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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1967 - VI ZR 70/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,452
BGH, 17.10.1967 - VI ZR 70/66 (https://dejure.org/1967,452)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1967 - VI ZR 70/66 (https://dejure.org/1967,452)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1967 - VI ZR 70/66 (https://dejure.org/1967,452)
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Schubstreben

Produzentenhaftung, Kleinbetrieb, § 831 BGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuliefererbetrieb - Folgen eines Kraftwagenunfalls - Schadhafte Schubstrebe - Deliktische Schadensersatzpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dezentralisierter Entlastungsbeweis und Organisationsverschulden

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 247
  • MDR 1968, 139
  • VersR 1967, 1119
  • VersR 1967, 1199
  • BB 1967, 1357
  • DB 1967, 2068
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1958 - VI ZR 176/57
    Auszug aus BGH, 17.10.1967 - VI ZR 70/66
    Daher verlangt das Berufungsgericht zutreffend, daß der Arbeitnehmer namhaft gemacht wird, der im Zeitpunkt des Schadensereignisses als Ersatzmann verantwortlich war (BUH Urteil vom 28. Oktober 1958 - VI ZR 176/57 = VersR 1959, 104? Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht 8 . Aufl. TZ 542 a.E«).

    Daß die benannten Zeugen, wie die Revision vorbringt, bekundet haben würden, daß der vom Betriebsleiter "jeweils eingesetzte Ersatzmann" zuverlässig und hinreichend ausgebildet war, genügt ebenfalls nicht den zu stellenden Anforderungen (vgl« BGH Urteil vom 28. Oktober 1958 - VI ZR 176/57 = a.aoO.)" Somit kommt es auf die Hilfserwägung des Berufungsgerichts zu diesem Punkte nicht an.

  • BGH, 01.04.1953 - VI ZR 77/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1967 - VI ZR 70/66
    Es ist bei einem solchen Sachverhalt Sache des Produzenten, sich zu entlasten (vgl. VI ZR 77/52 vom 1. April 1953 « LM ZPO -§ 286 Q Nr. 12).
  • BGH, 13.02.1962 - VI ZR 110/61
    Auszug aus BGH, 17.10.1967 - VI ZR 70/66
    Ber Richter darf sein Wissen, soweit es Fachkenntnisse erfordert, auch Gutachten aus anderen Prozessen urkundenbeweislich entnehmen; der Partei steht kein Widerspruchsrecht zu (vgl. BGH Urteil vom 13. Februar 1962 - VI ZR 110/61 s VersR 1962, 450 und VI ZR 141/61 = VersR 1962, 450 hinsichtlich der urkundenbeweislichen Verwertung eines Privatgutachtens; vgl. auch Urteil vom 5. Februar 1963 - VI ZR 42/62 = VersR 1963> 463; Baumbach-Lauterbach, ZPO 28. Aufl. Übersicht vor § 402 Bern.
  • BGH, 05.02.1963 - VI ZR 42/62

    Ersatz für Hilfeleistungen der Schwiegertochter im Rahmen gemeinschaftlicher …

    Auszug aus BGH, 17.10.1967 - VI ZR 70/66
    Ber Richter darf sein Wissen, soweit es Fachkenntnisse erfordert, auch Gutachten aus anderen Prozessen urkundenbeweislich entnehmen; der Partei steht kein Widerspruchsrecht zu (vgl. BGH Urteil vom 13. Februar 1962 - VI ZR 110/61 s VersR 1962, 450 und VI ZR 141/61 = VersR 1962, 450 hinsichtlich der urkundenbeweislichen Verwertung eines Privatgutachtens; vgl. auch Urteil vom 5. Februar 1963 - VI ZR 42/62 = VersR 1963> 463; Baumbach-Lauterbach, ZPO 28. Aufl. Übersicht vor § 402 Bern.
  • BGH, 13.02.1962 - VI ZR 141/61

    Freie Beweiswürdigung des Gerichts bezüglich der Funktionsbeeinträchtigung eines …

