Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1963 - III ZR 209/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1058
- MDR 1963, 479
- VersR 1963, 436
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Diese Last nimmt auch § 252 Satz 2 BGB einem Kläger nicht ab (vgl. BGH Urteil vom 12. Juli 1962 - III ZR 209/61 - DRiZ 1963, 25). - BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72
Berechnung entgangenen Bankgewinns
Ebenso enthebt die Anwendung des § 287 ZPO den Geschädigten nicht der Notwendigkeit, dem Gericht die zur Wahrheitsfindung erforderlichen Unterlagen beizubringen (BGH NJW 1964, 661 ff; DRiZ 1963, 25 ff), ohne die eine richterliche Schätzung in der Luft schweben würde. - BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66
Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger
Hatte die Frist dagegen vor dem Übergang des Anspruchs noch nicht zu laufen begonnen, kommt es von diesem Augenblick des Rechtsüberganges nur auf die Kenntnis des neuen Gläubigers an (vgl. z.B. BGH, VersR 1959, 34; 1964, 302; BGH, Warn 1963 Nr. 22 = NJW 1963, 1058).
- BGH, 28.05.1979 - III ZR 83/77
Versäumung der Anmeldefrist durch den Sozialversicherungsträger
Denn Art. VIII Abs. 5 NTS gilt ganz allgemein für alle Ansprüche, die sich daraus ergeben, daß durch Handlungen oder Unterlassungen der Streitkräfte Dritte geschädigt werden; die Ausgleichsansprüche zwischen Gesamtschuldnern, die auf Handlungen oder Unterlassungen der Streitkräfte beruhen und sich gegen die Streitkräfte richten, sind demnach nicht ausgenommen (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1963 - III ZR 209/61 = NJW 1963, 1058, 1059 = VersR 1963, 436, 437, zu Art. 8 Abs. 6 des Finanzvertrags idF der Bekanntmachung vom 30. Mai 1955 BGBl II 301, 381).Daraus folgt, daß für die Klägerin als Privatversicherer - im Gegensatz zu den Sozialversicherungsträgern, vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Juli 1967 - III ZR 154/66 = NJW 1967, 2208 = VersR 1967, 1072 m.w.Nachw. - keine besondere Anmeldefrist nach dem NTS-AG läuft (Senatsurteil in BGHZ 38, 385 und Senatsurteil vom 24. Januar 1963 - III ZR 209/61 = VersR 1963, 436, jeweils zu Art. 8 Abs. 6 des Finanzvertrages).
Das hat der erkennende Senat für den Fall einer Versäumung der Anmeldefrist nach dem früheren Finanzvertrag bereits angedeutet (Senatsurteil vom 24. Januar 1963 - III ZR 209/61 = VersR 1963, 436, 438) und deckt sich im übrigen mit Grundsätzen, die die Rechtsprechung für verschiedene Fallgestaltungen eines "gestörten Innenausgleichs" entwickelt hat (vgl. BGHZ 11, 170, 174 [für die Versäumung der Anmeldefrist nach § 5 des früheren Sachschadenhaftpflichtgesetzes]; BGHZ 58, 216, 218/219 [unterschiedliche Verjährung gegenüber Architekt und Bauunternehmer, die gesamtschuldnerisch haften]; BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1961 - V ZB 26/61 = NJW 1962, 636, 637 [Herabsetzung der Verbindlichkeit eines Gesamtschuldners nach VHG]; RGZ 69, 422/426 [rechtskräftige Klagabweisung gegen einen Gesamtschuldner];… BGB-RGRK a.a.O. § 426 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
- BGH, 24.06.1993 - III ZR 190/91
Haftung für Stationierungsschäden - Rechtzeitige Anmeldung eines Schadensfalles - …
Dies gilt unabhängig davon, daß für Sozialversicherungsträger - anders als für Privatversicherer (vgl. Senatsurteile BGHZ 38, 385 m. Anm. Arndt in LM Finanzvertrag Nr. 23; vom 24. Januar 1963 - III ZR 209/61 = NJW 1963, 1058, 1059 und vom 28. Mai 1979 - III ZR 83/77 = VersR 1979, 838, 839) - eine besondere Anmeldefrist läuft (vgl. Senatsurteile vom 26. Februar 1962 - III ZR 4/61 = NJW 1962, 960; vom 26. Juli 1967 - III ZR 154/66 = NJW 1967, 2208 ff.), die die Klägerin hier versäumt hat. - BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 58/85
