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Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.04.1969

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1969 - I ZR 126/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2216
BGH, 07.05.1969 - I ZR 126/67 (https://dejure.org/1969,2216)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1969 - I ZR 126/67 (https://dejure.org/1969,2216)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1969 - I ZR 126/67 (https://dejure.org/1969,2216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Haftungshöchstgrenze bei teilweisem Verlust oder bei teilweiser Beschädigung einer Sendung nach dem Rohgewicht der in Verlust geratenen oder beschädigten Gegenstände - Anspruch auf Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 731
  • VersR 1969, 703
  • DB 1969, 1985
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße …

    Auszug aus BGH, 07.05.1969 - I ZR 126/67
    Die Schadenshaftung nach den §§ 823 ff BGB bestellt neben den sich aus der KVO ergebenden vertraglichen Schadensersatzansprüchen und unabhängig von diesen (BGHZ 32, 194 = NJW 1960, 1201; BGH VR 1962, 37).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BGH, 07.05.1969 - I ZR 126/67
    Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, so wie er sich, aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammennang ergibt, in den diese hineingestellt ist, wobei grundsätzlich mit der Auslegung nach dem Wortlaut zu beginnen ist (BGHZ 46, 74, 76 [BGH 30.06.1966 - K ZR 5/65] = NJW 1967, 343 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.05.1957 - II ZR 327/55

    Haftung der Eisenbahn aus einem Reisegepäckvertrag

    Auszug aus BGH, 07.05.1969 - I ZR 126/67
    Das gleiche gilt für die EVO (BGHZ 24, 188 = NJW 1957, 1150) und ganz allgemein für Frachtverträge nach den §§ …
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63

    Beschränkung der Haftung des Frachtführers aus unerlaubter Handlung aufgrund …

    Auszug aus BGH, 07.05.1969 - I ZR 126/67
    Schadensteilung">425 ff HGB, wobei vertragliche Haftungsbeschränkungen die deliktische Haftung unberührt lassen (BGHZ 46, 140 = NJW 1967, 42).
  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 18/18

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Berechnung der …

    Unter Rohgewicht ist das Bruttogewicht der Sendung, also das Gewicht der Ware zuzüglich des Gewichts der Verpackung der Ware (des sogenannten Taragewichts, vgl. § 380 HGB) zu verstehen (zu § 35 Abs. 4 KVO vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1969 - I ZR 126/67, VersR 1969, 703 [juris Rn. 21 f.]).
  • OLG Dresden, 10.01.2018 - 13 U 1158/17

    Zur Ermittlung des Haftungsumfangs bei Transportgutschaden mit unbeschädigten …

    Unter Rohgewicht wird das Bruttogewicht, also Rein(Netto)gewicht + Taragewicht, verstanden (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1969 - I ZR 126/67, Rn. 21, zitiert nach juris).

    Seite4 abgekürzter Form zunächst an das beförderte Gewicht überhaupt angeknüpft und lediglich klargestellt, dass, soweit das Frachtgut verpackt ist, das Taragewicht mitberücksichtigt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1969 - I ZR 126/67, Rn. 22, zitiert nach juris).

    Im Einklang mit der Auffassung des Senats stehen auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 07.05.1969 (I ZR 126/67, Rn. 48) zu der ähnlichen Regelung des § 35 Abs. 4 KVO, in denen er es als möglich angesehen hat, bei der Feststellung dessen, was verlorengegangen oder beschädigt worden ist, neben dem Nettogewicht des einzelnen Gegenstandes auch das Gewicht der Verpackung zu berücksichtigen, "soweit sie selbst nicht mehr vorhanden oder beschädigt worden ist".

