Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Durchsetzung des als Leistungsanspruch selbstständig erhobenen Zurückstellungsbegehrens - Berücksichtigung eines den Anspruch erledigenden Ereignisses durch Änderung des bisherigen Klageantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.03.1967 - 5 A 28/67
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67
Papierfundstellen
- MDR 1970, 261
- DVBl 1970, 276
- DÖV 1970, 248
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67
Er hat vielmehr wiederholt entschieden, daß auch im Wehrpflichtrecht die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder der Bescheidungsklage (§§ 42, 113 Abs. 4 VwGO) der Verfahrensrechtslage dort entspricht, wo Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein wehrbehördlicher Eingriffsakt, sondern ein vom Wehrpflichtigen erstrebter, von der Wehrbehörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (vgl. z.B. BVerwGE 29, 239). - BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67
Unter solchen Umständen kann der Kläger die Klagabweisung nur vermeiden, wenn er den Rechtsstreit gemäß § 161 Abs. 2 VwGO in der Hauptsache für erledigt erklärt und damit auf den Kostenpunkt beschränkt, oder wenn er bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergeht, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur im Anschluß an die Anfechtungsklage, sondern ebenso auch im Anschluß an die Verpflichtungsklage zulässig ist (Urteil vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 11 = MDR 1963, 246 = NJW 1963, 553 = DÖV 1963, 384]; Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 36.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 37 = MDR 1968, 347]). - BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67
Sie ist mithin insbesondere dann geboten, wenn das Zurückstellungsbegehren im gerichtlichen Verfahren nicht verteidigungsweise gegen den Einberufungsbescheid eingesetzt, vielmehr mit dem Anspruch auf Erlaß eines begünstigenden Verwaltungsaktes verfolgt wird (BVerwGE 27, 257). - BVerwG, 23.06.1967 - VII C 36.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67
Unter solchen Umständen kann der Kläger die Klagabweisung nur vermeiden, wenn er den Rechtsstreit gemäß § 161 Abs. 2 VwGO in der Hauptsache für erledigt erklärt und damit auf den Kostenpunkt beschränkt, oder wenn er bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergeht, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur im Anschluß an die Anfechtungsklage, sondern ebenso auch im Anschluß an die Verpflichtungsklage zulässig ist (Urteil vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 11 = MDR 1963, 246 = NJW 1963, 553 = DÖV 1963, 384]; Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 36.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 37 = MDR 1968, 347]).
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Jedoch kann der Rechtsmittelführer nicht mehr eine Entscheidung zur Hauptsache gemäß seinem ursprünglichen Antrag erhalten; vielmehr muß er in aller Regel nunmehr die Hauptsache für erledigt erklären, widrigenfalls sein Rechtsmittel zurückgewiesen wird (vgl. BGH, NJW 1967, S. 564 [565]; BVerwG, MDR 1970, S. 261 f.; Baumbach-Lauterbach, a.a.O., Grundz. - VGH Bayern, 10.12.1986 - 4 B 85 A.916
Anspruch eines Ratsmitgliedes auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die …
Erledigt sich die Hauptsache, muss der Kl. auf die Feststellungsklage gem. § 43 VwGO übergehen, um einer Klageabweisung als unbegründet (BVerwG, MDR 1970, 261 [262]) zu entgehen. - OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 6.09
Marokko; Besuchsvisum; Besuchszeitraum; Verstreichen; Erledigung; …
Das ist nach wohl einhelliger Auffassung der Fall, wenn der Zeitraum für die beantragte Genehmigung verstrichen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1969 - VIII C 149.67 -, DVBl. 1970, 276, 277; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47/06 -, NVwZ 2008, 571; OVG Münster, Urteil vom 22. Dezember 1993 - 23 A 865/91 -, NWVBl. 1994, 305, 306; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2002 - 7 LB 3835/01 -, GewArch 2002, 428;… Gerhardt, a.a.O.;… Wolff in Sodan/ Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rz. 308 zu § 113; Rozek, JuS 1995, 414, 418).
