Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1970 - II ZR 39/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung zum Ausschluss der Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen Rechtsstreit bei Streitigkeiten aus Seefrachtverträgen nach deutschem Recht - International übliche Klauseln über die gerichtliche Zuständigkeit in Konnossementen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1524 (Ls.)
- NJW 1971, 325
- MDR 1971, 281
- VersR 1971, 336
- DB 1971, 523
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65
Ausschließliche internationale Zuständigkeit
Auszug aus BGH, 21.12.1970 - II ZR 39/70
Auch für Streitigkeiten aus Seefrachtverträgen, insbesondere aus Konnossementen, die eine Beförderung nach einem deutschen Bestimmungshafen betreffen, können die Parteien mit Wirkung gegen den deutschen Empfänger die ausschließliche Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts selbst dann vereinbaren, wenn dessen Urteil mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit in Deutschland nicht anerkannt wird (Ergänzung zu BGHZ 49, 124).Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1967 (BGHZ 49, 124) für Streitgegenstände, die der Verfügung der Parteien und keiner ausschließlichen deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, die Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit eines ausländischen Gerichtes auch dann für zulässig erklärt, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit in Deutschland nicht anerkannt werden würde.
Diese Erwägungen geben keinen Anlaß für den Konnossementsverkehr im allgemeinen oder jedenfalls im vorliegenden Fall, von dem in BGHZ 49, 124 aufgestellten Grundsatz abzugehen.
- BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56
Konnossement
Auszug aus BGH, 21.12.1970 - II ZR 39/70
Die zwingende Haftung des Verfrachters ergibt sich dann aus § 662 HGB in Verbindung mit Art. 2 Nr. 1 DVO vom 9. Dezember 1939 (vgl. BGHZ 25, 250, 265).
- BGH, 30.05.1983 - II ZR 135/82
Zulässigkeit einer Gerichtswahlklausel in einem Konnossement; Einbeziehung von …
Nach deutschem Recht bestehen gegen die Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts in einem Seefrachtvertrag, der die Beförderung von Gütern nach einem deutschen Bestimmungshafen zum Gegenstand hat, grundsätzlich keine Bedenken (Senatsurt. v. 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70, LM § 38 ZPO Nr. 12 sowie v. 3. Dezember 1973 - II ZR 91/72, VersR 1974, 470, 471).Maßgebend für die Beurteilung der Frage ist daher das Recht des Bestimmungshafens (Senatsurt. v. 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70, LM § 38 ZPO Nr. 12;… Prüßmann/Rabe, Seehandelsrecht 2. Aufl. vor § 556 Anm. F 1), somit deutsches Recht.
- BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die …
Angesichts der damals bekannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 30, 36; 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]; Urt. v. 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70, NJW 1971, 325), die sich auch in der Folgezeit nicht geändert hat (…vgl. Urt. v. 8. Juli 1981 aaO;… Urt. v. 3. April 1985 - I ZR 101/83, z.V.b.), war es für die damaligen Beklagten ein außerordentliches Risiko, wenn der Kläger ihnen anriet, sich auf die Klage rügelos einzulassen, damit die SMW L. KG trotz der bestehenden Gerichtsstandsvereinbarung, an der die damalige Klägerin ausdrücklich festhalten wollte, nunmehr vor dem deutschen Gericht aufrechnen und Widerklage erheben könne. - BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71
Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit
Für § 39 und § 40 Abs. 2 ZPO hat dies der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (MDR 1969, 479 = WM 1969, 501 für § 39 ZPO; BGHZ 49, 124, NJW 1971, 325, NJW 1971, 985 für § 40 Abs. 2 ZPO).
- BGH, 03.12.1973 - II ZR 91/72
Beachtung einer Gerichtswahlklausel auf Konnossementen - Wirksamkeit der Klausel, …
Das Berufungsgericht hat die Gerichtswahlklausel, nach der für Klagen der Klägerin als Empfängerin der verschifften Güter gegen die in B. ansässige Beklagte als Verfrachterin aus den Kannossementen die Gerichte in B. (Thailand) ausschließlich zuständig sind und damit die deutsche internationale Zuständigkeit für die bezeichneten Rechtsstreitigkeiten beseitigt worden ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 49, 124 betreffend Iran; für Seefrachtverträge: Urt. v. 21.12.1970 - II ZR 39/70 - LM ZPO § 38 Nr. 12;… für Thailand: Urt. v. 8.2.1971 - II ZR 93/70 - LM a.a.O. Nr. 13) für wirksam gehalten, obwohl ein Urteil des thailändischen Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit nicht vollstreckt werden könnte.Das könnte zwar auch dadurch geschehen, daß eine Gerichts- oder Rechtswahl vorgenommen wird, die dazu führt, die Haager Regeln auszuschalten, weil sie von dem als zuständig vereinbarten Gericht nicht angewandt werden (vgl. BGH Urt. v. 21.12.1970 - II ZR 39/70 - LM ZPO § 38 Nr. 12).
