Rechtsprechung
| BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Klageberechtigung bei Beteiligung einer Behörde an dem Verwaltungsverfahren vor einer anderen Behörde - Klagebefugnis gegen Entscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1963 - II A 441/62
- BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
- BVerwG, 07.04.1965 - V C 58.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 19, 269
- NJW 1965, 600
- MDR 1965, 232
- DVBl 1965, 570
- BB 1965, 143
- DÖV 1965, 140
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.06.1963 - VII C 139.61
Kein Klagerecht eines Kraftdroschkenunternehmers gegen Erteilung der …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]). - BVerwG, 20.11.1959 - VII C 12.59
Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]). - BVerwG, 02.06.1955 - I C 102.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]). - BVerwG, 23.01.1958 - I C 89.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Januar 1958 - BVerwG I C 89.57 - (DVBl. 1958 S. 391 [392]) die in der früheren Rechtsanwaltsordnung eines Landes vorgesehene Anhörung der Rechtsanwaltskammer vor der Zulassung eines Anwalts nicht als ausreichend für die Annahme einer Befugnis der Rechtsanwaltskammer zur Erhebung der Klage gegen die entgegen ihrem Gutachten erfolgte Zulassung angesehen.
- BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65
Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung
Darin liegt der entscheidende Unterschied des vorliegenden Falles von dem im Urteil des V. Senats vom 6. Oktober 1964 - BVerwG V C 58.63 - (BVerwGE 19, 269) beurteilten Sachverhalt; dort fehlte es, wie im einzelnen in jener Entscheidung ausgeführt ist, an einer dem klagenden Land eingeräumten Rechtsposition. - BVerwG, 11.10.1967 - V C 47.67
Die Klagebefugnis ist immer Voraussetzung der Anfechtungsklage im …
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 1964 (BVerwGE 19, 269) eine Klagebefugnis der nach § 11 Abs. 2 GjS in Verbindung mit § 2 GjSDV antragsberechtigten Behörden gegen die Ablehnung der Anordnung der Aufnahme einer Schrift in die Liste der jugendgefährdenden Schriften jedenfalls dann verneint, wenn der Antrag von der Bundesprüfstelle unter Beachtung der für sie geltenden Verfahrensvorschriften sachlich beschieden worden ist.Es wäre selbst dann unbegründet, wenn die Entscheidung BVerwGE 19, 269 eine Klagebefugnis der antragstellenden Behörde nicht nur "jedenfalls dann" verneint hätte, wenn der Antrag von der Bundesprüfstelle sachlich unter Beachtung der für sie geltenden Verfahrensvorschriften beschieden worden ist.
- BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67
Begriff des "durchschnittlichen Jugendlichen" - Bestimmung des Begriffes der …
Es würde der Bedeutung der Bundesprüfstelle, wie sie in den Entscheidungen des erkennenden Senats BVerwGE 19, 269 und BVerwGE 25, 318 dargelegt ist, widersprechen, wenn die an dem Indizierungsverfahren Beteiligten sich mit der Entscheidung eines nicht ordnungsmäßig besetzten Spruchkörpers abfinden müßten.Das wird besonders dadurch deutlich, daß die antragstellende Behörde nach BVerwGE 19, 269 keine materielle Klagebefugnis hat.
