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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.03.1966 | BGH, 27.05.1966

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1466
BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62 (https://dejure.org/1966,1466)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1966 - V ZR 204/62 (https://dejure.org/1966,1466)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1966 - V ZR 204/62 (https://dejure.org/1966,1466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Erlöschen einer Grunddienstbarkeit nach französischem Recht - Erlöschen eines Wegerechts - Anwendung der Vorschriften des Grenzüberbaus auf eine Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 748
  • DNotZ 1967, 103
  • WM 1966, 739
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61

    Überbau bei Grunddienstbarkeiten

    Auszug aus BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62
    (Ergänzung zu BGHZ 39, 5).

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits in einer seitlich nach dem Berufungsurteil liegenden Entscheidung vertreten (BGHZ 39, 5 = LM BGB § 912 Nr. 13 m. Anm. Rothe).

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62
    Diese Ausführungen lassen keine Verkennung des Rechtsbegriffs der groben Fahrlässigkeit (BGHZ 10, 14, 16) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] ersehen.
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62
    Auch dieser Erwärung liegt ersichtlich die unrichtige Auffassung zugrunde, daß die Dienstbarkeit der Kläger bereits durch das fehlen eines Rechts zum Überschreiten des Zwischengrundstücks Hartwig berührt werde (vgl. außerdem das Senatsurteil vom 27. Januar 1960, V ZR 140/58, LM BGB § 1018 Nr. 3 = NJW 1960, 673 [BGH 27.01.1960 - V ZR 148/58], wonach bei dinglichen Rechten eine mißbräuchliche Ausübung nur aus dem dinglichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten selbst abgeleitet werden kann).
  • BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61

    Gemeinrechtliche Servitut

    Auszug aus BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62
    Die Dienstbarkeit blieb auch nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Grundbucheintrag fortbestehen (Art. 184 EGBGB); eine Eintragung war zwar möglich, aber nicht notwendig (Art. 187 EGBGB; vom Vorbehalt abweichender Regelung in Abs. 2 a.a.O. hat das Land Preußen keinen Gebrauch gemacht, Senatsurteil BGHZ 42, 63, 64) [BGH 24.06.1964 - V ZR 162/61].
  • BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58

    Widerruf einer gemischten Schenkung

    Auszug aus BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62
    Auch dieser Erwärung liegt ersichtlich die unrichtige Auffassung zugrunde, daß die Dienstbarkeit der Kläger bereits durch das fehlen eines Rechts zum Überschreiten des Zwischengrundstücks Hartwig berührt werde (vgl. außerdem das Senatsurteil vom 27. Januar 1960, V ZR 140/58, LM BGB § 1018 Nr. 3 = NJW 1960, 673 [BGH 27.01.1960 - V ZR 148/58], wonach bei dinglichen Rechten eine mißbräuchliche Ausübung nur aus dem dinglichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten selbst abgeleitet werden kann).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 254/62

    Treuepflicht des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62
    Als Lageveränderung wirkt sich hier die Errichtung des Gebäudes aus, da, sie die Grunddienstbarkeit nur beeinträchtigt, nicht aber aufhebt; daher ist es gerechtfertigt, ihre rechtlichen Folgen gemäß Art. 184 S. 2 EGBGB nach Neurecht zu beurteilen und nicht nach Art. 189 Abs. 111 EGBGB, der die Aufhebung alter Grunddienstbarkeiten im Auge hat (ebenso im Ergebnis die Senatsentscheidung BGHZ 42, 62, 68 f [BGH 18.06.1964 - VII ZR 254/62]ür eine gemeinrechtliche Grunddienstbarkeit).
  • BGH, 21.10.1955 - V ZR 67/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62
    Auch nach heutigem Recht endet eine Dienstbarkeit dann, wenn ihre Ausübung unmöglich wird (Senatsurteil vom 21. Oktober 1955, V ZR 67/54, LM BGB § 1020 Nr. 1;… Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 4. Aufl. § 37 A 8 und § 30 Fußn. 105;… Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 1019 Anm. 3 d;… Baur, Lehrbuch des Sachenrechts 2. Aufl. § 33 III 2;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 1018 Rdn. 11;… Westermann, Sachenrecht 4. Aufl. § 122 II 1 Ende;… Staudinger/Ring, BGB 11. Aufl. § 1018 Rdn. 45).
  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 177/82

