Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1969 - II ZR 158/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitverschulden von Schiffsführern im Rahmen von Schadensersatzansprüchen - Sogwirkung auf Grund der Fahrgeschwindigkeit während eines Überholens bei Niedrigwasser
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
§ 44 RheinSchPolVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 737
- DB 1969, 1240
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51
Entkräftung des Anscheinsbeweises
Auszug aus BGH, 13.03.1969 - II ZR 158/67
Liegen keine besonderen Umstände vor, so spricht allerdings ein Anscheinsbeweis für ein ursächliches Verschulden des Schiffsführers des ausscherenden Kahnes (vgl. BGHZ 6, 169 [BGH 23.05.1952 - I ZR 163/51]; BGH VersR 1965, 510). - BGH, 12.05.1960 - II ZR 208/58
Auszug aus BGH, 13.03.1969 - II ZR 158/67
Schiffseigner und Schiffsführer des überholenden MS "Colorado" müssen beweisen, daß für das Überholen und die gleichzeitige Begegnung unzweifelhaft hinreichender Raum vorhanden war (BGH VersR 1960, 594; 1964, 650) [LG Berlin 24.02.1964 - 7 S 34/63]. - BGH, 18.02.1965 - II ZR 37/63
Revision gegen ein Urteil des Rheinschifffahrtsgerichts und des …
Auszug aus BGH, 13.03.1969 - II ZR 158/67
Liegen keine besonderen Umstände vor, so spricht allerdings ein Anscheinsbeweis für ein ursächliches Verschulden des Schiffsführers des ausscherenden Kahnes (vgl. BGHZ 6, 169 [BGH 23.05.1952 - I ZR 163/51]; BGH VersR 1965, 510).
- BGH, 14.07.1969 - II ZR 229/67
Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins durch den Nachweis der Möglichkeit …
Zum Anscheinsbeweis, wenn ein Schleppkahn aus dem Kurs seines Bootes läuft (Klarstellung zu BGH II ZR 158/67 vom 13.3.1969.
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Rechtsprechung
| BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Nachbargemeinde auf Unterlassung des Einleitens von Regenwasser in einen Bach sowie auf Schadensersatz - Eröffnung des Rechtswegs zu den Zivilgerichten - Vorliegen einer bürgerlich-rechtlich Tätigkeit der Gemeinde im Rahmen der Daseinsvorsorge
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 737
- DVBl 1969, 623
- DVBl 1970, 273
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62
Rechtsweg für Immissionsabwehrklage
Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
Vielmehr bringt die Revision gegenüber der Annahme des Berufungsgerichts, der Betrieb der Regenwasserkanalisation erfolge, jedenfalls solange die Beklagte die Kanalisation selbst in Gang halte, nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, die ausschließlich der Beklagten als Träger öffentlich-rechtlicher Gewalt eingeräumt seien - woraus das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHZ 41, 264 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] ; Urteil vom 17. November 1967 - V ZR 143/66 = DVBl 1968, 148) auf die Ausübung einer schlichthoheitlichen Verwaltung seitens der Beklagten in öffentlich-rechtlichen Normen schließt - nichts Durchschlagendes vor.Die Revision mißversteht die Entscheidung des V. Zivilsenats in BGHZ 41, 264, 267 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] , wenn sie es für ein hoheitliches Handeln auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge für wesentlich erklärt, ob der Betroffene in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnis zu der in Daseinsvorsorge handelnden öffentlichen Körperschaft stehe.
- BGH, 18.05.1967 - III ZR 94/65
Anspruch auf Schadensersatz - Schäden an Versorgungsleistungen - Geltendmachung …
Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
So kann eine Gemeinde auch zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung der Abwasser-Ableitung im Einzelfall Maßnahmen des bürgerlichen Rechts ergreifen (vgl. Urteil vom 18. Mai 1967 - III ZR 94/65 = VersR 1967, 859). - BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66
Rechtsweg bei Streitigkeit um Emissionen einer Wasserkunstanlage - Benutzung …
Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
Vielmehr bringt die Revision gegenüber der Annahme des Berufungsgerichts, der Betrieb der Regenwasserkanalisation erfolge, jedenfalls solange die Beklagte die Kanalisation selbst in Gang halte, nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, die ausschließlich der Beklagten als Träger öffentlich-rechtlicher Gewalt eingeräumt seien - woraus das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHZ 41, 264 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] ; Urteil vom 17. November 1967 - V ZR 143/66 = DVBl 1968, 148) auf die Ausübung einer schlichthoheitlichen Verwaltung seitens der Beklagten in öffentlich-rechtlichen Normen schließt - nichts Durchschlagendes vor.