- BGH, 20.07.1998 - NotZ 1/98
Antragsbefugnis der Notarkammer
Die Beteiligung der Notarkammer erfüllt keinen Selbstzweck, sondern dient - soweit ihr wie hier keine materiellen Rechtspositionen zugrunde liegen - ausschließlich dem objektivrechtlichen Ziel einer breiteren Beurteilungsgrundlage und damit einer besseren Entscheidungsfindung (vgl. für die Beteiligung einer Behörde am Verwaltungsverfahren: BVerwGE 92, 258, 261; BVerwG, Urt. v. 6. Oktober 1964 - V C 58/63 - NJW 1965, 600, 601). - VG Düsseldorf, 26.10.2006 - 11 K 4507/05
Umbau und Nutzungsänderung eines Hallenbaus für kulturelle und wirtschaftliche …
Rn. 94 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1964 - V C 58.63 -, BVerwGE 19, 269 (271). - BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
Flughafenunternehmer - Erhöhung der Entgelte - Luftfahrzeuge - Landegebühr - …
Seine Klage ist daher ihrem Wesen nach eine Popularklage, die dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz nicht unterliegt (BVerwGE 19, 269 [271]). - BFH, 21.10.1970 - I R 94/68 Nach dieser Vorschrift ist eine Klage unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - V C 219/62 vom 30.10.1963, Deutsches Verwaltungsblatt 1964 S. 191, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966 S. 195 - HFR 1966, 195 -, zu dem gleichlautenden § 42 Abs. 2 VwGO; vgl. auch Urteil des BVerwG V C 58/63 vom 06.10.1964, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 19 S. 269 - BVerwGE 19, 269 - Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - 3 RK 26/63 vom 28.04.1967, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 26 S. 237 - BSGE 26, 237 [BSG 28.04.1967 - 3 RK 26/63] - mit Nachweisen).
- VG Karlsruhe, 18.01.2012 - 6 K 3050/11
Vergütung von Krankenfahrten; Drittschutz durch § 51 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 …
Sie schließt demnach die Popularklage aus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 06.10.1964 - V C 58.63 - BVerwGE 19, 269). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1994 - 20 A 2935/92
Konzentrationswirkung; Planfeststellungsbeschlüsse; Deutsche Bundesbahn; Eingriff …
zum Verhältnis von Kompetenz und Recht allgemein BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1964 - V C 58.63 -, BVerwGE 19, 269 ff., 271, Urteil vom 14. Februar 1969 - IV C 215.65 -, BVerwGE 31, 263 ff., 267 und zu einem vergleichbaren Fall OVG NW, Urteil vom 27. Juni 1991 - 20 A 2773/88 -. - BVerwG, 24.09.1971 - VII B 146.69
Berechtigtes Interesse an der Klage eines früheren Gemeinderatsmitglieds - …
Das Feststellungsinteresse des § 43 Abs. 1 VwGO ist eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses und soll verhindern, daß die Verwaltungsgerichte mit Klagen bemüht werden, bei denen ein schutzbedürftiges Interesse des Klägers an einer Feststellung fehlt; es dient - ebenso wie das für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in § 42 Abs. 2 VwGO vorgeschriebene Erfordernis einer möglichen Beeinträchtigung von Rechten des Klägers (vgl. BVerwGE 19, 269 [271]) insbesondere dazu, die Popularklage auszuschließen. - BFH, 21.10.1970 - I R 81/68
Gemeinde - Anfechtungsklage - Streitentscheidungen der FÄ
- BVerwG, 09.07.1965 - IV B 46.65
Zulassung einer Revision - Überprüfung eines von der Planfeststellungsbehörde in …
- VG Gelsenkirchen, 20.08.2003 - 6 L 2070/03
Landschaftsplan, Drittschutz, Klagebefugnis
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.1986 - 12 B 98/86
Antrag einer Handwerkskammer auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des …
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 24.04.1995 - VK 2/94
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 21.05.1992 - VK 4/91
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 11.10.1988 - VK 2/87
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 11.10.1988 - VK 1/87
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.05.1988 - VK 1/86
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 24.04.1995 - VK 2/94
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 21.05.1992 - VK 4/91
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 11.10.1988 - VK 1/87
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 11.10.1988 - VK 2/87
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.05.1988 - VK 1/86
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Rechtsprechung
| BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf Ausstellung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Vollstreckbarkeit der durch ein sowjetzonales Gericht verhängten Strafe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 10.01.1962 - OS II 64/59
- BVerwG, 12.11.1962 - VIII B 33.62
- BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 19, 226
- NJW 1965, 647
- MDR 1965, 232
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60
Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte
Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
Allerdings begründet eine Entscheidung, die die Vollstreckung eines sowjetzonalen Strafurteils zuläßt, für den Geltungsbereich des Grundgesetzes konstitutiv die Verbindlichkeit des zu vollstreckenden Urteils (BVerfGE 11, 150 [158]).Das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone wird im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein "im Inland" ergangenes Urteil behandelt (BVerfGE 1, 332 [341]; 11, 150 [158]; 12, 62 [65]; ferner BGHSt 15, 72).
- BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60
Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr
Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
Das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone wird im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein "im Inland" ergangenes Urteil behandelt (BVerfGE 1, 332 [341]; 11, 150 [158]; 12, 62 [65]; ferner BGHSt 15, 72). - BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
Das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone wird im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein "im Inland" ergangenes Urteil behandelt (BVerfGE 1, 332 [341]; 11, 150 [158]; 12, 62 [65]; ferner BGHSt 15, 72).
- BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
Davon ist das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl. insbesondere BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [294] und das Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 287.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 22 = JR 1961 S. 475 = NJW 1961 S. 1372 = DVBl. 1961 S. 552 = ROW 1961 S. 163 = ZLA 1961 S. 222). - BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 287.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
Davon ist das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl. insbesondere BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [294] und das Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 287.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 22 = JR 1961 S. 475 = NJW 1961 S. 1372 = DVBl. 1961 S. 552 = ROW 1961 S. 163 = ZLA 1961 S. 222). - BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62
Voraussetzungen der Erteilung eines Flüchtlingsausweises für …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
Die nur dessen Vollstreckbarkeit betreffende Entscheidung läßt dieses in seinem Bestände unberührt; es wird weder ganz oder teilweise aufgehoben noch bestätigt (vgl. das Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 60.62 -, NJW 1964 S. 2220) Das Verfahren nach dem Gesetz über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen ist mit einem strafprozessualen Rechtsmittelverfahren und in seinen Ergebnissen mit einem strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren nicht vergleichbar, weder in seiner Zielsetzung noch in dem mit ihm erreichbaren strafprozessualen Erfolg. - BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64
Behandlung eines Strafurteils eines Gerichts der Sowjetischen Besatzungszone …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
Es bedarf hier jedoch keines Eingehens auf die Frage, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind in Fällen, in denen die Rechtskraft eines strafgerichtlichen Erkenntnisses Tatbestandsvoraussetzung für eine weitere Rechtsfolge ist, wie z.B. im Strafprozeß in Fällen des strafschärfenden Rückfalls (zu dieser Frage vgl. insbesondere die Entscheidung des BGH in NJW 1964 S. 2169) oder gemäß § 13 Abs. 3 der Bundesdisziplinarordnung - BDO - im Disziplinarverfahren gegen Beamte. - BGH, 15.07.1960 - 2 ARs 193/60
Voraussetzungen an die Zuständigkeit eines Gerichts zur Wiederaufnahme eines …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
Das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone wird im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein "im Inland" ergangenes Urteil behandelt (BVerfGE 1, 332 [341]; 11, 150 [158]; 12, 62 [65]; ferner BGHSt 15, 72).
- BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der …
In der Entscheidung BVerwGE 19, 226 wurde festgelegt, daß die Bindung an die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit sowjetzonaler Strafurteile nach § 16 RHG sich im Verwaltungsprozeß nicht auf das der Entscheidung zugrundeliegende sowjetzonale Strafurteil als solches oder auf seine Gründe erstrecke sowie daß im Verwaltungsprozeß die Gerichte durch die Rechtskraft eines sowjetzonalen Strafurteils an der Nachprüfung seiner Gründe in tatsächlicher und in rechtlicher Beziehung nicht gehindert würden; im Rahmen ihrer Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, könnten sie zu dieser Prüfung gehalten sein. - OLG München, 31.01.1986 - 21 U 4464/85
Theodor Oberländer
Feststellung besagt, daß in der Bundesrepublik Deutschland aus der Verurteilung für den Betroffenen keine nachteiligen Folgen mehr hergeleitet werden dürfen, daß also dem Urteil die Urteilswirkung entzogen ist, weil gegen die Verurteilung rechtsstaatliche Bedenken bestehen (Bundesverwaltungsgericht NJW 1965, 647, 648 und NJW 1969, 1730/1731). - BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 128.72
Rechtsmittel
Hierzu hat der erkennende Senat entschieden, daß die Bindung an die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit sowjetzonaler Strafurteile im Geltungsbereich des Grundgesetzes im Verwaltungsprozeß sich nicht auf das der Entscheidung zugrunde liegende sowjetzonale Strafurteil als solches oder auf seine Gründe erstreckt und daß im Verwaltungsprozeß die Gerichte durch die Rechtskraft eines sowjetzonalen Strafurteile an der Nachprüfung seiner Gründe in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung nicht gehindert werden (BVerwGE 19, 226).