    Behauptungs- und Beweislast bei Streit über ein Leitungsrecht

    Im Ansatz stellt das Berufungsgericht zutreffend darauf ab, daß eine Grunddienstbarkeit auch erlischt, wenn infolge Veränderung eines de betroffenen Grundstücke die Ausübung dauernd ausgeschlossen ist oder wenn der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig wegfällt (Senatsurteile vom 21. Oktober 1955, V ZR 67/54, LM BGB § 1020 Nr. 1; vom 6. Mai 1966, V ZR 204/62, WM 1966, 739, 740; vom 5. Oktober 1979, V ZR 178/78, LM BGB § 1018 Nr. 30; …
  • LG Stade, 17.03.2016 - 5 O 420/15

    Grundstück völlig verwildert: Eingetragenes Wegerecht erlischt!

    Die Eigentümer aller übrigen herrschenden Grundstücke sind an der Ausübung des Wegerechts dauerhaft gehindert, weil sie das Flurstück ###, welches zwischen dem Flurstück der Klägerin und ihren Flurstücken liegt, faktisch nicht überqueren können (vgl. hierzu OLG München…, Urteil vom 10.11.2014, 34 Wx 346/14, Rz. 13; BGH, Urteil vom 06.05.1966, V ZR 204/62, Rz. 22).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2018 - 5 W 86/18

    Teilung des herrschenden Grundstücks einer Grunddienstbarkeit: Nachweis des …

    Die unmittelbare Nachbarschaft von herrschendem und dienendem Grundstück ist zur Begründung eines Vorteils im Sinne des § 1019 BGB nicht unbedingt notwendig; es genügt vielmehr eine derartige räumliche Beziehung zueinander, dass ein objektiver grundstücksbezogener Nutzen des herrschenden Grundstücks besteht, was sich nach dem Rechtsinhalt der Grunddienstbarkeit richtet (OLG München, FGPrax 2015, 61; RNotZ 2018, 583;… Staudinger/Weber (2017) BGB § 1019, Rn. 6; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1966 - V ZR 204/62, MDR 1966, 748).
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95

    Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR

    Wenn Rechte, mit denen eine Sache oder ein Recht im Zeitpunkt des Inkrafttretens neuen Rechts belastet ist, mangels anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen mit dem sich aus dem bisherigen Recht ergebenden Inhalt und Rang bestehenbleiben, wird vorausgesetzt, daß auch das Entstehen der belasteten Rechte von dem bisherigen Recht bestimmt wird (vgl. BGHZ 42, 63, 64 ff; BGH, Urt. v. 6. Mai 1966 - V ZR 204/62, LM Code civil Nr. 5;… Palandt/Bassenge, BGB 56. Aufl. Art. 184 EGBGB Rdn. 3;… Art. 233 EGBGB § 3 Rdn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach altem pfälzischen Recht

    c) Nach Art. 703 CC hörten Dienstbarkeiten nach dem pfälzischen Zivilrecht auf ("cessent"), wenn infolge des Zustandes des dienenden oder des herrschenden Grundstücks die Dienstbarkeit nicht mehr ausgeübt werden konnte; nach Art. 704 CC lebten die Dienstbarkeiten, abgesehen von zwischenzeitlicher (dreißigjähriger) Verjährung, indes wieder auf ("revivent"), wenn die Sachen wieder so hergestellt waren, dass man sie (die Dienstbarkeit) gebrauchen konnte (vgl. BGH LM Code Civil Nr. 5 = WM 1966, 739, 740).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 115/94

    Wegfall des Vorteils für herrschendes Grundstück durch Widmung des dienenden …

    Beide Grundsè.EURcke mussen nur so nahe beieinander liegen, d出 nach ihrer Lage das eine dem anderen einen Vorteil gew引iren kann und gewæ²¹rt (vgl. BGH WM 1966, 739, 741;… Palandtl Bassenge, BGB, 53. Aufl.,§ 119,Arim. 2).
  • OLG Celle, 18.07.2016 - 4 U 55/16