  • BGH, 17.03.1994 - I ZR 280/91

    Verjährung der Frachtansprüche des Spediteur-Frachtführers

    Deren Bestimmungen haben den Charakter einer Rechtsverordnung (BGH, Urt. v. 7.5.1969 - I ZR 126/67, VersR 1969, 703, 704;… Urt. v. 23.5. 1985 - I ZR 21/83, TranspR 1985, 334, 335).
  • BGH, 30.01.1981 - I ZR 18/79

    Haftungshöchstsumme nach CMR

    Entgegen der Auffassung der Revision ist daraus nichts für die Bemessung der Haftungshöchstsumme zu entnehmen, die, wie die Revision zutreffend darlegt, in erster Linie dem Schutz des Frachtführers vor wirtschaftlich unzumutbarer Inanspruchnahme dient und daher nicht vom Wert des Einzelstücks ausgeht; maßgeblich ist in diesem Zusammenhang vielmehr das Gewicht und zwar das Rohgewicht (vgl. zur Inhaltsbestimmung BGH v. 7.5.69 - I ZR 126/67 LM Nr. 25 zu KVO = VersR 69, 703 = MDR 69, 731).
  • OLG Köln, 27.02.1996 - 9 U 114/95

    Versicherungsrechtlicher Abwehranspruch für wegen Beschädigung eines Flugzeugs zu …

    Sie steht in Einklang mit dem zitierten Urteil des BGH (VersR 1969, 703 ff, 704, 705; insofern besteht auch kein Anlaß, die Revision zuzulassen) auch wird diese Meinung in der Literatur vertreten (…vgl. Thume, Kommentar zur CMR, 1. Aufl., 1995, Anhang III Rdz. 92, S. 943).
  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 21/83

    Ansprüche des KVO -Hauptfrachtführers gegen den Unterfrachtführer

    Ihre Bestimmungen haben daher den Charakter einer Rechtsverordnung (BGH, Urt. v. 7. Mai 1969 - I ZR 126/67, LM KraftverkehrsO Nr. 25 Bl. 2 = VersR 1969, 703, 704).
  • OLG Köln, 09.01.1996 - 9 U 58/95
    Die vom Landgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Ermittlung der Haftungshöchstsummen bei Teilschäden einer Sendung (vgl. VersR 1969, 703 ff. und BGHZ 79, 302 ff.) ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
  • OLG Bremen, 16.04.1998 - 2 U 118/97

    Berechtigung zur Drittschadensliquidation bei Transportschaden; Abschluss eines …

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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,6768
BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67 (https://dejure.org/1969,6768)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1969 - I ZR 101/67 (https://dejure.org/1969,6768)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1969 - I ZR 101/67 (https://dejure.org/1969,6768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses - Beeinträchtigung des Vertrages wegen der Abrede einer tarifwidrigen Vergütung für künftig durchzuführende Transporte - Schutz des uneingeschränkten Wettbewerbs des Güterkraftverkehrsgewerbes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 731
  • DB 1969, 1598
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 68/65

    Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung dahin modifiziert, es sei damit noch nichts darüber gesagt, was zu geschehen habe, wenn der noch bleibende Rest mit diesem Inhalt von den Vertragspartnern nicht gewollt gewesen sei; vielmehr seien die übrigen Vertragsbestimmungen nur dann rechtswirksam, wenn sie mit diesem Inhalt von den Parteien für sich allein gewollt seien, was im einzelnen Fall vom Tatrichter zu prüfen sei (BGHZ 45, 376, 379) [BGH 29.06.1966 - V ZR 68/65] .
  • BGH, 11.12.1968 - I ZR 96/67