Scheidung der Ehe - Gesamtschuldnerische Mithaftung der Ehefrau hinsichtlich der …
Nach der oben unter T 2. schon herangezogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (vom 26. April 1912, RGZ 79, 288, 290, 291) zurückgeht, kann jedenfalls in Fällen, in denen die Gesamtschuldnerschaft, wie hier, auf eine durch ein und denselben Vertrag übernommene gemeinschaftliche Verbindlichkeit zurückgeht, der von dem Gläubiger in Anspruch genommene Gesamtschuldner schon vor seiner eigenen Leistung verlangen, daß seine Mitschuldner ihren Anteilen entsprechend "zur Befriedigung des Gläubigers mitwirken" (BGHZ 23, 361, 363; 47, 157, 166; BGH Urteile vom 24. Januar 1963 - III ZR 209/61 = NJW 1963, 1058, 1059; vom 9. Oktober 1963 - VIII ZR 132/62 = LM BGB § 774 Nr. 6; vom 5. März 1981 - III ZR 115/80 = WM 1981, 679, 681). - BGH, 14.03.1963 - III ZR 178/61 Zwar gilt nach § 252 BGB ein Gewinn bereits als entgangen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den getroffenen Anstalten und besonderen Umständen oder Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, doch müssen derartige Umstände und Vorkehrungen festgestellt werden, also eine Lage, bei der mit einem Gewinn überhaupt zu rechnen ist (BGHZ 29, 393/400; auch DRiZ 1963, 25).
- BGH, 11.05.1967 - III ZR 165/65
Ersatz von Belegungsschäden nach Beschlagnahme eines Industriegrundstücks …
Ebenso wie die Anmeldefrist des Art. 8 Abs. 6 FV kann auch die Klagefrist des Art. 8 Abs. 10 FV für verschiedene Beteiligte zu verschiedenen Zeitpunkten beginnen, die Anmeldefrist je nachdem die Beteiligten die zur Anmeldung genügende Kenntnis vom Schadensereignis und Schaden erlangt haben, die Klagefrist je nachdem, wann ihnen der Bescheid des Amtes für Verteidigungslasten zugestellt worden ist (für die Anmeldefrist vgl. BGH Urt. v. 24. Januar 1963 - III ZR 209/61 = LM Nr. 27 zum FV; DRiZ 1964, 118, 119). - BGH, 27.11.1967 - III ZR 161/66
Ansprüche aus dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) - Schadensersatz nach …
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1962 - III ZR 203/61 - (DRiZ 1963, 25) auf die Erfahrung hingewiesen, daß nach dem Zusammenbruch viele Gewerbetreibende völlig neu, ohne Rohstoffe und ohne Kapital ihren Betrieb wieder haben beginnen müssen.
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Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1963 - III ZR 141/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1356
- MDR 1963, 479
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 07.03.1996 - III ZR 179/94
Anspruch auf Ersatz der durch Nutzung des Hausgrundstücks durch sowjetische …
Darüber hinaus wurde ihr auch sachlich-rechtliche Wirkung zuerkannt (Senatsurteil vom 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 - LM § 26 BLG Nr. 4;… Bauch/Danckelmann/Kerst, Bundesleistungsgesetz 2. Aufl. Anm. 8 a zu § 26), so daß der Zustand herzustellen war, der ohne die Inanspruchnahme der Sache im Zeitpunkt der Freigabe bestanden hätte (Senatsurteil vom 24. Januar 1963 a.a.O.; vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1967 - III ZR 165/65 - WM 1967, 826 und vom 28. Februar 1966 - III ZR 21/64 - LM BesatzungsschädenabgeltungsG Nr. 2).Der Senat hat dieser Bestimmung lediglich die Bedeutung beigemessen, daß vor der Freigabe der Gegenstände Entschädigungsansprüche nicht geltend gemacht werden können (Senatsurteil vom 24. Januar 1963 a.a.O.) und damit auch noch nicht fällig werden.
