68)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1961 - VI ZR 242/60 (https://dejure.org/1961,68)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1961 - VI ZR 242/60 (https://dejure.org/1961,68)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht am Gewerbebetrieb - Unbegründeter Konkursantrag - Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Stellung eines unbegründeten Konkursantrags

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 18
  • NJW 1961, 2254
  • MDR 1962, 44
  • DB 1961, 1515
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52

    Schwarze Listen

    Auszug aus BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60
    Verbreitet der Gläubiger in der Öffentlichkeit, daß er gegen den Schuldner einen Konkursantrag gestellt habe, so kann hierin ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb liegen, insbesondere dann, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Prüfungspflicht und Aufklärungspflicht verletzt hat (Vergleiche BGH, 1952-11-28, I ZR 21/52, BGHZ 8, 142 und BGH, 1951-10-26, I ZR 8/51, BGHZ 3, 270).

    Denn in den dort entschiedenen Fällen hatte der Schädiger nicht ein objektives, seiner Willkür entzogenes und mit gesetzlichen Sicherungen ausgestattetes Verfahren in Gang gesetzt, sondern selbst und unmittelbar in eine freie gewerbliche Betätigung eingegriffen, wie durch öffentliches Abraten von dem Bezug einer Zeitschrift (BGHZ 3, 270) oder durch Warnung beteiligter Handelskreise vor der "langsamen" Zahlungsweise eines Abnehmers (BGHZ 8, 142).

    Die Bekanntgabe einer wahren Tatsache kann jedoch eine Verletzung des durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen (vgl BGHZ 8, 142).

    Eine solche Mitteilung ist noch konkreter und gefährlicher als die in BGHZ 8, 142 behandelte, ebenfalls an sich wahre Nachricht, daß ein Unternehmen ein "langsamer Zahler" sei.

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60
    Verbreitet der Gläubiger in der Öffentlichkeit, daß er gegen den Schuldner einen Konkursantrag gestellt habe, so kann hierin ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb liegen, insbesondere dann, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Prüfungspflicht und Aufklärungspflicht verletzt hat (Vergleiche BGH, 1952-11-28, I ZR 21/52, BGHZ 8, 142 und BGH, 1951-10-26, I ZR 8/51, BGHZ 3, 270).

    Denn in den dort entschiedenen Fällen hatte der Schädiger nicht ein objektives, seiner Willkür entzogenes und mit gesetzlichen Sicherungen ausgestattetes Verfahren in Gang gesetzt, sondern selbst und unmittelbar in eine freie gewerbliche Betätigung eingegriffen, wie durch öffentliches Abraten von dem Bezug einer Zeitschrift (BGHZ 3, 270) oder durch Warnung beteiligter Handelskreise vor der "langsamen" Zahlungsweise eines Abnehmers (BGHZ 8, 142).

    Den Gläubiger, der sie verbreiten will, trifft deshalb die in dieser Entscheidung und schon in BGHZ 3, 270 geforderte Prüfungs- und Aufklärungs*-pflicht.

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der …

    Zur Haftung eines Rechtsanwalts, der die im Gläubigerauftrag eingeleitete Zwangsvollstreckung versehentlich nach Tilgung der Schuld weiterbetrieben hat, für daraus dem Schuldner entstandene Schäden (Abgrenzung zu BGHZ 36, 18).

    Hinweis: BGHZ 36, 18.

    Das Oberlandesgericht hat die Klage unter Berufung auf dasSenatsurteil vom 3. Oktober 1961 - VI ZR 242/60 = BGHZ 36, 18 abgewiesen, weil, wie es meint, die Grundsätze dieser Entscheidung Jedenfalls dann anzuwenden seien, wenn - wie hier - das in Frage stehende gerichtliche Verfahren dem Betroffenen ausreichende Handhaben zur Wahrung seiner Rechte und zur Abwehr eines unbegründeten Antrages gebe, dem Gläubiger hinsichtlich des Fehlers nur Fahrlässigkeit anzulasten sei, und an der von ihm beabsichtigten Rechtsverfolgung aus seiner Sicht ein Rechtsschutzinteresse bestanden habe.