    Auszug aus BGH, 17.10.1967 - VI ZR 70/66
    Ber Richter darf sein Wissen, soweit es Fachkenntnisse erfordert, auch Gutachten aus anderen Prozessen urkundenbeweislich entnehmen; der Partei steht kein Widerspruchsrecht zu (vgl. BGH Urteil vom 13. Februar 1962 - VI ZR 110/61 s VersR 1962, 450 und VI ZR 141/61 = VersR 1962, 450 hinsichtlich der urkundenbeweislichen Verwertung eines Privatgutachtens; vgl. auch Urteil vom 5. Februar 1963 - VI ZR 42/62 = VersR 1963> 463; Baumbach-Lauterbach, ZPO 28. Aufl. Übersicht vor § 402 Bern.
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Vor allem hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Oktober 1967 (VI ZR 70/66 - NJW 1968, 247 [BGH 17.10.1967 - VI ZR 70/66] - VersR 1967, 1119) ausgesprochen es sei Sache des Produzenten, sich zu entlasten, wenn der Geschädigte keine Angaben darüber machen könne, in welchen Einzelpunkten schuldhafte Pflichtverletzungen der Unternehmensleitung vorgelegen hätten.
  • OLG Hamm, 28.03.2022 - 8 U 73/20

    Verfahren über Schadensersatzansprüche eines Immobilienunternehmers gegen eine …

    Rn. 313 (1) Der Geschäftsherr haftet wegen Organisationspflichtverletzung, wenn er es schuldhaft versäumt hat, die stets ihm verbleibende allgemeine Oberaufsicht auszuüben, vor allem allgemeine Aufsichtsanweisungen zu geben (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.1967, VI ZR 70/66, NJW 1968, 247, 248;… Bernau in Staudinger, BGB, 2020, § 823 Rn. 22).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73

    Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines …

    Denn auch einem Unternehmer, der für die von ihm hergestellten Geräte vorgefertigte Einbauteile verwendet, obliegen Sorgfaltspflichten eines Herstellers (Senatsurteil vom 5. Juli 1960 - VI ZR 130/59 = VersR 1960, 855, 856; vgl. auchSenatsurteil vom 17. Oktober 1967 - VI ZR 70/66 - Schubstrebe = LM BGB § 831 [Fc] Nr. 10 = VersR 1967, 1199, 1201) und Dunz/Kraus, Haftung für schädliche Ware, (S. 46, 78 f).
  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 178/71

    Darlegungs- und Beweislast des wegen Produkthaftpflicht in Anspruch genommenen …

    Hat der Beklagte auch nicht im einzelnen vorgetragen, daß nach der Art der Fertigung unfallursächliche Fehlleistungen einzelner Arbeitnehmer ausgeschlossen waren, dann mußte sie die mit der Fertigung gerade des schadensursächlichen Gegenstands seinerzeit befaßten Arbeitnehmer-bei Ungewißheit alle in Frage kommenden - (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 1967 - VI ZR 70/66 = NJW 1968, 247 = VersR 1967, 1199 "Schubstrebe") - benennen und sich bezüglich der Auswahl undÜberwachung jedes Einzelnen nach § 831 Abs. 1 S. 2 BGB entlasten (…vgl. Kuchinke, (Jus et Commercium, Festschrift für Franz Laufke S. 113, 128)).
  • LG Hamburg, 03.12.2015 - 308 O 375/15

    Unterlassungsanspruch gegenüber der Betreiberin eines Forums wegen …

    Da es sich um eigenes zurechenbares Verschulden der Organe der Antragsgegnerin handelt, scheidet die Möglichkeit der Exkulpation der Antragsgegnerin insoweit aus (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.1967, VI ZR 70/66, Tz 27 - juris).
  • OLG Celle, 17.10.2024 - 7 U 274/22

    Erklärung mit Nichtwissen; Erklärungslast; Streitgenossenschaft; Verkäufer; …

    cc) Im Ergebnis gilt nichts anderes als zu § 411a ZPO ausgeführt, soweit das Gutachten als Urkundsbeweis zu berücksichtigen ist (§ 432 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1967 - VI ZR 70/66, juris Rn. 19;… Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZR 250/07, juris Rn. 6), weil das Gutachten nicht alle Beweisfragen behandelt und seine Übertragbarkeit unklar ist.
  • OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 10 U 428/20

    Haftung aus Werkvertrag für einen Wasserschaden; Eintritt der Verjährung …

    Während nach der Rechtsprechung des BGH bei einer mehrstufigen Übertragung, etwa in Großbetrieben, die Entlastung für mit der Überwachung betraute höhere Angestellte genügt (BGH…, Urteil vom 30. Mai 1978 - VI ZR 113/77 -, juris zu Rn. 9), ist nach BGH, Urteil vom 09. Februar 1960 - VIII ZR 51/59 -, BGHZ 32, 53-60, juris zu Rn. 13 (ebenso: BGH, Urteil vom 17. Oktober 1967 - VI ZR 70/66 -, juris zu Rn. 27) der Geschäftsherr für die allgemeinen Aufsichtsanordnungen zuständig und kann diese nicht auf einen leitenden Angestellten zur eigenen Erledigung übertragen, will er nicht die Entlastungsmöglichkeit verlieren.
  • OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12

    Äußere Brandwand fehlt: Kein Mitverschulden des Geschädigten!

