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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.05.1967

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,39
BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65 (https://dejure.org/1967,39)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1967 - IV C 10.65 (https://dejure.org/1967,39)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1967 - IV C 10.65 (https://dejure.org/1967,39)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Durchführung einer Nachbarklage wegen eines Garagenbaus auf dem Nachbargrundstück

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 11 Abs. 1 Satz 1und Abs. 2, 13 Abs. 1 Satz 2 RGaO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" i.S. von § 13 Abs. 1 Satz 2 RGaO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 29
  • NJW 1967, 1770
  • MDR 1967, 862
  • WM 1968, 1491
  • DVBl 1968, 30
  • DVBl 1968, 89
 
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Wird zitiert von ... (118)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Soweit der Beklagte sich demgegenüber auf § 67 der Bauordnung für Berlin vom 29. Juli 1966 (GVBl. für Berlin S. 1175) bezieht, der zum Teil ähnliche Bestimmungen enthält, kann damit die Fortgeltung der planungsrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung als Bundesrecht nicht in Frage gestellt werden (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - [BVerwGE 22, 129 [34]]).

    Zwar teilt der Senat die grundsätzlichen Bedenken nicht, die gelegentlich gegen eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage erhoben worden sind (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1965 in BVerwGE 22, 129 [130 f.]).

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Die vom Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Vorschriften der Reichsgaragenordnung finden, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (NJW 1967, 840) entschieden hat, auch nach Inkrafttreten von Bundesbaugesetz und Baunutzungsverordnung (BNVO) Anwendung, solange nicht neue Bebauungspläne auf Grund der eben genannten Rechtsvorschriften mit der Wirkung des § 1 Abs. 3 Satz 2 BNVO erlassen sind, dies ist hier nicht der Fall.

    Denn nach § 11 Abs. 2 RGaO kommt es auf das Bedürfnis an Garagen in dem Gebiet und nicht nur auf dem Grundstück , auf dem Garagen errichtet werden sollen, an (vgl. dazu im einzelnen Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 -).

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Zwar ist es richtig, daß nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts den Inhalt des Eigentums des Nachbarn materiell erweitern (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - [BVerwGE 11, 95 [96]]); eine solche materielle Erweiterung des Eigentums hängt aber von der Beantwortung der - bei landesrechtlichen Vorschriften dem Revisionsgericht grundsätzlich verschlossenen - Frage ab, ob die Vorschrift tatsächlich nachbarschützend ist.
  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Es kann offenbleiben, ob § 11 Abs. 2 RGaO, auf den sich die Klägerin bezieht, nachbarschützende Funktionen hat (vgl. zur Frage, ob es sich bei § 11 Abs. 2 RGaO um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt, verneinend BGHZ 40, 306 [BGH 27.11.1963 - V ZR 201/61] [311 f.]).
  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Aus diesem Grund ist das Bundesverwaltungsgericht - ohne daß dies einer erneuten Vertiefung bedürfte - in ständiger Rechtsprechung von der Gültigkeit der Reichsgaragenordnung ausgegangen (vgl. im einzelnen Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - [BVervGE 2, 122]).
  • BVerwG, 13.01.1961 - VII C 219.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Der Senat weicht daher mit seiner Auslegung des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO nicht von den Entscheidungen anderer Senate des Bundesverwaltungsgerichts ab (vgl. etwa Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 219.59 - [BVerwGE 11, 331]), weil sich die Frage, ob einem Dritten ein subjektives Recht eingeräumt ist, nur aus der Auslegung der jeweils zugrunde liegenden Rechtsvorschrift ergeben kann.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    So hat der Senat beispielsweise in seinem Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 10.65 - (BVerwGE 27, 29 ) angenommen, daß in einem reinen Wohngebiet den diesem Gebiet rechtlich Verbundenen ein Abwehranspruch gegen erhebliche Verletzungen des Gebietscharakters zustehe.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Die Annahme einer schlechthin drittschützenden Funktion des Gebotes der Rücksichtnahme verbietet sich deshalb, weil zumindest im Baurecht einer Vorschrift drittschützende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn sie einen bestimmten und abgrenzbaren, dh individualisierbaren und nicht übermäßig weiten Kreis der hierdurch Berechtigten erkennen läßt (vgl dazu die Urteile vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - in BVerwGE 27, 29 (33), vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 (275f), vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 (175), vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 (63) und vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - in Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 3 S 1 (10)).