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Demgemäß ist im vorliegenden Rechtsstreit entsprechend dem in der Klageschrift formulierten Klagantrag von einer Verpflichtungsklage mit dem Begehren auf Aufhebung des ablehnenden Bescheids sowie auf die Verpflichtung der Beklagten zur erneuten Bescheidung des abgelehnten Antrags auszugehen (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - [MDR 1970, 261 = BWV 1970, 92 = DÖV 1970, 248 = DVBl. 1970, 276]). - BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 5.98
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Ernennung zum Berufssoldaten; Wegfall …
Er hätte vielmehr die ihm angebotene Ernennungsurkunde annehmen können, um als Berufssoldat übernommen zu werden (vgl. § 41 SG), und sodann den Rechtsstreit in der Hauptsache gemäß § 161 VwGO für erledigt erklären oder, sofern ein berechtigtes Interesse bestanden hätte, nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen müssen (BVerwG, Urteile vom 15. November 1984 BVerwG 2 C 56.81 ; vom 1. Oktober 1985 BVerwG 9 C 25.85 ; vom 30. Oktober 1969 BVerwG 8 C 149.67 ). - VGH Hessen, 29.04.1993 - 4 UE 1391/88
Zurückstellung eines Baugesuchs - Verwaltungsakt; Berechnung der …
Die Umstellung der Klage von der Anfechtungsklage auf die Fortsetzungsfeststellungsklage ist auch noch in der Rechtsmittelinstanz zulässig (…Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 113 Rdnr. 56; BVerwG, Urteil vom 30.10.1969 - VIII C 149.67 - DVBl. 1970, 276).Die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO räumt dem Kläger daher auch in der Rolle des Rechtsmittelbeklagten die verfahrensrechtliche Möglichkeit ein, eine feststellende Sachentscheidung über das erledigte Begehren zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 30.10.1969, a.a.O.).
- BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 25.85
Verpflichtungsklage - Leistungsanspruch - Anerkennung als Asylberechtigter - …
Wird im Laufe des Rechtsstreits der mit der Verpflichtungsklage geltend gemachte Leistungsanspruch (hier: auf Anerkennung als Asylberechtigter) gegenstandslos, dann muß der Kläger zur Vermeidung der Klageabweisung auch als Rechtsmittelbeklagter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären oder zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen (Vergleiche BVerwG, 30.10.1969, 8 C 149.67, Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 29).Denn die Berücksichtigung eines den Klaganspruch erledigenden Ereignisses durch eine dem § 113 Abs. 1 Satz 4 bzw. § 161 Abs. 2 VwGO entsprechende Umstellung des ursprünglichen Klageantrags ist zur Vermeidung der Abweisung der gegenstandslos gewordenen Klage sowohl erforderlich in den Fällen, in denen der Kläger nach dem Unterliegen in früheren Instanzen als Rechtsmittelführer in der Berufungs- und Revisionsinstanz seinen Klagantrag unmittelbar weiterverfolgt, als auch in den Fällen, in denen er in einer früheren Instanz obsiegt hat und nunmehr im Rechtsmittelverfahren das ihm günstige Urteil mit dem Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels als Rechtsmittelbeklagter verteidigt (Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 149.67 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 29; Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145).
- BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 42.83
Fortsetzungsfeststellungsklage - Berufung - Erstinstanzliches Urteil
Er ist vielmehr von der Verpflichtungsklage zu der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO übergegangen, die auch bei erledigten Verpflichtungsbegehren anwendbar ist (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 149.67 - , vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ). - VGH Hessen, 10.06.1988 - 1 TH 2568/87 den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären oder zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO [VerwGO] übergehen, um zu vermeiden, daß seine Klage abgewiesen wird (so Hess. VGH , Urteil vom 12.1. 1982 Ä IX OE 5/79 Ä im Anschluß an BVerwG, MDR 1970, 261).