    Die Beklagte zu 1 hatte als Werkunternehmerin und Arbeitgeberin durch geeignete Vorkehrungen und eine sachgerechte Organisation dafür zu sorgen, dass durch die Arbeitsabläufe des Betriebs Dritte nicht geschädigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1967 -VI ZR 70/66, MDR 1968, 139).
  • OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99

    Verkehrssicherungspflicht des Werkunternehmers bei Arbeiten an einer Hausfassade

    Er kann entweder den wahren Verursacher benennen und sich für diesen entlasten, oder er kann den Entlastungsbeweis für alle Verrichtungsgehilfen führen (BGH VersR 1967, 1199;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Auflage, § 831 Rn 24 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 205/66

    Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Drittschadensliquidation - …

    Vor allem hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Oktober 1967 (VI ZR 70/66 = NJW 1968, 247 [BGH 17.10.1967 - VI ZR 70/66] = VersR 1967, 1119) ausgesprochen, es sei Sache des Produzenten, sich zu entlasten, wenn der Geschädigte keine Angaben darüber machen könne, in welchen Einzelpunkten schuldhafte Pflichtverletzungen der Unternehmensleitung vorgelegen hätten.
  • BGH, 10.06.1975 - VI ZR 131/73

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers, des Poliers und des bauleitenden …

  • BGH, 29.05.1979 - VI ZR 137/78

    Schadenersatz für Schäden, die während einer Operation durch Fehler eines …

  • OLG Rostock, 08.07.2011 - 5 U 174/10

    Schadensersatz aus Haftung wegen Organisationsverschuldens; …

  • OLG Stuttgart, 08.06.1983 - 4 U 185/82

    Verkauf von Streichhölzern an Kinder, mit denen später ein Fachwerkhaus in Brand …

  • BGH, 25.11.1969 - VI ZR 65/68

    Haftung - Schäden durch Sprengungen - Bodenuntersuchungen

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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Beurteilung der Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung - Rechtskraft einer Entscheidung über eine Aufrechnungsforderung - Materielle Rechtskraft der Aberkennung einer vom Kläger erklärten Aufrechnung bei der Vollstreckungsgegenklage - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 356
  • NJW 1968, 156
  • MDR 1968, 139
  • DB 1968, 394
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65

    Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Wird eine Vollstreckungsgegenklage neben ändern Einwendungen gegen den titulierten Anspruch vorsorglich auch mit Aufrechnung begründet, so ist der Kläger im Fall der Klagabweisung in Höhe sowohl der titulierten Forderung als auch der aberkannten Aufrechnungsforderung beschwert (Ergänzung zu BGHZ 48, 212).

    Von dieser Auffassung ist neuerdings der II. Zivilsenat mit Billigung des jetzt beschließenden Senats abgegangen; er hat im Urteil vom 1. Juni 1967, II ZR 130/65 (BGHZ 48, 212) im Hinblick auf die Rechtskraftwirkung des § 322 Abs. 2 ZPO entschieden, daß beim Zusprechen einer bestrittenen Klagforderung unter Verneinung einer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung der Beklagte in Höhe der Klagforderung und der aberkannten Gegenforderung, also in Höhe der Wertsumme, der Klagforderung und des aberkannten Betrags der Gegenforderung beschwert sei.

    Wenn, wie im vorliegenden Fall, im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage nicht nur das Bestehen der titulierten Forderung bestritten, sondern für den Fall ihres Bestehens auch mit einer Gegenforderung aufgerechnet wird, drängt sich dieselbe Rechtsanwendung auf, die im Entscheidungsfall BGHZ 48, 212 Platz gegriffen hat.