    Die Beschränkung drittschützender Vorschriften auf solche, die einen genügend sicher abgrenzbaren Kreis von Berechtigten erkennen lassen, rechtfertigt sich aus dem Schutzbedürfnis derer, denen antragsgemäß Baugenehmigungen erteilt werden; sie rechtfertigt sich insbesondere deshalb, "weil der Schutz zugunsten eines ... nicht mehr übersehbaren Kreises von angeblich Berechtigten, der keineswegs auf die Nachbarn im eigentlichen Sinne beschränkt ist, den Bauherrn ... einem für ihn ... nicht mehr übersehbaren Risiko aussetzt und ihn - mit allen damit verbundenen wirtschaftlichen und sonstigen Folgen - oft über Jahre hinweg im Ungewissen läßt" (Urteil vom 28. April 1967 (aaO S 33)).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …

    Das Berufungsgericht hat insoweit weder den § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO zu Unrecht als nachbarschützend angesehen (Urteil des Senats vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - BVerwGE 27, 29 [32]), noch hatte es Anlaß, sich mit dem teils bundesrechtlichen, teils landesrechtlichen Gehalt des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO auseinanderzusetzen (Urteil des Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - BVerwGE 26, 103 [106]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,435
BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66 (https://dejure.org/1967,435)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1967 - III C 78.66 (https://dejure.org/1967,435)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1967 - III C 78.66 (https://dejure.org/1967,435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche des Erben eines für tot erklärten anteilsberechtigten Abkömmlings auf Gewährung von Lastenausgleich wegen Kriegssachschäden - Zugehörigkeit eines Anspruchs auf Lastenausgleich zum Nachlass - Auswirkungen der Beteiligung mehrerer Personen an einem Wirtschaftsgut ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 86
  • MDR 1967, 862
  • JR 1967, 394
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.06.1963 - III C 80.61
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66
    Der Ausgleichsanspruch für die ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgüter, die zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehörten, ist kein Ersatz im Sinne des § 1473 Abs. 1 BGB (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, BVerwG 16, 169).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats gehört der Anspruch auf Lastenausgleich, der einem vor dem 1. April 1952 gestorbenen unmittelbar Geschädigten erwachsen ist, nicht zu dessen Nachlaß; er entsteht vielmehr mit dem 1. April 1952 in der Person seines Erben (Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - [MDR 1963, 618]; Urteil vom 27. Juni 1963 [BVerwGE 16, 169]; Beschluß vom 18. November 1963 - BVerwG III CB 141.63 -).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt (BVerwGE 16, 169 mit Nachweisen), daß eine Schadensfeststellung zugunsten einer Erbengemeinschaft nicht zulässig ist.

    Die Entstehung dieses Anspruchs, sein Umfang und seine Geltendmachung richten sich deshalb nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder anderen Bestimmungen des Privatrechts (BVerwGE 16, 169-173 -).

    Er tritt nicht als Ersatz an die Stelle des ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgutes; deshalb ist weder § 2041 BGB anwendbar (BVerwGE 16, 169-172 f. - mit Hinweis auf BVerwG III C 101.60), noch ist § 1473 Abs. 1 BGB einschlägig.

  • BVerwG, 14.03.1963 - III C 101.60
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats gehört der Anspruch auf Lastenausgleich, der einem vor dem 1. April 1952 gestorbenen unmittelbar Geschädigten erwachsen ist, nicht zu dessen Nachlaß; er entsteht vielmehr mit dem 1. April 1952 in der Person seines Erben (Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - [MDR 1963, 618]; Urteil vom 27. Juni 1963 [BVerwGE 16, 169]; Beschluß vom 18. November 1963 - BVerwG III CB 141.63 -).

    Er tritt nicht als Ersatz an die Stelle des ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgutes; deshalb ist weder § 2041 BGB anwendbar (BVerwGE 16, 169-172 f. - mit Hinweis auf BVerwG III C 101.60), noch ist § 1473 Abs. 1 BGB einschlägig.