- BGH, 08.02.1971 - II ZR 93/70
Gerichtsstandsvereinbarung - Fehlende Verbürgung der Gegenseite - Kein …
Auch für den Konnossementsvertrag ist von dem In BGHZ 49, 124 aufgestellten Grundsatz auszugehen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70 - MDR 1971, 162). - OLG Bremen, 18.07.1985 - 2 U 29/85 Es ist allgemein anerkannt und wird auch von der Klägerin nicht in Zweifel gezogen, daß das deutsche Verfahrensrecht es erlaubt, für Streitigkeiten aus Seefrachtverträgen, insbesondere aus Konnossementen, die eine Beförderung nach einem deutschen Bestimmungshafen betreffen, mit Wirkung gegen den deutschen Empfänger ausschließliche Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts zu vereinbaren (BGH NJW 1971, 325; VersR 1974, 4701; NJW 1983, 27722).
- BGH, 28.01.1980 - II ZR 161/78
Schadensersatzanspruch aufgrund frachtvertraglicher Beziehungen - Gerichtliche …
Vielmehr will sie die Anwendung der materiellrechtlichen Bestimmungen der Haager Regeln erreichen und die Berufung des Verfrachters auf haftungsbeschränkende Klauseln verhindern, die nicht mit der Mindesthaftung der Haager Regeln verträglich sind (Senatsurt. v. 21.12.70 - II ZR 39/70, LM § 38 ZPO Nr. 12 = VersR 1971, 336, 337;… vgl. auch Schaps/Abraham a.a.O. 1. Teil vor § 556 Rnr. 32 sowie Prüssmann, Seehandelsrecht vor § 556 Anm. VI G).
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Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1970 - III ZB 11/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins - Anforderungen an das Vorliegen eines gültigen Nottestaments - Mitwirkung von Zeugen bei der Testamentserrichtung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1971, 281
- DNotZ 1971, 489
- DB 1971, 867
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70
Drei-Zeugen-Testament
Auszug aus BGH, 18.12.1970 - III ZB 11/70
Der erkennende Senat hat auf die Vorlage des Bayerischen Obersten Landesgerichtes hin mit Beschluß vom 1. Juni 1970 - III ZB 4/70 = BGHZ 54, 89, also nach dem Vorlegungsbeschluß des Oberlandesgerichts Köln, ausgesprochen, daß die drei Zeugen, vor denen ein Nottestament nach § 2250 Abs. 2 BGB errichtet wird, zu den "mitwirkenden Personen" i.S. des § 2239 a.F. BGB gehören.Wie in der Begründung des Beschlusses ausgeführt ist, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen im übrigen verwiesen wird (BGHZ 54, 89, 93 ff) [BGH 01.06.1970 - III ZB 4/70] , treten die drei Zeugen gewissermaßen an die Stelle der sonst tätigen Amtsperson (Richter, Notar oder Bürgermeister) und müssen daher jedenfalls grundsätzlich während des ganzen Vorgangs der Testamentserrichtung zugegen sein.
Im übrigen ist auch hier auf die Ausführungen in BGHZ 54, 89, 96 ff [BGH 01.06.1970 - III ZB 4/70] zu verweisen.
Die weitere Beschwerde ist daher mit der Kostenfolge des § 13 a FGG zurückzuweisen, ohne daß es einer Prüfung der unerörtert gebliebenen Frage bedarf, ob nicht an einem Werktag in einer Großstadt ein Notar zu erreichen war und bereits deshalb die Möglichkeit entfiel, ein Nottestament gültig zu errichten (vgl. BGHZ 3, 372, 375) [BGH 15.11.1951 - IV ZR 66/51] ; ebenso kann unerörtert bleiben, ob dem Erfordernis der dauernden Anwesenheit der Zeugen beim Errichtungsvorgang (vgl. BGHZ 54, 89) genügt ist.
- BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51
Nottestament vor drei Zeugen
Auszug aus BGH, 18.12.1970 - III ZB 11/70
Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln ist an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten, nach der als bei der Errichtung eines Nottestaments mitwirkende Zeugen nur Personen gelten können, die zur Mitwirkung herangezogen sind oder von sich aus ihre Bereitwilligkeit zur Mitwirkung unter Übernahme der damit verbundenen Verantwortung erklärt haben (RG in DR 1945, 56; Kammergericht DR 1942, 1339; NJW 1966, 1661, 1662 [KG Berlin 04.04.1966 - 1 W 502/66] ; OLG Celle OLGZ 1968, 487, siehe auch BGHZ 3, 372, 379 [BGH 15.11.1951 - IV ZR 66/51] ;… Staudinger BGB 11. Aufl. Rdn. 12;… BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 9, jeweils zu § 2250).Die weitere Beschwerde ist daher mit der Kostenfolge des § 13 a FGG zurückzuweisen, ohne daß es einer Prüfung der unerörtert gebliebenen Frage bedarf, ob nicht an einem Werktag in einer Großstadt ein Notar zu erreichen war und bereits deshalb die Möglichkeit entfiel, ein Nottestament gültig zu errichten (vgl. BGHZ 3, 372, 375) [BGH 15.11.1951 - IV ZR 66/51] ; ebenso kann unerörtert bleiben, ob dem Erfordernis der dauernden Anwesenheit der Zeugen beim Errichtungsvorgang (vgl. BGHZ 54, 89) genügt ist.
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 18.12.1970 - III ZB 11/70
Es ist nicht möglich, hierin einen unschädlichen Mangel der Abfassung der Urkunde im Sinne des § 2249 Abs. 6 BGB zu erblicken, wie dies etwa beim Fehlen der nach §§ 2250 Abs. 3, 2242 Abs. 4 a.F. BGB erforderlichen Unterschrift der Zeugen zutreffen mag (BGHZ 37, 79, 88 [BGH 04.04.1962 - V ZR 110/60] /89; KG NJV 1966, 1661).
- OLG Köln, 05.07.2017 - 2 Wx 86/17
Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen
Testamentszeuge ist deshalb nicht, wer nur zufällig anwesend ist und die Erklärung des Erblassers lediglich mit anhört (BGH, Beschluss vom 18.12.1970 - III ZB 11/70, MDR 1971, 281; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2015 - 3 Wx 224/14;… Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl. 2016, § 2250 Rn. 4).Es ist nicht möglich, hierin einen unschädlichen Mangel der Abfassung der Urkunde im Sinne des § 2249 Abs. 6 BGB zu erblicken, wie dies etwa beim Fehlen von Unterschriften der Zeugen zutreffen mag (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 18.12.1970 - III ZB 11/70, MDR 1971, 281).
- KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15
Nur "Zweizeugentestament" statt "Dreizeugentestament"
Als mitwirkende Zeugen können deshalb nur Personen gelten, die zur Mitwirkung herangezogen worden sind oder von sich aus ihrer Bereitwilligkeit zur Mitwirkung und die Übernahme der damit verbundenen Verantwortung erklärt haben (BGH, Beschluss vom 18.12.1970 - III ZB 11/70, Rz. 11 ff., WM 1971, 254). - AG Köln, 14.02.2017 - 39 VI 44/16
Nottestament - Voraussetzungen und Formwirksamkeit
Als mitwirkende Zeugen können deshalb nur Personen gelten, die zur Mitwirkung herangezogen worden sind oder von sich aus ihrer Bereitwilligkeit zur Mitwirkung und die Übernahme der damit verbundenen Verantwortung erklärt haben (BGH, Beschluss vom 18.12.1970 - III ZB 11/70 - zitiert nach juris, dort Rn. 11ff.).Es genügt deshalb nicht, wenn eine weitere Person bei der Errichtung des Testamentes zugegen war und die Erklärungen des Erblassers mit angehört hat, wenn sie nicht zugleich das Bewusstsein und den Willen hatte, für den Vorgang als dritter Zeuge mit verantwortlich zu sein (BGH, Beschluss vom 18.12.1970 - III ZB 11/70 - zitiert nach juris, dort Rn. 12).
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