    Grundbuchberichtigung wegen Erlöschens einer Grunddienstbarkeit

    a) Eine zunächst wirksam begründete Grunddienstbarkeit erlischt, wenn infolge grundlegender Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage der Vorteil, den sie dem herrschenden Grundstück zunächst bot, objektiv und endgültig wegfällt (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Februar 1984 - V ZR 177/82, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 6. Mai 1966 - V ZR 204/62, juris Rn. 19;… im Überblick: Staudinger/Mayer, BGB (2009), § 1019 Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04

    Ansprüche bei Bauwichüberschreitung: Beseitigungsanspruch bzw. Duldungspflicht …

    In dieser Entscheidung hat der BGH die Rechtsprechung des Reichsgerichts im Ergebnis aufgegeben und eine analoge Anwendung des § 912 BGB jedenfalls für den Bereich der Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit eröffnet und eine weitere analoge Anwendung bei der Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift des öffentlichen Baurechts über den Grenzabstand nicht ausgeschlossen (vgl. auch BGH, Urteil vom 06.05.1966, MDR 1966, 748, 749).
  • BGH, 05.10.1979 - V ZR 178/78

    Voraussetzungen für die Löschung einer Eintragung im Grundbuch - Vorliegen einer …

    Für die wettbewerbsrechtliche Seite der Dienstbarkeit läßt sich nach den Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts weder sagen, daß ihre Ausübung dauernd unmöglich geworden (vgl. Senatsurteile vom 6. Mai 1966, V ZR 204/62 = WM 1966, 739, 740; vom 21. Oktober 1955, V ZR 67/54 = LM BGB § 1020 Nr. 1;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 1018 Rdn. 36), noch daß der Vorteil für das herrschende Grundstück objektiv und endgültig weggefallen sei (…vgl. BGB-RGRK a.a.O. und § 1019 Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Beibringung einer vom Antragsteller im …

    Entscheidend ist vielmehr eine konkrete Einzelfallbetrachtung sowohl der Lage der Grundstücke zueinander als auch des Inhaltes der Grunddienstbarkeit: die Grundstücke müssen sich in einer solchen räumlichen Beziehung zueinander befinden, dass nach ihrer Lage das eine Grundstück dem anderen Grundstück den Nutzen gewähren kann, der sich aus der Art der Dienstbarkeit und der Art der Benutzung ergibt (vgl. grundlegend BGH BeckRS 1966, 31174015;… beck-online, Großkommentar BGB-Alexander, Stand: 01. Januar 2018, § 1019, Rn. 44 bis 46;… Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1 und 2; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; s. auch OLG München, NJW-RR 2011, 97 f., RNotZ 2012, 121 ff. und FGPrax 2015, 61; OLG Koblenz DNotZ 1999, 511 ff.).
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 127/96

    Bestimmtheit der Verpfändung von Sachen nach ZGB -DDR

  • OLG Köln, 19.06.1997 - 7 U 167/96

    Wirksamkeit der Begründung einer Grunddienstbarkeit nach französischem …

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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1966 - IV ZR 100/65   

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https://dejure.org/1966,5856
BGH, 09.03.1966 - IV ZR 100/65 (https://dejure.org/1966,5856)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1966 - IV ZR 100/65 (https://dejure.org/1966,5856)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1966 - IV ZR 100/65 (https://dejure.org/1966,5856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 748
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 108/63
    Auszug aus BGH, 09.03.1966 - IV ZR 100/65
    Denn in seinem Urteil vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 108/63 - (LM Nr. 60 zu § 1 BEG 1956 = RzW 1964, 209 Nr. 7 und 368 Nr. 19) ist der Senat davon ausgegangen, daß seit 1935, zumindest aber seit 1938 für die gegen die Zigeuner ergriffenen Maßnahmen nicht nur militärische und sicherheitspolizeiliche, sondern auch rassenpolitische Beweggründe mitursächlich waren.

    Im Urteil vom 18. Dezember 1963 (a.a.O.) hat der Senat, unter Aufgabe seiner bis dahin abweichenden Rechtsprechung, ausgesprochen, für die im Mai 1940 angeordnete Umsiedlung von Zigeunern aus West- und Nordwestdeutschland seien rassenpolitische Gründe mitursächlich gewesen.