Auseinander gehen die Auffassungen allerdings in der Frage, ob nach Aufhebung der angefochtenen Entscheidung der Antrag mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzulehnen bzw. die Klage aus demselben Grund abzuweisen ist, oder ob der Antrag als unbegründet abzulehnen bzw. die Klage als unbegründet abzuweisen ist (…unzulässig: Hess. VGH , Urteil vom 12.1. 1987 [1982], aaO.; Bay. VGH , Beschluß vom 6.5. 1986, Bay.VBl. 1987, 87;… Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung , Kommentar, 8. Auflage 1985, § 107 Rdnr. 23 m. weit. Nachw.; unbegründet: BVerwG, MDR 1970, 261;… offen: Kopp, VwGO , 7. Auflage, § 161 Rdnr. 26).
- BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
Wehrpflicht - Wehrübung - Urlaubsreise - Zurückstellung
Da der Kläger die Aufhebung des erledigten Verwaltungsakts mangels Beschwer nicht mehr begehren kann (…vgl. Urteil vom 30. Mai 1979, a.a.O.), hat er zutreffend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, um eine Abweisung seiner unzulässig gewordenen Anfechtungsklage zu vermeiden (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 29 S. 14 , vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 44 , vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 25.85 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 154 S. 54 …und vom 30. Januar 1987, a.a.O.). - BVerwG, 01.10.1970 - III C 76.68
Rechtsmittel
- VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
Bauplanungsrecht: Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben mit Verkauf von …
- BVerwG, 05.01.1971 - VII B 143.69
Feststellung eines Familiennamens
- VG München, 12.12.2018 - M 7 K 18.452
Zum Akteneinsichtsrecht eines einzelnen Gemeinderatsmitglied
- VGH Hessen, 22.11.1988 - 11 UE 204/85
Erledigung der Hauptsache im Berufungsverfahren
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68
Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen …
- BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
Revisionsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Abweisung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2008 - 13 A 1066/06
Einordnung einer Durchführung und Befundung von …
- BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 18.87
Einberufungsbescheid - Erledigung durch Zeitablauf - Einseitige …
- BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 76.84
Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerung - Wehrübung
- BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 144.69
Vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst - Härtegründe für die Entlassung aus dem …
- BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74
Feststellung berechtigter Interessen
- VG Braunschweig, 15.06.1972 - I A 16/72
Anfechtbarkeit von Wahlen zu Kollegialorganen einer Hochschule; Zulässigkeit …
- BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
Anspruch auf eine Zurückstellungsentscheidung im Falle des Ablaufs der geltend …
- BFH, 17.10.1990 - I R 36/88
Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache bei Erledigung eines …
- BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 208.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.01.1989 - 1 ER 601.89
Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines …
- BVerwG, 20.10.1976 - 8 C 7.75
- BVerwG, 18.06.1970 - VII B 126.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.07.1970 - VIII C 17.68
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen einer Ausbildung - Einstellung eines …
- BVerwG, 26.11.1974 - I WB 48.74
Anspruch eines Berufssoldaten auf Beurlaubung zur Vorbereitung eines …
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 10.04.1978 - VK 4/77
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 10.04.1978 - VK 4/77
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung rechtlichen Gehörs bei schriftlichen Zeugenanfragen des Gerichts ohne Zustimmung der Prozessbeteiligten - Voraussetzungen der Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Voraussetzungen der Feststellung eines Kriegsschadens - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 08.03.1966 - 1 K 331/63
- BVerwG, 06.07.1966 - V CB 94.66
- BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 77
- MDR 1970, 261
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 08.11.1963 - VII C 58.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
Wenngleich die Parteivernehmung auch im verwaltungsgerichtlichen Prozeß durch förmlichen Beschluß angeordnet werden muß, ist es dennoch nicht ausgeschlossen, daß das Gericht auch Erklärungen würdigt, die eine Partei im Rahmen einer Anhörung abgibt, soweit sie der Klarstellung des Parteivorbringens dienen (BVerwGE 17, 127 [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61] [129]). - BVerwG, 24.07.1969 - VI B 65.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung von …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
Danach kann das auch persönliche Erscheinen und die Vernehmung eines Beteiligten erforderlich werden, wobei darauf hinzuweisen ist, daß § 448 ZPO auf die Parteivernehmung im verwaltungsgerichtlichen Prozeß nicht für anwendbar gehalten wird (Beschluß vom 24. Juli 1969 - BVerwG VI B 65.68 -). - BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
Für den unterlegenen Kläger lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56).
- BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
Bei Versagung des rechtlichen Gehörs ist Ursächlichkeit in bezug auf die Entscheidung nicht erforderlich, es genügt vielmehr ein Bezug zur Sache (vgl. auch BVerwGE 24, 264 [268]). - BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
Für den unterlegenen Kläger lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56). - BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
Für den unterlegenen Kläger lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56). - BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
Für den unterlegenen Kläger lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56).
- BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …
Dementsprechend war auch schon unter der Geltung des § 272 b Abs. 4 Satz 1 ZPO anerkannt, daß die gemäß § 87 Satz 1 VwGO getroffene Anordnung einer Beweiserhebung für die Wahrnehmung der Rechte der Parteien von maßgeblicher Bedeutung war und eine Ausnahme von der Pflicht des Gerichts, die Verfahrensbeteiligten von der Anordnung zu benachrichtigen, nicht zuließ (vgl. neben dem bereits erwähnten Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - das Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 11.66 - in BVerwGE 25, 88 sowie Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - in BVerwGE 34, 77). - BVerwG, 16.11.1972 - V C 07.71
Antrag gegen den Ausschluss von Ausgleichsleistungen und der Schadensfeststellung …
Die Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten braucht nicht auf die Aufklärung des Sachverhalts beschränkt zu bleiben; sie kann auch der Beweisaufnahme dienen, weil nach § 96 Abs. 1 VwGO auch die Vernehmung eines Beteiligten als Beweismittel zulässig ist (Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 -). - BVerwG, 04.12.1970 - VI B 37.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Der Kläger macht weiterhin den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO mit dem Vorbringen geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - (BVerwGE 34, 77) ab, weil das Berufungsgericht, anstatt Zeugen zu hören, lediglich deren schriftliche oder eidesstattliche Erklärungen gewürdigt habe.
- BVerwG, 01.03.1979 - 7 B 98.78
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Wohnbauabgabe - Grundsatz der …
Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 34, 77 [BVerwG 08.10.1969 - V C 94/66] können sich die Kläger mit Erfolg nicht berufen; dort war der Anspruch auf rechtliches Gehör dadurch verletzt worden, daß das Gericht schriftliche Zeugenauskünfte einholte, ohne dem Kläger Gelegenheit zur Äußerung zu geben. - BVerwG, 28.04.1976 - 3 C 36.75
Entschädigung für verfolgungsbedingte Ostschäden an Grundvermögen - …
Die Voraussetzungen der gemäß § 98 VwGO entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 377 Abs. 4 ZPO, unter denen eine Verwertung schriftlicher Erklärungen im Wege des Zeugenbeweises zulässig ist (vgl. Urteile vom 4. November 1955 - BVerwG II C 269.54 - [BVerwGE 2, 310], vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 391.59 - [NJW 1961, 379] und vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - [BVerwGE 34, 77]), liegen hier entgegen der von den Klägern vertretenen Ansicht zwar nicht vor; denn es fehlt bereits an der Möglichkeit einer schriftlichen Anhörung des Zeugen auf Veranlassung des Gerichts. - BVerwG, 28.05.1975 - 5 ER 203.75
Rechtsmittel
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