  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 265/56

    Beschwer bei Obsiegen mit Hilfsanspruch

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Der beschließende Senat teilt nun diese Auffassung deshalb, weil sie dem inzwischen vom Bundesgerichtshof auch anderweit ausgesprochenen Gedanken entspricht, daß für den Umfang der Beschwer der Umfang der möglichen materiellen Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung von Bedeutung sein kann und daher die Beschwer zwar in der Regel, aber keineswegs immer mit dem Betragsunterschied zwischen Klagantrag und Urteilsformel identisch ist (BGHZ 26, 295, 296).
  • RG, 12.01.1937 - III 131/36

    Muß ein preußischer Kommunalverband, der zur Zahlung von Gehalt an einen seiner …

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Offen bleiben mag, ob die Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf Aufrechnungsforderungen des Klägers bei einer Vollstreckungsgegenklage schon darauf gestützt werden kann, daß die materiell-rechtlichen Rollen von Gläubiger und Schuldner bei der Vollstreckungsgegenklage gegenüber dem Regelfall einer Klage in der Parteistellung vertauscht sind, sowie auf die Erwägung, die Vollstreckungsgegenklage sei "im Kern" keine selbständige Klage, sondern nur die Fortsetzung des früheren Rechtsstreits (RGZ 153, 216, 218;… Wieczorek, a.a.O. § 767 B III a;… anders Rosenberg a.a.O.; die Rechtsprechung hat in ändern Fragen, wo das Verfahrensrecht den Kläger und den Beklagten verschieden behandelt, auch bei der Vollstreckungsgegenklage auf die verfahrensrechtliche Stellung der beiden Beteiligten in diesem Verfahren abgestellt, nicht auf ihre umgekehrten Parteirollen im Vorprozeß oder im materiellen Recht, so bei Anwendung des § 529 ZPO auf eine verspätete Aufrechnung, RG HRR 1934 Nr. 914;… Rosenberg a.a.O. § 104 II 3; vgl. zur Frage der Klagänderung RGZ 55, 101).
  • RG, 15.06.1903 - V 48/03

    Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Offen bleiben mag, ob die Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf Aufrechnungsforderungen des Klägers bei einer Vollstreckungsgegenklage schon darauf gestützt werden kann, daß die materiell-rechtlichen Rollen von Gläubiger und Schuldner bei der Vollstreckungsgegenklage gegenüber dem Regelfall einer Klage in der Parteistellung vertauscht sind, sowie auf die Erwägung, die Vollstreckungsgegenklage sei "im Kern" keine selbständige Klage, sondern nur die Fortsetzung des früheren Rechtsstreits (RGZ 153, 216, 218;… Wieczorek, a.a.O. § 767 B III a;… anders Rosenberg a.a.O.; die Rechtsprechung hat in ändern Fragen, wo das Verfahrensrecht den Kläger und den Beklagten verschieden behandelt, auch bei der Vollstreckungsgegenklage auf die verfahrensrechtliche Stellung der beiden Beteiligten in diesem Verfahren abgestellt, nicht auf ihre umgekehrten Parteirollen im Vorprozeß oder im materiellen Recht, so bei Anwendung des § 529 ZPO auf eine verspätete Aufrechnung, RG HRR 1934 Nr. 914;… Rosenberg a.a.O. § 104 II 3; vgl. zur Frage der Klagänderung RGZ 55, 101).
  • BGH, 30.11.1954 - V ZR 149/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Eine höhere Festsetzung deshalb, weil das Oberlandesgericht in dem angefochtenen Urteil eine von der Klägerin (in Höhe von rund 20.000 DM nebst Zinsen) zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung für unbegründet erklärt hat, war seinerzeit abgelehnt worden im Hinblick auf die bisherige Auffassung des Senats, wonach sich der Streitwert bei Aufrechnung auch dann nicht um die Gegenforderung erhöhe, wenn entschieden werde, daß die Gegenforderung nicht bestehe (vgl. Beschluß vom 30. November 1954, V ZR 149/54, LM ZPO § 3 Nr. 6 = WM 1955, 192).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05

    Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess; …

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob das stattgebende Urteil der Vollstreckungsgegenklage zur Folge hat, dass die nachträglich aufgerechnete Forderung rechtskräftig erlischt (so noch BGHZ 48, 356, 360; 89, 349, 352 f).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Nach überwiegender Ansicht ist dann § 322 Abs. 2 ZPO analog anzuwenden, so dass die Rechtskraft sich auf das (Nicht-)Bestehen der zur Aufrechnung gestellten Forderung - maximal bis zur Höhe der titulierten Forderung - erstreckt (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1967, NJW 1968, S. 156 = BGHZ 48, 358 ff.;… Urteil vom 30. März 1994, NJW 1994, S. 2769 ; OLG Koblenz…, Urteil vom 12. September 1996, NJW-RR 1997, S. 1426 ;… Musielak/Lackmann, § 767 Rn. 46;… Zöller/Herget, § 767 Rn. 12 "Aufrechnung";… a.A.: Karsten Schmidt, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, § 767 Rn. 96).
  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer …

    Diese Vorschrift findet entgegen ihrem Wortlaut auch in Fällen der vorliegenden Art, in denen nicht der Beklagte, sondern der (Vollstreckungsabwehr-) Kläger den Aufrechnungseinwand erhebt, zumindest entsprechende Anwendung (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1967 - V ZR 29/66 = WM 1967, 1218, 1219).
  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage

    Bei einem der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteil erwächst die Entscheidung über das Bestehen einer materiellrechtlichen Einwendung ebenfalls nicht in Rechtskraft (Ausnahme: § 322 Abs. 2 ZPO - BGHZ 48, 356, 358); es wird lediglich die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt.

    Eine Ausnahme ist nur bei der Aufrechnung durch analoge Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO anerkannt worden (BGHZ 48, 356, 358).

  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 55/83

    Umfang der Rechtskraft bei außerprozessual erklärter Aufrechnung

    Allerdings hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. Oktober 1967 (V ZR 29/66, BGHZ 48, 356, 358 ff) die Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf eine Aufrechnungsforderung des Klägers bei der Vollstreckungsgegenklage für zulässig gehalten.

    In diesem Falle werden die beiden Forderungen, die von der Aufrechnung notwendig gemeinsam gestaltet werden, auch hinsichtlich der Rechtskraft gleich behandelt (vgl. BGHZ 48, 356, 359).

  • BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94

    Hilfsaufrechnung mehrerer nicht verselbständigter Teilbeträge derselben Forderung

    Wird eine solche Klage aber neben anderen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch vorsorglich auch mit Aufrechnung begründet, so ist der Kläger im Fall der Klageabweisung in Höhe sowohl der titulierten Forderung als auch der Aufrechnungsforderung beschwert, soweit die Entscheidung über die Aufrechnungsforderung in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO der Rechtskraft fähig ist (BGHZ 48, 356, 360).

    Auch wenn das Berufungsurteil den Vorschußanspruch in den Entscheidungsgründen verneint hat, erfaßt die Rechtskraftwirkung der Entscheidung die zur Aufrechnung gestellte Forderung in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO (vgl. RGZ 49, 403, 404 f.; BGHZ 48, 356, 360) nur bis zur Höhe der titulierten Forderung, der gegenüber die Aufrechnung geltend gemacht wurde.

  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZR 80/85

    Einrede des Schiedsvertrages gegenüber Vollstreckungsabwehrklage

    Würde eine Vollstreckungsabwehrklage auf die Aufrechnung mit einer derartigen Forderung gestützt, stände dem ebenfalls die Schiedseinrede entgegen, zumal hinsichtlich eines etwaigen Verbrauchs der Forderung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO kein Unterschied zum normalen Prozeß besteht (BGHZ 48, 356).
  • OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beachtung einer die Durchsetzbarkeit ermöglichenden …

    Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Gegenseite wohl kaum entsprechend ihrer nach Behauptung des Klägers geäußerten Drohung die Berufung zurückgenommen hätte, da dann zumindest nach § 322 Abs. 2 ZPO analog hinsichtlich der Entscheidung über die Aufrechnungsforderung das für sie sehr viel ungünstigere Ergebnis des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig festgestanden hätte (vgl. BGH NJW 1968, 156; OLGR Frankfurt 2001, 149;… Musielak-Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 767 Rdnr. 46).
  • BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um …

    Darüber hinaus ist grundsätzlich keine Beschwer vorhanden (BGHZ 48, 356, 357/358; 57, 301; BGH NJW 1964, 2061; 1967, 2162; 1973, 146; OLG Celle, NdsRpfl 1970, 167).
  • BGH, 23.05.1989 - IX ZR 57/88

    Rechtskraft eines der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteils

    Der Ausnahmefall des § 322 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BGHZ 48, 356, 358) [BGH 25.10.1967 - V ZR 29/66] kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 32/91