    Dies gilt vor allem für das vom Berufungsgericht herangezogene Senatsurteil vom 3. Oktober 1961 (BGHZ 36, 18).

    Diese Entscheidung, die sich allerdings nur mit der Frage des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Schuldners zu befassen hatte, hat neben Zustimmung (…etwa Schönke/Baur, Zwangsvollstreckungsrecht 9. Aufl. 1978 § 1 VI 5 b S. 6;… Mohrbutter, Handbuch des gesamten Vollstreckungs- und Insolvenzrechts 2. Aufl. 1974, § 4 V 6; KG NJW 1973, 860) vielfach auch Ablehnung erfahren (Baur JZ 1962, 95 [BGH 03.10.1961 - VI ZR 242/60]; Zeiß NJW 1967, 703, 704; JZ 1970, 198; Weitnauer AcP 170.437 f; am ausführlichsten Hopt, Schadensersatz aus unberechtigter Verfahrenseinleitung 1968 S. 165 ff; ferner Schultz/Süchtdng, Dogmatische Untersuchungen zur Frage des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens, jur. Diss. Hamburg 1972, insbes. S. 56 und 106 ff;u.a.m.).

    Beschränkt man sich zunächst auf die Tatsache, daß das Vollstreckungsverfahren deshalb weitergeführt worden ist, weil die Bürovorsteherin des Beklagten den Eingang der Zahlungen des Rechtsschutzversicherers nicht verbucht hatte, dann haben in dem so eingeschränkten Umfang die Grundsätze des umstrittenen Urteils in BGHZ 36, 18 sinngemäß Bestand.

    Abgesehen von solchen Ausnahmefällen und dem Sonderbereich der gewerblichen Schutzrechtsverwarnung muß aber bei der wertenden Abgrenzung des einem Verfahrensbeteiligten Erlaubten an den im Senatsurteil BGHZ 36, 18 (insbes. S. 22) aufgestellten Grundsätzen festgehalten werden, wonach der Rechtsschutz Begehrende seinem Gegner nicht außerhalb der schon im Verfahrensrecht vorgesehenen Sanktionen nach dem sachlichen Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage haftet.

    Diese Vorschriften lassen sich indessen nicht (zu Unrecht anders Baur JZ 1962, 95 [BGH 03.10.1961 - VI ZR 242/60]) auf Verfahren entsprechend ausdehnen, in denen wie im üblichen Vollstreckungsverfahren dem in Anspruch Genommenen einfache und sichere Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

    Damit entfallen die meisten Einwendungen, die gegen das Senatsurteil BGHZ 36, 18 vorgebracht worden sind.

    Ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist zwar in der Entscheidung BGHZ 36, 18 wohl eher deshalb verneint worden, weil es unter den konkreten Umständen nach der Ansicht des Senats an der Rechtswidrigkeit des Eingriffs fehlte (…vgl. Hauß a.a.O.).

  • BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15

    Stattgebender Kammerbeschluss: Pfändung des Gläubigers beim Drittschuldner grds …

    Denn nach ständiger Rechtsprechung werden die Folgen bestimmter Verhaltensweisen in gerichtlichen Verfahren durch die jeweilige Verfahrensordnung geregelt (vgl. BVerfGE 74, 257 ; BGHZ 36, 18 ; 74, 9 ; 95, 10 ;… Wagner, in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2013, § 826 Rn. 190;… Schaub, in: Prütting/ Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl., § 826 Rn. 46).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 175/02

    Haftung einer Prozeßpartei für Schäden des Prozeßgegners aufgrund des Einleitens …

    Das Betreiben eines gesetzlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege kann lediglich in Ausnahmefällen eine Haftung begründen, wenn es sittenwidrig ist und mit (bedingtem) Schädigungsvorsatz erfolgt (vgl. Senatsurteile BGHZ 36, 18, 20 ff.; 74, 9, 13 ff.; 118, 201, 206; vgl. auch BGHZ 95, 10, 18 ff.).

    Grundsätzlich haftet der jeweilige Kläger seinem Gegner außerhalb der schon im Verfahrensrecht vorgesehenen Sanktionen nicht nach dem Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage (vgl. Senatsurteil BGHZ 36, 18 ff., insbesondere S. 21 f.).