    Ausführung eines Transports des Aushubs von mehreren Fuhrunternehmen - Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
    Daß im Streitfall dem Kläger die Unzulässigkeit tarifwidriger Vereinbarungen bekannt war, ist nicht streitig - der Kläger bestreitet vielmehr, eine solche Vereinbarung geschlossen zu haben, was aber zugunsten der Beklagten zu unterstellen ist - die Beklagte muß sich zumindest so behandeln lassen, als ob ihr die Tarifwidrigkeit und damit die Nichtigkeit der Vereinbarung bekannt gewesen wäre; der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits mehrfach ausgesprochen, daß der in einem nicht unbeachtlichen Umfang mit dem Güterkraftverkehr zusammenarbeitende Unternehmer sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen muß (BGH NJW 1960, 1250; NJW 1968, 1136, 1137 [BGH 29.03.1968 - I ZR 97/66] ; Urteil vom 11. Dezember 1968 - I ZR 96/67) und sich auf eine fehlende Kenntnis der Tarifvorschriften nicht berufen kann.
  • BGH, 07.04.1960 - II ZR 224/58
    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
    Daß im Streitfall dem Kläger die Unzulässigkeit tarifwidriger Vereinbarungen bekannt war, ist nicht streitig - der Kläger bestreitet vielmehr, eine solche Vereinbarung geschlossen zu haben, was aber zugunsten der Beklagten zu unterstellen ist - die Beklagte muß sich zumindest so behandeln lassen, als ob ihr die Tarifwidrigkeit und damit die Nichtigkeit der Vereinbarung bekannt gewesen wäre; der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits mehrfach ausgesprochen, daß der in einem nicht unbeachtlichen Umfang mit dem Güterkraftverkehr zusammenarbeitende Unternehmer sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen muß (BGH NJW 1960, 1250; NJW 1968, 1136, 1137 [BGH 29.03.1968 - I ZR 97/66] ; Urteil vom 11. Dezember 1968 - I ZR 96/67) und sich auf eine fehlende Kenntnis der Tarifvorschriften nicht berufen kann.
  • BGH, 29.03.1968 - I ZR 97/66

    Abrechnung von Transporten im Güterfernverkehr nach den für den Güternahverkehr …

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
    Daß im Streitfall dem Kläger die Unzulässigkeit tarifwidriger Vereinbarungen bekannt war, ist nicht streitig - der Kläger bestreitet vielmehr, eine solche Vereinbarung geschlossen zu haben, was aber zugunsten der Beklagten zu unterstellen ist - die Beklagte muß sich zumindest so behandeln lassen, als ob ihr die Tarifwidrigkeit und damit die Nichtigkeit der Vereinbarung bekannt gewesen wäre; der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits mehrfach ausgesprochen, daß der in einem nicht unbeachtlichen Umfang mit dem Güterkraftverkehr zusammenarbeitende Unternehmer sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen muß (BGH NJW 1960, 1250; NJW 1968, 1136, 1137 [BGH 29.03.1968 - I ZR 97/66] ; Urteil vom 11. Dezember 1968 - I ZR 96/67) und sich auf eine fehlende Kenntnis der Tarifvorschriften nicht berufen kann.
  • RG, 19.10.1928 - III 70/28

    Teilnichtigkeit eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 122, 138, 140) gehört zum Rechtsgeschäft eine auf Erzeugung von Rechtswirkungen gerichtete Absicht der Beteiligten.
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 266/83

    Abbedingung des Kausalitätserfordernisses beim Maklervertrag; Wirksamkeit einer …

    Wer sich bei einem einheitlichen Rechtsgeschäft, das jedenfalls zum Teil nichtig ist, auf die Gültigkeit des Restgeschäftes beruft, trägt die Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß das Rechtsgeschäft auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre (RGZ 141, 104, 109; vgl. weiter BGHZ 45, 376, 379/380, dazu Mattern, LM BGB § 139 Nr. 35 insbesondere Bl. 2 R und Urteil vom 23.4.1969 - I ZR 101/67 - LM BGB § 139 Nr. 42 Bl. 2).
  • BGH, 20.03.1975 - II ZR 87/73

    Unzulässige Verkürzung eines Beförderungsentgelts einer Spedition durch …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Güterkraftverkehrsgesetz muß sich ein in nicht unerheblichem Umfange mit dem Güterverkehr zusammenarbeitender Unternehmer von den Tarifentgelten und -Vorschriften Kenntnis verschaffen (BGH, Urt. v. 23.4.69 - I ZR 101/67 IM BGB § 139 Nr. 42 m.w.N.).
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