    Rechtskraftwirkung bei Aufrechnung titulierter Forderungen

  • OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 6 U 133/12

    Zulässigkeit einer Klage: Ladungsfähige Anschrift des Klägers als …

  • BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 18/88

    Umfang der Rechtskraft bei Hilfsaufrechnung

  • OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03

    Präklusion von in einem Vollstreckungsabwehrverfahren unterlassenem Vorbringen …

  • OVG Brandenburg, 22.05.2001 - 4 B 21/01

    Behandlung der Aufrechnung mit einer bestrittenen, nicht titulierten …

  • LG München II, 16.08.2004 - 6 T 2652/04

    Deutsche Bahn AG: Zurechnung von Erklärungen im Grundbuchverfahren

  • ArbG Essen, 29.08.2008 - 5 Ca 965/08

    Berücksichtigung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer …

  • BGH, 26.01.1968 - I ZR 62/65

    Kauf von Grundstücken - Eintragung einer Auflassungsvormerkung - Anfechtung eines …

  • BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91

    Änderung der Werte der Beschwer in der Revision - Berücksichtigung von …

  • BGH, 14.04.1992 - XI ZR 270/91

    Höhe einer Klageforderung bei Schadensersatzpflicht durch fehlerhafte Beratung

  • BGH, 07.05.1996 - XI ZR 47/96

    Bemessung der Urteilsbeschwer bei hilfsweise erfolgter Aufrechnung mit einer …

  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 147/82

    Beanstandung einer Entscheidung des Berufungsgerichts

  • OLG Düsseldorf, 16.09.1969 - 5 W 15/69
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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1967 - VI ZR 192/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,5898
BGH, 14.11.1967 - VI ZR 192/65 (https://dejure.org/1967,5898)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1967 - VI ZR 192/65 (https://dejure.org/1967,5898)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1967 - VI ZR 192/65 (https://dejure.org/1967,5898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit eines Abwerbens von Arbeitskräften eines anderen Gewerbebetriebes - Treuepflicht nach Ausscheiden aus der Gesellschaft - Abwerben direkt nach Ausscheiden aus der Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Abwerben von Mitarbeitern

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 139
  • DB 1968, 39
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60

    Spritzgußmaschine

    Auszug aus BGH, 14.11.1967 - VI ZR 192/65
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß das Abwerben von Arbeitskräften eines anderen Gewerbebetriebes an sich noch nicht eine gegen die guten Sitten verstoßende Handlungsweise darstellt (vgl. BGH NJW 1961, 1308; BAG Betr 1962, 1700).
  • BGH, 11.02.1960 - II ZR 51/58

    Aufrechnungsanspruch des aus einem Abfindungsvertrag Verpflichteten wegen …

    Auszug aus BGH, 14.11.1967 - VI ZR 192/65
    Diese verbot es ihm auch nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft, die Klägerin unter Ausnutzung seiner erworbenen Beziehungen in einer den Bestand ihres Unternehmens gefährdenden Weise zu schädigen (vgl. BGH - II ZR 51/58 vom 11. Februar 1960 = LM BGB § 242 Bf Nr. 7 = BB 1960, 305 = Betr 1960, 352;… ferner Hueck, Das Recht der offenen Handelsgesellschaft, 3. Auflage § 29 II 6 b).
  • BGH, 28.01.1960 - II ZR 236/57

    GmbH. Veräußerung von Teilgeschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 14.11.1967 - VI ZR 192/65
    Diese verbot es ihm auch nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft, die Klägerin unter Ausnutzung seiner erworbenen Beziehungen in einer den Bestand ihres Unternehmens gefährdenden Weise zu schädigen (vgl. BGH - II ZR 51/58 vom 11. Februar 1960 = LM BGB § 242 Bf Nr. 7 = BB 1960, 305 = Betr 1960, 352;… ferner Hueck, Das Recht der offenen Handelsgesellschaft, 3. Auflage § 29 II 6 b).
  • RG, 04.07.1938 - V 17/38

    1. Über die Voraussetzungen für den Erlaß eines Urteils gemäß § 304 ZPO., wenn …

    Auszug aus BGH, 14.11.1967 - VI ZR 192/65
    Anderseits kann die Klärung der Berechtigung einzelner Schadensposten dem Höheverfahren überlassen werden (vgl. RGZ 158, 34, 36; RG. WarnRspr 1913 Nr. 122; RG HRR 1935 Nr. 1453).
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