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - weite Auslegung …

    Nur aus einer Parenthese in einem Urteil des BGH vom 3.7.1957 (IV ZR 125/57 - RwZ 1957, 328, juris RdNr 14) ergibt sich nicht tragend, dass kennzeichnend für haftähnliche Bedingungen iS des § 43 Abs. 3 BEG - auch in einem Ghetto - das Getrenntleben von den nicht verfolgten Bewohnern eines Ortes, ohne Gelegenheit zum Umgang mit diesen, gewesen sein soll (vgl auch BGH Urteil vom 9.3.1966 - IV ZR 100/65 - RzW 1966, 332, juris RdNr 20).

    Nicht der Ghetto-Begriff, sondern ausschließlich der der "haftähnlicher Bedingungen" ist betroffen, wenn der BGH im Urteil vom 9.3.1966 (IV ZR 100/65 - RzW 1966, 332, juris RdNr 20) die allgemeinen Feststellungen des landgerichtlichen Urteils zur Situation von "Zigeunern" im Generalgouvernement zur Annahme solcher Bedingungen nicht ausreichen lässt.

    Das Schleswig-Holsteinische OLG hatte in der angefochtenen Entscheidung das Generalgouvernement mit Rücksicht auf die hierhin erfolgten Deportationen, die schlechten Verpflegungsbedingungen, die Diskriminierung durch den Zwang zum Tragen besonderer "Zigeunerausweise", einer Armbinde mit einem "Z" und durch die jeweils auf dem linken Unterarm mit Farbe angebrachte Nummer sowie erfolgte Erschießungen als "ein einziges großes, nach außen hin abgeschlossenes Ghetto" für die dorthin verbrachten "Zigeuner" bezeichnet (vgl BGH Urteil vom 9.3.1966 - IV ZR 100/65 - RzW 1966, 332, juris RdNr 15).

  • BGH, 03.06.1966 - IV ZR 129/65

    Rechtsmittel

    Dies hat der Senat, entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung, in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 9. März 1966 - IV ZR 100/65 - sowie in dem in der Sache IV ZR 130/65 (Schleswig-Holstein/Franz) am 3. Juni 1966 ergangenen Urteil dargelegt.
  • BGH, 03.06.1966 - IV ZR 130/65

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (RzW 1957, 328 Nr. 28; 1965, 316 Nr. 20; LM Nr. 22, 26, 27 zu § 43 BEG 1956 und Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1966 - IV ZR 100/65 -) liegt ein "Leben unter haftähnlichen Bedingungen" vor, wenn der Verfolgte erheblichen und laufend streng überwachten Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit unterworfen ist und nach den sonstigen sich ergebenden Bedingungen ein Leben führen muß, das dem eines Häftlings sehr nahe kommt.
  • BGH, 03.06.1966 - IV ZR 124/65

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (RzW 1957, 328 Nr. 28; 1965, 316 Nr. 20; LM Nr. 22, 26, 27 zu § 43 BEG 1956 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1966 - IV ZR 100/65 -) liegt ein "Leben unter haftähnlichen Bedingungen" vor, wenn der Verfolgte erheblichen und laufend streng überwachten Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit unterworfen ist und nach den sonstigen sich ergebenden Bedingungen ein Leben führen muß, das dem eines Häftlings sehr nahe kommt.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1966 - V ZR 156/63   

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https://dejure.org/1966,5472
BGH, 27.05.1966 - V ZR 156/63 (https://dejure.org/1966,5472)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1966 - V ZR 156/63 (https://dejure.org/1966,5472)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1966 - V ZR 156/63 (https://dejure.org/1966,5472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erhebung einer Leistungsklage gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach zulässigerweise erhobener Feststellungsklage - Prozessführungsbefugnis einzelner Mitglieder einer Gesamthandsgemeinschaft - Umfang des Nutzungsrecht bei bestehendem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 748
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61

    Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen, …

    Auszug aus BGH, 27.05.1966 - V ZR 156/63
    Dies ist bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts der Fall, wie sich aus § 709 BGB ergibt (BGHZ 39, 14, 15) [BGH 10.01.1963 - II ZR 95/61].
  • RG, 15.01.1931 - VI 272/30

    1. Nach welchen Grundsätzen sind Verträge auszulegen, durch die unter der …

    Auszug aus BGH, 27.05.1966 - V ZR 156/63
    Der streitige Umfang der Altdienstbarkeit ist sonach durch Auslegung dieses Vertrags (…vgl. Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht im Bundesgebiet, 4. Aufl. § 34 IV 1 S. 607), und zwar, da der Grundbucheintragung kein rechtsbegründender Charakter zukam nach den damals geltenden Auslegungsvorschriften (RGZ 131, 158, 169;… Westermann a.a.O. S. 112) zu bestimmen.
  • OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 4 U 105/10