    Das wird insbesondere dann angenommen werden können, wenn die Partei das staatliche Verfahren zur Schädigung der Gegenpartei oder Dritter mißbraucht, etwa indem sie - wie im Falle des Prozeßbetrugs oder des Erschleichens gerichtlicher Handlungen - das Verfahren mit unlauteren Mitteln betreibt (vgl. Senatsurteil BGHZ 36, 18, 21).

    Er war zur Meidung eines Anspruchs aus § 826 BGB nicht verpflichtet, die durch die Klageerhebung verfolgten, von ihm vorrangig zu wahrenden (vgl. BGHZ 148, 252, 258) Interessen der Konkursgläubiger gegen das Interesse der Klägerin an der Durchsetzung ihres bedingten Kostenerstattungsanspruchs abzuwägen (vgl. BGHZ 36, 18, 21).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem …

    Grundsätzlich haftet der jeweilige Kläger seinem Gegner daher außerhalb der schon im Verfahrensrecht vorgesehenen Sanktionen nicht nach dem Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage (vgl. Senatsurteile BGHZ 36, 18, 21 f.; 74, 9, 13 ff.; 118, 201, 206 und vom 25. März 2003 - VI ZR 175/02 - VersR 2003, 653, 654; vgl. noch BGHZ 95, 10, 18 ff.).

    Hiernach ist ein Kläger grundsätzlich nicht verpflichtet, vor Klageerhebung sorgfältig in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die sachliche Berechtigung seines Begehrens zu prüfen oder gar seine Interessen gegen die des Beklagten abzuwägen (vgl. BVerfGE 74, 257, 259 ff.; Senatsurteile BGHZ 36, 18, 21 f.; 74, 9, 15, 17 …und vom 25. März 2003 - VI ZR 175/02 - aaO).

    Sittenwidrigkeit wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn er das staatliche Verfahren zur Schädigung der Gegenpartei oder Dritter mißbraucht, indem er etwa - wie im Falle des Prozeßbetrugs oder des Erschleichens gerichtlicher Handlungen - das Verfahren mit unlauteren Mitteln betreibt (vgl. für die klagende Partei Senatsurteile BGHZ 36, 18, 21 …und vom 25. März 2003 - VI ZR 175/02 - aaO).

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91

    Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten

    Daher haftet der Rechtsschutz Begehrende seinem Gegner außerhalb der schon im Verfahrensrecht vorgesehenen Sanktionen grundsätzlich nicht nach dem sachlichen Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage (vgl. Senatsurteil BGHZ 74, 9, 14 f. im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 36, 18, 20 f.; ferner BGHZ 95, 10, 19).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Stellung eines …

    Es ist anerkannt, dass ein derartiges Feststellungsinteresse bei Wiederholungsgefahr, fortwirkender Diskriminierung oder tiefgreifenden Grundrechtseingriffen anzunehmen ist; die Absicht der Erhebung einer - in der vorliegenden Konstellation ohnehin von geringen Erfolgsaussichten geprägten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1961 - VI ZR 242/60, BGHZ 36, 18; Pape ZIP 1995, 623) - Amtshaftungsklage soll aufgrund des subsidiären Charakters des Rechtszuges nach §§ 23 ff. EGGVG (vgl. § 23 Abs. 3 EGGVG) hierfür nach ganz überwiegender Ansicht indes nicht ausreichen (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 8;… LRStPO/Böttcher, 26. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 9 ff.;… MüKoStPO/Ellbogen, § 28 EGGVG Rn. 11 f.;… KKStPO/Mayer, 8. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 19 f.;… BeckOKGVG/Köhnlein, § 28 EGGVG Rn. 25, je mwN).
  • BGH, 26.06.2001 - IX ZR 209/98

    Pflichten des Konkursverwalters bei Führung eines Aktivprozesses

    Das Mittel der Klage zur Durchsetzung einer streitigen Rechtsposition ist freilich im allgemeinen rechtlich nicht zu mißbilligen (vgl. BGHZ 36, 18, 21; 74, 9, 12, 14; 95, 10, 19; 118, 201, 206), so daß ohne Hinzutreten besonderer Umstände eine materielle persönliche Kostenhaft nach § 826 BGB bei Aktivprozessen des Konkursverwalters ausscheidet.
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