- BGH, 26.06.1961 - III ZR 72/60
Eindringen von Wasser aus einem Kanalisationsnetz - Anspruch auf Schadensersatz - …
Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
Ob dem anders wäre, wenn die vom Kläger verlangten Schutzmaßnahmen eine wesentliche Änderung oder Beeinträchtigung des öffentlichen Betriebs der Regenwasserkanalisationsanlage nicht verlangten, kann offenbleiben (vgl. hierzu Urteil vom 26. Juni 1961 - III ZR 72/60 = LM GVG § 13 Nr. 81). - BGH, 13.11.1964 - V ZR 106/62
Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
Da es seine Sache ist, die Voraussetzungen des Zivilrechtsweges darzutun (vgl. Urteil vom 13. November 1964 - V ZR 106/62 = LM GVG § 13 Nr. 95), hätte es ihm obgelegen, Umstände vorzutragen, aus denen auf ein bürgerlichrechtliches Tätigwerden der Beklagten im vorliegenden Fall zu schließen wäre. - BGH, 11.01.1965 - III ZR 197/63
Voraussetzungen für einen eine Enteignungsentschädigung begründenden Eingriff - …
Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
Freilich kann die öffentliche Hand im Rahmen der Daseinsvorsorge auch bürgerlich-rechtlich tätig werden, soweit nicht eine gesetzliche Vorschrift oder die Natur der Vorgänge entgegensteht (vgl. Urteil vom 11. Januar 1965 - III ZR 197/63 = DRiZ 1965, 136).
- BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72
(Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer …
Das muß nach Überzeugung des Senats im Anschluß an die einschlägige Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (Urteil vom 28. September 1942 - [RGZ 170, 40]) und später des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 13. November 1964 - V ZR 106/62 - [DÖV 1965, 569] und vom 2. Juni 1969 - III ZR 224/67 - [DVBl. 1970, 273]) jedenfalls aus folgendem Grunde bejaht werden: Die Errichtung von öffentlichen Kläranlagen geschieht nicht nur in Erfüllung öffentlicher Aufgaben. - BGH, 12.12.1975 - V ZR 114/74
Abwehrklage gegen die von einem Kinderspielplatz ausgehenden Geräuschimmissionen …
Daß der Zusammenhang einer bestimmten Nutzung eines Grundstücks für öffentliche Zwecke mit der öffentlich-rechtlichen Planung bei der Frage eine Rolle spielen kann, ob eine öffentlich-rechtliche Betätigung des Grundstückseigentümers vorliegt, hat der Bundesgerichtshof schon verschiedentlich hervorgehoben (BGH LM GVG § 13 Nr. 95 = DVBl 1965, 157, 158 links und LM GVG § 13 Nr. 114 = DVBl 1970, 273;… vgl. ferner zur Indienststellung öffentlicher Straßen im Vollzug eines Planverfahrens Wolff/Bachof Verwaltungsrecht I 9. Aufl. § 56 III, S. 490). - OLG Köln, 09.01.1973 - 15 U 27/72
Rechtsweg für Klagen gegen Rundfunkanstalten wegen …
Ebenso vermag die Subjektionstheorie die Fälle der Gleichordnung im öffentlichen Recht nicht zu erklären; die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge beweist, daß auch im öffentlichen Recht Koordinationsverhältnisse bestehen können (BGH, DVBl 1969, 623). - BGH, 24.11.1977 - III ZR 153/75
Schadensersatz infolge Beeinträchtigung des Eigentums (eingerichteter und …
Ob dem Kläger wenigstens ein beschränkter Abwehranspruch zugestanden hätte, soweit die Einwirkungen über das für den Zweck der militärischen Übung Erforderliche hinausgingen (zum Fragenkreis vgl. BGH Urteile vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69 = JR 1972, 256 m. Anm. Martens und vom 13. November 1964 - V ZR 106/62 = LM GVG § 13 Nr. 95; Senatsurteile vom 26. Juni 1961 - III ZR 72/60 - und vom 2. Juni 1969 - III ZR 224/67 = LM GVG § 13 Nr. 81 und 114), kann auf sich beruhen. - BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69
Rechtsweg bei einer Abwehrklage gegen den Träger der Straßenbaulast - Aufgaben …
Von einer abschließenden Stellungnahme zu dieser Frage hat der III. Zivilsenat jedoch damals ebenso wie in seinem Urteil vom 2. Juni 1969, III ZR 224/67, LM GVG § 13 Nr. 114, abgesehen.
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