- BGH, 13.11.1975 - III ZR 143/73
Feststellungsklage bezüglich einer Zurückzahlung eines als Abschlag auf …
Richtig ist auch, daß zwischen beiden Anspruchsarten scharf zu unterscheiden ist, insbesondere wenn es sich um Leistungen zugunsten ausländischer Streitkräfte handelt (vgl. Anm. zum Senatsurteil vom 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 - NJW 1963, 1356).Art. 8 Abs. 3 FV ist bei Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung aber deshalb nicht anwendbar, weil die Vorschrift materiellen Inhalt hat und die Fälligkeit des Ersatzanspruches bis zum Zeitpunkt der Freigabe hinausschiebt (Senatsurteile in NJW 1963, 1356, 1357 und WM 1967, 826, 827).
- BGH, 13.07.1967 - III ZR 154/65
Anforderungen an eine Entschädigung für Vermögensnachteile - Befugnis der …
Wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH NJW 1963, 1356) zutreffend annimmt, kann der Klaganspruch nur auf die Bestimmungen des Bundesleistungsgesetzes in dessen ursprünglicher Fassung vom 19. Oktober 1956 (BGBl I 815) gestützt werden.In einer Besprechung zum Urteil des erkennenden Senats vom 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 = NJW 1963, 1356 ist die verschiedenartige Vertretung der Bundesrepublik betont, allerdings dabei das durch § 90 BLG geschaffene Problem nicht angeschnitten.
- BGH, 24.01.1963 - III ZR 149/61
Grenzen der Ersatzleistung nach § 26 BLG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.02.1966 - III ZR 21/64
Voraussetzungen für einen Anspruch aus Belegungsschäden an Grundstücken - Begriff …
Da die Freigabe im vorliegenden Falle am 9. August 1957 erfolgt ist, ist das Bundesleistungsgesetz in seiner alten Fassung und nicht in der Neufassung vom 27. September 1961 (BGBl. I 1769) anzuwenden (Urt. des erkennenden Senats vom 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 - NJW 1963, 1356, 1358) [BGH 24.01.1963 - III ZR 141/61] , die am 1. Oktober 1961 in Kraft getreten ist (Art. 111 des Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes vom 27. September 1961 - BGBl. I 1755). - BGH, 06.06.1968 - III ZR 28/66
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Stationierungsschäden nach den …
Da Art. 8 Abs. 3 FV den Entstehungszeitpunkt des Schadens auf den Zeitpunkt der Freigabe (hier: 15. Januar 1958) fingiert, ist für die Bemessung der gesamten Ersatzleistung das Bundesleistungsgesetz in der damals geltenden Fassung maßgebend (BGH NJW 1963, 1356), gleichgültig, ob die Schäden vor oder nach dem 5. Mai 1955 verursacht worden sind. - BGH, 24.01.1963 - III ZR 150/61
Rechtsmittel
Wie der Senat in seiner am selben Tage wie dieses Urteil verkündeten Entscheidung III ZR 141/61 ausgeführt hat, geht die Verpflichtung der Beklagten grundsätzlich dahin, den Zustand herzustellen, der wohne die Beschlagnahme im Zeitpunkt der Freigabe bestanden haben würde; für die gewöhnliche Abnutzung der Sache während der Zeit, für die eine Nutzungsentschädigung gewährt worden ist, ist jedoch kein Ersatz zu leisten (§ 26 Abs. 4 BLG). - BGH, 20.01.1966 - III ZR 113/64
Möglichkeit eines Rechtsfehlers bei der Umgestaltung eines Vertrages unter dem …
Die Klägerin macht auf Grund der Bestimmungen des Finanzvertrages, insbesondere der des Art. 8 Abs. 2 c und Abs. 3, die - auch - materiellrechtliche Bedeutung haben (für Abs. 3 vgl. BGH Urt. v. 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 - = NJW 1963, 1356 = BGH Warn 1963 Nr. 21), einen Anspruch auf Ersatz eines Belegungsschadens geltend.