  • OLG Frankfurt, 20.01.2023 - 19 U 120/22

    Kein "Maklerprovision" ohne vergütungspflichtige Maklertätigkeit

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03

    Ansprüche des Erben des Vorkaufsberechtigten wegen Stellung eines …

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84

    Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger …

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für …

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86

    Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82

    Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher …

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 220/08

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für einen …

  • OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07

    Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung der "Russen- Siedlung" in Köln zulässig

  • BGH, 19.09.2024 - IX ZB 13/22

    Glaubhaftmachung der Insolvenzforderung eines Finanzamtes beruhend auf …

  • BGH, 15.02.1990 - III ZR 293/88

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen Stellung eines unberechtigten Konkursantrages

  • BGH, 07.10.1982 - III ZR 148/81

    Erstattung der dem Antragsgegner eines unzulässigen Beweissicherungsantrags …

  • OLG Koblenz, 17.11.2005 - 10 W 705/05

    Insolvenz: Anspruch auf Unterlassen der Stellung eines Insolvenzantrags

  • OLG Hamm, 31.01.1984 - 4 REMiet 7/83

    Schadensersatzpflicht des Vermieters für Kündigungsfolgeschäden des Mieters unter …

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16

    Hat ein Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die vorübergehende …

  • OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05

    Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von …

  • BGH, 11.12.1980 - III ZR 38/79

    Abfindungsvertrag mit einer "Bürgerinitiative"

  • OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 182/94

    Keine Haftung des Bürgers für falsche Rechtsauffassung

  • BGH, 30.01.1989 - II ZR 175/88

    Schadensersatzanspruch aufgrund diffamierender Äußerungen - Nichterhebung eines …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.1993 - 2 Sa 241/93

    Gesamtvollstreckung gegen Arbeitgeber wegen Lohnansprüchen und Gehaltsansprüchen; …

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 284/79

    Rechtmäßigkeit der Pfändung einer Schiffsladung - Verkörperung eines …

  • LG Köln, 29.08.2019 - 15 O 365/18
  • LG Stuttgart, 31.08.2004 - 10 T 79/03

    Kostenentscheidung im Insolvenzverfahren: Vergütung des vorläufigen …

  • OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01

    Anspruch auf Ersatz des Vollziehungsschadens nach einstweiliger Verfügung; …

  • OLG Koblenz, 23.05.2002 - 5 U 1620/01

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegenüber dem zivilrechtlich nicht …

  • AG Dortmund, 24.06.2016 - 410 C 10064/15

    Ersatz von vorprozessualen Rechtsverteidigungskosten wegen Verletzung …

  • AG Clausthal-Zellerfeld, 12.01.2012 - 4 C 52/11

    WEG - Beschlussanfechtung - Verwalterbefugnis zur Beauftragung eines …

  • OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02

    Keine Rechtswidrigkeit bei gutgläubigem Einleiten eines gesetzlichen Verfahrens; …

  • LG Dortmund, 08.08.2008 - 3 O 556/07

    Eingriff in den geschützten Rechtskreis eines Schuldners durch Stellung eines …

  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08

    Patent

  • LG Stuttgart, 14.07.2004 - 10 T 79/03

    Kostentragungslast bei Rücknahme des Insolvenzantrages mangels Masse

  • LG Erfurt, 07.07.2022 - 8 O 1231/18
  • BGH, 03.01.1968 - V ZR 219/64

    Entschädigung bei Moselausbau

  • OLG München, 26.09.2023 - 5 U 4157/20

    Insolvenzantragstellung, Sittenwidrige Schädigung, Patronatserklärung, …

  • OLG Naumburg, 09.09.2010 - 2 U 153/08

    Schadensersatz wegen Erhebung einer unbegründeten Drittwiderspruchsklage: …

  • OLG Nürnberg, 10.03.1992 - 1 U 2754/91

    Pflicht zur Sicherung der Bürgerrechte aus dem Verbot der Privatgewalt und der …

  • BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 193/78

    Gerichtliche Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Beschädigung der …

