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| OLG Hamburg, 28.11.1963 - 7 U 101/63 |
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Volltextveröffentlichung
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Papierfundstellen
- MDR 1964, 321
- VersR 1964, 1175
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Die gegenteilige Ansicht hatte, allerdings von einem vom vorliegenden verschiedenen Fall ausgehend, zunächst wohl am ausführlichsten das Landgericht Hamburg begründet (VersR 1964, 1175;… vgl. ferner LG München VersR 1974, 69, dazu Klimke a. a. O. S. 298; OLG Hamm NJW 1975, 654). - BGH, 29.06.1965 - VI ZR 36/64
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis
Eine Bereicherung der Klägerin trat hierdurch dann nicht ein, wenn diese den beschädigten Wagen zur Verfügung stellte und den Beklagten seine Verwertung überließ, wo zu sie sich ausdrücklich erboten hatte (vgl. auch OLG Hamburg VersR 1964, 1175 [OLG Hamburg 28.11.1963 - 7 U 101/63]). - OLG Stuttgart, 12.11.1968 - 6 U 65/68 Die Auffassung, daß stets der Geschädigte darüber bestimmen könne, ob er sein Fahrzeug reparieren lassen oder einen neuen Wagen anschaffen wolle (OLG Hamburg VersR 64, 1175 = MDR 64, 321), kann für das Schadenersatzrecht keine Geltung beanspruchen, weil sie einer uferlosen Ersatzwagenbeschaffung das Wort redet und eine fast schrankenlose Überforderung des Ersatzpflichtigen heraufbeschwört.
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