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Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1963 - III ZR 235/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 38, 64 LBeschG.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 479
- WM 1963, 437
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.01.1973 - III ZR 113/70
Versagung der Auskiesungserlaubnis im Wasserschutzgebiet als …
In seinem Urteil vom 7. Januar 1963 - III ZR 235/61 = WM 1963, 437 = LM LandbeschG Nr. 4 hat der erkennende Senat einen Anspruch auf Enteignungsentschädigung in einem Falle anerkannt, in dem auf den Grundstücken des Klägers, die von den britischen Streitkräften in Anspruch genommen waren, wertvolle Sandvorkommen entdeckt wurden, die der Kläger ohne die Inanspruchnahme hätte ausbeuten können. - BGH, 20.03.2003 - III ZR 217/02
Höhe der Besitzeinweisungs-Entschädigung für die Inanspruchnahme von Grundstücken …
a) Die Bemessung der Besitzeinweisungsentschädigung richtet sich nach den für die Enteignungsentschädigung geltenden Regeln (hier: §§ 17 ff LBG; vgl. Senatsurteile vom 7. Januar 1963 - III ZR 235/61 - LM LandbeschG Nr. 4 = MDR 1963, 479 und vom 24. November 1975 - III ZR 113/73 - LM LandbeschG Nr. 24 = MDR 1976, 474). - BGH, 27.04.1964 - III ZR 136/63 Diese Bestimmung hält sich im Rahmen des Art. 14 GG und entspricht den von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätzen zur Enteignungsentschädigung (BGHZ 39, 198; BGH Urteil vom 7. Januar 1963 III ZR 235/61 = BGH Warn 1963 Nr. 3; Urteil vom 30. Mai 1963 III ZR 230/61 - NJW 1963, 1916).
- BGH, 05.07.1973 - III ZR 202/71
Enteignung durch Versagung der wasserrechtlichen Erlaubnis für Kiesgewinnung
Mindestens in diesem Falle könnten die Kläger nicht den zurückgezahlten Betrag, sondern nur das fordern, was ihnen an Nutzung des genannten Betrags entgangen ist; die Entschädigung wäre nach den Grundsätzen zu ermitteln, wie sie in dem bereits angeführten Senatsurteil vom 7. Januar 1963 - III ZR 235/61 = WM 1963, 437, 440 - LM LandbeschG Nr. 4 Bl. 3 entwickelt worden sind. - BGH, 24.11.1975 - III ZR 113/73 Ausgehend von dem allgemeinen Prinzip des Landbeschaffungsgesetzes, das die Entschädigung für den durch eine Enteignung eintretenden Rechtsverlust nach dem gemeinen Wert des enteigneten Grundstücks oder sonstigen Gegenstandes der Enteignung be inißt (§ 18 LBG) und wegen anderer durch die Enteignung eintretender Vermögensnachteile eine Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten gewährt (§ 19 LBG), muß angenommen werden, daß in entsprechender Anwendung dieser Grundsätze auch die Besitzeinweisungsentschädigung (Entschädigung für Verlust des Besitzes an der Sachsubstanz) zu bemessen ist (so bereits Senatsurteil in WM 1963, 437).
- BGH, 13.07.1978 - III ZR 99/75
Voraussetzungen für die Gewährung einer Enteignungsentschädigung - Anforderungen …
Bei der Bestimmung der "Qualität" der Grundstücke ist auch deren Eignung zur Kiesgewinnung zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 7. Januar 1963 - III ZR 235/61 - = WM 1963, 437). - BGH, 29.04.1968 - III ZR 160/67
Zahlung von Entschädigungsleistungen wegen Behinderung der Nutzung eines …
Der auch jetzt erkennende Senat des Bundesgerichtshofes hatte das erste Berufungsurteil vom 31. Oktober 1961 durch Erkenntnis vom 7. Januar 1963 (III ZR 235/61 = BGH Warn 1963 Nr. 3 = MDR 1963, 479) aufgehoben und in den Gründen ausgeführt: Dem Kläger ständen keine Ansprüche wegen Amtspflichtverletzung, sondern nur eine Besitzeinweisungsentschädigung nach Maßgabe des Landbeschaffungsgesetzes zu, weil die Inanspruchnahme durch die Besatzungsmacht 1945 rechtmäßig erfolgt sei und nach § 64 Abs. 3 LBG ab 5. Mai 1955 als vorzeitige Besitzeinweisung nach diesem Gesetz gelte.
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