  • BGH, 05.12.1963 - KVR 1/63

    Beeinträchtigung von Rechten i. S. des § 75 Abs. 1 GWB

  • OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82

    Berufungsverfahren; Unterlassungsanspruch wegen beanstandeter Werbemaßnahme; …

  • LG Stuttgart, 12.09.2025 - 7 O 119/25
  • BGH, 28.05.1963 - VI ZR 156/62
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 216/62

    Anspruch auf Ersatz entgangener Nutzungen - Abtretung einer Forderung - …

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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,667
BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60 (https://dejure.org/1961,667)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1961 - VI ZR 225/60 (https://dejure.org/1961,667)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 (https://dejure.org/1961,667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 2203
  • NJW 1962, 675 (Ls.)
  • MDR 1962, 44
  • VersR 1961, 1039
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60
    Allerdings würde die Notwendigkeit einer Aufklärung über die Möglichkeit des Eintritts einer Stimmbandlähmung und Atem not zu verneinen sein, wenn solche Schäden bei Kropf operationei so selten verkämen, daß sie bei einem verständigen Patienten für den Entschluß, in die Operation einzuwilligen, ernsthaft nicht ins Gewicht fielen (BGHZ 29, 46, 60)" Das läßt sich aber entgegen der Ansicht der Revision nicht sagen.
  • RG, 03.12.1941 - III 68/41

    Ist der Arzt zu körperlichen Eingriffen auch ohne oder sogar gegen den Willen des …

    Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60
    lichkeit abgesehen werden kanh (vgl. RGZ 168, 206, 213; Ur.
  • BGH, 06.03.1956 - VI ZR 2/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60
    teil des erkennenden Senats vom 6. März 1956, VI ZR 2/55,.
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 288/87

    Geltung des Verweisungsprivilegs für vertragliche Ansprüche gegen einen Arzt; …

    nicht - durfte der Bekl. sich nicht darauf verlassen, Prof. S werde beide Eltern über den nunmehr geplanten Eingriff aufgeklärt haben (vgl. dazu Senat, NJW 1961, 2203 = VersR 1961, 1039 (1041) = AHRS Kza 5300/1; NJW 1980, 633 = VersR 1980, 68 (69) = AHRS Kza 5300/5).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder …

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  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf …

    Deshalb ist der fast klassische Fall eines aufklärungspflichtigen Risikos gegeben (vgl. die beiden Senatsurteile VI ZR 124/60 und VI ZR 225/60 vom 26. September 1961 - VersR 1961, 1036 ff).
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie …

    Dabei übersieht es nämlich, worauf übrigens der Kläger im Rechtsstreit mehrfach hingewiesen hat, daß der Umfang der Aufklärungspflicht von den konkreten Umständen des Falles abhängt, es mithin darauf ankommt, mit welcher Komplikationsdichte gerade in der Klinik der Erstbeklagten aufgrund des Könnens und der Erfahrung der dort tätigen und für die Operation des Klägers in Betracht kommenden Chirurgen zu rechnen war (Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039; vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929).
  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00