  • BVerwG, 15.12.1960 - III C 238.59

    Abtretung von Ansprüchen nach der Kriegssachschädenverordnung und deren …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66
    Allerdings kann der unmittelbar Geschädigte seinen Ausgleichsanspruch abtreten und damit geht in der Regel auch das Antragsrecht auf den Erwerber über (BVerwGE 11, 296; Urteil vom 22. Februar 1966 - BVerwG III C 209.64 -).
  • BVerwG, 28.04.1960 - III C 103.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66
    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die Geschädigteneigenschaft und das damit verbundene Recht, Ausgleichsleistungen nach entsprechender Schadensfeststellung zu beanspruchen, mit einer Veräußerung des vom Kriegssachschaden betroffenen Wirtschaftsgutes nicht auf den Erwerber übergehen (BVerwGE 10, 273; 17, 304) [BVerwG 17.12.1963 - II C 20/63].
  • BVerwG, 22.02.1966 - III C 209.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66
    Allerdings kann der unmittelbar Geschädigte seinen Ausgleichsanspruch abtreten und damit geht in der Regel auch das Antragsrecht auf den Erwerber über (BVerwGE 11, 296; Urteil vom 22. Februar 1966 - BVerwG III C 209.64 -).
  • BVerwG, 17.12.1963 - III C 132.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens wegen Übertragung des Eigentums an …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66
    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die Geschädigteneigenschaft und das damit verbundene Recht, Ausgleichsleistungen nach entsprechender Schadensfeststellung zu beanspruchen, mit einer Veräußerung des vom Kriegssachschaden betroffenen Wirtschaftsgutes nicht auf den Erwerber übergehen (BVerwGE 10, 273; 17, 304) [BVerwG 17.12.1963 - II C 20/63].
  • BVerwG, 18.11.1963 - III CB 141.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats gehört der Anspruch auf Lastenausgleich, der einem vor dem 1. April 1952 gestorbenen unmittelbar Geschädigten erwachsen ist, nicht zu dessen Nachlaß; er entsteht vielmehr mit dem 1. April 1952 in der Person seines Erben (Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - [MDR 1963, 618]; Urteil vom 27. Juni 1963 [BVerwGE 16, 169]; Beschluß vom 18. November 1963 - BVerwG III CB 141.63 -).
  • BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66

    Schadensfeststellung an Grundvermögen einer fortgesetzten Gütergemeinschaft - …

    Bestätigung von BVerwG III C 78.66 - Urteil vom 18. Mai 1967 -.

    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 78.66 - unter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwGE 16, 169) entschieden, daß der Ausgleichsanspruch für die ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgüter, die zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehörten, kein Ersatz im Sinne des § 1473 Abs. 1 BGB ist.

  • BVerwG, 07.06.1973 - III C 80.72

    Bestimmung des Geschädigten nach jugoslawischem Erbrecht - Anwendbarkeit eines …

    Lastenausgleichsansprüche stellen auch innerhalb des deutschen Rechtskreises nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Surrogat für die verlorenen Wirtschaftsgüter dar (BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1963, BVerwGE 16, 169 [172], vom 6. Mai 1965, BVerwGE 21, 67 [73] und vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 78.66 -, BVerwGE 27, 86 [90] = MDR 1967, 862).
  • BVerwG, 12.02.1970 - III C 171.67

    Anrechnung der Unterhaltshilfe auf die Grundbeträge der Hauptentschädigung - …

    Die insoweit im Hinblick auf das Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 78.66 - (BVerwGE 27, 86) bestehenden Zweifel können ebenso auf sich beruhen bleiben wie der Vortrag der Klägerin zum Verlauf des 2. Januar 1945 und der zeitlichen Fixierung des Todes der Marie K. im Verhältnis zum Eintritt des Bombenschadens.
  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 53.82

    Betriebsvermögen einer KG - Kriegssachschaden - Abtretung der …

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundes verwaltungsgerichts (Urteile vom 18. Mai 1967 - BVerwG 3 C 78.66 - [Buchholz 427.2 § 6 Nr. 6 m.w.N. = BVerwGE 27, 86], vom 20. Januar 1983 - BVerwG 3 C 65.81 - [Buchholz 427.6 § 10 Nr. 1]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - III C 120.69

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in BVerwGE 16, 169 , im Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - (NJW 1963, 1266) und in den Urteilen vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 78.66 - (BVerwGE 27, 86) und vom 4. Juli 1967 - BVerwG III C 69.66 - ausgesprochen, daß Ausgleichsansprüche nicht als Ersatz für die Zerstörung eines Nachlaßgegenstandes im Sinne des § 2041 BGB angesehen werden können.
  • BVerwG, 03.07.1972 - III CB 80.71

    Voraussetzungen der lastenausgleichsrechtliche Qualifizierung eines Verlustes als …

    Der angefochtene Änderungsbescheid vom 22. September 1966 stellt gemäß § 229 Abs. 3 LAG, § 6 Abs. 2 FG den Verlust der 140 Parten zu Recht als Schaden des Klägers am Betriebsvermögen der Firma ... KG fest (vgl. auch Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 78.66 - [Buchholz 427.2 § 6 Nr. 6]).
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