    Fortbestand altrechtlicher Holzrechte bei Konkretisierung durch Rezessvertrag

    Die Auslegung hat sich dabei an der maßgeblichen Willensvorstellung der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge unter Berücksichtigung der bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge bestehenden Übung und den damals gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie an der Interessenlage, insbesondere auch dem damaligen Sinn und Inhalt der verwendeten Rechtsbegriffe auszurichten, wobei notfalls auch eine ergänzende Vertragsauslegung nicht ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 27.05.1966, Az.: V ZR 156/63, Rn. 28 zitiert nach juris, RGZ 131, 167ff.;… Westermann, Die Forstnutzungsrechte, Hannover 1942, S. 112f.).

    Rn. 248 In dem dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.05.1966 (Az.: V ZR 156/63, zitiert nach juris) zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über den Umfang (Holzart und Holzmenge) eines eingetragenen Forstnutzungsrechts.

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07

    Auslegung einer durch Urteil aus dem Jahr 1871 festgestellten Berechtigung zum …

    Damit dient die Gerechtigkeit aber nicht einem mehr oder weniger freigiebigen Zweck, sondern einem Bedürfnis (dazu: Senat, Urt. v. 27. Mai 1966, V ZR 156/63, LM Gemeines Recht [Allgemeines] Nr. 2).
  • OLG Naumburg, 07.02.2020 - 12 Wx 60/19

    Grundbuchsache: Zulässigkeit einer Grundbuchbeschwerde des Mitglieds einer …

    Diese Regelung lag in der deutschrechtlichen Tradition der Allmende begründet, welche seit dem Mittelalter gemeinschaftliches Eigentum der Dorfgenossen war und der gemeinschaftlichen Nutzung unterlag (Seehusen, Zum Recht der Teilungs- und Verkopplungsinteressengemeinschaften, Recht der Landwirtschaft 1962, 305, 306; Böhringer, Altrechtliche Personenzusammenschlüsse und ihr Grundbuch-Schicksal in den neuen Bundesländern, NJ 2000, 120 ff.; auch zur rechtsgeschichtlichen Entwicklung der altrechtlichen Interessentengemeinschaften in Sachsen-Anhalt;… Böttcher, in: Meikel, GBO, a.a.O., § 123 GBO, Rn. 23; BGH, Urteil vom 27. Mai 1966 - V ZR 156/63 -, Rn. 35, juris; OLG Celle, Urteil vom 3. Februar 1964, 1 U 97/62, RdL 1964, 157; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 39/06 -, Rn. 30, juris).
  • OVG Berlin, 19.04.1991 - 2 B 11.88

    Bauplanungsrecht, - Nachbarklage gegen eine während der Planaufstellung erteilte …

    Im übrigen spricht alles gegen die Auffassung des Klägers, daß er einen eigenen zivilrechtlichen Anspruch auf Beachtung dieser Baubeschränkungen hat: Denn der die Dienstbarkeit begründende Vertrag ist unter der Geltung des Preußischen Allgemeinen Landrechts (ALR) geschlossen worden; maßgeblich für Entstehung, Inhalt und Auslegung daraus folgender beschränkter dinglicher Rechte (vgl. Artikel 184 Satz 1 EGBGB ) wie auch schuldrechtlicher Ansprüche (vgl. Artikel 170 EGBGB ) bleiben die vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches geltenden Gesetze (vgl. RG, Urteil vom 15. Januar 1931, RGZ 131, 159 ff.; BGH, Urteil vom 27. Mai 1966, MDR 1966 S. 748).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2016 - 10 LA 69/16

    Auseinandersetzung; Flurbereinigung; Fortgeltung; Gewohnheitsrecht; …

    Denn für die Auslegung vertraglicher Bestimmungen gelten andere Vorgaben (§ 157 BGB, vgl. ergänzend BGH, Urt. v. 27.5.1966 - V ZR 156/63 - juris, Rn. 27 f.) als für die Auslegung von Satzungen.
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