    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff; …

    Der Bundesgerichtshof stellt bei der Beurteilung der "richtigen" Aufklärung seit langem (NJW 1962, 675 ) auf die Umstände des Einzelfalles ab.
  • BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61
    a) Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings da von ausgegangen, daß eine zu Heilzwecken vorgenommene Behandlung, die zu gesundheitlicher Schädigung des Patienten geführt hat, unabhängig davon, ob hierfür ein ärztlicher Behandlungsfehler ursächlich gev/orden ist, als rechtswidrig anzusehen ist, v/enn sich der Patient nicht mit der Behandlung einverstanden erklärt hat" Die Zustimmung des Patienten setzt voraus, daß er im großen und ganzen weiß, worin er einwilligt" Ist eine vom Arzt vorgcnommene Behandlung mit gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen verbunden, so muß der Patient daher in der Regel hierüber ins Bild gesetzt werden, wenn seine Einwilligung in die Behandlung wirksam sein soll" Aufklärung kann auch da erforderlich sein, wo nur die Möglichkeit droht, daß es infolge der Behandlung zu gesundheitsschädlichen Polgen kommt" Indes sen kommt es, wie das Berufungsgericht ausweislich seiner widerspruchsvollen TJrteilsausführungen verkannt hat, sehr darauf an, welcher Art die möglicherweise eintrotenden Pol gen sind, wie groß im gegebenen Palle die Gefahr ihres Eintritts ist und wie schwer sie im Verhältnis zu den Folgen wiegt, die für den Patienten im weiteren Ablauf seiner Erkrankung zu erwarten wären, v/enn die vorgesehene Behandlung unterbliebe" Auf Gefahren, die sich so selten verwirkliehen und deren Hervortreten auch in dem Palle des betreffenden Patienten so wenig wahrscheinlich ist, daß sie bei einem verständigen Menschen in seiner Lage für den Entschluß, in die Behandlung einzuwilligen, nicht ernsthaft ins Gewicht fallen, braucht der Patient nicht hingewiesen zu werdeno Ebenso kann eine Aufklärung entbehrlich sein, wenn die möglicherweise eintretenden u n günstigen Nebenwirkungen der Behandlung so viel weniger gravierend sind als die Polgen eines ünterbleibens der Behandlung, daß sie ein vernünftiger Mensch in der Lage des Patienten für die Y/illensentschließung sich der Behandlung, -zu unterziehen oder sie abzulehnen, nicht als bedeutsam ansähe (vgl, 3GHZ 29, 176, 179 und die dort an geführten Entscheidungen; Urteile des erkennenden Senats vom 26o September 1961 - VI SR 225/60 LM Nr. 14 zu § 276 (Ga) BGB - NJW 1961, 2203 = MDR 1962, 44 = VersR 1961, 1039; vom 24o Oktober 1961.

    d) Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß sich die Lcitungs- und Aufsichtspflicht, die dem Vorstand einer Klinik obliegt, auch darauf bezieht, daß im Krankenhausbetricb die ärztliche Aufklärungspflicht beachtet und ihren Erfordernissen genügt wird (Urteile des erkennenden Senats von 10. Juli 1954 - VI ZR 45/54 - NJW 1956, 1106 =. VersR 1954, 496; vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 aaO).

  • BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75

    Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem …

    Entgegen der Ansicht der Revision hat das Berufungsgericht nicht verkannt, daß es für den im Einzelfall erforderlich werdenden Umfang der Aufklärung nicht oder jedenfalls nicht allein auf die erfahrungsgemäß zu befürchtende Komplikationsdichte ankommt (vgl. Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039).
  • OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92

    Strumaoperation; Risiko einer Stimmbandlähmung; Aufklärungspflicht; …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn er von einer anderweitig ordnungsgemäß stattgehabten Aufklärung des Patienten überzeugt sein darf (vgl. BGH vom 22.05.1981 - 4 StR 225/81 = MedR 1983, 30 mit Hinweis auf BGH NJW 1961, 2203), was jedoch hier schon mit Rücksicht auf das völlig unausgefüllte und von der Klägerin nicht unterzeichnete Einwilligungsformular auf der Rückseite des Operationsberichts nicht angenommen werden kann.
  • BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69

    Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff …

    Zwar war es sachgemäß" bei der Frage der Risikoaufklärung von derjenigen Zwischenfallsdichte auszugehen" mit der unter den konkreten Umständen" also insbesondere gerade in der Klinik zu rechnen war" in der die Operation stattfinden sollte (BGHZ 29, 46, 61; BGH Urteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 " LM BGB § 276 /C§ 7 Nr. 14).
  • BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71

    Anspruch auf Schadensersatz - Kunstfehler eines Arztes bei einer Operation - …

    Diese Erwägungen stehen entgegen der Meinung der Revision auch nicht mit den Grundsätzen des Senatsurteilsvom 26. September 1961 (VI ZR 225/60 = LM BGB § 276 [Ca] Nr. 13 - Stimmbandlähmung nach Kropfoperation) im Widerspruch.
  • BGH, 22.05.1981 - 4 StR 225/81

    Zur vorherigen Aufklärung des Patienten durch den Arzt bei nicht notwendigem …

  • BGH, 23.10.1962 - VI ZR 245/61

    Beginn der Verjährung der Ansprüche minderjähriger Unfallgeschädigter

  • BGH, 02.02.1968 - VI ZR 115/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Patienten über die Gefahren …

  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 106/61
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