- BVerwG, 14.10.1965 - VI C 35.65
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Widerruf des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann aber ein Verfahrensmangel, dessen Rüge in den Vorinstanzen unterlassen worden ist, im Revisionsverfahren gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 558 und § 295 Abs. 1 ZPO nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. BVerwGE 8, 149; 19, 231) [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63]. - BVerwG, 29.07.1974 - VI C 174.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
Sie scheitert ferner ebenso wie die Rüge, der Kläger hätte nicht nur formlos angehört, sondern förmlich als Partei vernommen werden müssen, daran, daß die Beklagte mit diesen Rügen in der Revisionsinstanz nicht mehr gehört werden könnte, weil sie die bezeichneten Mängel bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hätte rügen können (§ 173 VwGO, § 295 ZPO; vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Verwaltungsrechtsstreit BVerwGE 8, 149; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][234 ff.]; Beschlüsse vom 5. Dezember 1972 - BVerwG VI B 37.72 - und vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 -). - BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72
Vorzeitiges Ausscheiden eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Dienst der …
Nach dieser Vorschrift habe ein Flüchtling die Zwangslage, wegen der er aus der sowjetischen Besatzungszone geflüchtet sei, nur dann zu vertreten, wenn er sie durch ein Verhalten herbeigeführt habe, das zu unterlassen ihm hätte zugemutet werden können (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [294]; 19, 226 [231]; 20, 211 [214]). - BVerwG, 29.07.1974 - VI C 134.73
Mitwirkungspflicht der Wehrbehörde bei Aufklärung des Gerichts über eine …
Sie scheitert ferner ebenso wie die Rüge, der Kläger hätte nicht nur formlos angehört, sondern förmlich als Partei vernommen werden müssen, daran, daß die Beklagte mit diesen Rügen in der Revisionsinstanz nicht mehr gehört werden könnte, weil sie die bezeichneten Mängel bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hätte rügen können (§ 173 VwGO, § 295 ZPO; vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Verwaltungsrechtsstreit BVerwGE 8, 149; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][234 ff.];. - BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewinnung eines Eindrucks über die …
Sie scheitert ferner ebenso wie die Rüge, der Kläger hätte nicht nur formlos angehört, sondern förmlich als Partei vernommen werden müssen, daran, daß die Beklagte mit diesen Rügen in der Revisionsinstanz nicht mehr gehört werden könnte, weil sie die bezeichneten Mängel bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hätte rügen können (§ 173 VwGO, § 295 ZPO; vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Verwaltungsrechtsstreit BVerwGE 8, 149; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][234 ff.]; Beschlüsse vom 5. Dezember 1972 - BVerwG VI B 37.72 - und vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 -). - BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64
Entscheidung über Antrag auf Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfen an …
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 237.63 - ausgesprochen hat, werden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Gerichte durch die Rechtskraft eines sowjetzonalen Strafurteils an der Nachprüfung seiner Gründe in tatsächlicher und in rechtlicher Beziehung nicht gehindert, im Rahmen ihrer Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, können sie zu dieser Prüfung gehalten sein. - BVerwG, 16.05.1969 - VIII B 228.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von …
In dem Urteil BVerwGE 19, 226 sind die zum Flüchtlingsrecht entwickelten Grundsätze eingehend dargelegt. - BVerwG, 25.09.1975 - 5 B 9.75
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels …
- VGH Hessen, 30.04.1969 - II OE 141/67
- BVerwG, 11.11.1965 - VIII CB 59.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 299.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.09.1967 - VII C 172.66
Bemessung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital - …
- BVerwG, 21.03.1967 - VIII B 73.65
Anerkennung als ein Sowjetzonenflüchtling nach dem Bundesvertriebenengesetzes …
- BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 52.64
Rechtsmittel
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